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   OVG Berlin, 22.01.2003 - 2 S 45.02   

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https://dejure.org/2003,13584
OVG Berlin, 22.01.2003 - 2 S 45.02 (https://dejure.org/2003,13584)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22.01.2003 - 2 S 45.02 (https://dejure.org/2003,13584)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 (https://dejure.org/2003,13584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einschreiten gegen eine auf einem benachbarten Grundstück unterhaltene Wagenburg; Genehmigungspflichtigkeit und Genehmigungsfähigkeit der Aufstellung von eine Wagenburg bildenden Fahrzeugen und Anhängern; Qualifikation als überwiegend ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baurecht; Wagenburg; Beseitigungsanordnung; Einfügen; Rücksichtnahme; städtebauliche Entwertung eines Nachbargrundstücks

  • Judicialis

    BauGB § 29; ; BauGB § ... 34; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; BauO Bln § 2 Abs. 1 Satz 2; ; BauO Bln § 55 Abs. 1; ; BauO Bln § 56 Abs. 1 Nr. 1 a); ; BauO Bln § 56 Abs. 1 Nr. 1 b); ; BauO Bln § 56 Abs. 1 Nr. 1 c); ; BauO Bln § 56 Abs. 1 Nr. 1 d); ; BauO Bln § 56 Abs. 1 Nr. 1 e); ; BauO Bln § 56 Abs. 1 Nr. 1 f); ; BauO Bln § 56 Abs. 1 Nr. 7 a); ; BauO Bln § 70 Abs. 1 Satz 1; ; BauNVO § 2; ; BauNVO § 3; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 5; ; BauNVO § 6; ; BauNVO § 7; ; BauNVO § 8; ; BauNVO § 9; ; BauNVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnwagen als genehmigungspflichtige Anlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bauordnungsrecht, Nachbarklage gegen Bauwagenplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1195 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin, 13.03.1998 - 2 S 2.98

    Wagenburgen; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Baugebiet; Unbeplanter

    Auszug aus OVG Berlin, 22.01.2003 - 2 S 45.02
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf den eine Wagenburganlage betreffenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 13. März 1998 (OVGE 23, S. 10) ausgeführt, die Antragsteller könnten ein sofortiges Einschreiten gegen die Wagenburg beanspruchen, weil sich diese Grundstücksnutzung nicht gemäß § 34 Abs. 1 BauGB in die Umgebungsbebauung einfüge und darüber hinaus aufgrund des dadurch bewirkten städtebaulichen Missstandes das Grundeigentum der Antragsteller unzumutbar beeinträchtige.
  • VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Abgesehen davon trifft das Vorbringen nicht zu, denn nach der ständigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte ist eine sogenannte "Wagenburg" im (beplanten und unbeplanten) Innenbereich nicht genehmigungsfähig (OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1998 - OVG 2 S 2.98 - OVGE 23, 10 ; VG Berlin, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - VG 19 A 387.02 - n.v.; bestätigt durch OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 - juris Rn. 8).

    Der Behörde kann auch nicht entgegengehalten werden, dass sie bislang nicht eingeschritten ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 - juris Rn. 11), denn es fehlt sowohl an einer Vertrauensgrundlage als auch an einem Vertrauenstatbestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2019 - 4 B 34/19 - jruis Rn. 15) und auch an relevanten wirtschaftlichen Investitionen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 1 ME 108/19 - juris Rn. 17).

    Die Nutzung des Grundstücks für eine Wagenburg ist formell und materiell illegal (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2015 - 10 B 6.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung nach dem Recht der DDR; Unterbrechung der

    Die Verletzung nachbarschützender Vorschriften, zu denen § 6 Abs. 1 Satz 1 BauO Bln (2005) gehört, verstärkt zudem den normativen Druck auf die Behörde, so dass das Ermessen bei Missachtung des Nachbarschutzes regelmäßig nur mit der Folge des Einschreitens rechtmäßig betätigt werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 -, juris Rn. 11; Wilke, a. a. O., § 79 Rn. 48 je m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 19.01.2012 - 6 K 2687/10

    Wasserrechtliche Genehmigung - Wohl der Allgemeinheit - Gemeindliches

    Diese Voraussetzungen sind bei der immerhin auf drei Jahre vorgesehenen ortsfesten Nutzung der Steganlage auf keinen Fall erfüllt (ebenso BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 bei einer Nutzung für mehrere Monate; OVG Berlin, Beschl. v. 22.01.2003 - 2 S 45.02 - bei einer Nutzung für 2 ½ Jahre; ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2023 - 10 S 15.23

    Nutzungsuntersagung bzgl. Tiny-Haus; Tiny-Haus als bauliche Anlage i.S.d. § 2

    Nach ständiger Rechtsprechung können auch zugelassene Fahrzeuge, einschließlich (Wohn-)Anhänger, bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 BbgBO sein (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1998 - OVG 2 S 2.98 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 22. Januar 2003 - OVG 2 S 45.02 -, juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 1 MB 9/16 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. August 2019 - OVG 10 A 6.13 -, juris Rn. 56; siehe zu Tiny-Häusern: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2021 - OVG 2 S 23/21 -, juris Rn. 14 ff.), wobei nicht auszuschließen ist, dass die technische Ausstattung und die Zertifizierung als ein Aspekt im Rahmen der Feststellung, ob eine Absicht zur überwiegenden ortsfesten Verwendung vorliegt, eine Rolle spielen könnte (vgl. hierzu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 MB 8/21 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 23.04.2010 - 13 A 112.07

    Wirksamkeit einer dem Rechtsvorgänger der Beigeladenen nach baurechtlichen

    Hieraus erwächst ein Anspruch des Betroffenen auf Erlass einer Beseitigungsanordnung, wenn durch die formell und materiell rechtswidrige Bebauung eines anderen Grundstücks zugleich spürbar und nachhaltig gegen ihn schützende nachbarrechtliche Vorschriften verstoßen wird, soweit nicht ausnahmsweise sachliche Gründe dafür vorliegen, im Ermessenswege von einem Einschreiten - derzeit - abzusehen (vgl. OVGE BE 19, 102 [104]; OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 -, LKV 2003, S. 276 [278]; OVG des Saarlandes, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 2 R 209.81 -, NVwZ 1983, S. 685; Willke, in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, 6. Aufl. 2008, § 79, Rn. 48).
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