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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2003 - 2 StR 379/03   

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https://dejure.org/2003,10039
BGH, 29.10.2003 - 2 StR 379/03 (https://dejure.org/2003,10039)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2003 - 2 StR 379/03 (https://dejure.org/2003,10039)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 2 StR 379/03 (https://dejure.org/2003,10039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung des Urteils an einen Rechtsanwalt; Auswirkungen einer unrichtigen Datumsangabe auf der Empfangsbekenntnis auf die Wirksamkeit der Zustellung

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 37 Abs. 1
    Falsches Datum auf einem Empfangsbekenntnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 2 StR 379/03
    Die Frist zur Begründung der Revision begann hier mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anwalt das Urteil tatsächlich erhalten hat (Senat, a.a.O.; BVerfG NJW 2001, 1563, 1564).
  • BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90

    Wirksamkeit der Urteilszustellung; Datum des Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 2 StR 379/03
    Eine wirksame Zustellung des Urteils liegt vor, weil die Angabe eines unrichtigen Datums auf dem Empfangsbekenntnis nicht gegen die gesetzliche Formvorschrift verstößt und damit die Wirksamkeit der Zustellung unberührt lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 1990 - 2 StR 359/90).
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   BGH, 05.05.2004 - 2 StR 379/03 (1)   

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BGH, 05.05.2004 - 2 StR 379/03 (1) (https://dejure.org/2004,9398)
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BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 2 StR 379/03 (1) (https://dejure.org/2004,9398)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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   BGH, 25.10.2003 - 2 StR 379/03   

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BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2003 - 2 StR 379/03 (https://dejure.org/2003,28766)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 46
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