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   BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14   

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https://dejure.org/2015,3841
BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14 (https://dejure.org/2015,3841)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - 2 StR 390/14 (https://dejure.org/2015,3841)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 2 StR 390/14 (https://dejure.org/2015,3841)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 474
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 37/04

    Zwingende Zustellung des Adhäsionsantrags an den Beschuldigten; Prüfung der

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Damit fehlt es - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - an einer von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensvoraussetzung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04 und vom 18. August 2010 - 2 StR 242/10).

    Auch eine Heilung durch die nochmalige Antragstellung in der mündlichen Verhandlung ist nicht eingetreten, weil der Adhäsionsantrag erst nach Beginn des Schlussvortrags der Staatsanwaltschaft und damit nach § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO verspätet erfolgte (Senat, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 18.08.2010 - 2 StR 242/10

    Beweiswürdigung (Verwertung eines heimlich aufgenommenen privaten Gesprächs;

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Damit fehlt es - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - an einer von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensvoraussetzung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04 und vom 18. August 2010 - 2 StR 242/10).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 299/13

    Verwirklichung von Raubqualifikationen nach Vollendung der Tat (Erforderlichkeit

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Soweit das Landgericht den Angeklagten auch wegen eines tateinheitlichen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" verurteilt hat, stellt der Senat zur gebotenen genauen Bezeichnung des verwirklichten Straftatbestandes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 299/13 und vom 11. März 1998 - 3 StR 591/97) den Schuldspruch insoweit klar.
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 11.03.1998 - 3 StR 591/97

    Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Soweit das Landgericht den Angeklagten auch wegen eines tateinheitlichen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" verurteilt hat, stellt der Senat zur gebotenen genauen Bezeichnung des verwirklichten Straftatbestandes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 299/13 und vom 11. März 1998 - 3 StR 591/97) den Schuldspruch insoweit klar.
  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
    Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Versuchsbeginn:

    Die Zustellung des Antrags an den Gegner (§ 404 Abs. 1 Satz 3 StPO) ist zwar eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Adhäsionsantrag, wenn dieser außerhalb der Hauptverhandlung gestellt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 37/04; vom 22. Januar 2015 - 2 StR 390/14).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22

    Voraussetzungen des Anwaltshonorars im Adhäsionsverfahren Vergütung des

    Zudem hat das erkennende Gericht den Adhäsionsantrag dem Angeklagten nicht zugestellt (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 2 StR 390/14 -) und bereits bei der einfachen Übersendung der Antragsschrift mitgeteilt, dass das Adhäsionsverfahren gegen einen Jugendlichen nicht stattfinde.
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