Rechtsprechung
   BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R   

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https://dejure.org/2012,39837
BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R (https://dejure.org/2012,39837)
BSG, Entscheidung vom 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R (https://dejure.org/2012,39837)
BSG, Entscheidung vom 18. September 2012 - B 2 U 20/11 R (https://dejure.org/2012,39837)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - freiwillige Unternehmerversicherung - Unfallversicherungsschutz - Arbeitsunfall - Nothelfer - Unglücksfall - Notarzt - niedergelassener Orthopäde - Erfüllung eigener Unternehmeraufgaben

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 9 SGB 7, § 4 Abs 3 SGB 7, § 6 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 6 Abs 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - freiwillige Unternehmerversicherung - Unfallversicherungsschutz - Arbeitsunfall - Nothelfer - Unglücksfall - Notarzt - niedergelassener Orthopäde - Erfüllung eigener Unternehmeraufgaben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei freiwilliger Unternehmerversicherung; Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Abgrenzung der Tätigkeit eines Arztes als Nothelfer oder als Notarzt

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - versicherter Personenkreis - Hilfe bei Unglücksfall - Arzt - tätlicher Angriff bei ärztlicher Hilfe - fehlender Zusammenhang mit freiwilliger Versicherung - Bestimmtheit des Versicherungsgegenstands bei freiwilliger Versicherung - Nothelfer - ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - freiwillige Unternehmerversicherung - Unfallversicherungsschutz - Arbeitsunfall - Nothelfer - Unglücksfall - Notarzt - niedergelassener Orthopäde - Erfüllung eigener Unternehmeraufgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 6 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1
    Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei freiwilliger Unternehmerversicherung; Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Abgrenzung der Tätigkeit eines Arztes als Nothelfer oder als Notarzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2062
  • NZS 2013, 271
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R
    Die bloße Absicht einer Tatbestandserfüllung reicht hingegen nicht (zum Ganzen näher BSG vom 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) .
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R
    Eine Verrichtung ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das objektiv seiner Art nach von Dritten beobachtbar (BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 22) und das subjektiv zumindest auch auf die Erfüllung des Tatbestands der jeweiligen versicherten Tätigkeit gerichtet ist.
  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R
    Die Person lag regungslos am Boden, so dass ihr Schäden für deren Rechtsgüter Gesundheit und Leben drohten (BSG vom 15.6.2010 - B 2 U 12/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 15).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R
    Auch besteht im Rahmen einer freiwilligen Versicherung kein Versicherungsschutz "rund um die Uhr" für alle "Tätigkeiten" (vgl dazu BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R) , sondern nur für solche, die dem durch den "Antrag" versicherten Tatbestand objektiv unterfallen.
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R
    Soweit das objektiv beobachtbare Handeln des Verletzten allein nicht schon zur Tatbestandserfüllung ausreicht, kommt es darauf an, ob die dieses Handeln leitende Intention, also die objektivierte Handlungstendenz, auf die Erfüllung des infrage stehenden Versicherungstatbestandes ausgerichtet war (vgl schon BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R) .
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 38/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit - gesetzlicher

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R
    Mit der Revision der Beklagten zu 1. ist der gesamte Rechtsstreit, so wie er beim LSG anhängig war, in die Revisionsinstanz gelangt (vgl auch BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 38/06 R - SozR 4-1300 § 88 Nr. 2 RdNr 16) .
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Ein Arbeitsunfall setzt als Erstes voraus (vgl zuletzt BSG vom 15.5.2012 - B 2 U 16/11 R; BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1) , dass eine Verrichtung des Verletzten vor dem Unfall den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllte (BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 20/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2024 - L 8 U 3350/22
    Ein Arbeitsunfall ist vor allem zu bejahen, wenn der Betroffene Rechtspflichten aus der Unternehmertätigkeit erfüllt oder Unternehmerrechte aus dieser Tätigkeit ausübt (BSG, Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R -, NZS 2013, S. 271 ff. Rz 27).
  • BSG, 31.03.2022 - B 2 U 5/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - kein Unfallversicherungsschutz

    Denn nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII begründen allein Tätigkeiten den Versicherungsschutz, der seinerseits nur besteht, wenn, solange und soweit eine Verrichtung ausgeübt wird, die den jeweiligen Versicherungstatbestand erfüllt (BSG Urteil vom 18.9.2012 - B 2 U 20/11 R - SozR 4-2700 § 6 Nr. 3 RdNr 40) .
  • LSG Bayern, 25.04.2017 - L 3 U 227/15

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

    Im Bereich der Unternehmerversicherung sind grundsätzlich alle Tätigkeiten versichert, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen (BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R -, BSGE 115, 256 und juris Rn. 29) bzw. mit denen Unternehmeraufgaben erfüllt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 20/11 R -, SozR 4-2700 § 6 Nr. 3 und juris Rn. 26 für die freiwillige Versicherung).
  • LSG Thüringen, 27.12.2018 - L 1 U 858/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung -

    Auch die Erkundung des notwendigen Hilfebedarfs unterliegt bereits dem Versicherungsschutz (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2012, Az.: B 2 U 20/11 R, zitiert nach Juris Rn. 37).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2013 - L 8 U 1324/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ein Arbeitsunfall setzt zunächst voraus (vgl. zuletzt BSG 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R, BSGE 111, 52-58 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 21 = juris; BSG 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 19 = juris; BSG 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = juris; BSG 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 = juris), dass eine Verrichtung des Verletzten vor dem Unfall den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllte (BSG 18.09.2012 - B 2 U 20/11 R, SozR 4-2700 § 6 Nr. 3 = juris).
  • LSG Bayern, 21.07.2015 - L 3 U 313/12

    Unfallversicherungsschutz eines freiwillig versicherten Unternehmers

    Die bloße Absicht einer Tatbestandserfüllung reicht hingegen nicht (BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 und juris Rn. 14; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 20/11 R -, SozR 4-2700 § 6 Nr. 3, SozR 4-2700 § 2 Nr. 22 und juris Rn. 20 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 04.07.2017 - L 3 U 189/14

    Versicherungsschutz eines Gleitschirm- und Drachenfluglehrers

    Zum Schutzzweck der freiwilligen Unternehmerversicherung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII hat das BSG präzisiert, dass versichert sein soll, was objektiv zur Erfüllung der Aufgaben der angezeigten Unternehmertätigkeit getan wird, ob also durch die Verrichtung eigene Unternehmeraufgaben erfüllt werden (BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 20/11 R -, SozR 4-2700 § 6 Nr. 3 und juris Rn. 26).
  • LSG Thüringen, 19.10.2023 - L 1 U 631/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Abzustellen ist hierbei maßgeblich auf eine "ex-ante" Perspektive, also auf die gefahrabwägende Sicht vor dem Handeln (BSG, Urteil vom 18. September 2012, Az.: B 2 U 20/11 R, juris Rn. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 1279/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität), und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl BSG 05.07.2011, B 2 U 17/10 R, BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1; BSG 18.09.2012, B 2 U 20/11 R, SozR 4-2700 § 6 Nr. 3).
  • SG Nordhausen, 10.06.2022 - S 10 U 588/19
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2014 - L 1 U 5465/13

    Abgrenzung der Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft von

  • SG Karlsruhe, 16.09.2014 - S 4 U 792/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 SGB

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2013 - L 1 U 5465/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2018 - L 14 U 287/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2019 - L 14 U 100/15
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 09.12.2011 - 2 U 20/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5834
OLG Bremen, 09.12.2011 - 2 U 20/11 (https://dejure.org/2011,5834)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.12.2011 - 2 U 20/11 (https://dejure.org/2011,5834)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 2 U 20/11 (https://dejure.org/2011,5834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 226, 627, 675, 242 BGB; Artt. 3 Abs. 1, 21 Abs. 2 GG; Nr. 19 Abs. 1 Satz 1 AGB-Banken
    Ordentliche Kündigung eines Girovertrages durch ein privatwirtschaftlich betriebenes Kreditinstitut

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    GG Art. 3 Abs. 1, 21 Abs. 2; BGB §§ 226, 242, 627, 675; AGB-Banken Nr. 19 Abs. 1 Satz 1
    Bankrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Kreditinstituts zur Kündigung eines Girovertrages mit einem Unternehmen

  • RA Kotz

    Girovertrag - Ordentliche Kündigung durch ein privatwirtschaftlich betriebenes Kreditinstitut

  • rechtsportal.de

    Berechtigung eines Kreditinstituts zur Kündigung eines Girovertrages mit einem Unternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grundlose Kündigung eines Girokontos

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Eine Bank darf ein Firmenkonto ohne Begründung kündigen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Bank darf Geschäftskonto ohne Angabe von Gründen kündigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darf Bank das Girokonto ohne Angabe von Gründen kündigen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Girokündigungsrecht privater Banken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Girovertrag: Grundlose Kündigung zulässig?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 1239
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Auszug aus OLG Bremen, 09.12.2011 - 2 U 20/11
    Die Auffassung des OLG Dresden sei unzutreffend und ersichtlich auch vom Bundesgerichtshof in der diesbezüglichen Revisionsentscheidung (Urt. v. 11.03.2011, XI ZR 403/01, NJW 2003, 1658ff.) nicht geteilt worden.

    Soweit der Bundesgerichtshof für Kreditinstitute eine unmittelbare Bindung an die Grundrechte bejaht und hieraus die Notwendigkeit folgert, dass auch bei der ordentlichen Kündigung eines Girovertrages das Willkürverbot als Ausdruck des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten ist, betraf dies entweder Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts (so BGH, NJW 2003, 1658, 1659) oder jedenfalls privatwirtschaftliche Unternehmen, welche im Alleinbesitz des Staates erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit nachgehen (BGH NJW 2004, 1031).

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 397/02

    Zur Kündigung eines Girokontos der Republikaner

    Auszug aus OLG Bremen, 09.12.2011 - 2 U 20/11
    Soweit der Bundesgerichtshof für Kreditinstitute eine unmittelbare Bindung an die Grundrechte bejaht und hieraus die Notwendigkeit folgert, dass auch bei der ordentlichen Kündigung eines Girovertrages das Willkürverbot als Ausdruck des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten ist, betraf dies entweder Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts (so BGH, NJW 2003, 1658, 1659) oder jedenfalls privatwirtschaftliche Unternehmen, welche im Alleinbesitz des Staates erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit nachgehen (BGH NJW 2004, 1031).

    Auch ist für den vorliegenden Fall nicht von Bedeutung, dass zugunsten politischer Parteien die Sperrwirkung des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG eingreift, dass es also dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten bleibt, über die Verfassungswidrigkeit einer Partei zu entscheiden und bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen kann (siehe BGH NJW 2004, 1031 m.w.Nw.).

  • OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01

    Kontokündigung gegen eine politische Partei

    Auszug aus OLG Bremen, 09.12.2011 - 2 U 20/11
    In der Sache hält sie insbesondere unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden (Urt. v. 15.11.2001, 7 U 1956/01, NJW 2002, 757) an ihrer Auffassung fest, der Beklagten als privater Bank stehe keine unbeschränkte Kündigungsbefugnis zu.

    Die Auffassung des OLG Dresden im Urteil vom 15.11.2001 (Az.: 7 U 1956/01, NJW 2002, 757), ein Kreditinstitut sei vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung verpflichtet, eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen, innerhalb derer alle für die Interessenabwägung bedeutsamen Umstände im Einzelfall gegeneinander abzuwägen und zu würdigen seien, eine ordentliche Kündigung durch ein Kreditinstitut unterscheide sich insoweit nur graduell von den Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung, teilt der Senat nicht.

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 09.12.2011 - 2 U 20/11
    Dass bei Kündigungen als Gestaltungserklärungen einer Genehmigung keine Rückwirkung zukommt (siehe BGH NJW 2000, 506, 507 m.w.Nw.), würde nur dann von Bedeutung sein, wenn die Wiederholung der Kündigung nicht fristgemäß wäre.
  • OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08

    Unwirksamkeit der Kündigung eines Girovertrages wegen Quasi-Monopolstellung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 09.12.2011 - 2 U 20/11
    Der Girovertrag hat Dienste höherer Art zum Gegenstand, welche regelmäßig aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, so dass er nach den §§ 627, 675 BGB gekündigt werden kann (siehe BGH NJW 1991, 1928, 1930 zu II a); OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1632).
  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12

    Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (veröffentlicht WM 2012, 1239 ff.) ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2011 - I-2 U 20/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5755
OLG Köln, 31.08.2011 - I-2 U 20/11 (https://dejure.org/2011,5755)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2011 - I-2 U 20/11 (https://dejure.org/2011,5755)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2011 - I-2 U 20/11 (https://dejure.org/2011,5755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1830
  • NZI 2011, 812
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Einen Anfechtungsanspruch als Altmasseverbindlichkeit kann der Kläger, nachdem der Beklagte dem Insolvenzgericht im Verlauf des Berufungsverfahrens Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, nicht mehr mit der Leistungs- sondern nur noch mit der Feststellungsklage - gerichtet auf Feststellung der Masseverbindlichkeit - verfolgen (BGHZ 154, 358).

    Fehl geht die Bezugnahme des Beklagten in seiner Stellungnahme vom 16.05.2011 auf das Urteil des Bundesgerichtshof vom 03.04.2003 - IX ZR 101/02 - (BGHZ 154, 358).

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Gegen eine solche Beschränkung spricht auch, dass anerkannt ist, dass Prozesshandlungen des Insolvenzverwalters in den Anwendungsbereich des § 55 Abs. 1 Nr. 1 ZPO fallen können (vgl. BGH NZI 2007, 104; Kreft, a.a.O., § 55 Rn. 4, 6); nichts anderes kann für Vollstreckungsaufträge gelten, die gemäß § 754 ZPO den Auftrag zur Entgegennahme von Zahlungen umfassen.
  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Denn das Prozessgericht hat den rechtskräftigen Beschluss über die Insolvenzeröffnung als gültig hinzunehmen; denn dieser kann als in dem dafür vorgesehenen Verfahren ergangener hoheitlicher Akt Geltung gegenüber jedermann beanspruchen, sofern die Entscheidung nicht ausnahmsweise an einem Mangel leidet, der zur Nichtigkeit führt (BGHZ 138, 40, 42).
  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 645/94

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - befristete Arbeitsverhältnisse im Anschluß an ein

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Daher geht auch die Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 07.11.1995 - 9 AZR 645/94) geht fehl.
  • LG Aachen, 28.01.2011 - 7 O 208/10
    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 U 20/11
    Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das am 28.01.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 7 O 208/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:.
  • LAG Hamm, 08.04.2016 - 16 Sa 944/15

    Insolvenzanfechtung; Ausbildungsvergütung; zeitliche Grenze des § 139 Abs. 2 InsO

    Da das Insolvenzgericht die Eröffnung hier - auch - auf den am 07. Oktober 2010 eingegangenen Antrag gestützt hat und Gründe für eine Nichtigkeit des Eröffnungsbeschlusses nicht ersichtlich sind, scheidet mithin eine Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit dieses Antrages im vorliegenden Anfechtungsrechtsstreit aus (vgl. OLG Köln, Urteil vom 31. August 2011 - I-2 U 20/11, 2 U 20/11 -, Rn. 8, juris; Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2004 - IX ZR 135/03 - MünchKomm/Kirchhof, InsO, 2. Aufl. 2008, § 139 Rn. 10; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl. 2010, § 139 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2018 - 4 U 108/13

    Klage auf Feststellung eines Insolvenzforderung: Wirksamkeit einer

    Dieses scheitert vorliegend auch nicht an der für das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigten Masseunzulänglichkeit, denn auch wenn ein Altmassegläubiger - wie hier der Kläger - keine quotale Befriedigung mehr aus der Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse erhalten kann, hat er unter Beachtung des Nachrangs gegenüber den Neumassegläubigern noch Anspruch auf Teilnahme am Verteilungsverfahren nach § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO; er kann daher zur Klärung solcher Ansprüche - und allein um deren Verjährung zu verhindern - weiterhin Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erheben (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 101/02, juris Rn. 8 = BGHZ 154, 358 ff.; OLG Köln, NZI 2011, 812; MünchKommInsO/Hefermehl, 3. Aufl., § 208 Rn. 65 mwN).
  • LG Flensburg, 27.11.2015 - 8 O 63/14

    Insolvenzanfechtung: Rückgewähr einer stillen Einlage als eine einem Darlehen

    Der dem Eröffnungsbeschluss zugrunde liegende Antrag ist im Anfechtungsprozess stets ungeprüft zugrunde zu legen (OLG Köln, Urteil vom 31.8.2011, Aktenzeichen I-2 U 20/11, Rn. 16, zitiert nach juris; Kirchhof, am angegebenen Ort, § 139 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BSG, 20.04.2011 - B 2 U 20/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,38871
BSG, 20.04.2011 - B 2 U 20/11 B (https://dejure.org/2011,38871)
BSG, Entscheidung vom 20.04.2011 - B 2 U 20/11 B (https://dejure.org/2011,38871)
BSG, Entscheidung vom 20. April 2011 - B 2 U 20/11 B (https://dejure.org/2011,38871)
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