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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 08.05.2000 | OLG Bremen, 06.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2363
OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00 (https://dejure.org/2000,2363)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2000 - 2 W 99/00 (https://dejure.org/2000,2363)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 2 W 99/00 (https://dejure.org/2000,2363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Feststellung der Rücknahmefiktion; Inhalt des Schuldenbereinigungsplans

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme des Insolvenzantrags auf Grund der Nichterfüllung von Auflagen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme des Insolvenzantrags auf Grund der Nichterfüllung von Auflagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO §§ 7 34 305
    Anfechtbarkeit der Fiktion der Rücknahme des Insolvenzantrags; Erforderlichkeit eines subsumtionsfähigen Sachverhalts in der Entscheidung des Beschwerdegerichts; Inhalt des Schuldenbereinigungsplans

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 340
  • NZI 2001, 254
  • NZI 2001, 39
  • NZI 2001, 58
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (14)

  • OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00

    Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren; …

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    In diesem Fall könne analog § 34 InsO, der auch in Verbraucherinsolvenzverfahren anzuwenden sei, eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts eingelegt werden (OLG Celle, ZIP 2000, 802; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 170).

    § 34 Abs. 1 InsO ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß der Verweisung des § 304 Abs. 1 InsO entsprechend anzuwenden, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 28. Februar 2000 (2 W 9/00, ZIP 2000, 802 = OLGR 2000, 180 = DZWIR 2000, 334 m. Anm. Kögel) entschieden hat.

  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag …

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Rn. 6 Zwar gibt es auch Entscheidungen, in denen die Feststellung der Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO dann als unanfechtbar erklärt worden ist, wenn es nicht um inhaltliche Anforderungen an den Insolvenzantrag ging (s. BayObLG, ZIP 1999, 412; OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Köln, NZI 2000, 317; OLG Naumburg, Beschl. v. 24. Februar 2000 - 5 W 13/00; hierzu auch Pape, ZInsO 2000, 218).

    Zwar haben - wie bereits ausgeführt - einige dieser Gerichte sofortige weitere Beschwerden gegen die Feststellung der Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO als unzulässig verworfen (s. zuletzt auch OLG Köln, NZI 2000, 317).

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Dies ist in mehreren Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Zulässigkeit von Nullplänen, die das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung hätte berücksichtigen müssen, ausgeführt worden (s. nur BayObLG, ZInsO 1999, 644; ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 9 W 82/99 - OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = MDR 2000, 230; zusammenfassend Pape, ZInsO 2000, 214 ff.).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Rn. 10 Das Landgericht hat trotz der Vielzahl der seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in Insolvenzsachen (s. etwa OLG Köln, NZI 2000, 80; NZI 2000, 133; NZI 2000, 169; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166; BayObLG, ZInsO 2000, 519) keinen subsumtionsfähigen Sachverhalt festgestellt, der Grundlage der Entscheidung des Senats hätte sein können, sondern das Rechtsmittel ohne jegliche Ausführungen zum Sachverhalt verworfen.
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Rn. 10 Das Landgericht hat trotz der Vielzahl der seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in Insolvenzsachen (s. etwa OLG Köln, NZI 2000, 80; NZI 2000, 133; NZI 2000, 169; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166; BayObLG, ZInsO 2000, 519) keinen subsumtionsfähigen Sachverhalt festgestellt, der Grundlage der Entscheidung des Senats hätte sein können, sondern das Rechtsmittel ohne jegliche Ausführungen zum Sachverhalt verworfen.
  • OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 53/99

    Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren; Begriff der …

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Ebenso hat etwa die Entscheidung des ... - ... Oberlandesgerichts vom 1. Februar 2000 (1 W 53/99, ZInsO 2000, 155) die Anfechtbarkeit eines Beschlusses nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO angenommen.
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein …

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Rn. 10 Das Landgericht hat trotz der Vielzahl der seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in Insolvenzsachen (s. etwa OLG Köln, NZI 2000, 80; NZI 2000, 133; NZI 2000, 169; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166; BayObLG, ZInsO 2000, 519) keinen subsumtionsfähigen Sachverhalt festgestellt, der Grundlage der Entscheidung des Senats hätte sein können, sondern das Rechtsmittel ohne jegliche Ausführungen zum Sachverhalt verworfen.
  • OLG Stuttgart, 14.01.2000 - 8 W 374/99

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Rn. 10 Das Landgericht hat trotz der Vielzahl der seit Jahresbeginn veröffentlichten Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in Insolvenzsachen (s. etwa OLG Köln, NZI 2000, 80; NZI 2000, 133; NZI 2000, 169; OLG Stuttgart, NZI 2000, 166; BayObLG, ZInsO 2000, 519) keinen subsumtionsfähigen Sachverhalt festgestellt, der Grundlage der Entscheidung des Senats hätte sein können, sondern das Rechtsmittel ohne jegliche Ausführungen zum Sachverhalt verworfen.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 W 147/99

    Einlegung der weiteren Beschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Dies ist in mehreren Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Zulässigkeit von Nullplänen, die das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung hätte berücksichtigen müssen, ausgeführt worden (s. nur BayObLG, ZInsO 1999, 644; ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 9 W 82/99 - OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = MDR 2000, 230; zusammenfassend Pape, ZInsO 2000, 214 ff.).
  • BayObLG, 02.12.1999 - 4Z BR 8/99

    Ergänzungsaufforderung zur Beibringung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens …

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00
    Dies ist in mehreren Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Zulässigkeit von Nullplänen, die das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung hätte berücksichtigen müssen, ausgeführt worden (s. nur BayObLG, ZInsO 1999, 644; ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 9 W 82/99 - OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = MDR 2000, 230; zusammenfassend Pape, ZInsO 2000, 214 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 9 W 82/99

    Zulassung eines Nullplans als Schuldenbereinigungsplan im …

  • OLG Frankfurt, 20.12.1999 - 26 W 124/99
  • BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00

    Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

  • OLG Naumburg, 24.02.2000 - 5 W 13/00
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 97/12

    Schuldenbereinigungsplanverfahren: Zulässigkeit der Vorlage eines Nullplans; …

    Der Senat geht entgegen einer in Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums vertretenen Auffassung (vgl. OLG Bamberg, NZI 2010, 949, 952; LG Mönchengladbach, ZInsO 2001, 1115 f; LG Lüneburg, ZIP 1999, 372, 373;… HK-InsO/Landfermann, 6. Aufl. § 305 Rn. 19;… HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl. § 309 Rn. 20;… MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 2. Aufl., § 309 Rn. 20 ff;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2012, § 286 Rn. 71 ff mwN) mit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (BayObLG, ZIP 1999, 1926, 1928; ZIP 2000, 320, 321 f; OLG Celle, ZIP 2001, 340, 341 f; OLG Frankfurt, ZInsO 2000, 288 f; OLG Köln, ZIP 1999, 1929, 1931; ZIP 2001, 754 f; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 380, 381; LG Baden-Baden, NZI 1999, 234, 237; LG Würzburg, ZIP 1999, 1718, 1719; AG Göttingen, NZI 1999, 124; Grote, ZInsO 1998, 107, 110;… Brenner in Pape/Uhländer, InsO, § 305 Rn. 17 ff;… FK-InsO/Grote, 7. Aufl. § 309 Rn. 44 f mwN;… Graf-Schlicker/Sabel, InsO, 3. Aufl., § 309 Rn. 24 ff;… Henning in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, § 309 Rn. 15;… Hess, InsO, 2. Aufl., § 309 Rn. 145 ff;… K. Schmidt/Stephan, InsO, 18. Aufl., § 309 Rn. 25;… Römermann in Nerlich/Römermann, InsO, § 305 Rn. 57;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 309 Rn. 88;… Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., Kap. 40 Rn. 66 mwN) davon aus, dass ein Nullplan oder ein Schuldenbereinigungsplan, der aufgrund seiner geringen Befriedigungsquote einem derartigen Plan gleichkommt, zulässig ist und auch Gegenstand einer gerichtlichen Zustimmungsersetzung nach § 309 InsO sein kann.
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03

    Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt aber in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).

    Folglich ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. OLG Celle, ZIP 2001, 340, 342).

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines …

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 195/03

    Aufnahme von Ansprüchen in das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis

    Der Senat hat im Beschluß vom 16. Oktober 2003 allerdings offengelassen, ob § 34 Abs. 1 InsO analog anwendbar ist, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit der Regelung des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (vgl. etwa OLG Celle, ZIP 2001, 340; ZInsO 2002, 285).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 427/02

    Ersetzung der Zustimmung zu einem Fast-Nullplan

    Unter diesen Umständen braucht im Beschwerdefall nicht entschieden zu werden, ob ein Nullplan oder Fast-Nullplan grundsätzlich zulässig ist (dafür: BayObLGZ 1999, 310, 316 f; OLG Köln ZIP 1999, 1929, 1931; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Frankfurt NZI 2000, 473, 474; OLG Celle ZInsO 2000, 601, 603; OLG Stuttgart ZInsO 2002, 836, 837; vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, 961) und bejahendenfalls die Zustimmung eines Gläubigers nach allgemeinen Grundsätzen ersetzt werden kann (dafür: OLG Köln ZInsO 2001, 230, 231;… OLG Frankfurt aaO; dagegen: LG Mönchengladbach ZInsO 2001, 1115, 1116 f; AG Hamburg ZIP 2000, 32, 33).
  • OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der …

    Zwar wird diese Rücknahmefiktion nach inzwischen wohl ganz herrschender Meinung nicht ausgelöst, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner Auflagen macht, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen und die über die dem Insolvenzgericht eingeräumte Möglichkeit zur formalen Prüfung des Insolvenzantrags hinaus gehen (hierzu verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 2 W 99/00, abgedruckt in ZInsO 2001, 601 = NZI 2001, 340 = OLG-Report 2001, 84 = Nds. RPfl.

    Rn. 11 Der Senat hält insoweit nicht an den die Entscheidung ohnehin nicht tragenden Ausführungen in seinem Beschluss vom 16. Oktober 2000 (2 W 99/00, ZInsO 2000, 601, dazu insoweit kritisch Fuchs, EWiR 2001, 539) fest, die dahin zu verstehen sein könnten, dass die Angabe von Sicherheiten nur erforderlich ist, wenn diese durch den Plan berührt werden.

  • LG Aachen, 02.05.2003 - 3 T 133/03

    Anforderungen an eine Bescheinigung über den erfolglosen Versuch einer …

    Rn. 13 Nach anderer Auffassung kommt eine Beschwerde dann in Betracht, wenn die zugrundeliegende gerichtliche Entscheidung einen offenkundigen schwerwiegenden Fehler in der Rechtsanwendung aufweist, etwa dann, wenn das Insolvenzgericht bei seiner Entscheidung den Anspruch des Schuldners auf rechtliches Gehör verletzt hat (…so etwa LG H ZInsO, 2000, S. 650), wenn das Gericht ihm auf eine Antragsablehnung hinauslaufende, unerfüllbare Auflagen erteilt hat (vgl. OLG D, ZIP 2000, 802) oder wenn das Gericht inhaltliche Auflagen gemacht hat, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind (OLG D, ZIP 2001, S. 340, 341;… Braun/Buck, InsO, § 305 Rdn. 23).

    Rn. 27 Eine Abgrenzung danach, ob das Gericht dem Schuldner eine auf eine Antragsablehnung hinauslaufende, unerfüllbare Auflage erteilt hat (vgl. OLG D, ZIP 2000, 802) oder inhaltliche Auflagen gemacht hat, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind (OLG D, ZIP 2001, 340 ff.), ist rechtsdogmatisch kaum begründbar.

  • LG Berlin, 10.10.2007 - 86 T 398/07

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit des Beschlusses des …

    Er unterliegt nur ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 34 Abs. 1 InsO der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht unberechtigte inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsantrag gestellt und nicht nur formale Mängel gerügt hat (so BGH NZI 2005, 414; OLG Celle ZInsO 2002, 285 m.w.N.; OLG Celle ZInsO 2000, 601; wohl auch LG Kleve ZInsO 2002, 841, 842; Beschlüsse der Kammer vom 3. Mai 2006 - 86 T 247/06 -, vom 11. Mai 2006 - 86 T 283/06 - …und vom 29. Mai 2006 - 86 T 291/06 - Frankfurter Kommentar/Grote, InsO, 4. Aufl., 2006, § 305 Rn. 50a) und b); Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 34 Rdn. 13c;Kübler/Prütting/Wenzel, a.a.O., § 304 Rd. 9; Pape, ZInsO 2002, 806, 808; a.A. OLG Köln ZIP 2000, 1449, 1450; Münchener Kommentar/ Schmahl, InsO, Band 3, 2003, § 34 Rdn. 31; unklar insoweit Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., 2003,   § 305 Rdn. 158 und 159).

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt dabei nur in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (BGH a.a.O., OLG Celle ZIP 2001, 340; InsO 2002, 285).

  • LG Berlin, 10.10.2007 - 86 T 367/07

    Verbraucherinsolvenz: Anfechtbarkeit einer fehlerhaften Beanstandung des …

    Er unterliegt nur ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des § 34 Abs. 1 InsO der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht unberechtigte inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsantrag gestellt und nicht nur formale Mängel gerügt hat (so BGH NZI 2005, 414; OLG Celle ZInsO 2002, 285 m.w.N.; OLG Celle ZInsO 2000, 601; wohl auch LG Kleve ZInsO 2002, 841, 842; Beschlüsse der Kammer vom 3. Mai 2006 - 86 T 247/06 -, vom 11. Mai 2006 - 86 T 283/06 - …und vom 29. Mai 2006 - 86 T 291/06 - Frankfurter Kommentar/Grote, InsO, 4. Aufl., 2006, § 305 Rn. 50a) und b); Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 34 Rdn. 13c;Kübler/Prütting/Wenzel, a.a.O., § 304 Rd. 9; Pape, ZInsO 2002, 806, 808; a.A. OLG Köln ZIP 2000, 1449, 1450; Münchener Kommentar/Schmahl, InsO, Band 3, 2003, § 34 Rdn. 31; unklar insoweit Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., 2003,   § 305 Rdn. 158 und 159).

    Eine analoge Anwendung von § 34 Abs. 1 InsO kommt dabei nur in Betracht, wenn die gerichtliche Aufforderung im Hinblick auf die beizubringenden Unterlagen und Erklärungen nicht erfüllbar ist oder vom Insolvenzgericht Anforderungen gestellt werden, die mit den vom Schuldner zu erfüllenden gesetzlichen Anforderungen des § 305 Abs. 1 InsO nicht in Einklang stehen (BGH a.a.O., OLG Celle ZIP 2001, 340; InsO 2002, 285).

  • OLG Stuttgart, 28.03.2002 - 8 W 560/01

    Insolvenzverfahren: Gewährung der Restschuldbefreiung bei einem Null-Plan

    Danach genügt sowohl für den Schuldenbereinigungsplan als auch für die gerichtliche Ersetzung der Gläubigerzustimmung nach § 309 InsO ein "Null-Plan" als Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung (vgl. insbesondere BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220; OLG Celle ZinsO 2000, 601; OLG Frankfurt NZI 2000, 473; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW 2000, 223 = ZIP 1999, 1926 = InVo 2000, 16; vgl. auch LG Rottweil, Beschl. v. 16.7.2001 - 1 T 93/01 - sowie LG Heilbronn, Beschl. v. 11.3.2002 - 1b T 1/02 St (wobei die dort vorgenommenen Einschränkungen hier nicht relevant sind).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2019 - 25 T 243/19
  • LG Köln, 04.12.2002 - 19 T 187/02

    Umfassender Formularzwang bezüglich der Eröffnung eines …

  • LG Kleve, 24.07.2002 - 4 T 270/02

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verwendung eines amtlichen …

  • LG Berlin, 30.01.2003 - 86 T 286/03

    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Sinn der …

  • LG Konstanz, 30.10.2009 - 62 T 148/09

    Inhaltliche Überprüfung eines Schuldenbereinigungsplanes unter Verweisung auf das …

  • LG Potsdam, 15.11.2006 - 5 T 710/06

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Mitteilung des Eintritts der …

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99

    Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2000 - 2 W 99/00
    Wie der Senat bereits in seinem in der vorliegenden Zwangsvollstreckungssache ergangenen Beschluß vom 21. Mai 1999 - 2 W 77/99 - ausgeführt hat, entfällt das für der Anfechtung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme und die Überprüfung der Art und Weise der Vollstreckung nach § 766 Abs. 1 ZPO erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (…vgl. auch Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 766, Rd. 13).
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung

    Insoweit kann dahinstehen, ob eine Räumungsvollstreckung, wie die Rechtsbeschwerde meint, erst mit der Entfernung eingebrachter Sachen des Schuldners aus den Räumen (§ 885 Abs. 2, 3 ZPO) endet (vgl. OLG Köln JurBüro 2001, 213;… Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO 3. Aufl. § 885 Rn. 44) und ob dem, wie das Beschwerdegericht annimmt, die Freigabe der Sachen durch den Gläubiger gleichsteht (…vgl. OLG Köln aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.09.2000 - 2 W 99/2000, 2 W 99/00, 2 W 100/2000, 2 W 100/00   

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OLG Bremen, 06.09.2000 - 2 W 99/2000, 2 W 99/00, 2 W 100/2000, 2 W 100/00 (https://dejure.org/2000,21010)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.09.2000 - 2 W 99/2000, 2 W 99/00, 2 W 100/2000, 2 W 100/00 (https://dejure.org/2000,21010)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. September 2000 - 2 W 99/2000, 2 W 99/00, 2 W 100/2000, 2 W 100/00 (https://dejure.org/2000,21010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3; ZVG § 74a Abs. 5
    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Festsetzung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren; Streitwert und Rechtsmittelbeschwer für Beschwerde gegen die Verkehrswertfestsetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 10 W 78/09

    Gegenstandswert der Beschwerde für die Verkehrswertfestsetzung in der …

    Für die Beschwerde in Zwangsversteigerungssachen ist keine besondere Wertvorschrift im GKG geregelt; insbesondere gilt § 54 GKG nicht für den Wert einer Beschwerde in den dort geregelten Verfahren (…vgl. Stöber, ZVG, 19. Aufl., Einleitung 83.10; OLG Bremen OLGR 2000, 476; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 489; KG JurBüro 1982, 1223; OLG Zweibrücken JurBüro 1981, 111; OLG Bamberg JurBüro 1979, 1864; a.A. OLG Bremen JurBüro 1977, 1592, aufgegeben in OLG Bremen JurBüro 1984, 90).

    Unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Gesichtspunkte erscheint es vielmehr gerechtfertigt und angemessen, das Heraufsetzungsinteresse mit 50% des Heraufsetzungsbetrages anzusetzen (vgl. auch OLG Bremen OLGR 2000, 476).

  • LG Bonn, 16.02.2009 - 6 T 348/08

    Zwangsversteigerungsverfahren, Verkehrswertbeschwerde, Heraufsetzungsinteresse

    Das Heraufsetzungsinteresse im Rahmen der Verkehrswertbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren bemisst sich nach der Hälfte der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem vom Beschwerdeführer für zutreffend angesehenen Betrag ( Anschluss an OLG Bremen, Beschluss vom 06.09.2000, 2 W 99/00 und 2 W 100/00, OLGR Bremen 2000, 476).

    Bei der Verkehrswertbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aber nicht gleichzusetzen mit der Differenz zwischen dem festgesetzten Wert und dem vom Beschwerdeführer begehrten Wert, was im Beschluss vom 08.01.2009 zur beanstandeten Festsetzung auf 281.500,00 EUR geführt hat; vielmehr bemisst sich das Heraufsetzungsinteresse im Rahmen der Verkehrswertbeschwerde nach der Hälfte der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem vom Beschwerdeführer für zutreffend angesehenen Betrag (OLG Bremen, Beschluss vom 06.09.2000, 2 W 99/00 und 2 W 100/00, OLGR Bremen 2000, 476).

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