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   OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - I-24 U 7/02   

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https://dejure.org/2002,7707
OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - I-24 U 7/02 (https://dejure.org/2002,7707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2002 - I-24 U 7/02 (https://dejure.org/2002,7707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2002 - I-24 U 7/02 (https://dejure.org/2002,7707)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch aus abgetretenem Recht; Voraussetzung des Ansatzes einer Vergleichsgebühr ; Eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Vertragsverhandlungen und schließlich geschlossener Vertrag als ...

  • Judicialis

    BGB § 398; ; BGB § ... 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; BGB § 814; ; BRAGO § 13 Abs. 1; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 13 Abs. 2 S. 1; ; BRAGO § 16 S. 1; ; BRAGO § 18 Abs. 1; ; BRAGO § 23; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    Dazu hat er dem Auftraggeber den den Umständen nach sichersten und ungefährlichsten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann (BGH NJW 1996, 2929/2931; NJW-RR 1999, 19 f.; NJW 2000, 1944 f.).
  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    Dies geht zu Lasten der Beklagten die für eine Einschränkung des Auftrags darlegungspflichtig sind (vgl. BGH NJW 1997, 2168, 2169).
  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 372/98

    Haftung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    Dazu hat er dem Auftraggeber den den Umständen nach sichersten und ungefährlichsten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann (BGH NJW 1996, 2929/2931; NJW-RR 1999, 19 f.; NJW 2000, 1944 f.).
  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    In der Regel betreffen die weisungsgemäß erbrachten Leistungen ein und dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weit übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Mühewaltung gesprochen werden kann (BGH NJW 1995, 1431; NJW-RR 1995, 758, 761; JurBüro 1976, 749; OLG Köln OLGR 1999, 220; Gebauer/Schneider BRAGO, 2002, § 13 Rn. 22 f.; Gerold/Schmidt/Madert a.a.O. § 13 Rn. 5.).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    Nicht ausreichend ist die Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Tatsache ergibt; der Leistende muss vielmehr auch wissen, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGH NJW 1997, 2381, Palandt/Thomas a.a.O. § 814 Rn. 3).
  • BGH, 24.11.1994 - IX ZR 222/93

    Gebührenrechtlicher Wert der Änderung eines Gesellschaftsvertrages und einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    In der Regel betreffen die weisungsgemäß erbrachten Leistungen ein und dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weit übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Mühewaltung gesprochen werden kann (BGH NJW 1995, 1431; NJW-RR 1995, 758, 761; JurBüro 1976, 749; OLG Köln OLGR 1999, 220; Gebauer/Schneider BRAGO, 2002, § 13 Rn. 22 f.; Gerold/Schmidt/Madert a.a.O. § 13 Rn. 5.).
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    In diesem Fall liegt ein Verzicht oder Erlass auf den Bereicherungsanspruch vor, wenn der Empfänger aus dem Verhalten des Leistenden nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, der Leistende wolle die Leistung gegen sich gelten lassen, einerlei wie der Rechtsgrund beschaffen sei (BGHZ 32, 273; Palandt/Thomas a.a.O.).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 291/97

    Beratungs- und Belehrungspflichten des Rechtsanwalts bei baubegleitender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    Dazu hat er dem Auftraggeber den den Umständen nach sichersten und ungefährlichsten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann (BGH NJW 1996, 2929/2931; NJW-RR 1999, 19 f.; NJW 2000, 1944 f.).
  • OLG Köln, 11.11.1998 - 17 W 365/98

    Angelegenheit gebührenrechtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    In der Regel betreffen die weisungsgemäß erbrachten Leistungen ein und dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weit übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Mühewaltung gesprochen werden kann (BGH NJW 1995, 1431; NJW-RR 1995, 758, 761; JurBüro 1976, 749; OLG Köln OLGR 1999, 220; Gebauer/Schneider BRAGO, 2002, § 13 Rn. 22 f.; Gerold/Schmidt/Madert a.a.O. § 13 Rn. 5.).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 191/99

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr; Streitwert bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02
    Der Ansatz einer Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ein Streit oder eine Ungewissheit über den Bestand oder den Umfang eines Rechtsverhältnisses bestand und durch einen Vertrag infolge gegenseitigen Nachgebens beseitigt wurde (Senat OLGReport 2001, 259; Gerold/Schmidt/von Eiken, BRAGO 15. Auflage, 2002, § 23 Rn. 5).
  • LG Dessau-Roßlau, 16.11.2012 - 1 S 127/12

    Honoraranspruch des Rechtsanwalts: Gegenstandswert bei Mitwirkung des

    Dass - wie vorliegend - originäre Vertragsverhandlungen und die Mitwirkung hierbei keine "Vergleichsgebühr" oder - jetzt - "Einigungsgebühr" auslösen, entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23.04.2009 - IX ZR 167/07, juris-Rn. 16, für § 23 BRAGO), des BAG (AGS 1998, 161) und verschiedener Obergerichte (vgl. nur: OLG Düsseldorf, AGS 2003, 496).
  • LG Köln, 18.09.2014 - 29 O 11/11
    Dagegen kann eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV nicht in Ansatz gebracht werden, da für das Aushandeln eines Vertrages dem Rechtsanwalt nur dann eine Vergleichsgebühr zusteht, wenn sich zuvor ein Vertragspartner einer Rechtsposition berühmt hat ( vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 242 ff. ).
  • OLG Koblenz, 31.08.2023 - 1 U 1870/22

    Anspruch auf Zahlung des Rechtsanwaltshonorars aufgrund erbrachter Leistungen in

    Es muss sich also mindestens ein Beteiligter eines Rechts berühmt haben (Toussaint/Uhl, 52, Aufl. 2022, RVG VV 1000 Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. September 2002 - I-24 U 7/02 -, juris).
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