Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1983

Rechtsprechung
   EuGH, 17.11.1983 - 292/82   

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https://dejure.org/1983,176
EuGH, 17.11.1983 - 292/82 (https://dejure.org/1983,176)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1983 - 292/82 (https://dejure.org/1983,176)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1983 - 292/82 (https://dejure.org/1983,176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - METHODEN

  • EU-Kommission

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 2682/72 vom 12.12.1972 Art. 4 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 2271/78 vom 29.09.1978 Art. 1; ; Verordnung Nr. 2555/78 vom 31.10.1978 Art. 1; ; Veror... dnung Nr. 2807/78 vom 30.11.1978 Art. 1; ; Verordnung Nr. 3115/78 vom 29.12.1978 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - METHODEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (103)

  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/13

    Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für

    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und Brain Products, C-219/11, EU:C:2012:742, Rn. 13).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice -

    Da sich allein anhand des Wortlauts dieser Bestimmung nicht ermitteln lässt, ob das Erfordernis, von Anbeginn an an der Rahmenvereinbarung beteiligt zu sein, sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch die Wirtschaftsteilnehmer oder nur für die Wirtschaftsteilnehmer gilt, ist nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12).
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 12).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1983 - 292/82   

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https://dejure.org/1983,9178
Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1983 - 292/82 (https://dejure.org/1983,9178)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.10.1983 - 292/82 (https://dejure.org/1983,9178)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1983 - 292/82 (https://dejure.org/1983,9178)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Firma E. Merck gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

    Zucker - Erstattung bei der Erzeugung und bei der Ausfuhr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.05.1981 - 66/80

    International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1983 - 292/82
    Da Artikel 1 Buchstabe a keine rechtswirksame Anwendung auf solche Waren findet, fallen sie infolgedessen unter Artikel 1 Buchstabe b (vgl. die Beispiele in den Schlußanträgen von Generalanwalt Capotorti, Rechtssache 238/78, Ireks Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1978, 2955, 2991; in den Schlußanträgen von Generalanwalt Reischl in der Rechtssache 66/80, International Chemical Corporation/Amministrazione delle Finanze dello Stato, Slg. 1981, 1191, 1230, und in den Schlußanträgen von Generalanwalt Warner in der Rechtssache 112/76, Manzoni/FNROM, Slg. 1977, 1647, 1662).
  • EuGH, 13.10.1977 - 112/76

    Manzoni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1983 - 292/82
    Da Artikel 1 Buchstabe a keine rechtswirksame Anwendung auf solche Waren findet, fallen sie infolgedessen unter Artikel 1 Buchstabe b (vgl. die Beispiele in den Schlußanträgen von Generalanwalt Capotorti, Rechtssache 238/78, Ireks Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1978, 2955, 2991; in den Schlußanträgen von Generalanwalt Reischl in der Rechtssache 66/80, International Chemical Corporation/Amministrazione delle Finanze dello Stato, Slg. 1981, 1191, 1230, und in den Schlußanträgen von Generalanwalt Warner in der Rechtssache 112/76, Manzoni/FNROM, Slg. 1977, 1647, 1662).
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