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   OLG Frankfurt, 23.08.2002 - 3 Ss 219/02   

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https://dejure.org/2002,5084
OLG Frankfurt, 23.08.2002 - 3 Ss 219/02 (https://dejure.org/2002,5084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2002 - 3 Ss 219/02 (https://dejure.org/2002,5084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2002 - 3 Ss 219/02 (https://dejure.org/2002,5084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 222 StGB, § 229 StGB, § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB
    Straßenverkehrsdelikte: Notwendige Prüfung der Schuldfähigkeit bei Verkehrsunfallverursachung durch einen übermüdeten und alkoholisierten Fahrzeugführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgeausspruch; Möglichkeit der isolierten Überprüfung; Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit; Trennbarkeit der Schuldfrage und der Straffrage; Unterlassung der Prüfung der Schuldfähigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 114

    Unwirksame Berufungsbeschränkung und Prüfung der Schuldunfähigkeit wegen starker Übermüdung des Täters

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 142; ; StGB § 315c Abs. 1 Ziff. 1 b; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 353 Abs. 1; ; StPO § 353 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2002 - 3 Ss 219/02
    Soweit das Amtsgericht hinsichtlich des Grades der Alkoholisierung aufgrund der Aussage des Zeugen Fischer davon ausgegangen war, dass der Angeklagte um ca. 18.45 Uhr bis 19.00 Uhr in der Nähe der Baustelle schwankend gelaufen sei, kommt diesem einzigen Beweisanzeichen noch keine außergewöhnliche überdurchschnittliche Überzeugungskraft im Sinne offensichtlicher Betrunkenheit zu (vgl. OLG Köln NZV 1989, 358), so dass auch ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte infolge des Zusammenwirkens von Alkohol und Übermüdung zur Tatzeit schuldunfähig war.
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2002 - 3 Ss 219/02
    Die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung (BGHSt 27, 70, 72; KK-Ruß, StPO, 4. Aufl., § 318 Rn. 11) führt zu dem Ergebnis, dass die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war.
  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2002 - 3 Ss 219/02
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn aus revisonsrechtlicher Sicht nicht auszuschließen ist, dass bei Durchführung einer solchen Prüfung das Berufungsgericht zur Schuldunfähigkeit des Angeklagten gelangt wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 1994 -3 Ss 163/94 - BGHSt 46, 257, 259).
  • OLG Köln, 14.02.1984 - 3 Ss 586/83

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2002 - 3 Ss 219/02
    Doch kann die Grenze zwischen Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit im Einzelfall undeutlich und zweifelhaft sein mit der Folge, dass die rechtliche Beurteilung, nicht auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden kann (vgl. OLG Köln NStZ 1984, 379).
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