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   BGH, 24.08.2017 - 3 StR 348/17   

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https://dejure.org/2017,35716
BGH, 24.08.2017 - 3 StR 348/17 (https://dejure.org/2017,35716)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2017 - 3 StR 348/17 (https://dejure.org/2017,35716)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2017 - 3 StR 348/17 (https://dejure.org/2017,35716)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 46 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 Alt 1 StGB, § 266 Abs 2 StGB
    Untreue: Gewerbsmäßiges Handeln des Gehilfen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 266 Abs. 1 StGB, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 28 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Strafrahmenwahl bzgl. der Beihilfe zur Untreue mit Blick auf die Verwirklichung des Regelbeispiels; Absicht des Gehilfen zur Verschaffung einer nicht ganz unerheblichen Einnahmequelle durch wiederholtes deliktisches Verhalten

  • rewis.io

    Untreue: Gewerbsmäßiges Handeln des Gehilfen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Untreue: Gewerbsmäßiges Handeln des Gehilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue - und das gewerbsmäßige Handeln des Gehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Überprüfung der Strafrahmenwahl bzgl. der Beihilfe zur Untreue mit Blick auf die Verwirklichung des Regelbeispiels; Absicht des Gehilfen zur Verschaffung einer nicht ganz unerheblichen Einnahmequelle durch wiederholtes deliktisches Verhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 211
  • StV 2019, 28 (Ls.)
  • StV 2019, 84
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - 3 StR 348/17
    Auch wenn das Landgericht das Regelbeispiel nicht bejaht, somit für das Absehen von der Regelwirkung keinen vertypten Strafmilderungsgrund verbraucht und demzufolge den - von ihm der konkreten Strafzumessung zugrunde gelegten - Strafrahmen des § 266 Abs. 1 StGB gemäß § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemildert hätte (zur Unanwendbarkeit des § 28 Abs. 1 StGB in den Fällen der Beihilfestrafbarkeit allein wegen Fehlens eines strafbegründenden persönlichen Merkmals s. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11, NStZ 2012, 630; vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 116, 118; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 28 Rn. 54 mwN), hätte es nicht auf niedrigere Strafen erkannt.
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; besonderes persönliches Merkmal); Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 24.08.2017 - 3 StR 348/17
    Auch wenn das Landgericht das Regelbeispiel nicht bejaht, somit für das Absehen von der Regelwirkung keinen vertypten Strafmilderungsgrund verbraucht und demzufolge den - von ihm der konkreten Strafzumessung zugrunde gelegten - Strafrahmen des § 266 Abs. 1 StGB gemäß § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemildert hätte (zur Unanwendbarkeit des § 28 Abs. 1 StGB in den Fällen der Beihilfestrafbarkeit allein wegen Fehlens eines strafbegründenden persönlichen Merkmals s. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 309/11, NStZ 2012, 630; vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 116, 118; MüKoStGB/Joecks, 3. Aufl., § 28 Rn. 54 mwN), hätte es nicht auf niedrigere Strafen erkannt.
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Aus der Formulierung "wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande ... gewerbsmäßig begeht' ergibt sich nicht, dass die Qualifikationsmerkmale beim Haupttäter vorhanden sein müssen (vgl. demgegenüber - zweifelnd für das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 1 StGB ("wenn der Täter ... gewerbsmäßig ... handelt") - BGH, Beschluss vom 24. August 2017 - 3 StR 348/17, NStZ-RR 2018, 211).
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