Rechtsprechung
BGH, 18.03.2015 - 3 StR 7/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 49 StGB; § 23 StGB
Prüfung des minder schweren Falles (hier: des Totschlags) bei Vorhandensein gesetzlich vertypter Milderungsgründe (hier: des Versuchs) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 46 Abs 2 StGB, § 212 Abs 1 StGB
Strafzumessung bei versuchtem Totschlag: Strafschärfende Berücksichtigung der Auswirkungen der Tat - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 46a StGB
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags
- rewis.io
Strafzumessung bei versuchtem Totschlag: Strafschärfende Berücksichtigung der Auswirkungen der Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Strafschärfung wegen Schädigung des Ansehens der Eltern der Braut?
- Jurion (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 21.08.2014 - 5 Ks 6/14
- BGH, 18.03.2015 - 3 StR 7/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.2014 - 3 StR 276/14
Prüfung eines minder schweren Falles bei der gefährlichen Körperverletzung im …
Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 3 StR 7/15
Erst wenn es auch mit Blick hierauf weiterhin die Bejahung eines minder schweren Falles nicht für angemessen gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zugrunde legen dürfen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 276/14, juris Rn. 4).
- BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16
Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer …
Erst wenn das Landgericht auch mit Blick hierauf weiterhin die Bejahung eines minder schweren Falls nicht für angemessen gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den gemäß § 46a, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 224 Abs. 1 Halbs. 1 StGB zugrunde legen dürfen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - 3 StR 7/15 Rn. 2 mwN). - BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und …
Nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB können zwar verschuldete Auswirkungen der Tat bei der Strafzumessung straferschwerend berücksichtigt werden, wenn die Tatfolgen für den Täter nach Art und Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 1990 - 4 StR 359/90, BGHSt 37, 179, 180; vom 29. August 2006 - 1 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 372; vom 24. März 2011 - 4 StR 623/10, wistra 2011, 262, und vom 18. März 2015 - 3 StR 7/15).