Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.05.2002

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5297
BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02 (1) (https://dejure.org/2002,5297)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2002 - 3 StR 8/02 (1) (https://dejure.org/2002,5297)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 3 StR 8/02 (1) (https://dejure.org/2002,5297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 397 a Abs. 2 Satz 1 StPO; § 400 StPO
    Prozesskostenhilfe (Nebenklage; fehlende Erforderlichkeit bei Aufhebung des Strafausspruchs)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 16 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB.
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur im Ausnahmefall; Exzess des Mittäters; Vorsatz (lebensgefährdende Behandlung)

  • openjur.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02
    Die mit Schriftsatz vom 26. Februar 2002 von Rechtsanwältin L. beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war zu versagen, da der Angeklagte B. die Revisionsbegründungsfrist nicht versäumt hat und eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (BGH wistra 1993, 347; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verfahrensrüge 3 m. w. N.), die hier nicht vorliegen.
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 34/20

    Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen: Annahme einer Fahrweise zur

    Weil der Angeklagte keine Frist versäumt hat, war die (unbedingt) beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.03.2001 - 3 StR 57/01, juris Rn. 2, vom 08.05.2002 - 3 StR 8/02, juris Rn. 3 sowie vom 28.01.2005 - 2 StR 445/04, juris Rn. 3 jeweils zur Revisionsbegründungsfrist).
  • BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03

    Einheitlichkeit der Revision (mehrere Verteidiger); Wiedereinsetzung in den

    Der Fall, daß zwei Verteidiger gleichzeitig tätig sind, ist nicht anders zu beurteilen, wie ein Tätigwerden nacheinander (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 2 StR 75/02; BGH, Beschluß vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02; BGH, Beschluß vom 19. November 2002 - 3 StR 372/02 und BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 StR 235/03
    Soweit der Senat mit Beschluß vom heutigen Tag den Strafausspruch teilweise aufgehoben hat, berührt dies die Interessen der Nebenklägerin nach gesetzlicher Wertung nur am Rande, wie sich aus der Beschränkung des Anfechtungsrechtes (§ 400 Abs. 1 StPO) ergibt (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 7 und § 397 a Abs. 2 Prozeßkostenhilfe 2; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01 und vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 ARs 235/03
    Soweit der Senat mit Beschluß vom heutigen Tag den Strafausspruch teilweise aufgehoben hat, berührt dies die Interessen der Nebenklägerin nach gesetzlicher Wertung nur am Rande, wie sich aus der Beschränkung des Anfechtungsrechtes (§ 400 Abs. 1 StPO) ergibt (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 7 und § 397 a Abs. 2 Prozeßkostenhilfe 2; BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01 und vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,50802
BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02 (https://dejure.org/2002,50802)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2002 - 3 StR 8/02 (https://dejure.org/2002,50802)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 3 StR 8/02 (https://dejure.org/2002,50802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,50802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 3 StR 8/02
    Die mit Schriftsatz vom 26. Februar 2002 von Rechtsanwältin L. beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war zu versagen, da der Angeklagte B. die Revisionsbegründungsfrist nicht versäumt hat und eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (BGH wistra 1993, 347; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verfahrensrüge 3 m. w. N.), die hier nicht vorliegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht