Rechtsprechung
OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 161/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JurPC
GG Art. 1, 5; BGB §§ 133, 157, 242, 823, 1004; UrhG §§ 31, 32
Einräumung des Zitatrechts an Briefen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Unterlassung der Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Buches mit bislang unveröffentlichten Briefzitaten; Zustandekommen und Auslegung eines Briefvertrages über die Einräumung eines urheberrechtlichen Nutzungsrechtes; Schwebende Unwirksamkeit der ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
GG Art. 1; ; GG Art. 5; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; UrhG § 31; ; UrhG § 32
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur vertraglichen Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.08.2003 - 308 O 298/98
- OLG Hamburg, 21.08.2003 - 3 U 161/99
- OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 161/99
Papierfundstellen
- ZUM 2004, 128
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87
Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 161/99
Zwar endet der rechtliche Schutz der Persönlichkeit gemäß Art. 1 Abs. 1 GG nicht mit dem Tode, sondern der allgemeine Wert- und Achtungsanspruch besteht für eine gewisse Zeit fort (BGHZ 107, 384, 391 m. w. N.).Denn anders als bei einem bildenden Künstler, der seiner Nachwelt ein bleibendes Werk hinterlässt, und bei dem das künstlerische Ansehen deshalb noch Jahrzehnte nach dem Tod fortbestehen kann, ohne dass der erforderliche Bezug zur Person des Verstorbenen verloren geht, wird ein ausübender Künstler, z. B. ein Theaterregisseur, in der Regel nur seinen Zeitgenossen in Erinnerung bleiben (BGHZ 107, 384, 393).
Denn das postmortale Persönlichkeitsrecht schützt das fortwirkende Lebensbild eines Verstorbenen allein gegen schwerwiegende (BGHZ 107, 384, 391), insbesondere grob ehrverletzende Entstellungen (…Palandt-Thomas, BGB, 61. Auflage, § 823 BGB, Rn. 180 m. w. N.).
- BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00
Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 161/99
Es ist keinem Prozessgegner zuzumuten, sich auf ein Verfahren einzulassen, bei dem die Möglichkeit besteht, dass es sich wieder in ein rechtliches Nichts auflöst (BGH NJW 2001, 2094, 2095). - BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 161/99
Hierfür fehlen jedoch im Hinblick auf die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Briefzitats hinreichende Anhaltspunkte, zumal das Zitat unverkürzt wiedergegeben wurde und deshalb auch nicht unter dem Gesichtspunkt des inhaltsentstellenden Weglassens von für die Gesamtbeurteilung des Briefes maßgebenden Teilen entstellend sein kann (vgl. dazu BGHZ 31, 308, 311 f.). - OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98
Abgrenzung von Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern
Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 161/99
Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren vom 5. November 1998 (3 U 175/98, veröffentlicht in GRUR 1999, 717 - Wagner-Familienfotos) ausführlich begründet.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.08.2003 - 3 U 161/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank
Wagner-Zitate / Wagner Zitate / Wagners Enkel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Aussetzungen der Berechtigung zur Veröffentlichung von Briefzitaten aus der Privatsphäre
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.08.2003 - 308 O 298/98
- OLG Hamburg, 21.08.2003 - 3 U 161/99
- OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 161/99
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 123