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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2179
OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05 (https://dejure.org/2005,2179)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.04.2005 - 3 W 15/05 (https://dejure.org/2005,2179)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. April 2005 - 3 W 15/05 (https://dejure.org/2005,2179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Wirksamkeit eines bei Lebzeiten der Ehegatten erklärten Widerrufs wechselbezüglicher Verfügungen und über den Nachweis der Zustellung der Widerrufserklärung durch den Gerichtsvollzieher; Zulässigkeit und Umfang des Gegenbeweises zu gesamtem formell ...

  • Judicialis

    BGB § 2271 Abs. 1; ; BGB § 2296 Abs. 2; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des bei Lebzeiten der Ehegatten erklärten Widerrufs einer wechselbezüglichen Erbeinsetzung - Nachweis der Zustellung der Widerrufserklärung durch den Gerichtsvollzieher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehegattentestament widerrufbar?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wechselbezügliche Verfügung - Lebzeitiger Widerruf einer wechselbezüglichen Erbeinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1356
  • FGPrax 2005, 170
  • FamRZ 2006, 447
  • Rpfleger 2005, 607
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.1995 - VIII ZR 125/94

    Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen, notariell beurkundeten Willenserklärung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05
    Ebenso wenig genügt es, wenn ihm erst nach dem Tod des Widerrufenden eine Ausfertigung der notariellen Widerrufsverhandlung zugestellt wird, um dem erst zu dieser Zeit erkannten Zustellungsmangel abzuhelfen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen etwa BGHZ 48, 374 = NJW 1968, 496; BGHZ 31, 5; BGHZ 36, 201; BGHZ 130, 71 = NJW 1995, 2217; OLG Hamm FamRZ 1991, 1486; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2271 Rdnr. 5).
  • OLG Saarbrücken, 01.10.1993 - 5 W 96/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05
    Denn nur im letzteren Fall wäre die Zustellung trotz der Annahmeverweigerung als bewirkt anzusehen (OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 636, 638; MüKo/Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 186 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 186 Rdnr. 3).
  • BGH, 14.12.1961 - V ZB 20/61

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05
    Ebenso wenig genügt es, wenn ihm erst nach dem Tod des Widerrufenden eine Ausfertigung der notariellen Widerrufsverhandlung zugestellt wird, um dem erst zu dieser Zeit erkannten Zustellungsmangel abzuhelfen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen etwa BGHZ 48, 374 = NJW 1968, 496; BGHZ 31, 5; BGHZ 36, 201; BGHZ 130, 71 = NJW 1995, 2217; OLG Hamm FamRZ 1991, 1486; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2271 Rdnr. 5).
  • BGH, 19.10.1967 - III ZB 18/67

    Widerruf von letztwilligen wechselbezüglichen Verfügungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05
    Ebenso wenig genügt es, wenn ihm erst nach dem Tod des Widerrufenden eine Ausfertigung der notariellen Widerrufsverhandlung zugestellt wird, um dem erst zu dieser Zeit erkannten Zustellungsmangel abzuhelfen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen etwa BGHZ 48, 374 = NJW 1968, 496; BGHZ 31, 5; BGHZ 36, 201; BGHZ 130, 71 = NJW 1995, 2217; OLG Hamm FamRZ 1991, 1486; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2271 Rdnr. 5).
  • BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64

    Anforderungen an den Gegenbeweis gegen eine öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05
    Indes ist nach § 418 Abs. 2 ZPO hinsichtlich des gesamten formell bewiesenen Urkundeninhalts der Gegenbeweis zulässig, dass das bezeugte mit dem tatsächlichen Geschehen nicht übereinstimme, wobei der Beweis der Urkundenunrichtigkeit aber nicht - wie der Beteiligte zu 1) meint - durch seine Parteivernehmung oder eidesstattliche Versicherung geführt werden kann (MüKo/ Schreiber, ZPO, 2. Aufl., § 418 Rdnr. 6; Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl., § 418 Rdnr. 4; vgl. auch BGH MDR 1965, 818).
  • OLG Hamm, 16.07.1991 - 15 W 133/91

    Unwirksamkeit des Widerrufs einer in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05
    Ebenso wenig genügt es, wenn ihm erst nach dem Tod des Widerrufenden eine Ausfertigung der notariellen Widerrufsverhandlung zugestellt wird, um dem erst zu dieser Zeit erkannten Zustellungsmangel abzuhelfen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen etwa BGHZ 48, 374 = NJW 1968, 496; BGHZ 31, 5; BGHZ 36, 201; BGHZ 130, 71 = NJW 1995, 2217; OLG Hamm FamRZ 1991, 1486; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2271 Rdnr. 5).
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58

    Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05
    Ebenso wenig genügt es, wenn ihm erst nach dem Tod des Widerrufenden eine Ausfertigung der notariellen Widerrufsverhandlung zugestellt wird, um dem erst zu dieser Zeit erkannten Zustellungsmangel abzuhelfen (ständige Rechtsprechung; vgl. zum Ganzen etwa BGHZ 48, 374 = NJW 1968, 496; BGHZ 31, 5; BGHZ 36, 201; BGHZ 130, 71 = NJW 1995, 2217; OLG Hamm FamRZ 1991, 1486; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2271 Rdnr. 5).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16360
OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05 (https://dejure.org/2005,16360)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.09.2005 - 3 W 15/05 (https://dejure.org/2005,16360)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. September 2005 - 3 W 15/05 (https://dejure.org/2005,16360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht - einstweiliger Rechtsschutz der Gemeinde gegen eine Schulorganisationsmaßnahme

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden durch die Schulrechtsreform ; Rechtfertigung einer Vollzugsanordnung aus einem besonderen öffentlichen Interesse; Sofortvollzug von wesentlichen Schulorganisationsmaßnahmen; Herleitung eines eigenen gemeindeschützenden ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 3 S. 1; ; VwGO § 123; ; SchOG § 9; ; SchOG § 9 Abs. 1; ; SchOG § 9 Abs. 4; ; SchOG § 38 Abs. 1; ; SchOG § 45 Abs. 2 Nr. 1; ; SchOG § 45 Abs. 3 Nr. 3

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Saarland, 31.07.1986 - 1 W 955/86
    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    Maßgebend für die Abwägung des Gerichts sind die Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Entscheidung, hierzu Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Auflage, § 80 Rdnr. 53; ebenso schon bezogen auf Schulschließungen Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 -.

    Davon ist das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits bei früheren Schulschließungen ausgegangen, hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 -, bestätigend Beschluss vom 23.11.1987 - 1 W 974/87 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1987 - 5 B 328/87 -.

    hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 -.

    Entscheidend ist nach der dargelegten Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 - bestätigt in Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.11.1987 - 1 W 974/87 - ebenso zur Planungssicherheit OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1987 - 5 B 328/87 -, dass bereits die Zielsetzung, den Bestand an Schulen mit dem Bedarf in Einklang zu bringen, als öffentlicher Belang ein hohes Gewicht hat, und dass ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse bei wesentlichen Schulorganisationsmaßnahmen dieser Art aus Gründen der Planungssicherheit besteht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1987 - 5 B 328/87
    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    Davon ist das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits bei früheren Schulschließungen ausgegangen, hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 -, bestätigend Beschluss vom 23.11.1987 - 1 W 974/87 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1987 - 5 B 328/87 -.

    Entscheidend ist nach der dargelegten Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.7.1986 - 1 W 955/86 - bestätigt in Beschluss des OVG des Saarlandes vom 23.11.1987 - 1 W 974/87 - ebenso zur Planungssicherheit OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1987 - 5 B 328/87 -, dass bereits die Zielsetzung, den Bestand an Schulen mit dem Bedarf in Einklang zu bringen, als öffentlicher Belang ein hohes Gewicht hat, und dass ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse bei wesentlichen Schulorganisationsmaßnahmen dieser Art aus Gründen der Planungssicherheit besteht.

    Dem Zeitfaktor kommt für die Ausbildungsplanung der Betroffenen wesentliche Bedeutung zu, überzeugend OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1987 - 5 B 328/87 -.

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 301/66

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Betroffenheit

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, dass die Frage schulorganisatorischer Verwaltungsakte und die der finanziellen Folgebelastung der Gemeinden nicht vermischt werden darf, mithin keine Konnexität besteht, siehe bereits BVerwG, Urteil vom 11.3.1966 - BVerwG VII C 141.65 -, BVerwG 23, 351-355, für die ebenfalls finanzwirksame Maßnahme der Schulerweiterung um einen weiteren Klassenzug; siehe in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 301/66 -, DVBl. 1969, 281.

    Jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs besteht aber auch gegenüber dem Schulgesetzgeber kein Anspruch auf Konnexität im Sinne der Koppelung von Schulaufgaben und Schulfinanzen hierzu SVerfGH, Urteil vom 10.1.1994 - Lv 2/92 - im Sinne einer Trennung von Schulrecht und finanzieller Gemeindebelastung bereits BVerfG, Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 301/66 -, a.a.O.

  • VerfGH Saarland, 10.01.1994 - Lv 2/92

    Übertragung der Schulträgerschaft an Gymnasien; Vorrang des Verfassungsrechts

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    Nach der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs gewährleistet die kommunale Finanzhoheit die eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft der Gemeinde, schützt sie aber nicht davor, dass ihr weitere kostenträchtige Aufgaben auferlegt werden, hierzu SVerfGH, Urteil vom 10.1.1994 - Lv 2/92 -, Seite 3/4 des Juris-Ausdrucks.

    Jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs besteht aber auch gegenüber dem Schulgesetzgeber kein Anspruch auf Konnexität im Sinne der Koppelung von Schulaufgaben und Schulfinanzen hierzu SVerfGH, Urteil vom 10.1.1994 - Lv 2/92 - im Sinne einer Trennung von Schulrecht und finanzieller Gemeindebelastung bereits BVerfG, Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 301/66 -, a.a.O.

  • VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05
    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. August 2005 - 1 F 9/05 - wird zurückgewiesen.

    Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26.8.2005 - 1 F 9/05 - hat keinen Erfolg.

  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 141.65

    Anordnung organisatorischer Maßnahmen durch die Schulaufsicht - Anordnung der

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, dass die Frage schulorganisatorischer Verwaltungsakte und die der finanziellen Folgebelastung der Gemeinden nicht vermischt werden darf, mithin keine Konnexität besteht, siehe bereits BVerwG, Urteil vom 11.3.1966 - BVerwG VII C 141.65 -, BVerwG 23, 351-355, für die ebenfalls finanzwirksame Maßnahme der Schulerweiterung um einen weiteren Klassenzug; siehe in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 301/66 -, DVBl. 1969, 281.
  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    Soweit der Senat eine vorläufige Rechtsprüfung und zusätzlich eine Interessenabwägung vorgenommen hat, genügt dies auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - konkret bezogen auf die Schließung staatlicher Einrichtungen -, dass die summarische gerichtliche Prüfung nur eingehend genug sein muss, um den jeweiligen Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen, hierzu BVerfG, Beschluss vom 11.3.2005 - 1 BvR 2298/04 -, Juris-Ausdruck Seite 3, betreffend die Schließung einer juristischen Fakultät, die im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nach § 123 VwGO mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig bestätigt wurde.
  • StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97

    Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    Denn die Finanznot von Land und Kommunen bei der Aufgabenerfüllung ist grundsätzlich gleichwertig zu werten, hierzu StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.5.1999 - GR 2/97 -.
  • BVerwG, 10.10.1968 - IV B 128.68

    Verjährung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, dass die Frage schulorganisatorischer Verwaltungsakte und die der finanziellen Folgebelastung der Gemeinden nicht vermischt werden darf, mithin keine Konnexität besteht, siehe bereits BVerwG, Urteil vom 11.3.1966 - BVerwG VII C 141.65 -, BVerwG 23, 351-355, für die ebenfalls finanzwirksame Maßnahme der Schulerweiterung um einen weiteren Klassenzug; siehe in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 301/66 -, DVBl. 1969, 281.
  • BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04

    Annahme einer Klagebefugnis bei mittelbarer Auswirkung einer aufsichtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
    Nach diesem Maßstab setzt das die Darlegung und den Nachweis voraus, dass der finanzielle Spielraum der Gemeinde nachhaltig in nicht mehr zu bewältigender und hinzunehmender Weise eingeengt wird hierzu BVerwG, Beschluss vom 30.7.2004 - 5 B 68/04 - ebenso schon BVerwG, Urteil vom 18.6.1997 - 11 A 65/95 - siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvR 1808-18/0/82 -, E 71, 25, 37.
  • OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

  • OVG Saarland, 14.11.2001 - 3 V 34/01

    Anordnung des dinglichen Arrests im Hinblick auf eine mögliche Straftat wegen

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Er hält an der bisher praktizierten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes fest, wonach das Gericht in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Vorliegen einer den formalen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO entsprechenden Begründung der Vollzugsanordnung keine inhaltliche, gegebenenfalls am Maßstab von § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO oder von § 114 VwGO ausgerichtete Rechtmäßigkeitsprüfung der Vollzugsanordnung, sondern eine eigenständige an dem Ergebnis einer summarischen Vorausbeurteilung der Hauptsache orientierte Abwägung der widerstreitenden Interessen (als originäre Ermessensentscheidung) vorzunehmen hat, hierzu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2005 - 3 W 15/05 - und vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 - und vom 14.11.2001 - 3 V 34/01 und 3 W 12/01 - ebenso Bader, VwGO, 4. Auflage 2005, § 80 Rdnrn. 42 und 84; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Auflage 2004, § 80 Rdnr. 52; zur abweichenden Meinung Kopp/Schenke, 15. Auflage 2007, § 80 Rdnrn. 149 bei der zwischen dem Interesse der Antragsgegnerin an der sofortigen Vollziehung des Bescheids und dem Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs abzuwägen ist.
  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 Q 73/06

    Zur Zuständigkeit von Jugend- und Sozialhilfe im Bereich der Frühförderung im

    Die hier gegebenen konträren finanziellen Interessen der Beteiligten sind prinzipiell als gleichwertig zu betrachten siehe in diesem Zusammenhang Beschluss des Senats vom 2.9.2005 - 3 W 15/05 - und können keine Grundsatzbedeutung rechtfertigen.
  • OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Schulschließung

    Der Senat hat bereits in seinem auch der Antragstellerin bekannten Beschluss vom 2.9.2005 in dem Parallelverfahren 3 W 15/05 unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Wie der Senat bereits in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2.9.2005 in dem Parallelverfahren 3 W 15/05 ausgeführt hat, sind die finanziellen Interessen von Land und Kommunen grundsätzlich gleichwertig.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.11.2005 - 3 W 15/05   

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OLG Karlsruhe, 03.11.2005 - 3 W 15/05 (https://dejure.org/2005,62105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.11.2005 - 3 W 15/05 (https://dejure.org/2005,62105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. November 2005 - 3 W 15/05 (https://dejure.org/2005,62105)
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