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   OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18   

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https://dejure.org/2019,2618
OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18 (https://dejure.org/2019,2618)
OLG München, Entscheidung vom 13.02.2019 - 34 Wx 202/18 (https://dejure.org/2019,2618)
OLG München, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 34 Wx 202/18 (https://dejure.org/2019,2618)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1023 Abs. 1, § 1090, § 1105, § 1111; BNatSchG § 14, § 15, § 69 Abs. 3 Nr. 1; GBO § 19, § 71 Abs. 1, § 78 Abs. 2; RPflG § 11 Abs. 1; FamFG § 38 Abs. 3 S. 3; GNotKG § 2 Abs. 1 S. 1
    Privatrechtliche Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht durch Eintragung einer Dienstbarkeit sowie einer Reallast

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1090, 1105; BNatSchG §§ 14, 15; GBO § 19
    Naturschutzrecht: privatrechtliche Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Eintragung einer Dienstbarkeit und einer Reallast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit einer zur Absicherung von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht dienenden Dienstbarkeit sowie einer Reallast

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit einer zur Absicherung von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht dienenden Dienstbarkeit sowie...

  • rewis.io

    Privatrechtliche Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht durch Eintragung einer Dienstbarkeit sowie einer Reallast

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Eintragung einer Unterlassungs-/Benutzungsdienstbarkeit für Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragungsfähigkeit einer zur Absicherung von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht dienenden Dienstbarkeit sowie einer Reallast

  • rechtsportal.de

    Eintragungsfähigkeit einer zur Absicherung von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht dienenden Dienstbarkeit sowie einer Reallast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnamen: Absicherung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    Zulässig ist es, die danach möglichen Belastungsarten (Benutzungs-, Unterlassungs- und Ausschlussdienstbarkeit) miteinander in einem einzigen dinglichen Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu verbinden (BGH NJW-RR 2015, 208 Rn. 17; Staudinger/Reymann § 1090 Rn. 8).

    Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen oder zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (BGH NJW-RR 2015, 208 Rn. 19; FGPrax 2018, 245 Rn. 15).

    Unbestimmt sind Inhalt und Umfang des Rechts vielmehr dann, wenn die richterliche Auslegung der Grundbucheintragung ergibt, dass der Inhalt der Dienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist (BGH NJW-RR 2015, 208 Rn. 19; BayObLGZ 2004, 103/106; MüKo/Mohr BGB 7. Aufl. § 1018 Rn. 13).

    Diese Bezeichnung muss für jedermann als nächstliegende Bedeutung ohne weiteres erkennbar sein (BGH, Beschluss vom 16.2.2012, V ZB 204/11, juris Rn. 15; BGH NJW-RR 2015, 208 Rn.10 und 19; FGPrax 2018, 245 Rn. 15).

    Umstände außerhalb des Grundbuchs dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr.; vgl. BGHZ 113, 374/378; BGH NJW-RR 2003, 1235; NJW-RR 2015, 208 Rn. 10).

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 2/18

    Amtslöschung einer Grunddienstbarkeit wegen inhaltlich unzulässiger Eintragung:

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    Der Rechtsinhalt muss aufgrund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen oder zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (BGH NJW-RR 2015, 208 Rn. 19; FGPrax 2018, 245 Rn. 15).

    Diese Bezeichnung muss für jedermann als nächstliegende Bedeutung ohne weiteres erkennbar sein (BGH, Beschluss vom 16.2.2012, V ZB 204/11, juris Rn. 15; BGH NJW-RR 2015, 208 Rn.10 und 19; FGPrax 2018, 245 Rn. 15).

    Ebenfalls nicht entschieden werden muss die Frage, ob das wirksame Entstehen einer Grunddienstbarkeit voraussetzt, dass dem Eigentümer des dienenden Grundstücks noch eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Grundstücks möglich bleibt (offengelassen in BGH FGPrax 2018, 245 m. w. N. zum Streitstand), ebenso wenig die Frage, ob die Nutzungsmöglichkeit als Ausgleichsfläche in diesem Sinne ausreichend ist (vgl. zur materiellen Betrachtung vs. formellen Abgrenzung: Otto in Ring/Grziwotz/Keukenschrijver § 1018 BGB Rn. 67).

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    Unbestimmt sind Inhalt und Umfang des Rechts vielmehr dann, wenn die richterliche Auslegung der Grundbucheintragung ergibt, dass der Inhalt der Dienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist (BGH NJW-RR 2015, 208 Rn. 19; BayObLGZ 2004, 103/106; MüKo/Mohr BGB 7. Aufl. § 1018 Rn. 13).

    Die Verwendung unbestimmter, aber der Gesetzessprache entnommener Rechtsbegriffe in notariellen Urkunden genügt im Allgemeinen dem Bestimmtheitsgrundsatz (BGHZ 130, 341/345 f.; BayObLGZ 2004, 103/108; OLG Oldenburg BeckRS 1998, 10203 im Hinblick auf §§ 8, 8a BNatSchG in der damals gültigen Fassung).

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 167/82

    Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit für Gemeinde

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    Sachenrechtlich ist anerkannt, dass eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB) grundsätzlich auch für öffentliche Zwecke bestellt werden kann (BGH NJW 1984, 924; Staudinger/Reymann BGB [2017] § 1090 Rn. 15 und 20).

    Dahinstehen kann auch, ob eine Unterlassungsdienstbarkeit dieses Inhalts deshalb als unzulässig abzulehnen wäre, weil sie lediglich den schon kraft Gesetzes bestehenden Rechtszustand wiedergeben oder nur solche Pflichten verlautbaren würde, die ohne weiteres schon auf der Grundlage öffentlichrechtlicher Vorschriften durchsetzbar sind (vgl. BGH NJW 1984, 924; OLG Hamm Rpfleger 1976, 95; OLG Köln Rpfleger 1982, 463/464 m. Anm. Meyer-Stolte; Otto in Ring/Grziwotz/Keukenschrijver § 1018 BGB Rn. 47; Schäfer/Keller in Düsing/Martinez Agrarrecht § 15 BNatSchG Rn. 29 f.).

  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13

    Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    (2) Soweit dem Berechtigten das Recht eingeräumt ist, auf der betroffenen Teilfläche Maßnahmen "auf Kosten des Grundstückseigentümers" durchzuführen oder durchführen zu lassen, umfasst der bewilligte Rechtsinhalt eine nicht als Inhalt des dinglichen Rechts eintragungsfähige Kostenregelung (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1423 Rn. 9 und 12 f).
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    Da sich die Bewilligung auf den gesamten Inhalt gemäß Bestellung bezieht, ist vorliegend kein Raum für eine Auslegung dahingehend, dass die nicht eintragungsfähigen Inhalte von der Bewilligung nicht umfasst seien (BayObLG NJW-RR 1993, 283 zu einer Bestellungsurkunde, die eine eindeutige Unterscheidung ermöglichte).
  • OLG München, 07.05.2013 - 34 Wx 115/13

    Grundbuchverfahren: Bestimmtheit eines Anspruchs auf Eintragung von

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    Indem (unter anderem) die "Zweckdienlichkeit" zum Maßstab für Inhalt und Umfang des Benutzungsrechts gemacht wird, fehlt es an objektiven Umständen, die einem Dritten eine ungefähre Vorstellung davon ermöglichen, welche Bedeutung die Belastung für das Eigentum konkret haben kann (vgl. Senat vom 7.5.2013, 34 Wx 115/13, juris Rn. 11).
  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    Umstände außerhalb des Grundbuchs dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr.; vgl. BGHZ 113, 374/378; BGH NJW-RR 2003, 1235; NJW-RR 2015, 208 Rn. 10).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11

    Antrag auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    Diese Bezeichnung muss für jedermann als nächstliegende Bedeutung ohne weiteres erkennbar sein (BGH, Beschluss vom 16.2.2012, V ZB 204/11, juris Rn. 15; BGH NJW-RR 2015, 208 Rn.10 und 19; FGPrax 2018, 245 Rn. 15).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18
    Umstände außerhalb des Grundbuchs dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr.; vgl. BGHZ 113, 374/378; BGH NJW-RR 2003, 1235; NJW-RR 2015, 208 Rn. 10).
  • OLG Oldenburg, 04.05.1998 - 5 W 58/98

    Berechtigung des Eigentümers eines Grundstücks, ein anderes Grundstück als

  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Es steht deshalb außer Streit, dass etwa die Pflicht zur erstmaligen und einmaligen Herstellung eines Gebäudes, einer Straße oder eines Zauns nicht durch Reallast dinglich gesichert werden kann (vgl. BayObLGZ 1973, 21, 26 f.; OLG München, FGPrax 2019, 111 Rn. 59 f.; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1105 Rn. 23; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1105 Rn. 27; BeckOGK/Sikora, BGB [1.2.2022], § 1105 Rn. 38; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1301; Lange-Parpart, RNotZ 2008, 377, 393).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 15 W 3528/21

    Für nur abstrakt mögliche Fälle übernommene Verpflichtung zur Wiedererrichtung

    Denn die Herstellungspflicht wird dadurch nicht zu einer unselbständigen Nebenkomponente der Instandhaltungspflicht, weshalb sich die Frage nicht stellt, ob dingliche Rechte auch zur Sicherung von - außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs liegenden - Nebenleistungen begründet werden können (OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 34 Wx 202/18 -, juris Rn. 60).
  • OLG Schleswig, 28.05.2021 - 2 Wx 27/20

    Bestimmtheit von Dienstbarkeit, die Grundstücksnutzung Naturschutzzielen

    Unbestimmt sind Inhalt und Umfang des Rechts vielmehr dann, wenn die richterliche Auslegung der Grundbucheintragung ergibt, dass der Inhalt der Dienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist (BGH NJW-RR 2015, 208Rn. 19; OLG München FGPrax 2019, 111; BayObLGZ 2004, 103 (106); Mohr, MüKo, BGB, 7. Aufl. § 1018 Rn. 13).
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