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   LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99   

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https://dejure.org/2000,6151
LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99 (https://dejure.org/2000,6151)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.02.2000 - 4 Sa 78/99 (https://dejure.org/2000,6151)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 4 Sa 78/99 (https://dejure.org/2000,6151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse als Sachurteilsvoraussetzung nur für begründete Klage; Kündigung eines nicht dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterliegenden Arbeitsverhältnisses; Schutz vor sitten- und treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts ; Verfassungsrechtlich gebotener ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § ... 1 Abs. 1; ; KSchG § 4 Abs. 1; ; KSchG § 13 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 23 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 626; ; MuSchG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: Kündigung zur Unzeit - Tod des Lebensgefährten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99
    Der Arbeitnehmer hat dabei die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich die Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 138 BGB ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 874/95 - nicht amtlich veröffentlicht - mit zahlreichen Nachweisen der Rechtsprechung).

    In Betracht kommen insbesondere Fälle eines widersprüchlichen Verhaltens des kündigenden Arbeitgebers, der Ausspruch der Kündigung in verletzender Form oder zur Unzeit oder der Fall, daß der Ausspruch der Kündigung dem Arbeitnehmer über die reine Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus weitere Nachteile zufügt und sein gesamtes weiteres berufliches Fortkommen in Frage stellt (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 874/95 - aaO.; Urteil vom 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Kündigung).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 268/96

    Außerordentliche Kündigung eines Kirchenbediensteten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99
    Macht der Arbeitgeber von einem Kündigungsrecht Gebrauch, das ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zusteht, so wird regelmäßig das Unwerturteil nicht gerechtfertigt sein, die Kündigung verstoße gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 268/96 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Kirchendienst; so auch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. November 1997 - 5 Sa 184/97 - LAGE § 242 BGB Nr. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.11.1997 - 5 Sa 184/97
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99
    Macht der Arbeitgeber von einem Kündigungsrecht Gebrauch, das ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zusteht, so wird regelmäßig das Unwerturteil nicht gerechtfertigt sein, die Kündigung verstoße gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 268/96 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Kirchendienst; so auch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. November 1997 - 5 Sa 184/97 - LAGE § 242 BGB Nr. 3).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99
    Im Rahmen der Generalklauseln (§§ 242, 138 BGB) zum Schutz der Arbeitnehmer vor einer sitten- und treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte - hier insbesondere aus GG Art. 12 Abs. 1 - zu beachten, so dass der verfassungsrechtlich gebotene Mindestschutz des Arbeitsplatzes vor Verlust durch private Disposition in jedem Fall gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99
    In Betracht kommen insbesondere Fälle eines widersprüchlichen Verhaltens des kündigenden Arbeitgebers, der Ausspruch der Kündigung in verletzender Form oder zur Unzeit oder der Fall, daß der Ausspruch der Kündigung dem Arbeitnehmer über die reine Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus weitere Nachteile zufügt und sein gesamtes weiteres berufliches Fortkommen in Frage stellt (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 874/95 - aaO.; Urteil vom 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - AP Nr. 9 zu § 242 BGB Kündigung).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99
    Die gerade auch im Interesse der Rechtssicherheit grundsätzlich zu achtende Grenzziehung des Gesetzgebers in §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG steht einer sachgerechten Lösung von Missbrauchsfällen nicht entgegen (vgl. BAG, Urteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - AP Nr. 20 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 23.11.1961 - 2 AZR 301/61

    Kündigung aus verwerflichen Motiven als Verstoß gegen § 138 BGB

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99
    Ob eine Kündigung wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist, kann nur eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles ergeben (vgl. etwa BAG, Urteil vom 23. November 1961 - 2 AZR 301/61 - AP Nr. 22 zu § 138 BGB; KR-Friedrich, 5. Aufl., § 13 KSchG Rz. 248).
  • LAG Bremen, 29.10.1985 - 4 Sa 151/85

    Kündigung; Kündigung zur Unzeit; Arbeitsunfall; Nichtigkeit einer Kündigung;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - 4 Sa 78/99
    Einen Fall der Kündigung zur Unzeit hat etwa das Landesarbeitsgericht Bremen (Urteil vom 29. Oktober 1985 - 4 Sa 151/85 - LAGE § 242 BGB Nr. 2 = BB 1986, 393) dann angenommen, wenn die Kündigung einem Arbeitnehmer nach einem schweren Arbeitsunfall am gleichen Tage im Krankenhaus unmittelbar vor einer auf dem Unfall beruhenden Operation ausgehändigt wird, auch wenn Motiv für die Kündigung nicht der Unfall, sondern betriebsbedingte Gründe waren.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00

    Kündigung zur Unzeit

    2 AZR 185/00 4 Sa 78/99.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Februar 2000 - 4 Sa 78/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

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