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   BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05   

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https://dejure.org/2006,8179
BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05 (https://dejure.org/2006,8179)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2006 - 4 StR 513/05 (https://dejure.org/2006,8179)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05 (https://dejure.org/2006,8179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 StPO; Art. 6 EMRK
    Absprachenbedingt unwirksamer Rechtsmittelverzicht (unterbliebene qualifizierte Rechtsmittelbelehrung); Verhandlungsunfähigkeit (im Revisionsverfahren); Recht auf ein faires Verfahren (Teilhabefähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05
    Die Revisionen sind trotz des von beiden Angeklagten erklärten Rechtsmittelverzichts zulässig, da die nach einer Urteilsabsprache erforderliche qualifizierte Rechtsmittelbelehrung unterblieben ist (vgl. BGH NStZ 2005, 389, zum Abdruck in BGHSt 50, 40 bestimmt); die Rechtsmittel erweisen sich indes - die Revision des Angeklagten Faik A. insgesamt, die des Angeklagten Halil Ibrahim A. im Wesentlichen - als unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05
    Der Senat ist vielmehr überzeugt, dass die Beschwerdeführer die Fähigkeit hatten, über die Einlegung ihrer Revisionen verantwortlich zu entscheiden, und sie auch zu einer Grundübereinkunft mit ihren Verteidigern über die Fortführung ihrer Rechtsmittel in der Lage waren, was für die Annahme der Verhandlungsfähigkeit in diesem Verfahrensabschnitt genügt (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16, 19; BGH, Beschluss vom 18. August 2004 - 3 StR 177/04).
  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05
    Der Senat ist vielmehr überzeugt, dass die Beschwerdeführer die Fähigkeit hatten, über die Einlegung ihrer Revisionen verantwortlich zu entscheiden, und sie auch zu einer Grundübereinkunft mit ihren Verteidigern über die Fortführung ihrer Rechtsmittel in der Lage waren, was für die Annahme der Verhandlungsfähigkeit in diesem Verfahrensabschnitt genügt (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16, 19; BGH, Beschluss vom 18. August 2004 - 3 StR 177/04).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05
    Unter diesen Umständen kann, da das Landgericht die Verhandlungsfähigkeit sorgfältig geprüft und sich von deren Gegebensein ohne erkennbaren Rechtsfehler überzeugt hat, auch der Senat von ihrem Vorliegen ausgehen (vgl. BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Verhandlungsfähigkeit 5 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2004 - 3 StR 177/04

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten im Revisionsrechtszug (zeitweilige

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05
    Der Senat ist vielmehr überzeugt, dass die Beschwerdeführer die Fähigkeit hatten, über die Einlegung ihrer Revisionen verantwortlich zu entscheiden, und sie auch zu einer Grundübereinkunft mit ihren Verteidigern über die Fortführung ihrer Rechtsmittel in der Lage waren, was für die Annahme der Verhandlungsfähigkeit in diesem Verfahrensabschnitt genügt (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16, 19; BGH, Beschluss vom 18. August 2004 - 3 StR 177/04).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 629/93

    Behandlung einer in den Urteilsgründen nicht erwähnten Straftat in der Revision

    Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 4 StR 513/05
    Da sich das angefochtene Urteil zu diesem Anklagesachverhalt aber nicht verhält, ist es dem Revisionsgericht verwehrt, hierüber eine - wie auch immer geartete - Entscheidung, und zwar auch eine solche nach §§ 154, 154 a StPO, zu treffen (BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 352 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

    Denn auch vom Revisionsgericht kann die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten grundsätzlich bejaht werden, wenn während der Verhandlung das Landgericht - hier zudem nach Rücksprache des Vorsitzenden mit dem Anstaltsarzt - keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12, NStZ-RR 2013, 154 mwN).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12

    Verhandlungsfähigkeit (Voraussetzungen; Feststellung für das Verfahren in der

    b) Auch die - anders zu beurteilende - Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten für das Revisionsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16; Urteil vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01, BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis, Verhandlungsfähigkeit 5; Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05) ist gegeben.
  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17

    Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen

    Vom Revisionsgericht kann die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten nur dann bejaht und der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 i. V. m. § 230 StPO ausgeschlossen werden, wenn das Landgericht die Verhandlungsfähigkeit sorgfältig geprüft und sich von deren Vorliegen ohne erkennbaren Rechtsfehler überzeugt hat (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05, BGH, Urteil vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01 -, StV 02, 598; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 575/92 -, juris).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 430/14

    Besonders zu beurteilende Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten für das

    Die - besonders zu beurteilende - Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten für das Revisionsverfahren (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16; Urteil vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01, BGHR StPO § 1 Verhandlungsfähigkeit 5; Beschlüsse vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05 und vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12, NStZ-RR 2013, 154 f.) ist trotz ihrer schweren Erkrankung gegeben, so dass eine (vorläufige) Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 15.05.2013 - 5 StR 567/12

    Mangelnde Erforderlichkeit zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Es ist nicht zweifelhaft, dass der Angeklagte während der Dauer des Revisionsverfahrens wenigstens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über die Fortführung seines Rechtsmittels in der Lage war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, vom 23. Februar 2006 - 4 StR 513/05, und vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12, NStZ-RR 2013, 154).
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