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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.06.2010 - 4 U 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,67526
OLG Rostock, 08.06.2010 - 4 U 3/02 (https://dejure.org/2010,67526)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.06.2010 - 4 U 3/02 (https://dejure.org/2010,67526)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 4 U 3/02 (https://dejure.org/2010,67526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 633 Abs 1 aF BGB, § 635 aF BGB, § 638 Abs 1 S 1 aF BGB, § 13 Nr 1 VOB/B, § 13 Nr 5 Abs 1 S 3 VOB/B
    VOB-Vertrag: Mangelhaftigkeit eines Hallenfußbodens; Haftung des ausführenden Bauunternehmers und des mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten; Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungsleistungen; arglistiges Verschweigen eines Mangels; Abzug von Sowiesokosten und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Sowiesokosten und Vorteilsausgleich in Abzug zu bringen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Architekt muss bei verregneter Betonoberfläche Belegreife prüfen!

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sowieso-Kosten und Abzug "neu für alt": Rettung für den haftenden Auftragnehmer? (IBR 2012, 644)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Betonoberfläche verregnet: Architekt muss Belegreife prüfen! (IBR 2012, 654)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Untergrund vor Beschichtung unzureichend behandelt: Mangel arglistig verschwiegen? (IBR 2012, 642)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - 4 U 3/02
    - Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der Unternehmer bei der Abnahme einen Mangel arglistig verschweigt (BGHZ 117, 318 Abs. 2) mit der Folge, dass die 30jährige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB a.F. eintritt.
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 14/88

    Unterbrechung der Verjährung durch fehlgeschlagene Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2010 - 4 U 3/02
    Die Regelung gilt auch, wenn die Mängelbeseitigung vorgenommen wurde, obwohl die Mängelansprüche, wie vorliegend, bereits verjährt waren (BGH NJW 1989, 2753).
  • OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21

    Schadensersatz wegen Mängeln an einem Flachdach; Fehlerhafte Anordnung der

    In diesem Zusammenhang habe auch das Oberlandesgericht Rostock (Urteil vom 08.06.2010 - 4 U 3/02) die Frage nach der Vorteilsausgleichung nach den herrschenden Grundsätzen beantwortet: Der Abzug "neu für alt" ziele auf den Fall, dass sich der Mangel erst spät auswirke und die Sanierung zu einer höheren Lebensdauer führe.
  • KG, 05.09.2017 - 7 U 125/15

    Neuerrichtung des Bauwerks wegen fehlerhafter Architektenplanung: Bemessung der

    Auch ist die Geltendmachung von Mehraufwendungen, die bei der Befolgung des jetzt vorgesehenen Konzepts ohnehin entstanden wären (vgl hierzu etwa OLG Rostock Teilurteil vom 8. Juni 2010 - 4 U 3/02, zitiert nach juris), nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3799
OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02 (https://dejure.org/2002,3799)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.04.2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02 (https://dejure.org/2002,3799)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. April 2002 - 4 U 3/2002, 4 U 3/02 (https://dejure.org/2002,3799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ehr- und Persönlichkeitsrechtsverletzung von Anglern; Recht der freien Meinungsäußerung; Kennzeichnung des Tatsachenbegriffs; Voraussetzungen einer unzulässigen Formalbeleidigung; Anforderungen an eine Schmähkritik

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 185; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen des Rechts der freien Meinungsäußerung

  • ibr-online

    Persönlichkeitsrecht - Schmähkritik im Internet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1249
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/02
    Eine derartige Meinungsäußerung genießt den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG, NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder").

    Dabei kann dahingestellt werden, in wie weit der Kläger als Personengemeinschaft, dessen Mitglieder oder die Angler als solche überhaupt als Kollektiv beleidigungsfähig sind, da mit zunehmender Größe eines Kollektivs die Herabwürdigung des Einzelnen verschwindet (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1995, 3303, 3306; Löffler-Steffen, § 6 Rn. 103).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts den in den Fachgerichtsbarkeiten entwickelten Begriff der Schmähkritik eng definiert (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304).

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2002 - 4 U 3/02
    Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung einzustufen ist, bedarf der Ermittlung ihres vollständigen Aussagegehaltes und der Berücksichtigung des Kontextes, in welchem sie aufgestellt wird (vgl. BGH, AfP 1997, 634, 635; Löffler/Ricker, Kap. 25, Rn. 10).
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   OLG Rostock, 29.07.2010 - 4 U 3/02   

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https://dejure.org/2010,78927
OLG Rostock, 29.07.2010 - 4 U 3/02 (https://dejure.org/2010,78927)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.07.2010 - 4 U 3/02 (https://dejure.org/2010,78927)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 4 U 3/02 (https://dejure.org/2010,78927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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