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   OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 94/99   

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https://dejure.org/2000,10327
OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 94/99 (https://dejure.org/2000,10327)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.2000 - 4 U 94/99 (https://dejure.org/2000,10327)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 4 U 94/99 (https://dejure.org/2000,10327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierhalterhaftung; Rotwildgehege; Entweichen eines Rothirschs ; Mitverschulden; Ersatzanspruchsübergang ; Nothilfe

  • Judicialis

    LBG § 110; ; BGB § 833; ; BGB § ... 823; ; BGB § 833 S. 1; ; BGB § 834; ; RVO § 636; ; RVO § 636 Abs. 2; ; RVO § 658 Abs. 2 Nr. 2; ; RVO § 658 Abs. 2 Nr. 1; ; RVO § 539 Abs. 1 Nr. 9 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierhalterhaftung des Betreibers eines Rotwildgeheges - Entlaufen eines brünftigen Hirschs - Mitverschulden des Försters - Anspruchsübergang auf Anstellungskörperschaft - Nothilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 14/78

    Gemeine Gefahr - Hilfe - Verursacher - Betrieb - Gefahrbeseitigung - Einordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 94/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Sich-Einordnende den Willen haben, durch seine auf eigenem Entschluß beruhende Mithilfe einen Teil der den Beschäftigten des fremden Betriebes obliegenden Aufgaben zu übernehmen (BGH VersR 1977, 959; BGH NJW 1979, 1410).

    Im Falle der Nothilfe könne die Einordnung in einen fremden Betrieb schon deshalb zweifelhaft sein, weil die Unterstellung des Nothelfers in den Schutzbereich der RVO durch § 539 Abs. 1 Nr. 9 a RVO durch den Gesetzgeber für erforderlich gehalten wurde (BGH, NJW 1979, 1410).

  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76

    Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 94/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Sich-Einordnende den Willen haben, durch seine auf eigenem Entschluß beruhende Mithilfe einen Teil der den Beschäftigten des fremden Betriebes obliegenden Aufgaben zu übernehmen (BGH VersR 1977, 959; BGH NJW 1979, 1410).

    Der Bundesgerichtshof hat einem freiwillig Hilfe Leistenden einen Rückgriff auf die unmittelbare Haftung des Dritten versagt, wenn die maßgebliche Tätigkeit des Helfers nicht zu seinem eigenen betrieblichen Aufgabenbereich gehörte (BGH VersR 1977, 959, 960).

  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 265/78

    Berufung auf das Haftungsprivileg gegenüber Schadensersatzansprüchen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 94/99
    Gegenüber dem bloßen Nothelfer jedoch, der nur nach § 539 Abs. 1 Nr. 9 a RVO versichert ist, kann sich derjenige, dem die Hilfeleistung erbracht worden ist, grundsätzlich nicht auf das Haftungsprivileg aus § 636 RVO berufen (BGH NJW 1981, 760; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1473).
  • BGH, 27.10.1988 - III ZR 8/88

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 94/99
    Ergänzend ist lediglich darauf hinzuweisen, daß die Tierhalterhaftung nicht mit dem Entlaufen eines Tieres endet, weil sich gerade dadurch die besondere Tiergefahr verwirklicht (BGH, III ZR 8/88 vom 27.10.1988, zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 4 S 215/10

    Zur Frage der Verknüpfung der besonderen Lebensgefahr im Sinne vom § 37 Abs 1

    Der Senat hat die Akten des Landgerichts Waldshut-Tiengen (2 O 152/98), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (4 U 94/99) und des Bundesgerichtshofs (VI ZR 55/01), zum zivilrechtlichen Schadensersatzprozess des Beklagten gegen den Verkehrsverein St. Blasien Halter des Hirschs beigezogen.
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