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   OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 4 UF 67/10   

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https://dejure.org/2011,23195
OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 4 UF 67/10 (https://dejure.org/2011,23195)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2011 - 4 UF 67/10 (https://dejure.org/2011,23195)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - 4 UF 67/10 (https://dejure.org/2011,23195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 BGB, § 1379 BGB, § 256 ZPO, § 301 ZPO, § 254 ZPO
    Stufenklage; notwendige objektive Klagehäufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindung einer Stufenklage mit einer Zwischenfeststellungsklage zur Vermeidung von unzulässigen Teil-Beschlüssen

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    254, 256, 301 ZPO,BGB 138
    Stufenklage, Zwischenfeststellungsklage, Teilurteil, Ehevertrag, Sittenwidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbindung einer Stufenklage mit einer Zwischenfeststellungsklage zur Vermeidung von unzulässigen Teil-Beschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 4 UF 67/10
    Ausgangspunkt dieser Überlegung ist der Umstand, dass bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.2001 (NJW 2001, 957 ff.) jegliche Vereinbarungen von (künftigen) Eheleuten nach § 1585c BGB, auch den Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB betreffend, selbst gemessen an § 138 Abs. 1 BGB als wirksam angesehen wurden (BGH NJW 1992, 3164ff. m.w.N.), allerdings war bereits damals anerkannt, dass einer Berufung des potentiellen Unterhaltsschuldners auf den vereinbarten Verzicht, gerade im Bereich des Betreuungsunterhalts, seinerseits der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen kann (z. B. BGH NJW 1992, 3164ff.).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZR 296/01

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts bei Schwangerschaft der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 4 UF 67/10
    Nach BGH NJW 2005, 2386 ff. liegt eine solche rechtswidrige Ausübung nur dann vor, wenn "...sich nunmehr - im Zeitpunkt des Scheiterns der Lebensgemeinschaft - aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolge eine evident einseitige Lastenverteilung ergibt, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten auch bei angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede sowie bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar ist ...".
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06

    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 4 UF 67/10
    Teil dieser erforderlichen Entscheidungsreife (Musielak, FS Lüke, 1997, S. 564ff., 568) bzw. eigenes ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal (Zöller-Vollkommer, § 301 ZPO, Rz. 7 m.v.w.N.) ist das Gebot, dass Widerspruchsfreiheit zwischen den Gründen der Teil- und der Schlussentscheidung besteht (BGHZ 170, 180ff., 182, Rz.8).
  • BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00

    Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 4 UF 67/10
    Eine solche Heilung ist auch im Rechtsmittelverfahren möglich (BGH NJW 2001, 1650ff.).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 4 UF 67/10
    Jedenfalls wenn aber im Rahmen der Auskunftsstufe bereits Vorfragen streitig werden, die den Grund beider Ansprüche in ausschließender Weise tangieren, wie hier die Frage des Güterstandes für die Ansprüche aus den §§ 1378 Abs. 1 und 1379 BGB, ist es nach Ansicht des Senats geboten - und nach BGH (ZIP 1999, 447 ff.) auch möglich - bereits die Auskunftsstufe mit der Zwischenfeststellungs-(wider-)klage über dieses vorgelagerte Rechtsverhältnis zu verbinden.
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 4 UF 67/10
    Ausgangspunkt dieser Überlegung ist der Umstand, dass bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.2001 (NJW 2001, 957 ff.) jegliche Vereinbarungen von (künftigen) Eheleuten nach § 1585c BGB, auch den Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB betreffend, selbst gemessen an § 138 Abs. 1 BGB als wirksam angesehen wurden (BGH NJW 1992, 3164ff. m.w.N.), allerdings war bereits damals anerkannt, dass einer Berufung des potentiellen Unterhaltsschuldners auf den vereinbarten Verzicht, gerade im Bereich des Betreuungsunterhalts, seinerseits der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen kann (z. B. BGH NJW 1992, 3164ff.).
  • AG Frankenthal, 21.10.2021 - 3a C 221/20

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages; Anforderungen

    Die Verbindung der Stufenklage mit einer vorgeschalteten Zwischenfeststellungsklage ist gemäß § 260 ZPO möglich (OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 28.1.2011 - 4 UF 67/10).
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