Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1975 - 42/74   

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EuGH, 09.07.1975 - 42/74 (https://dejure.org/1975,1091)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1975 - 42/74 (https://dejure.org/1975,1091)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1975 - 42/74 (https://dejure.org/1975,1091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Vellozzi / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 59
    1 . BEAMTE - INVALIDITÄT - AUSSCHUSS - MITGLIEDER - FEHLENDE ÜBEREINSTIMMUNG - MEHRHEITLICH GETROFFENE ENTSCHEIDUNG

  • EU-Kommission

    Vellozzi / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Fernbleiben eines Beamten vom Dienst; Fehlende Übereinstimmung der Mitglieder des Invaliditätsausschusses; Mehrheitlich getroffene Entscheidung des Ausschusses; Gutachterliche Anhörung des Invaliditätsausschusses

  • Judicialis

    Statut der Beamten der EWG Art. 59; ; Statut der Beamten der EWG Art. 59 Abs. 3; ; Statut der Beamten der EWG Art. 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - INVALIDITÄT - AUSSCHUSS - MITGLIEDER - FEHLENDE ÜBEREINSTIMMUNG - MEHRHEITLICH GETROFFENE ENTSCHEIDUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.07.1972 - 29/71

    Vellozzi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 42/74
    Die von ihm im Juni 1971 erhobene Klage, die auf Aufhebung der Entscheidung gerichtet war, mit der die Kommission diesen Antrag abgelehnt hatte, wurde vom Gerichtshof mit Urteil vom 13. Juli 1972 (Rechtssache 29/71 - Slg. 1972, 513) als unbegründet abgewiesen.
  • EuG, 22.11.1990 - T-54/89

    Frau V. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Bedienstete auf Zeit -

    Das Parlament verweist insoweit auf die Urteile des Gerichtshofes vom 12. März 1975 in der Rechtssache 31/71 ( Gigante/Kommission, Slg. 1975, 337 ) und vom 9. Juli 1975 in den Rechtssachen 42/74 und 62/74 ( Vellozzi/Kommission, Slg. 1975, 871 ).
  • EuGöD, 22.05.2007 - F-97/06

    López Teruel / HABM

    Gerichtshof: 9. Juli 1975, Vellozzi/Kommission, 42/74 und 62/74, Slg. 1975, 871, Randnrn.
  • EuGH, 12.06.1980 - 107/79

    Schuerer / Kommission

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes gehe hervor, daß ein Beamter keinen Anspruch mehr auf Anhörung des Invaliditätsausschusses habe, wenn über den Gesundheitszustand des Beamten kein Widerspruch vorliege, weil der Ausschuß hierüber entschieden habe (vgl. verbundene Rechtssachen 42 und 62/74, Vellozzi, Slg. 1975, 871); um so weniger könne er dann beim Gerichtshof die Berufung eines Ärztekollegiums beantragen.
  • EuGH, 16.12.1976 - 124/75

    Perinciolo / Rat

    - Nach dem Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) in den verbundenen Rechtssachen 42 und 62/74 (Slg. 1975, 871) setze die Anwendung von Artikel 59 Absatz 3 des Statuts "zwangsläufig einen Widerspruch voraus, über den noch nicht endgültig entschieden worden ist".
  • EuGöD, 16.01.2007 - F-119/05

    Gesner / HABM

    Gerichtshof: 9. Juli 1975, Vellozzi/Kommission, 42/74 und 62/74, Slg. 1975, 871, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1983 - 285/81

    Jean-Jacques Geist gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Wie Generalanwalt Mayras in den verbundenen Rechtssachen 42 und 62/74 (Vellozzi/Kommission, Slg. 1975, 871, 887) ausführte, ist ein ärztliches Zeugnis, auch wenn es besagt, daß der Beamte arbeitsunfähig ist, dann kein hinreichender Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit, wenn es die Arbeitsunfähigkeit mit Beschwerden erklärt, die ein Invaliditätsausschuß bereits mit dem Ergebnis beurteilt hat, sie machten den Beamten nicht arbeitsunfähig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 107/79

    Lily Schuerer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Ruhegehalt

    Darüber hinaus besagt das zweite Ke//ozzt'-Urteil des Gerichtshofes (Verbundene Rechtssachen 42 und 62/74, Slg. 1975, 871), daß die Entscheidung des Invaliditätsausschusses endgültig ist, sofern er die ihm vorgelegte Frage rechtswirksam geklärt hat und keine neuen Tatsachen vorgetragen werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1988 - 268/86

    Lise Clasen gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Krankheitsurlaub -

    47. Da nicht alles getan wurde, was normalerweise erforderlich gewesen wäre, damit 3 - Vgl. die Urteile vom 12. März 1975 in der Rechtssache 31/71 (Gigante/Kommission, Sic. 1975, 337); vom 9. Juli 1975 in den verbundenen Rechtssachen 42 und 62/74 (Vellozzi/Kommission, Slg. 1975, 871); vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 124/75 (Perinciolo/Rat, Slg. 1976, 1953); vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 156/80 (Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357); vom 23. April 1986 in der Rechtssache Bernardi (a. a. O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1987 - 277/84

    Heinz Günther Jänsch gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Von den im Beamtenstatut vorgesehenen Rechtsbehelfen könne daher grundsätzlich nur Gebrauch gemacht 6 - Siehe Urteil vom 12. März 1975 in der Rechtssache 31/71, Antonio Gigante/Kommission, Slg.' 1975, 343; Urteil vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 42 und 62/74, Luigi Vellozzi/Kommission, Slg. 1975, 871.7 - Siehe Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 124/75, Letizia Perinciolo/Rat, Slg. 1976, 1965.8 - Siehe Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 150/84, Giorgio Bernardi/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1375.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.07.1974 - BReg. 2 Z 40/74, BReg 2 Z 41/74, BReg 2 Z 42/74   

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https://dejure.org/1974,5328
BayObLG, 11.07.1974 - BReg. 2 Z 40/74, BReg 2 Z 41/74, BReg 2 Z 42/74 (https://dejure.org/1974,5328)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1974 - BReg. 2 Z 40/74, BReg 2 Z 41/74, BReg 2 Z 42/74 (https://dejure.org/1974,5328)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1974 - BReg. 2 Z 40/74, BReg 2 Z 41/74, BReg 2 Z 42/74 (https://dejure.org/1974,5328)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1974, 294
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 125/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vorbehalt der nachträglichen Begründung von

    Unerlässlich ist aber, dass der Vorbehalt dem unbefangenen Betrachter eine klare Vorstellung davon vermittelt, welche Teile des Gemeinschaftseigentums durch einseitige Erklärung des Berechtigten dem Mitgebrauch der Eigentümer (§ 13 Abs. 1 WEG) entzogen werden können (vgl. BayObLGZ 1974, 294, 298; Armbrüster, ZMR 2005, 244, 247).
  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    Das GBA hat in diesem Fall nicht nur die Wirksamkeit der Vollmacht, sondern insbesondere auch ihren Umfang selbständig zu prüfen ( BayObLGZ 1974, 294, 298 = DNotZ 1975, 308 ; BayObLG Rpf leger 1986, 216).
  • OLG Hamburg, 14.02.1996 - 2 Wx 16/94

    Inhaltskontrolle der Teilungserklärung

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  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Denn auch und gerade wenn man die Anwendbarkeit des AGBG verneint, bleibt die bereits vor dessen Inkrafttreten in Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelte Kontrolle aufgrund der §§ 134, 138, 242, 315 BGB (BayObLGZ 1972, 314/319 = NJW 1973, 151; BayObLGZ 1974, 294/298; OLG Hamm, Rechtspfleger 1975, 401/402; Bärmann/Pick/Merle, § 8 WEG RNr. 16; Weitnauer, § 7 WEG RNr. 10 g).
  • BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 125/00

    Grundbuchrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    Zum Verfahren merkt der Senat noch an, dass ein Teilvollzug dergestalt, den Amtswiderspruch hinsichtlich einer Restfläche von 24 m² aufrechtzuerhalten und das Sondernutzungsrecht im Umfang von ca. 200 m², das Nachbargrundstück betreffend, zu löschen, deshalb ausscheidet, weil es sich um einen einheitlichen Antrag handelt, der nicht teilweise erledigt und teilweise zurückgewiesen werden darf (BayObLGZ 1974, 294/299; …
  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80

    Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer

    Da eine Vertretung der Wohnungseigentümer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 164 ff.) und dem Wohnungseigentumsgesetz an sich - auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts - grundsätzlich uneingeschränkt zulässig ist (BayObLGZ 1974, 294/297; OLG Celle NJW 1958, 307 f. [OLG Celle 18.12.1957 - 4 Wx 42/57] ; OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 f.; Bärman/Pick/Merle RdNrn. 19, 22, Palandt BGB 40. Aufl. WEG Anm. 2 a, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 2, je zu § 2), kann eine die Bevollmächtigungsbefugnis einschränkende Bestimmung in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung (wie hier § 16 Abs. 9 Satz 1 GO) nicht weit ausgelegt werden, sondern bedarf eher einer einengenden Beurteilung (BayObLGZ 1981 Nr. 25 = Senatsbeschluß vom 11.5.1981 BReg.2 Z 47/80).
  • BayObLG, 31.07.1996 - 2Z BR 66/96

    Begründung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Alleineigentümer

    Zur nachträglichen Begründung von Sondernutzungsrechten kann ein Dritter bevollmächtigt werden; auch kann sich der teilende Eigentümer dies vorbehalten (BayObLGZ 1974, 294/298; 1993, 259/263).
  • BayObLG, 03.04.1987 - BReg. 2 Z 34/87
    Denn die in der Teilungserklärung gemäß § 8 WEG getroffenen Bestimmungen haben den Charakter von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer (§ 8 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1974, 294/298; Augustin § 10 RdNr.15; Palandt §§ 8, 10 WEG , je Anm.1b).
  • BayObLG, 11.05.1981 - BReg. 2 Z 47/80

    Auslegung einer Vertretungsklausel

    Auch hat das LG die genannte Klausel zutreffend dahin ausgelegt, daß die Übertragung mündlicher Ausführungen in Eigentümerversammlungen durch einen anwesenden Wohnungseigentümer an einen nicht zu dem in § 14 Abs. 4 Satz 2 der Teilungserklärung genannten Personenkreis Gehörenden nicht als Vertretung" i. 5. dieser Bestimmung anzusehen und daher als zulässig zu erachten ist: Da eine Vertretung der Wohnungseigentümer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 164 fl.) und dem Wohnungselgentumsgesetz an sich - selbst auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts - grundsätzlich uneingeschränkt zulässig ist ( BayObLGZ 1974, 294, 297 = DNotZ 1975, 308 : OLG Celle NJW 1958, 307 ; OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 ; Bärmann/Pick/Merle. Rd.-Nrn. 19, 22; PalandtlBassenge, Anm_ 2a, Weitnauer/Wirths, 5. Aufl., Rd.-Nr. 2, je zu § 25 WEG ), kann eine die Bevollmächtigungsbefugnis einschränkende Bestimmung in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung (Wie hier § 14 Abs. 4 Satz 2 der Teilungserklärung) nicht weit ausgelegt werden, sondern bedarf eher einer vorsichtigen oder sogar einengenden Beurteilung.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1975 - 42/74   

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https://dejure.org/1975,6712
Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1975 - 42/74 (https://dejure.org/1975,6712)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.06.1975 - 42/74 (https://dejure.org/1975,6712)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1975 - 42/74 (https://dejure.org/1975,6712)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Luigi Vellozzi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.03.1975 - 31/71

    Gigante / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1975 - 42/74
    Dieses Ergebnis ist soeben durch das noch nicht veröffentlichte Urteil der Ersten Kammer vom 12. März 1975 (Rechtssache 31/71 - Gigante/Kommission) bestätigt worden.
  • EuGH, 14.12.1966 - 3/66

    Alfieri / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1975 - 42/74
    In diesem Sinne ist die Frage übrigens in dem Urteil der Zweiten Kammer vom 14. Dezember 1966 (Rechtssache 3/66 - Alfieri/Europäisches Parlament - Slg. 1966, 654) entschieden worden.
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