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   BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09   

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BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09 (https://dejure.org/2011,3758)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09 (https://dejure.org/2011,3758)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 (https://dejure.org/2011,3758)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

  • openjur.de

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede; Tarifsukzession; ergänzende Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 TVG
    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 TVG
    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede bei Inbezugnahme des BAT; Ergänzende Vertragsauslegung bei Tarifsukzession; Begriff der Vergütung bei Fehlen einzelvertraglicher Konkretisierung; Prozentuale Anpassung der Vergütung bei Minderleistung

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede

  • rewis.io

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede bei Inbezugnahme des BAT; Ergänzende Vertragsauslegung bei Tarifsukzession; Begriff der Vergütung bei Fehlen einzelvertraglicher Konkretisierung; Prozentuale Anpassung der Vergütung bei Minderleistung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer einzelvertraglichen Inbezugnahme eines nichtfortentwickelten Tarifwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Nachträgliche Regelungslücke in Arbeitsvertrag ist durch Auslegung zu schließen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1184
  • BB 2011, 1844
  • DB 2011, 1695
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 14, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 -  5 AZR 633/09  - Rn. 13, ZTR 2011,150) .

    Damit sind alle finanziellen Leistungen des Arbeitgebers erfasst, die das in Bezug genommene tarifliche Regelungswerk als Gegenleistung für die vom Angestellten erbrachte Arbeitsleistung vorsieht (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 41, aaO; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 14, aaO) .

    Dadurch ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 19, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 17, ZTR 2011, 150) .

    Es ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 19, ZTR 2011, 150) .

    Deshalb hätten die Parteien redlicherweise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 23, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 150) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 39, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 30, ZTR 2011, 152) .

    Bei den Einmalzahlungen handelt es sich um pauschalierte Vergütungserhöhungen, die die in den Jahren 2006 und 2007 ausgebliebene Erhöhung der Vergütungs- bzw. Entgelttabellen kompensieren sollten und die keine von einem unmittelbaren Gegenleistungsbezug unabhängige Sonderzahlung sind (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 14, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 -  5 AZR 633/09  - Rn. 13, ZTR 2011,150) .

    Damit sind alle finanziellen Leistungen des Arbeitgebers erfasst, die das in Bezug genommene tarifliche Regelungswerk als Gegenleistung für die vom Angestellten erbrachte Arbeitsleistung vorsieht (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 41, aaO; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 14, aaO) .

    Dadurch ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 19, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 17, ZTR 2011, 150) .

    Es ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 19, ZTR 2011, 150) .

    Deshalb hätten die Parteien redlicherweise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 23, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 150) .

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Allerdings trägt der Wortlaut der Bezugnahmeklausel keine Erstreckung auf den TV-L und TV EZ-L. Beide Tarifverträge werden nicht von der vertraglichen Verweisung auf den BAT erfasst, denn § 2 des Arbeitsvertrags ist zeit- und nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet (vgl. BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) .

    § 2 Abs. 1 Buchst. a TV EZ-L bezieht sich auf die Vergütung, die hinsichtlich der dort genannten ersten Einmalzahlung noch auf der Grundlage des BAT und auf der Basis der nach dem BAT geltenden Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden zu zahlen war (vgl. BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 57 ff., AP BGB § 157 Nr. 38) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Deshalb hätten die Parteien redlicherweise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 23, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 150) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 39, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 30, ZTR 2011, 152) .

  • LAG Hamm, 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08

    Tarifliche Einmalzahlung aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ersetzten

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. März 2009 - 17 Sa 1093/08 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.

    Der Tenor des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. März 2009 - 17 Sa 1093/08 - wird aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Sie entfällt ersatzlos (vgl. BAG 28. November 2007 - 5 AZR 992/06  - Rn. 25, AP BGB § 307 Nr. 33 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 30) .
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 26 ) .
  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Prozesszinsen ist gemäß §§ 291, 288 Abs. 1 BGB begründet, allerdings erst ab dem 4. Dezember 2007 (vgl. BAG 19. Dezember 2007 - 5 AZR 1008/06 - Rn. 35, EzA BGB 2002 § 306 Nr. 3) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Im Übrigen haben sich die Vertragsparteien mit der Verweisungsklausel, wonach der Kläger eine Vergütung in Anlehnung an die VergGr. IVb BAT für den Bereich des Bundes/Tarifgemeinschaft der Länder bezieht, ausdrücklich nicht an kommunalen, sondern an den für die Länder geltenden Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes orientiert (vgl. auch BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 27, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79) .
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09
    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 39, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 30, ZTR 2011, 152) .
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Der Vertrag ist nachträglich lückenhaft geworden, weil die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf der Dynamik der tarifvertraglichen Vergütungsregelungen aufbaute (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., BAGE 134, 283; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Der BAT in der für den Bund und die Länder geltenden Fassung wurde für den Bereich der Länder zum 1. November 2006 durch den TV-L (§ 2 TVÜ-Länder) ersetzt (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    In diesem Fall tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

    (1) Nach der st. Rspr. des BAG ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags regelmäßig dynamisch zu verstehen (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 13) , es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf das Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen, dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 22) .

    Die im Arbeitsvertrag der Parteien enthaltene zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf die Vergütungsstruktur des BAT ist durch die Ablösung dieses tariflichen Regelungswerks zu einer statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .

    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt anstelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 18; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifentwicklung auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, deren Regelungsmacht sich die Parteien durch die Bezugnahmeklausel in § 5 des Arbeitsvertrags anvertrauten, die für ihren Tarifbereich maßgebliche Vergütungsstruktur des BAT reformiert und ihr einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 20) .

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1114/11

    Vergütung in Anlehnung an Lohngruppe VI; Regelung der Arbeitsbedingungen in einer

    Nach der von der Rechtsprechung unter Berücksichtigung von § 305 c Abs. 2 BGB entwickelten Zweifelsfallregelung ist bei Formularverträgen zu Lasten des Arbeitgebers von einer zeitdynamischen Verweisung auf Tarifverträge auszugehen (vgl. BAG, Urt. v. 20.04.2012 - 9 AZR 504/10, NZA 2012, 982; Urt. v. 18.05.2011 - 5 AZR 213/09, ZTR 2011, 564; Urt. v. 09.11.2005 - 5 AZR 128/05, NZA 2006, 202).

    Insoweit ist jedoch die Bezugnahmeklausel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt im Wege der ergänzenden Auslegung dahin gehend auszulegen, dass die Bezugnahme sich auf den Tarifvertrag erstreckt, der an die Stelle des im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages getreten ist, vorliegend also der TVöD (vgl. dazu BAG, Urt. v. 18.04.2012 - 4 AZR 392/10, NZA 2012, 1171; Urt. v. 18.05.2011 - 5 AZR 213/09, ZTR 2011, 564; Urt. v. 09.06.2010 - 5 AZR 637/09, EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 50).

    Damit sind alle finanziellen Leistungen des Arbeitgebers erfasst, die das in Bezug genommene tarifliche Regelungswerk als Gegenleistung für die vom Angestellten erbrachte Arbeitsleistung vorsieht (vgl. BAG, Urt. v. 08.05.2011 - 5 AZR 213/09, ZTR 2011, 564; Urt. v. Urt. v. 16.12.2009 - 5 AZR 888/08, NZA 2010, 401).

    Auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ist abzustellen (vgl. BAG, Urt. v. 23.03.2012 - 5 AZR 153/10, AP Nr. 87 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifverträge; Urt. v. 15.11.2011 - 5 AZR 213/09, ZTR 2011, 564; Urt. v. 10.11.2010 - 5 AZR 633/09, ZTR 2011, 150).

    Bei der Einmalzahlung im Jahr 2007 handelt es sich um eine pauschalierte Vergütungserhöhung, die die im Jahr 2006/7 ausgebliebene Erhöhung der Vergütung- bzw. Entgelttabellen kompensieren sollten und keine von einem unmittelbaren Gegenleistungsbezug unabhängige Sonderzahlung (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2011 - 5 AZR 213/09, ZTR 2011, 564; Urt. v. 23.03.2012 - 5 AZR 153/10, AP Nr. 87 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifverträge; Urt. v. 10.06.2009 - 4 AZR 194/08, ZTR 2010, 154).

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 583/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    (1) Nach der st. Rspr. des BAG ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags regelmäßig dynamisch zu verstehen (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 13) , es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf das Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen, dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 22) .

    Die im Arbeitsvertrag der Parteien enthaltene zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf die Vergütungsstruktur des BAT ist durch die Ablösung dieses tariflichen Regelungswerks zu einer statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .

    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt anstelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 18; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifentwicklung auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, deren Regelungsmacht sich die Parteien durch die Bezugnahmeklausel in § 5 des Arbeitsvertrags anvertrauten, die für ihren Tarifbereich maßgebliche Vergütungsstruktur des BAT reformiert und ihr einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 20) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 582/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    (1) Nach der st. Rspr. des BAG ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags regelmäßig dynamisch zu verstehen (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 13) , es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf das Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen, dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 22) .

    Die im Arbeitsvertrag der Parteien enthaltene zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf die Vergütungsstruktur des BAT ist durch die Ablösung dieses tariflichen Regelungswerks zu einer statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .

    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt anstelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 18; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifentwicklung auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, deren Regelungsmacht sich die Parteien durch die Bezugnahmeklausel in § 5 des Arbeitsvertrags anvertrauten, die für ihren Tarifbereich maßgebliche Vergütungsstruktur des BAT reformiert und ihr einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 20) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 587/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    (1) Nach der st. Rspr. des BAG ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags regelmäßig dynamisch zu verstehen (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 13) , es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf das Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen, dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 22) .

    Die im Arbeitsvertrag der Parteien enthaltene zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf die Vergütungsstruktur des BAT ist durch die Ablösung dieses tariflichen Regelungswerks zu einer statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .

    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt anstelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 18; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifentwicklung auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, deren Regelungsmacht sich die Parteien durch die Bezugnahmeklausel in § 5 des Arbeitsvertrags anvertrauten, die für ihren Tarifbereich maßgebliche Vergütungsstruktur des BAT reformiert und ihr einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 20) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 585/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    (1) Nach der st. Rspr. des BAG ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags regelmäßig dynamisch zu verstehen (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 -Rn. 13) , es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf das Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen, dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 22) .

    Die im Arbeitsvertrag der Parteien enthaltene zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf die Vergütungsstruktur des BAT ist durch die Ablösung dieses tariflichen Regelungswerks zu einer statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .

    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt anstelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 18; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifentwicklung auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, deren Regelungsmacht sich die Parteien durch die Bezugnahmeklausel in § 5 des Arbeitsvertrags anvertrauten, die für ihren Tarifbereich maßgebliche Vergütungsstruktur des BAT reformiert und ihr einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 20) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 584/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

    (1) Nach der st. Rspr. des BAG ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags regelmäßig dynamisch zu verstehen (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 844/09 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 13) , es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf das Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen, dasjenige Vergütungssystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 22) .

    Die im Arbeitsvertrag der Parteien enthaltene zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf die Vergütungsstruktur des BAT ist durch die Ablösung dieses tariflichen Regelungswerks zu einer statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .

    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt anstelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 18; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifentwicklung auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, deren Regelungsmacht sich die Parteien durch die Bezugnahmeklausel in § 5 des Arbeitsvertrags anvertrauten, die für ihren Tarifbereich maßgebliche Vergütungsstruktur des BAT reformiert und ihr einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 20) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 588/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 586/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag - TV

  • LAG Hamm, 16.01.2013 - 2 Sa 1150/11

    Auslegung Arbeitsvertrag

  • LAG Hamm, 08.12.2016 - 17 Sa 840/16

    Anspruch auf eine Theaterbetriebszulage aufgrund einer Gesamtzusage , die

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1048/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16

    Zahlung und Bemessung einer örtlichen monatlichen Theaterbetriebszulage;

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1305/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1223/11

    Vergütung in Anlehnung an BAT VII als dynamische Bezugnahmeklausel; Regelung der

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 3/17

    Feiertagszuschlag - Freizeitausgleich - regelmäßige Arbeitszeit - Feiertagsarbeit

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1224/11

    Regelung von Arbeitsbedingungen durch Verweisungauf Tarifnormen in

  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1263/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 687/16

    Dienstvertragliche Bezugnahme auf kirchlichen Tarifvertrag

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 593/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • LAG Sachsen, 24.03.2015 - 1 Sa 541/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13

    Zulässigkeit der Kürzung der Gehälter der Lehrkräfte an griechischen Schulen in

  • LAG München, 28.06.2011 - 6 Sa 252/11

    Altersdiskriminierung

  • LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1123/13

    Wirksamkeit einer Entgeltabsenkung für Lehrkräfte der Republik Griechenland in

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Umfang der Dynamik - Stufenaufstieg

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 109/10

    Betriebsrentenanpassung - (ergänzende) Auslegung einer vertraglichen

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 486/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 89/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 85/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2012 - 10 Sa 87/12

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT - Anwendung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 138/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 133/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 132/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 153/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 134/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 3 Sa 116/10

    Auslegung eines Arbeitsvertrages - Anwendung des TV Ang-O aöS und des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 154/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2012 - 10 Sa 86/12

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT - Anwendung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 19 Sa 2110/16

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel als Tarifwechselklausel,

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 137/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2016 - 14 Ca 4636/15

    Angleichung der Vergütung an die Vergütung eines vergleichbaren Beamten bei der

  • ArbG Hamburg, 13.08.2014 - 20 Ca 37/14

    Dynamische Bezugnahme auf BAT - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

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