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   BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03   

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BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03 (https://dejure.org/2003,5383)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2003 - 5 StR 182/03 (https://dejure.org/2003,5383)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 5 StR 182/03 (https://dejure.org/2003,5383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erpresserischer Menschenhandel in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub; Anordnung des Verfalls; Einzige Tat im Rechtssinne nach den Grundsätzen einer natürlichen Handlungseinheit ; Finanzielle Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter

  • Judicialis

    StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 181a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181 a
    Natürliche Handlungseinheit zwischen Menschenhandel und Menschenraub

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
    Das Vorgehen des Angeklagten ist in diesen Fällen entgegen der Auffassung des Landgerichts als eine einzige Tat im Rechtssinne nach den Grundsätzen einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGHSt 43, 312, 315; 381, 386 f.) zu bewerten.

    Zwischen dem listigen Anwerben der beiden Bulgarinnen zur Ausübung der Prostitution, deren Unterbringung in einer vom Angeklagten (siehe Fall II 2) unterhaltenen Prostituiertenwohnung und der Entführung einer der Bewohnerinnen mit dem Ziel des Freikaufs nach verweigerter Ausübung der Prostitution besteht ein enger zeitlicher, räumlicher und sachlicher Zusammenhang auf der Grundlage eines einheitlichen Willens im Sinne derselben ausbeuterischen Willensrichtung (vgl. BGHSt 43, 312, 315).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
    a) Die weitergehende, gegen den Schuldspruch wegen schweren Menschenhandels (in zwei tateinheitlichen Fällen) und erpresserischen Menschenraubs (III 1 und 2 der Urteilsgründe) gerichtete Revision des Angeklagten D, die auf eine Verletzung von Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK und sachlichrechtliche Beweisanforderungen gestützt wird, bleibt insoweit ebenfalls unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO, weil das Landgericht die den Aussagen der Verhörspersonen entnommenen belastenden Umstände durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb deren Aussagen hinreichend bestätigt sah (vgl. BGHSt 46, 93, 106; 42, 15, 25; BGHR StPO § 261 Zeuge 13).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
    a) Die weitergehende, gegen den Schuldspruch wegen schweren Menschenhandels (in zwei tateinheitlichen Fällen) und erpresserischen Menschenraubs (III 1 und 2 der Urteilsgründe) gerichtete Revision des Angeklagten D, die auf eine Verletzung von Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK und sachlichrechtliche Beweisanforderungen gestützt wird, bleibt insoweit ebenfalls unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO, weil das Landgericht die den Aussagen der Verhörspersonen entnommenen belastenden Umstände durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb deren Aussagen hinreichend bestätigt sah (vgl. BGHSt 46, 93, 106; 42, 15, 25; BGHR StPO § 261 Zeuge 13).
  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
    Insoweit hat das Landgericht nicht bedacht, daß die durch die Zuhältereihandlungen des Angeklagten im Fall II 2 betroffene Nebenklägerin als Verletzte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB anzusehen ist, der gegen den Angeklagten Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 181a StGB, der auch dem Schutz der Prostituierten dient und sie vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), zustehen (BGH, Beschl. vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02) und daß allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche eine solche Maßnahme hindert (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
    Indes hat das Vorbringen zur Verfahrensrüge dem Senat im Hinblick auf BGHSt 29, 109, 110 Anlaß gegeben, durch Anwendung von § 154a Abs. 2 StPO die Verurteilung wegen (zweifacher) Vergewaltigung entfallen zu lassen.
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
    Insoweit hat das Landgericht nicht bedacht, daß die durch die Zuhältereihandlungen des Angeklagten im Fall II 2 betroffene Nebenklägerin als Verletzte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB anzusehen ist, der gegen den Angeklagten Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 181a StGB, der auch dem Schutz der Prostituierten dient und sie vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), zustehen (BGH, Beschl. vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02) und daß allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche eine solche Maßnahme hindert (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
    a) Die weitergehende, gegen den Schuldspruch wegen schweren Menschenhandels (in zwei tateinheitlichen Fällen) und erpresserischen Menschenraubs (III 1 und 2 der Urteilsgründe) gerichtete Revision des Angeklagten D, die auf eine Verletzung von Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK und sachlichrechtliche Beweisanforderungen gestützt wird, bleibt insoweit ebenfalls unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO, weil das Landgericht die den Aussagen der Verhörspersonen entnommenen belastenden Umstände durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb deren Aussagen hinreichend bestätigt sah (vgl. BGHSt 46, 93, 106; 42, 15, 25; BGHR StPO § 261 Zeuge 13).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
    Insoweit hat das Landgericht nicht bedacht, daß die durch die Zuhältereihandlungen des Angeklagten im Fall II 2 betroffene Nebenklägerin als Verletzte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB anzusehen ist, der gegen den Angeklagten Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 181a StGB, der auch dem Schutz der Prostituierten dient und sie vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), zustehen (BGH, Beschl. vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02) und daß allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche eine solche Maßnahme hindert (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96

    Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn

    Auszug aus BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03
    Insoweit hat das Landgericht nicht bedacht, daß die durch die Zuhältereihandlungen des Angeklagten im Fall II 2 betroffene Nebenklägerin als Verletzte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB anzusehen ist, der gegen den Angeklagten Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 181a StGB, der auch dem Schutz der Prostituierten dient und sie vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), zustehen (BGH, Beschl. vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02) und daß allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche eine solche Maßnahme hindert (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    aa) Soweit die Erlöse aus der Prostitution der Zeugin G. in Rede stehen, war die Strafkammer an der Verfallanordnung nicht deshalb gehindert, weil die Zeugin Verletzte der zu ihrem Nachteil begangenen Tat ist und grundsätzlich schon allein die Existenz tatbedingter Schadensersatzansprüche dem Verfall entgegenstehen kann (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332; 2003, 533; BGH, Beschl. v. 2. Juli 2003 - 5 StR 182/03; Beschl. vom 18. Februar 2004 - 5 StR 21/04).
  • BGH, 06.10.2004 - 2 StR 312/04

    Verfallsanordnung bei Zuhälterei und Menschenhandel (Schadensersatzansprüche der

    Bei den von der Zuhälterei bzw. dem schweren Menschenhandel betroffenen Frauen handelt es sich um Verletzte im Sinne dieser Vorschrift (vgl. Senatsurteil vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03; BGH, Beschl. vom 2. Juli 2003 - 5 StR 182/03 und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03; BGH NStZ 2003, 533; StraFo 2004, 248), weil ihnen aus diesen Taten Schadensersatzansprüche gemäß §§ 823 Abs. 2, 253 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 181a Abs. 1, 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegen die Angeklagten zustehen.
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