Weitere Entscheidung unten: LG Dessau-Roßlau, 21.01.2009

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   LG Darmstadt, 25.06.2008 - 5 T 368/08   

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LG Darmstadt, 25.06.2008 - 5 T 368/08 (https://dejure.org/2008,26875)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25.06.2008 - 5 T 368/08 (https://dejure.org/2008,26875)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 5 T 368/08 (https://dejure.org/2008,26875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1901 Abs 2 S 1 BGB, § 1904 Abs 1 BGB
    Betreuung: vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Beinamputation eines betreuten Hochrisikopatienten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1901 Abs. 2, 1904
    Amputation vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Betreuers auf Genehmigung der Einwilligung in die Amputation des linken Beines im Unterschenkel; Einwilligungsfähigkeit bei alkoholischer Erkrankung an dem Korsakow-Syndrom; Berücksichtigung des Wohls eines Betreuungsbedürftigen bei der Genehmigung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 61 (Leitsatz)

    BGB §§ 1901 Abs. 2, 1904
    Amputation vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Genehmigung einer Amputation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Nidda, 23.05.2007 - XVII 165/07
    Auszug aus LG Darmstadt, 25.06.2008 - 5 T 368/08
    In einem solchen Fall erscheint es nicht geboten, einen denkbaren lebensverlängernden Erfolg um den Preis eines erheblichen Risikos der Leidensvermehrung zu erkaufen (vgl. auch AG Nidda, BtPrax 2007, 187).
  • AG Brandenburg, 02.09.2021 - 85 XVII 230/15

    Amputation - genehmigungsbedürftige Maßnahme

    Bei der Amputation des linken Unterschenkels des Betroffenen handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Maßnahme im Sinne des § 1904 Abs. 1 BGB ( OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 15.07.1998, Az.: 20 W 224/98, u.a. in: NJW 1998, Seiten 2747 ff.; LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 19828; AG Nidda , Beschluss vom 23.05.2007, Az.: 6 XVII 165/07, u.a. in: BtPrax 2007, Seite 187; AG Frankfurt/Main , Beschluss vom 25.11.2002, Az.: 45 XVII U 1880/02, u.a. in: FamRZ 2003, Seite 476 ).

    Wenn der Betreute selbst einwilligungsfähig ist - hierfür kommt es nicht auf seine Geschäftsfähigkeit an, sondern auf seine natürliche Einsichtsfähigkeit in Bezug auf die konkrete zur Entscheidung stehende medizinische Maßnahme - so hat sein Wille zwar Vorrang, d.h. die Entscheidung liegt allein bei dem Betreuten ( LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828; LG Berlin , Beschluss vom 05.11.1992, Az.: 83 T 423/92, u.a. in: BtPrax 1993, Seiten 66 ff.; Götz , in: Palandt, 80. Auflage, § 1904 BGB, Rn. 4 ).

    Bei einer fehlenden natürlicher Einsichtsfähigkeit des Betroffenen ist aber der Betreuer für die Erteilung der Einwilligung berufen ( LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828; LG Berlin , Beschluss vom 05.11.1992, Az.: 83 T 423/92, u.a. in: BtPrax 1993, Seiten 66 ff. ).

    Nur in diesem Fall kommt auch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung der Entscheidung des Betreuers in Betracht ( LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828; LG Berlin , Beschluss vom 05.11.1992, Az.: 83 T 423/92, u.a. in: BtPrax 1993, Seiten 66 ff. ).

    Daraus folgt, dass der Betroffene für Maßnahmen betreffend die Behandlung seiner Beine auch als einwilligungs un fähig anzusehen ist, eine Entscheidung seines Betreuers über die Behandlung dieser Krankheit und eine darauf bezogene betreuungsgerichtliche Genehmigung also grundsätzlich möglich ist ( LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828; LG Berlin , Beschluss vom 05.11.1992, Az.: 83 T 423/92, u.a. in: BtPrax 1993, Seiten 66 ff. ).

    In einem solchen Fall erscheint es geboten, einen denkbaren lebensverlängernden Erfolg um den Preis eines abschätzbaren Risikos bei einer Operation hier zu ermöglichen kaufen ( LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828; AG Nidda , Beschluss vom 23.05.2007, Az.: 6 XVII 165/07, u.a. in: BtPrax 2007, Seite 187 ).

    Da jedoch durch das Genehmigungserfordernis eine Überprüfung des Betreuerhandelns gewährleistet werden soll, folgt als oberstes Gebot, dass sich die Entscheidung am Wohl des Betroffenen orientieren muss ( OLG Hamm , FGPrax 1997, Seiten 64 f.; LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: FamRZ 2009, Seite 543 = BeckRS 2008, Nr. 19828 ).

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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 21.01.2009 - 5 T 368/08   

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LG Dessau-Roßlau, 21.01.2009 - 5 T 368/08 (https://dejure.org/2009,23913)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 21.01.2009 - 5 T 368/08 (https://dejure.org/2009,23913)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 5 T 368/08 (https://dejure.org/2009,23913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis eines Gläubigers zur Erhebung von Einwendungen gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Schlussverteilung der vorhandenen verwertbaren Vermögensmasse; Erforderlichkeit der gleichen Form eines Verzichts auf abgesonderte Befriedigung aus einem zur Absonderung ...

  • Wolters Kluwer

    Befugnis eines Gläubigers zur Erhebung von Einwendungen gegen die Nichtberücksichtigung bei einer Schlussverteilung der vorhandenen verwertbaren Vermögensmasse; Erforderlichkeit der gleichen Form eines Verzichts auf abgesonderte Befriedigung aus einem zur Absonderung ...

  • zvi-online.de

    BGB §§ 875, 876, 1168; GBO § 29; InsO §§ 52, 190, 194, 197, 292; ZPO § 306
    Formerfordernis bei Verzicht auf abgesonderte Befriedigung aus dem zur Absonderung berechtigenden Grundpfandrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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