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   BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98   

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BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98 (https://dejure.org/1999,8262)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1999 - 6 C 26.98 (https://dejure.org/1999,8262)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1999 - 6 C 26.98 (https://dejure.org/1999,8262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 1; GmbHG §§ 6, 13, 19, 35, 48; HGB § 275 Abs. 2; KStG § 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2, §§ 8, 10; USG §§ 7 b, 11, 13, 13 a, 13 b, 13 c
    Wirtschaftsbeihilfe für Wehrpflichtigen; Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer einer GmbH; Inhaber eines Gewerbebetriebs; Kosten der Ersatzkraft; Berechnung des Geschäftsergebnisses der GmbH analog § 7 b Abs. 2 USG; Körperschaftssteuerbescheid anstelle des ...

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftsbeihilfe für Wehrpflichtigen - Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer einer GmbH - Inhaber eines Gewerbebetriebs - Kosten der Ersatzkraft - Berechnung des Geschäftsergebnisses der GmbH analog § 7 b Abs. 2 USG - Körperschaftsteuerbescheid anstelle des ...

  • Judicialis

    USG § 7 b; ; USG § ... 11; ; USG § 13; ; USG § 13 a; ; USG § 13 b; ; USG § 13 c; ; KStG § 1 Nr. 1; ; KStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; KStG § 8; ; KStG § 10; ; EStG § 15 Abs. 1; ; HGB § 275 Abs. 2; ; GmbHG § 6; ; GmbHG §13; ; GmbHG §19; ; GmbHG §35; ; GmbHG §48

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98
    Hätte der Gesetzgeber diesen zu regelnden Sachverhalt bedacht, hätte er angestrebt, den Gesetzeszweck der Verwaltungsvereinfachung auch in Fällen, in denen Kapitalgesellschaften betroffen sind, zu erreichen (vgl. zur Lückenfüllung BVerwGE 96, 35, 38; 57, 183, 186).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92

    Personalvertretung - Stufenvertretung - Soldaten - Abordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98
    Hätte der Gesetzgeber diesen zu regelnden Sachverhalt bedacht, hätte er angestrebt, den Gesetzeszweck der Verwaltungsvereinfachung auch in Fällen, in denen Kapitalgesellschaften betroffen sind, zu erreichen (vgl. zur Lückenfüllung BVerwGE 96, 35, 38; 57, 183, 186).
  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98
    Selbst das Fehlen eines förmlichen Antrags wäre unschädlich, wenn das Ziel der Revision in den Schriftsätzen mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich ist (Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54/BVerwG 5 C 61.54 - BVerwGE 1, 222; Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG 4 C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1998 - 25 A 4317/94

    Gewerbebetrieb; Rechtsform eines Betriebes; Inhaber eines Gewerbebetriebes;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98
    BVerwG 6 C 26.98 OVG 25 A 4317/94.
  • BVerwG, 12.07.1954 - V C 61.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98
    Selbst das Fehlen eines förmlichen Antrags wäre unschädlich, wenn das Ziel der Revision in den Schriftsätzen mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich ist (Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54/BVerwG 5 C 61.54 - BVerwGE 1, 222; Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG 4 C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60

    Feststellung von Hausratverlust und Gewährung von Hausratentschädigung nach

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98
    Selbst das Fehlen eines förmlichen Antrags wäre unschädlich, wenn das Ziel der Revision in den Schriftsätzen mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich ist (Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54/BVerwG 5 C 61.54 - BVerwGE 1, 222; Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG 4 C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4).
  • VG Freiburg, 22.11.2004 - 1 K 42/03

    Keine Unterhaltssicherung bei Betriebsaufgabe

    Zweck der Wirtschaftsbeihilfe nach § 7 b USG ist es, dem Wehrpflichtigen, der Inhaber eines Betriebs ist, diese Erwerbsgrundlage auch für die Zeit nach dem Wehrdienst zu erhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - 6 C 26/98 - Buchholz 448.3, § 7 b USG Nr. 4).

    Danach erhalten Wehrpflichtige, die bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 12 Monate Inhaber eines Gewerbebetriebes sind, zur Sicherung dieser Erwerbsgrundlage Wirtschaftsbeihilfe nach den Absätzen 2 oder 3. Zweck der Wirtschaftsbeihilfe nach § 7 b USG ist mithin, einem Wehrpflichtigen, der Inhaber eines Betriebes ist oder eine andere selbständige Tätigkeit ausübt, diese Erwerbsgrundlage auch für die Zeit nach dem Wehrdienst zu erhalten (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - 6 C 26/98 - Buchholz 448.3 § 7b USG Nr. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 1 A 2682/03

    Rechtmäßigkeit einer Kürzung von Leistungen zur Unterhaltssicherung um die

    in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 10.11.1999 - 6 C 26.98 -, Buchholz 448.3 § 7 b USG Nr. 4. Soweit der Kläger geltend macht, die zuvor dargelegten Motive des Gesetzgebers träfen auf seinen Fall, welcher durch während der gesamten Zeit des Wehrdienstes gleichmäßig eingegangene - und infolge dessen ganz einfach zu berechnende - Einkünfte aus seiner Rechtsanwaltstätigkeit gekennzeichnet sei, nicht zu, folgt daraus nicht, zumal nicht im Sinne einer Automatik, dass die Norm des § 11 Abs. 1 Satz 3 USG vorliegend anders ausgelegt bzw. mit einem anderen Inhalt angewendet werden müsste, als dies dem bisherigen Auslegungsergebnis entspricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 730/06

    Berücksichtigung von unterhaltssicherungsrechtlichen

    vgl. in diesem Zusammenhang etwa Senatsurteil vom 15. September 2005 - 1 A 2682/03 -, Juris; ferner BVerwG, Urteile vom 3. September 1970 - VIII C 57.70 -, BVerwGE 37, 6, und vom 10. November 1999 - 6 C 26.98 -, Buchholz 448.3 § 7b USG Nr. 4, sowie Beschluss vom 24. Juli 1992 - 8 B 54.92 -, Juris; zu den Motiven des Gesetzgebers u.a. BT-Drucks. 8/2356, S. 10.
  • OVG Sachsen, 12.10.2010 - 5 A 755/08

    Zugrundelegung des letzten Einkommenssteuerbescheids zur Ermittlung der Einkünfte

    (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.9.1970 - VIII C 57.70 -, juris; Urt. v. 10.11.1999 - 6 C 26.98 -, juris; Beschl. v. 24.7.1992 - 8 B 54.92 -, juris; zu den Motiven des Gesetzgebers u. a. BT-Drucks. 8/2356, S. 10).
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