Rechtsprechung
OLG Rostock, 24.11.2004 - 6 U 204/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gegen eine Krankenhaustagegeldversicherung; Geltendmachen einer arglistigen Täuschung bei Aufnahme des Versicherungsantrages; Funktion des Genesungsgeldes; Auslegung von Versicherungsbedingungen; ...
- Judicialis
AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11 a.F.; ; BGB § 853; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9; BGB § 307
Wirksame pauschalisierte Begrenzung des Genesungsgeldes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entstehung eines Anspruchs auf Krankenhaustagegeld bzw. Genesungsgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 01.10.2002 - 7 O 142/01
- OLG Rostock, 24.11.2004 - 6 U 204/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 821 (Ls.)
- VersR 2006, 207
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2004 - 6 U 204/02
Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, die auch das Landgericht zugrunde gelegt hat, sind allgemeine (wie auch besondere) Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGHZ 123, 83, 85; BGH, VersR 1999, 745-748).Auch der durchschnittliche Versicherungsnehmer kann aus dem Wortlaut, von dem er regelmäßig auszugehen hat (vgl. BGHZ 123, 83, 85), sowie aus dem Zusammenhang der Regelungswerke (vgl. dazu BGH, VersR 1999, 745-748) entnehmen, unter welchen Voraussetzungen (= Anspruch auf Krankenhaustagegeld) und in welchem Umfang (für die Zahl der Dauer des Krankenhausaufenthalts) ihm ein Anspruch - neben dem Krankenhaustagegeld - auf allgemeines bzw. zusätzliches Genesungsgeld entstehen kann.
Dem Versicherer ist deshalb ein berechtigtes Interesse zuzubilligen, seine Leistungspflicht einzuschränken, dieselbe kalkulierbar zu halten und so auch in der Krankenhaustagegeldversicherung einen Beitrag zur Kostendämpfung zu leisten (vgl. zu dieser Interessenbewertung auch BGHZ 123, 83, 85).
- BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98
Beschränkung psychotherapeutischer Behandlung auf "höchstens 30 Sitzungen" in …
Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2004 - 6 U 204/02
Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, die auch das Landgericht zugrunde gelegt hat, sind allgemeine (wie auch besondere) Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGHZ 123, 83, 85; BGH, VersR 1999, 745-748).Auch der durchschnittliche Versicherungsnehmer kann aus dem Wortlaut, von dem er regelmäßig auszugehen hat (vgl. BGHZ 123, 83, 85), sowie aus dem Zusammenhang der Regelungswerke (vgl. dazu BGH, VersR 1999, 745-748) entnehmen, unter welchen Voraussetzungen (= Anspruch auf Krankenhaustagegeld) und in welchem Umfang (für die Zahl der Dauer des Krankenhausaufenthalts) ihm ein Anspruch - neben dem Krankenhaustagegeld - auf allgemeines bzw. zusätzliches Genesungsgeld entstehen kann.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 6 U 204/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG, § 256 ZPO
Mehrfacher Wettbewerbsverstoß: Beurteilungsgrundlage einer negativen Feststellungsklage - aufrecht.de
"Unverbindliche Preisempfehlung" und "Preisgrätsche"
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterlassung einer Werbung mit unzutreffend angegebenen Preisempfehlungen; Möglichkeit im Prozess den Unterlassungsanspruch auf einen konkreten Wettbewerbsverstoß zu stützen auf den die Anklage keinen Bezug genommen hatte; Voraussetzungen einer negativen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
UWG § 3; ZPO § 256
Zum Unterlassungsbegehren bei einer negativen Feststellungsklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.11.2002 - 12 O 96/02
- OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 6 U 204/02
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 622 (Ls.)
- GRUR-RR 2004, 64
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82
Feststellungsinteresse
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 6 U 204/02
Eine Feststellungsklage muß sich grundsätzlich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis beziehen (vgl. BGH, WRP 1985, 212, 213 Feststellungsinteresse I).
- OLG Frankfurt, 22.04.2004 - 6 U 104/03
Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße
Außerdem hatte die Beklagte ihrerseits gegen die Klägerin eine negative Feststellungsklage erhoben (Landgericht Frankfurt a.M. 3/12 O 96/02;OLG Frankfurt a.M. 6 U 204/02), die durch den vorliegenden Rechtsstreit ihre Erledigung gefunden hat.
Rechtsprechung
OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 204/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Irreführende Aussagen in der Werbung; "Familien-Einrichtungsunternehmen"; Wettbewerbsrechtliche Relevanz; Tätigung eines Kaufentschlusses aufgrund einer Irreführung über die Unternehmensleitungsstruktur
- Judicialis
UWG § 3
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.10.2002 - 33 O 53/02
- OLG Köln, 11.04.2003 - 6 U 204/02