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   LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12   

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LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12 (https://dejure.org/2012,49347)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19.11.2012 - 7 Sa 16/12 (https://dejure.org/2012,49347)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 19. November 2012 - 7 Sa 16/12 (https://dejure.org/2012,49347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 13 Abs 1 BUrlG, Art 20 Abs 3 GG, Art 20 Abs 2 S 2 GG, § 611 Abs 1 BGB, § 1 TVG
    Verfall von Urlaubsansprüchen nach § 11 MTV Bäckerhandwerk

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit, Resturlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    Sie verpflichten diese, die von der Richtlinie verfolgten Ziele innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umzusetzen und wirken daher nicht direkt zwischen den Bürgern (für die ständige Rechtsprechung EuGH, 19. Januar 2010 - C-555/07 - (Kücükdeveci - Rn. 46, EzA EG- Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 14; 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling]Rn. 59, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2; 7. Juni 2007 - C-80/06 (Carp) Rn. 20, Slg. 2007, I-4473; BAG, 17. November 2009, a.a.O., Rn.21).

    Einer Privatperson gegenüber kann sich niemand auf die Richtlinie als solche berufen (vgl. für die ständige Rechtsprechung EuGH vom 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 46, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 14).

    e) Eine Nichtanwendung von § 11 Ziff. 9 Abs. 3 MTV scheidet ebenfalls aus, da es sich anders, als in den Fällen Mangold (Urteil vom 22. November 2005, C-144/04, Slg. 2005, I - 9981) und Kücükdeveci (Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 a.a.O.) nicht um einen Verstoß gegen Primär-, sondern Sekundärrecht handelt.

    Die Kammer folgt insoweit den Ausführungen des Arbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 19. Januar 2010 (a.a.O.).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 -, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG) ist Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG "dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen steht, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugsraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortbestand, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte (EuGH, vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz - Hoff] Rn. 33 und 52, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88/EG Nr. 1)".

    Soweit die Klägerin im vorliegenden Fall die Frage aufwirft, ob "Primärrecht" der Europäischen Union verletzt sei, verkennt sie, dass das Bundesarbeitsgericht diese Frage bereits mit seiner Entscheidung vom 24. März 2009 (9 AZR 983/07, NZA 2009, 538 f.) verneint hat.

    Das BAG spricht insoweit ausdrücklich vom "sekundären Gemeinschaftsrecht" (BAG vom 24. März 2009 - a.a.O., S. 524, Rn. 47).

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08

    Urlaubsentgelt im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    c) Der Klaganspruch ergibt sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - jedoch nicht aus einer unmittelbaren Anwendung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, weil diese Regelung keine unmittelbare Wirkung gegenüber der nicht öffentlich-rechtlichen Beklagten hat (vgl. BAG, Urteil vom 17. November 2009 - 9 AZR 844/08 - Rn. 19 und 20; Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 90, 93 und 94).

    Sie verpflichten diese, die von der Richtlinie verfolgten Ziele innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umzusetzen und wirken daher nicht direkt zwischen den Bürgern (für die ständige Rechtsprechung EuGH, 19. Januar 2010 - C-555/07 - (Kücükdeveci - Rn. 46, EzA EG- Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 14; 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling]Rn. 59, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2; 7. Juni 2007 - C-80/06 (Carp) Rn. 20, Slg. 2007, I-4473; BAG, 17. November 2009, a.a.O., Rn.21).

    Die Verpflichtung zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung ist jedoch durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere durch den Rechtsgrundsatz der Rechtssicherheit beschränkt und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts "contra legem" dienen (BAG vom 17. November 2009, a.a.O., Rn. 81).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    c) Der Klaganspruch ergibt sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - jedoch nicht aus einer unmittelbaren Anwendung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, weil diese Regelung keine unmittelbare Wirkung gegenüber der nicht öffentlich-rechtlichen Beklagten hat (vgl. BAG, Urteil vom 17. November 2009 - 9 AZR 844/08 - Rn. 19 und 20; Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 90, 93 und 94).

    Das BAG führt in der Entscheidung vom 23. März 2010 (a.a.O., Rn. 90) aus:.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    Sie verpflichten diese, die von der Richtlinie verfolgten Ziele innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umzusetzen und wirken daher nicht direkt zwischen den Bürgern (für die ständige Rechtsprechung EuGH, 19. Januar 2010 - C-555/07 - (Kücükdeveci - Rn. 46, EzA EG- Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 14; 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling]Rn. 59, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2; 7. Juni 2007 - C-80/06 (Carp) Rn. 20, Slg. 2007, I-4473; BAG, 17. November 2009, a.a.O., Rn.21).

    Sogar eine klare, genaue und unbedingte Richtlinienbestimmung, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, ist zwischen Privaten nicht anwendbar (vgl. EuGH vom 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 59 m. w. N., EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2).".

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    e) Eine Nichtanwendung von § 11 Ziff. 9 Abs. 3 MTV scheidet ebenfalls aus, da es sich anders, als in den Fällen Mangold (Urteil vom 22. November 2005, C-144/04, Slg. 2005, I - 9981) und Kücükdeveci (Urteil vom 19. Januar 2010, C-555/07 a.a.O.) nicht um einen Verstoß gegen Primär-, sondern Sekundärrecht handelt.
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    Ergänzend hat die Beklagte insoweit daraufhin gewiesen, dass die Generalanwältin am EuGH in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-282/10 vom 8. September 2011 (Centre informatique du Centre Ouest Atlantique ./. Préfet de la région Centre; Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation [Frankreich]) jegliche Bestrebung zur unmittelbaren Anwendung des Art. 7 der Richtlinie 2003/88 zwischen Privaten eine Absage erteilt hat.
  • ArbG Hamburg, 19.01.2010 - 21 Ca 203/09
    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    Persönliche Gründe sind nicht nur nicht erwähnt, es heißt darüber hinaus, dass die Übertragung "nur" stattfindet, wenn es sich um außergewöhnliche betriebliche Gründe handelt (so bereits Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 21 Ca 203/09).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAG vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 -, AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG) ist Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG "dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen steht, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugsraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortbestand, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte (EuGH, vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz - Hoff] Rn. 33 und 52, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88/EG Nr. 1)".
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Hamburg, 19.11.2012 - 7 Sa 16/12
    Die Feststellungsklage ist damit geeignet, einen weiteren Rechtsstreit über die Gewährung des Urlaubs zu vermeiden (so bereits BAG, Urteil vom 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 -, juris, Rn. 11 f.).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07

    Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa -

  • EuGH, 07.06.2007 - C-80/06

    Carp - Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Verfahren zur Bescheinigung der

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

  • BAG, 21.07.1973 - 5 AZR 105/73

    Übertragung - Übertragbarkeit - Urlaub - Abbedingung

  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13

    Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. November 2012 - 7 Sa 16/12 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 18.05.2012 - 7 Sa 16/12   

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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2012 - 7 Sa 16/12 (https://dejure.org/2012,61923)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - 7 Sa 16/12 (https://dejure.org/2012,61923)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12

    Schließung einer BKK - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines ordentlich

    Dass § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V aufgrund der Verweisung in § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V nur für die Beschäftigten einer Betriebskrankenkasse gilt, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, hat nicht zur Folge, dass die ordentlich kündbaren Arbeitsverhältnisse zu dieser gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V mit dem Tag ihrer Schließung enden (gegen LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2012 - 7 Sa 16/12; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil 18.04.2012 - 23 Sa 110/12).(Rn.32).

    4.2.2.2.3 Die Ablehnung einer sog. Tabula-rasa-Lösung läuft auch nicht auf eine Privilegierung der Mitarbeiter in ordentlich kündbaren Arbeitsverhältnissen hinaus (so aber LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2012 - 7 Sa 16/12 - zu A III 2 b ee der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 8 Sa 978/12

    Umfang Berufungsbegründung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schließung

    4.2.2.2.3 Die Ablehnung einer sog. Tabula-rasa-Lösung läuft auch nicht auf eine Privilegierung der Mitarbeiter in ordentlich kündbaren Arbeitsverhältnissen hinaus (so aber LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2012 - 7 Sa 16/12 - zu A III 2 b ee der Gründe).
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