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   BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98   

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BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98 (https://dejure.org/1999,2089)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1999 - 8 AZR 339/98 (https://dejure.org/1999,2089)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 (https://dejure.org/1999,2089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pilotenausbilder - Vertragsverletzung - Nachschulung - Nachprüfung - Schadensersatz - Fehlgeschlagene Pilotenausbildung - Beweisvereitelung

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § ... 249; ; BGB § 252; ; BGB § 276; ; BGB § 284; ; BGB § 285; ; BGB § 326; ; BBiG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; AGB-Gesetz § 9; ; Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) vom 4. März 1970 - BGBl. I S. 262 - § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1275
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß der Arbeitgeber außerhalb von § 5 BBiG die Kosten einer solchen Ausbildung auf den Arbeitnehmer überwälzen darf, durch die für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil entsteht (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155, 170 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu A III 1 der Gründe).

    Ob durch die in der Vereinbarung vom 16. August 1993 vorgesehenen Mindestflugstunden eine überlange Bindung herbeigeführt werden konnte (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 -, aaO, zu A III 2 und A V 2 der Gründe), ist unerheblich.

  • LAG Köln, 21.01.1998 - 7 Sa 762/97

    Sittenwidrigkeit des Ausschlusses eines Auszubildenden von einer zweiten

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 762/97 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Januar 1998 - 7 Sa 762/97 - aufgehoben.

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    Damit unterliegt die Feststellung, ob die Pflichtverletzung zu einem Schaden geführt hat, also die haftungsausfüllende Kausalität, den dort vorgesehenen Beweiserleichterungen (vgl. BGH Urteile vom 13. Juni 1996 - IX ZR 233/95 - BGHZ 133, 110, 113, und vom 2. Mai 1972 - VI ZR 193/70 - BGHZ 58, 343, 349, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90

    Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    Dafür reicht aber nicht einmal aus, daß im Anschluß an den gestörten Vertrag geplante Geschäfte verlustreich gewesen wären (vgl. BGH Urteil vom 19. April 1991 - V ZR 22/90 - BGHZ 114, 193, 197).
  • BGH, 26.02.1992 - VIII ZR 89/91

    Nur begrenzte Aufklärungspflichten des Kraftfahrzeugkäufers; keine Pflicht zur

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es nicht, wenn die Gegenseite die Leistung ernsthaft und endgültig ablehnt (vgl. nur BGH Urteil vom 26. Februar 1992 - VIII ZR 89/91 - BGHZ 117, 280, 282 ff.).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 364/97

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Käufers

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    Dem liegt die Vermutung zugrunde, derartige Aufwendungen hätten sich auch rentiert (vgl. nur BGH Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 364/97 - Der Betrieb 1999, 1158).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    a) Die Bestimmung des § 5 Satz 3 des Ausbildungsvertrages stellt keine Schiedsgutachtenvereinbarung dar, mit der etwa für beide Parteien verbindlich die Tatsachengrundlage für ein Recht oder einen Anspruch festgestellt werden sollte (vgl. hierzu BAG Urteil vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu III der Gründe); denn dem Kläger stand nach dem Vertrag kein Recht oder Anspruch auf Nachschulung und Nachprüfung zu, dessen Voraussetzungen lediglich noch festzustellen gewesen wären.
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    Damit unterliegt die Feststellung, ob die Pflichtverletzung zu einem Schaden geführt hat, also die haftungsausfüllende Kausalität, den dort vorgesehenen Beweiserleichterungen (vgl. BGH Urteile vom 13. Juni 1996 - IX ZR 233/95 - BGHZ 133, 110, 113, und vom 2. Mai 1972 - VI ZR 193/70 - BGHZ 58, 343, 349, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    Damit ist offenkundig, daß ohne den Verfahrensverstoß des Landesarbeitsgerichts eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO, zu 4 der Gründe).
  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 220/58

    Berufen auf den Beweis des ersten Anscheins - Vertragliche Änderung der

    Auszug aus BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98
    Unter Beweisvereitelung wird ein Tun oder Unterlassen der nicht beweispflichtigen Partei verstanden, ohne das die Klärung des Sachverhaltes möglich gewesen wäre (vgl. BGH Urteil vom 14. Juli 1960 - II ZR 220/58 - VersR 1960, 844, 846; MünchKommZPO-Prütting, § 286 Rz 75).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

  • BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung -

  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZR 10/98
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht im Rahmen von § 242 bzw. § 138 BGB das Verbot des unangemessenen Ausgleichs der beiderseitigen Interessen auf vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen angewandt (Senat 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1; 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28; vgl. hierzu auch Lingemann NZA 2002, 181, 188).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    (1) Allerdings bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 13; ähnlich bereits 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II 2 und 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht im Rahmen von § 242 bzw. § 138 BGB das Verbot des unangemessenen Ausgleichs der beiderseitigen Interessen auf vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen angewandt (Senat 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1; 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28; vgl. hierzu auch Lingemann NZA 2002, 181, 188).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Sie setzt voraus, daß der Auszubildende in einen Betrieb eingegliedert ist, in einer dem Arbeitsverhältnis nahestehenden Rechtsbeziehung zum Ausbildenden steht und für den Betrieb mit einer vom Ausbildungszweck bestimmten Zielrichtung arbeitet (BAG 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - AP BBiG § 1 Nr. 1, zu I 2 der Gründe; 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).

    Damit wird dem Umstand hinreichend Rechnung getragen, daß es sich bei der "Fokker 50" nicht um einen sehr verbreiteten Flugzeugtyp handelt und der Erwerb der Musterberechtigung nicht unmittelbaren Zugang zu gut dotierten Arbeitsplätzen bei den großen Fluggesellschaften eröffnet (vgl. demgegenüber den Fall, der der Entscheidung des Achten Senats vom 24. Juni 1999 - aaO - zugrunde lag).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19

    Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des

    (aa) Dabei ist von den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen der Beweisvereitelung auszugehen, die das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen jeweils in Bezug nimmt (vgl. etwa BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 28; BAG 24. Juni 1999 -- 8 AZR 339/98 - zu III 3 c aa der Gründe; BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - zu IV 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19

    Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des

    (1) Dabei ist von den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen der Beweisvereitelung iSd. §§ 427, 444 ZPO auszugehen, die das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen jeweils in Bezug nimmt (vgl. etwa BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 28; BAG 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu III 3 c aa der Gründe; BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    (1) Allerdings bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 13; ähnlich bereits 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II 2 und 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99

    Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten

    Anders verhält es sich hingegen bei der Musterberechtigung, an deren Erwerb auch die Fluggesellschaft schon wegen der Notwendigkeit einer ständigen Modernisierung des Fluggeräts (so auch im vorliegenden Fall) ein nachhaltiges Interesse hat.Auch soweit der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 24.06.1999 (8 AZR 339/98 - NZA 1999, 1275) eine Kostenbeteiligung des Auszubildenden ohne nähere Problematisierung bejaht hat, liegt ein anderer Fall vor.

    Sie setzt voraus, dass der Auszubildende in einen Betrieb eingegliedert ist, in einer dem Arbeitsverhältnis nahestehenden Rechtsbeziehung zum Ausbildenden steht und für den Betrieb mit einer vom Ausbildungszweck bestimmten Zielrichtung arbeitet (zuletzt BAG, Urteil v. 24.06.1999, a. a. O., unter II 1 der Gründe).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 328/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht im Rahmen von § 242 bzw. § 138 BGB das Verbot des unangemessenen Ausgleichs der beiderseitigen Interessen auf vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen angewandt (Senat 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1; 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28; vgl. hierzu auch Lingemann NZA 2002, 181, 188).
  • LAG Hessen, 16.02.2023 - 11 Sa 1381/21
    Erforderlich ist mithin eine betriebliche Ausbildung; eine schulische Ausbildung genügt nicht (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I. 1. der Gründe; 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II. 1. der Gründe, AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 - zu I. 2. der Gründe, AP Nr. 1 zu § 1 BBiG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 15 Sa 2600/09

    Vorgezogener Beginn eines Arbeitsverhältnisses - kein Vorarbeitsverhältnis -

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.09.2022 - 9 Ca 7522/21
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.08.2022 - 9 Ca 7744/21
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.08.2022 - 9 Ca 7827/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1558/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1034/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1543/20
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 643/21
  • LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
  • LAG Hamm, 06.09.2019 - 1 Sa 10/19

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines für Fort- und Ausbildungskosten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 10 Sa 212/14

    Beweisvereitelung - Schweigepflicht über den Tod hinaus

  • LAG Hessen, 04.05.2023 - 11 Sa 294/22
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