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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 8 Sa 69/05   

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https://dejure.org/2005,11161
LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 8 Sa 69/05 (https://dejure.org/2005,11161)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.04.2005 - 8 Sa 69/05 (https://dejure.org/2005,11161)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. April 2005 - 8 Sa 69/05 (https://dejure.org/2005,11161)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Einfluss eines im Gütetermin geschlossenen Vergleichs auf das Vertragsstrafenbegehren; Erstreckung eines Vergleichs; Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen ein Nebenbeschäftigungsverbot

  • Judicialis

    ZPO § 519; ; ZPO § ... 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531; ; ZPO § 540; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 247; ; BGB § 288 I 2; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 n. F.; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2 § 779
    Ausschluss von Ansprüchen durch Vergleich - unwirksame arbeitsvertragliche Vertragsstrafenregelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alle Nebentätigen verbieten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber darf nicht sämtliche Nebenbeschäftigungen verbieten - Betriebliche Interessen beeinträchtigende Nebentätigkeit kann untersagt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 8 Sa 69/05
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die in § 11 des Formulararbeitsvertrages enthaltene Klausel, nach der eine Nebenbeschäftigung der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, als gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. verstoßend angesehen wird, weil die Klausel geeignet ist, bei Arbeitnehmern falsche Vorstellungen über ihre Rechtsstellung hervorzurufen (vgl. Anmerkung Singer zum Urteil des BAG vom 11.12.2001, 9 AZR 464/00).
  • LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13

    Ende der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds und unmittelbare Fortführung

    Auch verstieß sie gegen die in § 9 S. 2 des Arbeitsvertrages zulässig vereinbarte Pflicht, die Aufnahme der Nebentätigkeit der Arbeitgeberin anzuzeigen (die Verpflichtung aus § 9 S. 1 des Arbeitsvertrages, seine gesamte Arbeitskraft ausschließlich in die Dienste des Arbeitgebers zu stellen, dürfte allerdings gegen § 307 BGB verstoßen, vgl. BAG 11.12.2001 - 9 AZR 464/00, NZA 2002, 965, 967; LAG Rheinland-Pfalz 29.04.2005 - 8 Sa 69/05, juris).
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