Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 8 Sa 69/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Einfluss eines im Gütetermin geschlossenen Vergleichs auf das Vertragsstrafenbegehren; Erstreckung eines Vergleichs; Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen ein Nebenbeschäftigungsverbot
- Judicialis
ZPO § 519; ; ZPO § ... 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531; ; ZPO § 540; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 247; ; BGB § 288 I 2; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 n. F.; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1 S. 2 § 779
Ausschluss von Ansprüchen durch Vergleich - unwirksame arbeitsvertragliche Vertragsstrafenregelung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Alle Nebentätigen verbieten?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitgeber darf nicht sämtliche Nebenbeschäftigungen verbieten - Betriebliche Interessen beeinträchtigende Nebentätigkeit kann untersagt werden
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 14.12.2004 - 8 Ca 1653/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 8 Sa 69/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2005 - 8 Sa 69/05
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die in § 11 des Formulararbeitsvertrages enthaltene Klausel, nach der eine Nebenbeschäftigung der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, als gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. verstoßend angesehen wird, weil die Klausel geeignet ist, bei Arbeitnehmern falsche Vorstellungen über ihre Rechtsstellung hervorzurufen (vgl. Anmerkung Singer zum Urteil des BAG vom 11.12.2001, 9 AZR 464/00).
- LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13
Ende der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds und unmittelbare Fortführung
Auch verstieß sie gegen die in § 9 S. 2 des Arbeitsvertrages zulässig vereinbarte Pflicht, die Aufnahme der Nebentätigkeit der Arbeitgeberin anzuzeigen (die Verpflichtung aus § 9 S. 1 des Arbeitsvertrages, seine gesamte Arbeitskraft ausschließlich in die Dienste des Arbeitgebers zu stellen, dürfte allerdings gegen § 307 BGB verstoßen, vgl. BAG 11.12.2001 - 9 AZR 464/00, NZA 2002, 965, 967; LAG Rheinland-Pfalz 29.04.2005 - 8 Sa 69/05, juris).