Rechtsprechung
OLG Koblenz, 26.04.2002 - 8 U 1967/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JurPC
Belauschtes Telefonat als Beweismittel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung von Darlehen; Beweiswürdigung; Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes bei Belauschen eines Telefongesprächs; Güterabwägung; Beweisführungsinteresse contra Persönlichkeitsrecht
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Darlehensrückzahlungsanspruch - bei bestreiten der Darlehen
- Judicialis
BGB § 609; ; BGB § 426 Abs. 2; ; BGB § 607 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; Diskont-Überleitungs-Gesetzes § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweisverbot bei Belauschen eines Telefongesprächs zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beweiswürdigung und Mithören durch Dritte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- heise.de (Pressebericht, 09.08.2002)
Belauschtes Telefongespräch als Beweismittel zulässig
- 123recht.net (Kurzinformation)
Rechtswidrig belauschtes Telefongespräch kann Beweismittel sein
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 24.11.1999 - 15 O 555/97
- OLG Koblenz, 26.04.2002 - 8 U 1967/99
- BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89
Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.2002 - 8 U 1967/99
Der Bundesgerichtshof hat darauf abgestellt, dass der Darlehensgeber es versäumt gehabt habe, sich die behauptete Darlehenshingabe quittieren zu lassen und der Darlehensnehmer ihm bis dahin keinen Anlass gegeben gehabt habe, sich auf diese Art und Weise ein Beweismittel zu verschaffen (BGH NJW 1991, 1180).