Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 23.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 169/07   

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https://dejure.org/2007,4363
OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 169/07 (https://dejure.org/2007,4363)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2007 - 8 W 169/07 (https://dejure.org/2007,4363)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 8 W 169/07 (https://dejure.org/2007,4363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beratungshilfe: Prüfungskompetenz des Kostenbeamten im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach der Bewilligung von Beratungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts; Voraussetzung für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Notwendigkeit einzelner vom Rechtsanwalt ergriffener Maßnahmen; Voraussetzungen einer angemessenen Vergütung

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2; ; RVG § 44; ; RVG-VV Nrn. 2600 bis 2608 a. F.; ; RVG-VV Nrn. 2500 bis 2508 n. F.; ; BerHG § 1 Abs. 1 S. 1; ; BerHG § 1 Abs. 1 S. 3; ; BerHG § 2 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Prüfung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 2501 VV RVG
    Beratungshilfe: Umfang der Prüfungspflicht durch den Festsetzungsbeamten nach Bewilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1400
  • Rpfleger 2007, 613
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 55/04

    Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 169/07
    Im vorliegenden Fall kommt eine Aufhebung allerdings nicht in Betracht, Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22. September 2005, Az. IX ZB 55/04, (NJW 2006, 917) festgestellt, dass der Rechtsbegriff der "Forderungen aus Arbeitsverhältnissen" im Sinne des § 304 Abs. 1 InsO in einem umfassenden Sinn auszulegen ist und deshalb nicht nur Lohnforderungen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber umfasst, sondern auch öffentlich-rechtliche Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.
  • AG Koblenz, 13.09.1994 - 3 UR II 114/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 169/07
    Dagegen kann der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, der kein Volljurist ist, auf Grund der meist wenigen ihm bekannten Informationen nicht beurteilen, ob der Rechtsanwalt zu gebührenintensiv gearbeitet hat (vgl. hierzu auch Hansens in JurBüro 1987, 329 mit ablehnender Anmerkung zu AG Steinfurt, Rpfleger 1986, 110; Hansens, Anmerkung zu AG Koblenz in JurBüro 1995, 200).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 8 W 229/18

    Prüfungskompetenz im Vergütungsfestsetzungverfahren im Rahmen der gewährten

    Die Änderungen des Beratungshilfegesetzes zum 01.01.2014 und zum 01.08.2021 ge-ben diesbezüglich keine Veranlassung zu einer anderen Bewertung (Bestätigung von OLG Stuttgart/Senat, Beschluss vom 22.05.2007, Az. 8 W 169/2007).

    Der Beteiligte Ziff. 2 hat diesbezüglich unter anderem auf einen Beschluss des Senats vom 22.05.2007 (Az. 8 W 169/07 - MDR 2007, 1400) hingewiesen.

    Die seitens des Rechtspflegers erfolgte Bewilligung von Beratungshilfe ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren grundsätzlich für den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bindend (OLG Stuttgart/Senat MDR 2007, 1400; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2016, Az. 20 W 195/15, zitiert nach JURIS; Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage 2018, § 55 RVG, Rdnr. 7; Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Auflage 2022, Rdnr. 345).

    Vom Senat wurde diese Frage im Beschluss vom 22.07.2007 (MDR 2007, 1400) verneint (ebenso LG Berlin, Beschluss vom 22.05.2013, Az. 82 T 532/12, zitiert nach JURIS; entsprechend Mayer in: Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsgebührengesetz, 25. Auflage 2021, Nr. 2500 VV RVG, Rdnr. 31).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 22.05.2007 (MDR 2007, 1400) die Auffassung vertreten, dass die Prüfungspflicht des Urkundsbeamten im Festsetzungsverfahren lediglich das Bestehen des Vergütungsanspruches, die richtige Berechnung der Vergütung nach § 49 RVG und die Frage umfasst, ob die berechneten Auslagen zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich waren (§ 46 RVG).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15

    Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe

    Eine erneute Prüfung der in dem vorgelagerten Bewilligungsverfahren von dem Rechtspfleger geprüften Voraussetzungen der Bewilligung findet im Vergütungsverfahren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle daher nicht statt, der Bewilligungsbeschluss ist insoweit für den Urkundsbeamten bindend (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2007, Az. 8 W 169/07, zitiert nach juris Rn. 13; Kießling in Mayer / Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 55 RVG, Rn. 42 i. V. m. Rn. 18; Groß, Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe, 13. Aufl., § 55 RVG, Rn. 7).
  • AG Mannheim, 08.09.2015 - 2 UR 21/15

    Vergütungsfestsetzung für den Beratungshilfeanwalt: Prüfungskompetenz des

    Die Frage, ob eine Vertretung im Zusammenhang mit der Gewährung der Beratungshilfe erforderlich war oder nicht, ist im Gebührenfestsetzungsverfahren zu prüfen (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 29.10.2007, 3 W 1135/07; LG Aachen, AnwBl 1997, 293; entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2007, 8 W 169/07; LG Berlin Beschluss vom 22.05.2013, 82 T 532/12).

    Entgegen der Auffassung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 22.05.2007, 8 W 169/07; Beschluss vom 12.08.2008, 8 W 229/08) ist mit der Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens auch weder eine unzulässige Einflussnahme auf die Tätigkeit des Rechtsanwalts, der in eigener Verantwortung entscheidet, wie er für den Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe tätig wird, noch eine Überforderung des Gebührenbeamten verbunden.

  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung

    Eine Vorlage der Erinnerung an das Rechtsmittelgericht ist ebenso wenig möglich wie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 2 W 56/10; OLG Hamm RPfleger 1984, 291; OLG Schleswig RPfleger 1983, 489; OLG Stuttgart BeckRS 2007, 09722; JurBüro 1984, 124; BayObLG Jur Büro 1986, 21; BayObLGZ 1993, 253; Gerold/ Schmidt/Mayer, RVG 18. Aufl. VV 2500 Rdnr. 15; Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl. Vor 2.5 Rdnr. 45).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren:

    2.2.2) Die Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit kann im Rahmen der Festsetzung der dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts überprüft werden (vgl. Kammergericht, Beschluss v. 17.02.2012 - 5 W 17/12, NJOZ 2012, 1005, 1006; Köpf, a.a.O., § 2 Rn 35; OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.05.2007 - 8 W 169/07 Rn 13, zit. nach juris; entgegen LG Berlin, Beschluss v. 22.05.2013 - 82 T 532/12, zit n. juris).
  • AG Mannheim, 25.04.2016 - 2 UR II 8/16

    Vergütungsfestsetzung für den Beratungshilfeanwalt: Prüfungskompetenz des

    Die Frage, ob eine Vertretung im Zusammenhang mit der Gewährung der Beratungshilfe erforderlich war oder nicht, ist im Gebührenfestsetzungsverfahren zu prüfen (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 29.10.2007, 3 W 1135/07; entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2007, 8 W 169/07; LG Berlin Beschluss vom 22.05.2013, 82 T 532/12).
  • LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12

    Überprüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung im Rahmen der

    Aus dieser Zweiteilung von Bewilligungsverfahren im Beratungshilfegesetz BerHG einerseits und für das Festsetzungsverfahren im RVG andererseits folgt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nicht zu prüfen hat, ob die anwaltliche Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe erforderlich war., so auch OLG Stuttgart, RVGreport 2007, 265 = JurBüro 2007, 434.
  • LG Frankenthal, 26.03.2008 - 1 T 86/08

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts: Anrechenbarkeit der Beratungsgebühr auf

    Aus den Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 22. Mai 2007 - Az.: 8 W 169/07 (zitiert nach Juris, dort Rn. 17) - und LG Düsseldorf vom 25. April 2006 - Az.: 19 T 72/06 (zitiert nach Juris) - ergibt sich, dass die Gebühren nach VV 2504 ff. diejenigen sein sollen, die dem Beratungshilfeanwalt im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zustehen sollen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.07.2007 - 8 W 169/07 - 31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6143
OLG Saarbrücken, 23.07.2007 - 8 W 169/07 - 31 (https://dejure.org/2007,6143)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.07.2007 - 8 W 169/07 - 31 (https://dejure.org/2007,6143)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 8 W 169/07 - 31 (https://dejure.org/2007,6143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwert: Zustimmung zur Untervermietung eines gewerblichen Ladenlokals; Bemessung bei einer Verpflichtung des Untermieters zur Zahlung eines monatlichen Mietzinses und eines Einmalmietzinses

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gerichteten Klage

  • Judicialis

    RVG § 32 Abs. 2; ; GKG § 6; ; GKG § 41; ; GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 63 Abs. 1; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zur Streitwertfestsetzung einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung eines gewerblichen Ladenlokals gerichteten Klage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert für Erlaubnis der Untervermietung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für Erlaubnis der Untervermietung (IMR 2007, 376)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 10.02.2006 - 22 W 47/05

    Kostenrecht: Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Untervermietung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2007 - 8 W 169/07
    Der Wert dieser Klage ist daher nicht nach § 41 GKG, sondern gemäß § 48 Abs. 1 GKG nach den für die Zuständigkeit des Prozessgerichts geltenden Vorschriften über den Wert des Streitgegenstandes - hier: nach § 3 ZPO - festzusetzen (h.M.; vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 3793 w.w.N.; KG JurBüro 2006, 258 = KGReport Berlin 2006, 370)).
  • KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16

    Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer

    So wird zum einen auf den Jahresbetrag der in Aussicht genommenen Untermiete abgestellt (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2008, 43; OLG Celle OLGR 1999, 263; vgl. auch Kammergericht 22. Zivilsenat Beschluss vom 10.02.2006 - 22 W 47/05, GE 2006, 387 und Senatsbeschluss vom 21.08.2009 - 8 W 74/09, unveröffentlicht; LG Kiel WuM 1995, 320; vgl. auch Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Auflage, IX, Rdnr. 411; Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage, § 3, Rdnr. 16 Stichwort "Mietstreitigkeiten"; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73.Auflage, Anh § 3 Rdnr. 83; Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Auflage, § 540 BGB, Rdnr.85; Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 7. Auflage, II, Rdnr. 293 a jeweils mit Hinweis auf die vorgenannte Rechtsprechung).
  • LG Berlin, 18.01.2016 - 65 T 259/15

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Klage gegen den Vermieter auf Erteilung der

    Im Rahmen des dort eingeräumten Ermessens ist maßgeblich auf das Interesse des auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung klagenden Mieters abzustellen, welches darin besteht, die eigene Mietschuld durch eigene (Unter-)Mieterträge zu reduzieren (vgl. KG, aaO, juris Rn. 5; OLG Saarbrücken Beschluss vom 23.7.2007 - 8 W 169/07 - zitiert nach juris).
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