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   BGH, 05.06.2019 - AK 26/19   

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https://dejure.org/2019,17926
BGH, 05.06.2019 - AK 26/19 (https://dejure.org/2019,17926)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2019 - AK 26/19 (https://dejure.org/2019,17926)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - AK 26/19 (https://dejure.org/2019,17926)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Vorliegen eines dringenden ...

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinig...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 121 ; StPO § 122
    Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Vorliegen eines dringenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - AK 26/19
    Hinsichtlich des Vereinigungsdelikts folgt dies jedenfalls aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, weil sich der Beschuldigte in Deutschland befindet (zum Strafanwendungsrecht einer Straftat nach § 129b StGB siehe im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 OJs 32/18

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mitgliedschaft in der ausländischen

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - AK 26/19
    Der Beschuldigte wurde in anderer Sache am 14. November 2018 vorläufig festgenommen und befindet sich seit 15. November 2018 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (2 BGs 906/18), zuletzt ersetzt durch den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 7. Mai 2019 (2 OJs 32/18), ununterbrochen in Untersuchungshaft.
  • BGH, 09.02.2021 - AK 5/21

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.:

    Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17; vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 55; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 32).
  • BGH, 17.10.2019 - StB 26/19

    Anordnung der Untersuchungshaft bei Vorliegen des dringenden Tatverdachts der

    d) Deutsches Strafrecht ist nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen für die deutsche Beschuldigte zumindest gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB anwendbar (vgl. näher BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.; vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17).
  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. näher BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.; vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17).
  • BGH, 17.02.2021 - AK 7/21

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    cc) Deutsches Strafrecht ist nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen für die deutsche Angeklagte zumindest gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB anwendbar (vgl. näher BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.; vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17).
  • BGH, 17.03.2021 - AK 15/21
    Dies folgt entweder bereits aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - AK 32/17, juris Rn. 12; vom 6. April 2017 - AK 11-13/17, juris Rn. 16; vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) - der Angeschuldigte ist auch deutscher Staatsangehöriger - oder aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, denn der Tatort befand sich zur Tatzeit faktisch unter keiner Strafgewalt, und Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17; vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 55; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 32).
  • BGH, 09.01.2020 - AK 65/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über zwölf Monate hinaus wegen des

    Der Senat hat mit Beschlüssen vom 5. Juni 2019 (AK 26/19) und 18. September 2019 (AK 52/19) jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • BGH, 03.03.2021 - AK 13/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    d) Deutsches Strafrecht ist nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen für den Angeschuldigten in Bezug auf das Kriegsverbrechen nach § 1 Satz 1 VStGB, im Übrigen zumindest gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB anwendbar (vgl. näher BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.; vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17).
  • BGH, 18.09.2019 - AK 52/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

    Der Senat hat mit Beschluss vom 5. Juni 2019 (AK 26/19) die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
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