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BGH, 05.06.2019 - AK 26/19 |
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§ 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 bis 3, § 52 StGB, § 122 Abs. 1 Alternative 2, § 121 Abs. 1, 4 StPO, Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6, §§ 129a, 129b StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, § 129b StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 StGB, § 7 Abs. 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2, 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Vorliegen eines dringenden ...
- Wolters Kluwer
Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinig...
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StPO § 121 ; StPO § 122
Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Vorliegen eines dringenden ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.2016 - AK 52/16
Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer …
Auszug aus BGH, 05.06.2019 - AK 26/19
Hinsichtlich des Vereinigungsdelikts folgt dies jedenfalls aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, weil sich der Beschuldigte in Deutschland befindet (zum Strafanwendungsrecht einer Straftat nach § 129b StGB siehe im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.). - OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 OJs 32/18
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mitgliedschaft in der ausländischen …
Auszug aus BGH, 05.06.2019 - AK 26/19
Der Beschuldigte wurde in anderer Sache am 14. November 2018 vorläufig festgenommen und befindet sich seit 15. November 2018 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (2 BGs 906/18), zuletzt ersetzt durch den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 7. Mai 2019 (2 OJs 32/18), ununterbrochen in Untersuchungshaft.
- BGH, 09.02.2021 - AK 5/21
Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.: …
- BGH, 17.10.2019 - StB 26/19
Anordnung der Untersuchungshaft bei Vorliegen des dringenden Tatverdachts der …
- BGH, 09.06.2020 - AK 12/20
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- BGH, 17.02.2021 - AK 7/21
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
- BGH, 17.03.2021 - AK 15/21 Dies folgt entweder bereits aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - AK 32/17, juris Rn. 12;… vom 6. April 2017 - AK 11-13/17, juris Rn. 16;… vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.) - der Angeschuldigte ist auch deutscher Staatsangehöriger - oder aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, denn der Tatort befand sich zur Tatzeit faktisch unter keiner Strafgewalt, und Auslieferungen von und nach Syrien finden derzeit nicht statt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17;… vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 55;… vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 32).
- BGH, 09.01.2020 - AK 65/19
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über zwölf Monate hinaus wegen des …
Der Senat hat mit Beschlüssen vom 5. Juni 2019 (AK 26/19) und 18. September 2019 (AK 52/19) jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. - BGH, 03.03.2021 - AK 13/21
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
d) Deutsches Strafrecht ist nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen für den Angeschuldigten in Bezug auf das Kriegsverbrechen nach § 1 Satz 1 VStGB, im Übrigen zumindest gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB anwendbar (…vgl. näher BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.; vom 5. Juni 2019 - AK 26/19, juris Rn. 17). - BGH, 18.09.2019 - AK 52/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
Der Senat hat mit Beschluss vom 5. Juni 2019 (AK 26/19) die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.