Völkerstrafgesetzbuch

   Teil 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 1 - 5)   
§ 1
Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.

Rechtsprechung zu § 1 VStGB

11 Entscheidungen zu § 1 VStGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Literatur im Internet zu § 1 VStGB

Querverweise

Auf § 1 VStGB verweisen folgende Vorschriften:
    VStGB
      Allgemeine Regelungen
        § 2 (Anwendung des allgemeinen Rechts)
Redaktionelle Querverweise zu § 1 VStGB:
    Strafgesetzbuch (StGB)
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            § 6 (Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter)

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