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   BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82   

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BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82 (https://dejure.org/1984,134)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1984 - 3 AZR 236/82 (https://dejure.org/1984,134)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 (https://dejure.org/1984,134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 130
  • NJW 1986, 95 (Ls.)
  • MDR 1985, 873
  • NZA 1985, 531
  • VersR 1985, 974
  • BB 1985, 1605
  • DB 1985, 1747
  • JR 1986, 528
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Der Senat konnte bisher offenlassen, wie die Bindungswirkung einer betrieblichen Übung zivilrechtlich einzuordnen ist (BAG 23, 213, 217 ff. = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Auch solche Arbeitnehmer können darauf vertrauen, daß die Übung dann noch fortgeführt wird, wenn sie selbst die vorausgesetzten Bedingungen erfüllen (BAG 23, 213, 222 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 23.04.1963 - 3 AZR 173/62

    Pensionär - Weihnachtszuwendung - Schenkung - Freiwillig übernommene Fürsorge -

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Dieser Grundsatz gilt ebenso für das Ruhestandsverhältnis (BAG 14, 174, 177 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Dem Beklagten kann schließlich nicht gefolgt werden, soweit er aus dem Urteil des Senats vom 23. April 1963 (BAG 14, 174 ff. = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Gratifikation) ein anderes Ergebnis ableiten will.

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich entschieden und eingehend begründet, daß auch ohne Erklärungsbewußtsein eine Willenserklärung abgegeben wird, wenn der Empfänger sie nach Treu und Glauben als solche verstehen durfte und der Erklärende dies hätte erkennen und vermeiden können (Urteil vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83 - BB 1984, 1317 = JR 1985, 12 ff.).
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Hromadka ist allerdings zuzugeben, daß bei der Bewertung schematische Verallgemeinerungen zu vermeiden sind, vielmehr Art, Bedeutung und Begleitumstände der üblich gewordenen Leistung berücksichtigt werden müssen (NZA 1984, 241, 245; ebenso die Urteile des Senats BAG 39, 271 und vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 12 und (demnächst) 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - (EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105) darauf hingewiesen, daß der gesetzliche Insolvenzschutz weitgehend wertlos wäre, wenn der Widerruf schon in einer Phase wirtschaftlicher Schwierigkeiten zugelassen würde, obwohl noch keine Notlage vorliegt (aaO, zu V 1 der Gründe).
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Die Sanierung darf nicht allein zu Lasten der Pensionäre gehen (BAG 2, 18 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Beitzke; BAG 24, 63 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von G. Hueck; vgl. auch Blomeyer/Otto, BetrAVG, Vorbem. § 7 Rz 66 und Einl. Rz 356 ff.).
  • BAG, 29.11.1983 - 3 AZR 491/81

    Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Hromadka ist allerdings zuzugeben, daß bei der Bewertung schematische Verallgemeinerungen zu vermeiden sind, vielmehr Art, Bedeutung und Begleitumstände der üblich gewordenen Leistung berücksichtigt werden müssen (NZA 1984, 241, 245; ebenso die Urteile des Senats BAG 39, 271 und vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 12 und (demnächst) 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Diese Rüge ist unzulässig (BAG 13, 340, 344 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO).
  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Die Sanierung darf nicht allein zu Lasten der Pensionäre gehen (BAG 2, 18 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von Beitzke; BAG 24, 63 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anm. von G. Hueck; vgl. auch Blomeyer/Otto, BetrAVG, Vorbem. § 7 Rz 66 und Einl. Rz 356 ff.).
  • BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 10/66

    Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes - Formelle Rechtsnorm -

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82
    Auch nach der Lehre vom außervertraglichen Vertrauenstatbestand (Erwirkung) darf die Leistung nur eingestellt werden, wenn der Grund für ihre Einführung wegfällt, die Einstellung der Leistung also kein widersprüchliches Verhalten darstellen würde (Seiter, DB 1967, 1585, 1590 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; Hromadka, aaO, S. 246).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Im Hinblick auf laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hat der Senat eine Gewährung über einen Zeitraum von fünf bzw. acht Jahren für ausreichend erachtet (vgl. BAG 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 127, 260; 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130; 23. April 1963 - 3 AZR 173/62 - BAGE 14, 174) .
  • LAG Düsseldorf, 10.10.2017 - 8 Sa 284/17

    Verzugspauschale

    Wie lange die Übung bestehen muss, damit die Arbeitnehmer berechtigt erwarten können, dass sie fortgesetzt werde, hängt davon ab, wie häufig die Leistungen oder Vergünstigungen erbracht worden sind (BAG v. 17.09.2013 - 3 AZR 300/11, Rn. 59, juris; BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 610/11, Rn. 58, juris; BAG v. 19.08.2008 - 3 AZR 194/07, Rn. 26, juris; BAG v. 30.10.1984 - 3 AZR 236/82, juris).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Solche Arbeitnehmer können darauf vertrauen, daß die Übung nach ihrem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles fortgeführt wird (BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1; 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130).

    Aus betrieblicher Übung können sich auch Ansprüche auf eine bestimmte Berechnungsweise der Betriebsrente (BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 2), auf Anpassung der Betriebsrente über § 16 BetrAVG hinaus (BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 842/98 -) oder auf ein 13. Ruhegehalt (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130) ergeben.

    Auch auf die Fortgewährung einer zunächst nicht vorgesehenen, aber im Laufe der Zeit üblich gewordenen Leistung darf vertraut werden (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - aaO).

    Andererseits sind betriebsrentenrechtliche Ansprüche auf Grund betrieblicher Übung nicht solche minderer Qualität oder geringerer Bestandskraft (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130, zu II 1 a der Gründe).

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Rechtsprechung
   BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86   

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https://dejure.org/1988,760
BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86 (https://dejure.org/1988,760)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 3 AZR 483/86 (https://dejure.org/1988,760)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 3 AZR 483/86 (https://dejure.org/1988,760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ruhegeld - Einschränkung - Rückwirkung - Frühere Arbeitnehmer - Betriebsvereinbarung - Anspruchsdauer

  • VersR (via Owlit)

    BetrVG § 7; BetrVG § ... 23; BetrVG § 77; Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz § 61; Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz § 64; Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz § 66; Manteltarifvertrag für den Südwestfunk Nr. 721

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 611 ff.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77 Abs. 4 Satz 1, 23 Abs. 1, BetrVG 1952 § 57
    Betriebliche Altersversorgung: Keine Befugnis zu Eingriffen in Ruhestandsverhältnisse durch Betriebsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 78
  • NZA 1989, 522
  • VersR 1989, 610
  • BB 1988, 2179
  • BB 1989, 1548
  • BB 1989, 852
  • DB 1988, 2312
  • DB 1989, 1195
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86
    Dieser Anspruch besteht über die Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung hinaus (Bestätigung des Beschlusses des Großen Senats des BAG vom 16.3.1956 VersR 57, 281 = BAGE 3, 1 [BAG 16.03.1956 - 2 AZR 211/54] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG für das BetrVG 1972).

    Im übrigen könnten Dienst- oder Betriebsvereinbarungen - entgegen der Ansicht des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 1956 (BAGE 3, 1 [BAG 16.03.1956 - 2 AZR 211/54] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG) auch Ansprüche ausgeschiedener Arbeitnehmer regeln.

    Dieser Anspruch ist aber im Zeitpunkt des Ausscheidens des Klägers aus dem Arbeitsverhältnis zu einem selbständigen schuldrechtlichen Anspruch geworden (BAG - Großer Senat - BAGE 3, 1, 10 [BAG 16.03.1956 - 2 AZR 211/54] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG, zu I 3 der Gründe).

    Das hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits 1956 für Betriebsvereinbarungen im Sinne des Betriebsverfassungsrechts (damals BetrVG 1952) entschieden (vgl. Beschluß vom 16. März 1956 - BAGE 3, 1, 8 [BAG 16.03.1956 - 2 AZR 211/54] = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG, zu I 3 der Gründe).

    Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 16. März 1956 (aaO) können die Ruheständler durch Betriebsvereinbarungen nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nur mittelbar begünstigt werden.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86
    Der Kläger hat sich - entgegen der Auffassung des beklagten Senders - nicht den jeweiligen Regelungen seiner Versorgungsansprüche durch spätere Betriebsvereinbarungen unterworfen (vgl. dazu BAG - Großer Senat - BAGE 53, 42, 57 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II 1 c der Gründe).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86
    Die jüngere Norm ersetzt die ältere (BAGE 54, 261, 269 f. [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    Danach löst eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere ab (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - juris; 10. Februar 2009 - 3 AZR 483/86 - NZA 2009, 796).
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob an der daraus gezogenen Folgerung festzuhalten ist, dass sich durch Betriebsvereinbarung festgelegte Rechte der ausgeschiedenen Arbeitnehmer - und damit auch der Betriebsrentner - nicht mehr aus der normativ geltenden Betriebsvereinbarung ergeben, sondern ab diesem Zeitpunkt einen individuellen selbständigen schuldrechtlichen Einzelanspruch darstellen (BAG 16. März 1956 - GS 1/55 - zu I 3 der Gründe, BAGE 3, 1, 25. Oktober 1988 - 3 AZR 483/86 - zu I 1 und 2 der Gründe, BAGE 60, 78; 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 3 der Gründe; kritisch Ahrendt FS 100 Jahre BetrVR S. 1 ff.) .
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 402/17

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Dabei kann außer Betracht bleiben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Betriebsparteien für die Betriebsrentner ohnehin keine Regelungsbefugnis zusteht (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe; 25. Oktober 1988 - 3 AZR 483/86 - BAGE 60, 78; grundlegend BAG Großer Senat 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1; ob hieran festzuhalten ist, hat der Senat in jüngerer Zeit offengelassen, vgl. etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 35; 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 23, BAGE 138, 197) .
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