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Rechtsprechung
   BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R   

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BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R (https://dejure.org/2000,1163)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R (https://dejure.org/2000,1163)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 R (https://dejure.org/2000,1163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Klage - ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung - Verfassungsmäßigkeit - Bedarfszulassung - einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsvertrag - Krankenkasse - Kassenverbände - Psychiatrie - Auswahlermessen - Krankenhausplanung - Ermessensentscheidung

  • Judicialis

    SGB X § 35 Abs 1; ; SGB X § 42; ; SGB X § 57 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlentscheidung bei Krankenhauszulassung, Rechtsschutz, Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 25
  • NVwZ-RR 2001, 450
  • NZS 2001, 361
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Mit ihr wendet sich die Klägerin zunächst gegen die Ablehnung eines Vertragsschlusses durch die Beklagten, was nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Verwaltungsakt (VA) zu werten ist (BSGE 78, 233, 235 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Zwar liegt in der bedarfsabhängigen Zulassung von Krankenhäusern ein Eingriff in die Grundrechte von Krankenhausbetreibern aus Art. 12, 14 und 2 Abs. 1 GG (vgl BSGE 78, 233, 239 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Die Voraussetzungen, unter denen öffentlich-rechtliche Verträge wie die vorliegenden Versorgungsverträge (vgl BSGE 78, 233, 239 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1) gemäß §§ 57, 58 SGB X nichtig sind, liegen nicht vor.

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Wobei nicht allein auf die Regelungen in den §§ 86 Abs. 2 und 3 sowie 97 Sozialgerichtsgesetz (SGG) abgestellt werden darf, sondern die weitreichenderen Vorschriften in den §§ 80 und 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zumindest insoweit entsprechend anzuwenden sind, wie dies zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes erforderlich ist (BVerfGE 46, 166; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1997, Kap IV RdNr 113 ff).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Etwaige Ansprüche dieser Art haben sich durch den Abschluß von Versorgungsverträgen mit den Beigeladenen zu 2. und 3. sowie der Genehmigung des Vertragsschlusses durch die zuständige Landesbehörde (§ 109 Abs. 3 Satz 2 SGB V) erledigt (so auch zum vergleichbaren Konkurrentenstreit im Beamtenrecht: BVerwGE 80, 127, 129 f; BVerwG Buchholz 421.20 Nr. 14).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Sie ist dort von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen worden, weil die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten wegen ihrer Auswirkungen auf die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit haben (BVerfGE 82, 209; BVerwGE 62, 86; 72, 38).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Sie ist dort von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen worden, weil die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten wegen ihrer Auswirkungen auf die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit haben (BVerfGE 82, 209; BVerwGE 62, 86; 72, 38).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Sie ist dort von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen worden, weil die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten wegen ihrer Auswirkungen auf die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit haben (BVerfGE 82, 209; BVerwGE 62, 86; 72, 38).
  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Nach der Zulassung der Mitbewerber durch statusbegründenden Versorgungsvertrag (vgl BSGE 78, 243, 248 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) ist es den Beklagten verwehrt, dem Zulassungsantrag der Klägerin noch zu entsprechen.
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes durch die Gartenbau-Krankenkasse,

    Auszug aus BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Im übrigen hat die Klägerin an einer isolierten Aufhebung des Verwaltungsaktes, den sie mit der Geltendmachung von Fehlern des Verwaltungsverfahrens allein erreichen könnte, auch kein eigenständiges Rechtsschutzinteresse (vgl BSG SozR 3-2500 § 109 Nr. 3).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Dies gilt aber nicht für als Beklagte Beteiligte - wie hier die Beklagten zu 1. bis 8. - in den in § 116 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 4 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (aF) genannten Verfahren, soweit es sich um Streitigkeiten in Angelegenheiten nach dem SGB V handelt (vgl zur Anwendbarkeit in Streitigkeiten nach § 109 SGB V zB BSGE 87, 25 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7, dort insoweit nicht abgedruckt).
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

    Nur im Zuge einer solchen Auswahl zwischen mehreren Bewerbern haben die Krankenkassen einen Entscheidungsspielraum (BSGE 78, 233, 239 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 81, 182, 184 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5; BSGE 87, 25, 27 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7) ; ansonsten geht es um eine gebundene Entscheidung der Krankenkassen.

    Dabei gebührt jedoch - abweichend vom Krankenhausplanungsrecht - den bestehenden Hochschulkliniken und Plankrankenhäusern ein faktischer Vorrang (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; BSGE 81, 182 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 107 Nr. 1; BSGE 82, 261 = SozR 3-2500 § 110 Nr. 2; BSGE 87, 25 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7; BSGE 88, 111 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 8) ; denn bei Hochschulkliniken und Plankrankenhäusern wird nach § 109 Abs. 1 S 2 SGB V der Abschluss eines Versorgungsvertrages fingiert.

    Vorstellbar ist lediglich die Feststellung eines bisher verdeckten Bedarfs, wenn der Versorgungsvertrag mit dem konkurrierenden Krankenhaus nichtig ist (BSGE 87, 25 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7) .

    Erfüllen mehrere Krankenhäuser, die sich um den Abschluss eines Versorgungsvertrages bewerben, die Voraussetzungen des § 109 Abs. 3 S 1 SGB V, würde die Zulassung aller Bewerber aber den festgestellten Bedarf übersteigen, entscheidet die in § 109 Abs. 1 S 1 SGB V genannte Gesamtheit aller Krankenkassenverbände und Ersatzkassen nach pflichtgemäßem Ermessen, welches Krankenhaus den Erfordernissen einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhausbehandlung am besten gerecht wird (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 87, 25 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7) .

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Die bedarfsabhängige Beschränkung einer Zulassung zur Krankenhausversorgung ist jedoch in der Rechtsprechung als verfassungsgemäß angesehen worden, weil die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten wegen ihrer Auswirkungen auf die Stabilität der GKV Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit haben (BVerfGE 82, 209; BSGE 87, 25 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7; BVerwGE 62, 86; 72, 38).
  • BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 18/99 R

    Revisibilität tatrichterlicher Feststellungen - Bedarfsnotwendigkeit eines

    Abweichend von der Zulassung zur Krankenhausförderung nach § 8 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 KHG hat der Kläger im Verfahren der Kassenzulassung eines Krankenhauses seit Inkrafttreten des SGB V zum 1. Januar 1989 den Vorrang der Hochschulkliniken und Plankrankenhäuser (§ 108 Nr. 1, 2 iVm § 109 Abs. 1 Satz 2 SGB V) ohne weitere Prüfung hinzunehmen (stRspr: vgl BSG aaO, zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juli 2000, B 3 KR 20/99 R = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen), weshalb die Hinweise der Revision auf die Prüfungskriterien nach dem Urteil des Senats vom 15. Januar 1986 (3/8 RK 5/84 = BSGE 59, 258 ff = SozR 2200 § 371 Nr. 5), das noch auf der Grundlage des nur bis zum 31. Dezember 1989 geltenden und anders strukturierten § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF ergangen ist, fehl gehen.

    Die Regelung der §§ 108 Nr. 3, 109 Abs. 1 Satz 2 SGB V und insbesondere der Vorrang der Universitätskliniken und Plankrankenhäuser sind zur Zeit noch als verfassungsmäßig anzusehen, wie der Senat erst unlängst entschieden (Urteil vom 5. Juli 2000, aaO) und daher hier nur kurz zu umreißen hat.

    Ob die für 2003 geplante Einführung eines umfassend neuen Vergütungssystems auf der Grundlage der sog Diagnosis Related Groups an dieser Beurteilung etwas ändern wird, ist derzeit noch nicht abzusehen (vgl zum Ganzen das genannte Urteil des Senats vom 5. Juli 2000, aaO).

    Eine Kostenerstattungspflicht des Klägers zugunsten der Beigeladenen kam nicht in Betracht, weil diese sich nicht am Verfahren beteiligt haben (vgl Urteil des Senats vom 5. Juli 2000, aaO).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung -

    Die Begrenzung der Zulassung von Krankenhäusern nach dem Bettenbedarf ist eine zulässige Einschränkung des durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützten Grundrechts der Berufsfreiheit der Krankenhausbetreiber (vgl BVerfGE 82, 209, 229), wie sie zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung geboten ist (BSGE 87, 25 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15

    Krankenhaus - Landesverbände der Krankenkassen - vorläufige Untersagung des

    Der Anordnungsgrund ergebe sich aus der für sie fehlenden Rechtsschutzmöglichkeit, sobald die Antragsgegner mit der Beigeladenen einen Versorgungsvertrag abschlössen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 - juris).

    Unabhängig von der Frage, ob die Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrags durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen ein Verwaltungsakt ist (z.B. BSG, Urteil vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 R - juris, Rn. 18; BSG, Urteil vom 28. Juli 2008 - B 1 KR 5/08 R - juris, Rn. 17; anderer Auffassung: Knittel in: Krauskopf, SozKV, § 109, Rn. 8; Wahl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 2. Auflage 2012, § 109 SGB V Rn. 90), wäre das Begehren der Antragstellerin, den Abschlusses eines Versorgungsvertrages mit dem Beigeladenen zu unterlassen, in der Hauptsache mit einer Leistungsklage zu verfolgen.

    Einstweiliger Rechtsschutz ist daher wie bei beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten zu gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 R - juris, Rn. 27; Bundesverfassungsgericht [BVerfG] 1. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - juris, Rn. 20 ff. für die Aufnahme in den Krankenhausplan).

    Dieser ergibt sich aus dem Überschuss aus Gesamteinnahmen und Betriebsausgaben des betroffenen Krankenhauses (BSG, Beschluss vom 30. November 2000 - B 3 KR 20/99 R - juris, Rn. 3; C. IV 10.1 Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 2012 [Stand: Mai 2012]).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12

    Arzt: Spezialisierte Zulassung gibt keinen Konkurrenzschutz

    Die Ausrichtung der Zulassung von Krankenhäusern am Bedarf wird hier jedoch schon durch die staatliche Krankenhausplanung vorgegeben (BSG, Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R -, veröffentlicht in Juris).

    Beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern ist damit bei der Bewerbung von mehreren Krankenhäusern um den Abschluss eine Auswahl notwendig, wenn sich der Zulassungsanspruch der anderen Bewerber nach Zulassung eines Krankenhauses gemäß § 109 Abs. 3 Nr. 2 SGB V erledigt (BSG, Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R -, veröffentlicht in Juris), weil ein weiteres nicht mehr erforderlich ist.

    Auch wenn zuvor bei fehlender Ausrichtung am Bedarf - wie im Falle der Anschaffung von Großgeräten - die Gefahr bestanden haben sollte (vgl. hierzu aber oben), dass Überkapazitäten sich bei dem herkömmlichen Vergütungssystem negativ auswirken, hat diese Gefahr nun jedenfalls an Gewicht verloren, weil die Leistung unter Genehmigungsvorbehalt gestellt worden ist und die Kosten nur noch zur Hälfte übernommen werden (Zum Zurücktreten dieses Abwägungsfaktors, wenn für die Finanzierung von Krankenhausleistungen Festpreise in der Form von Fallpauschalen oder Sonderentgelten, vereinbart werden können BSG, Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V nur bei

    Schließlich ist der Gesetzgeber auch nach Vorliegen weiterer höchstrichterlicher Rechtsprechung, nunmehr zu § 109 Abs. 1 iVm Abs. 3 SGB V, die ebenfalls grundsätzlich von einem Rechtsanspruch ausging, nicht korrigierend tätig geworden (vgl dazu - seit Mitte der 90er-Jahre - 3. Senat des BSG, zB BSGE 78, 233, 239 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 S 7 f; BSGE 81, 182, 184 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5 S 36; BSGE 87, 25, 27 f = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7 S 45 f).

    Vorrangig ergibt sich das Bestehen eines Rechtsanspruchs schon aus dem Wortlaut der Vorschriften (s zB BVerfGE 82, 209, 228; demgegenüber auch mit verfassungsrechtlicher Argumentation BSGE 78, 233, 239 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 S 7; BSGE 81, 182, 184 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5 S 36; BSGE 87, 25, 28 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7 S 46).

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 13/07 R

    Gewährung der Akteneinsicht auf Zwischenfeststellungsklage

    Dabei ist für die Zwischenfeststellungsklage ein besonderes rechtliches Interesse an der baldigen Feststellung grundsätzlich nicht erforderlich (Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl 2007, § 256 RdNr 109); dieses Rechtsschutzinteresse wird insoweit ersetzt durch das Tatbestandsmerkmal der Vorgreiflichkeit des Bestehens oder Nichtbestehens des Rechtsverhältnisses (BSGE 87, 25, 27 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 55 RdNr 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01

    "Konkurrentenklage" wegen Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 109 Abs. 3 SGB V (Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 -, SozR 3-2500 § 109 Nr. 7) ist auf § 8 Abs. 1 KHG nicht übertragbar.

    Mit dem Vorstehenden setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.07.2000 (- B 3 KR 20/99 R -, SozR 3-2500 § 109 Nr. 7).

    Deshalb müssen Krankenhäuser, die mit anderen um den Abschluss von Versorgungsverträgen zur Deckung eines durch Hochschulkliniken und Plankrankenhäuser noch nicht gedeckten Bedarfs konkurrieren, schon den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Konkurrenten - vorbeugend, und sei es einstweilen - zu verhindern suchen (BSG, Urt. vom 05.07.2000, a.a.O.).

  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 22/05 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für stationäre Behandlung in nicht

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 6/07 R

    Versorgungsauftrag eines Krankenhauses, Einschränkungen im Abrechnungsverfahren

  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 37/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Kündigung - einseitige

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

  • BSG, 08.10.2002 - B 3 KR 63/01 R

    Gegenstandswert - Streitwert - Zulassung - Einrichtung zur medizinischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2007 - L 16 B 127/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 13 B 839/22

    1. Für die Frage, ob rettungsdienstliche Leistungen i. S. d. der Bereichsausnahme

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2002 - L 4 KR 935/00

    Bedarfsprüfung beim Abschluss von Versorgungsverträgen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 9 S 772/01

    Fehlender Anordnungsgrund für Schutz gegen Aufnahme eines Konkurrenten in

  • LSG Thüringen, 23.04.2002 - L 6 RJ 113/02
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - L 11 KA 50/10
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 35/00 R

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 13 B 1186/02

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Landes-Krankenhausplan;

  • SG Hannover, 23.04.2010 - S 10 KR 755/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2004 - L 5 KR 223/02

    Krankenversicherung

  • VG Minden, 07.06.2002 - 3 L 411/02

    Aufnahme der Abteilung für Hämatologie in den Krankenhausplan des Landes

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2004 - 9 S 2530/04

    Vorläufiger Rechtsschutz für ein konkurrierendes Krankenhaus gegen Aufnahme eines

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Rechtsprechung
   BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R (1)   

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BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R (1) (https://dejure.org/2000,5272)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R (1) (https://dejure.org/2000,5272)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2000 - B 3 KR 20/99 R (1) (https://dejure.org/2000,5272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gegenstandswertes - Billiges Ermessen - Wirtschaftliches Interesse - Landesverbände der Krankenkasen - Abschluß eines Versorgungsvertrages - Einrichtung der gemeindenahen Psychiatrie - Staatliche Förderungsmittel - Angestrebter wirtschaftlicher Erfolg

  • Judicialis

    BRAGO § 116 Abs 2; ; GKG § 13; ; SGB V § 109

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 280
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.01.2000 - B 6 KA 22/99 R

    Gegenstandswert - Erstzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als praktischer

    Auszug aus BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Der erkennende Senat geht mit dem für vertragsärztliche Zulassungsverfahren zuständigen 6. Senat des Bundessozialgerichts davon aus, daß für die Ermittlung des Gegenstandswertes von dem Gesamtbetrag der Überschüsse, die in den nächsten fünf Jahren hätten erzielt werden können, auszugehen ist (vgl Beschlüsse vom 28.1.2000, B 6 KA 22/99 R und 7. April 2000, B 6 KA 61/99 B).
  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R
    In Anlehnung an § 13 des Gerichtskostengesetzes ist dabei auf die sich aus dem Antrag des Rechtsmittelführers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, in der Regel also auf sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung des Revisionsgerichts und deren Auswirkungen, abzustellen (vgl dazu BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 07.04.2000 - B 6 KA 61/99 B

    Gegenstandswertfestsetzung im vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Der erkennende Senat geht mit dem für vertragsärztliche Zulassungsverfahren zuständigen 6. Senat des Bundessozialgerichts davon aus, daß für die Ermittlung des Gegenstandswertes von dem Gesamtbetrag der Überschüsse, die in den nächsten fünf Jahren hätten erzielt werden können, auszugehen ist (vgl Beschlüsse vom 28.1.2000, B 6 KA 22/99 R und 7. April 2000, B 6 KA 61/99 B).
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Der 3. Senat des BSG hat bisher in Verfahren, die den Zugang von Personen bzw Institutionen zur ambulanten oder stationären Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen betreffen, den Gegenstandswert ebenfalls unter Zugrundelegung eines Fünf-Jahres-Zeitraums festgesetzt (vgl zB BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4; aaO Nr. 5; SozR 4-1930 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung,

    Der erkennende 3. Senat des BSG hat sich dem angeschlossen und in Verfahren über die Zulassung von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen zur Versorgung der Versicherten der Krankenkassen den Gegenstandswert ebenfalls unter Zugrundelegung eines Fünfjahreszeitraums festgesetzt (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4 und 5; BSG SozR 4-1930 § 8 Nr. 1; Beschluss vom 13. Dezember 2000 - B 3 KR 12/99 R - nicht veröffentlicht).

    Bezieht sich der Anspruch auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahre, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (so bereits BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4).

    Dabei kann grundsätzlich auf eine Vergleichsberechnung anhand bereits bestehender Praxen und Einrichtungen gleicher Art und Größe zurückgegriffen werden, wenn die für die Überschussberechnung erforderlichen Zahlen im zu entscheidenden Fall nicht verfügbar oder nicht hinreichend aussagekräftig sind (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4 und 5; BSG SozR 4-1930 § 8 Nr. 1).

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R

    Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines

    Bezieht sich der Anspruch auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (so bereits BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R

    Künstlersozialversicherung - Feststellung der Abgabepflicht durch

    Geht es hingegen - wie hier - nur um einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist die für diese Zeit voraussichtlich anfallende oder bereits festgesetzte KSA-Schuld maßgebend (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4; BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 5).
  • BSG, 11.11.2003 - B 3 KR 8/03 B

    Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen

    Soweit - wie hier - der Gegenstandswert mangels einschlägiger Wertvorschriften nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO), ist in Anlehnung an § 13 GKG auf die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, in der Regel also auf sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung des Revisionsgerichts und deren Auswirkungen, abzustellen (vgl BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2; BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4 und 5).

    Für die vergleichbare Situation eines die Zulassung begehrenden, noch nicht in Betrieb genommenen privaten Krankenhauses (§ 109 SGB V) hat der Senat mangels hinreichenden Zahlenmaterials als Mindestgewinnerwartung einen (am durchschnittlichen Gewinn einer Vertragsarztpraxis in den ersten fünf Jahren nach der Zulassung orientierten und von der konkreten Zahl der Betten unabhängigen) pauschalen Gegenstandswert von 500.000 Euro für angemessen erachtet (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4).

  • BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 7/06 B

    Streitwert in Streitigkeiten über die Abgabepflicht zur

    Bezieht sich der Anspruch auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (so bereits BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4).
  • BSG, 08.08.2013 - B 3 KR 17/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Klage eines

    Bezieht sich der Anspruch auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (so bereits BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 1 B 50/05

    Bemessung des Streit- und Gegenstandswertes bei Rechtsstreitigkeiten über

    Denn es ist davon auszugehen, dass im Falle des Betriebes einer privaten, auf Gewinnerzielung ausgerichteten Einrichtung wie der Vorliegenden durch Ärzte diese erwarten, zumindest einen Gewinn in dieser Höhe durch die Behandlung von Patienten zu Lasten der Krankenkassen zu erwirtschaften (ähnlich BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4 für den Fall, dass eine auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete Einrichtung erst noch zugelassen werden soll und Zahlenmaterial für vergleichbare, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Krankenhausunternehmen fehlen).
  • LSG Thüringen, 26.10.2004 - L 6 KR 445/04

    Streiwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren; Bestimmung der

    Für die vergleichbare Situation eines die Zulassung begehrenden noch nicht in Betrieb genommenen privaten Krankenhauses hat der 3. Senat des BSG mangels hinreichenden Zahlenmaterials einen - am wirtschaftlichen Erfolg in den ersten fünf Jahren nach der Zulassung orientierten - pauschalen Gegenstandswert von einer Million DM (jetzt: 500, 000,- EUR) für angemessen erachtet (vgl. BSG vom 30. November 2000 - Az.: B 3 KR 20/99 R).
  • SG Neuruppin, 26.04.2011 - S 9 KR 244/04

    Prozessstandschaft eines Bevollmächtigten der Ersatzkassen mit Abschlussbefugnis;

    In Anlehnung an den vom BSG (30. November 2000 - B 3 KR 20/99 R; 13. Dezember 2000 - B 3 KR 12/99 R; 8. Oktober 2002 - B 3 KR 63/01 R; 11.November 2003 - B 3 KR 8/03 B) in Ermangelung konkreten Zahlenmaterials und einer verlässlichen Prognose angenommenen Richtwert von 500.000,00 EUR hat die Kammer den Streitwert unter Berücksichtigung der für medizinische Rehabilitationseinrichtungen regelhaft überwiegenden Kostenträgerschaft anderer Sozialleistungsträger sowie der vergleichsweise geringen Größe der der geplanten Einrichtung auf ein Viertel dieses Wertes festgesetzt.
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