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   BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R   

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BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R (https://dejure.org/1999,2184)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R (https://dejure.org/1999,2184)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1999 - B 8 KN 2/98 P R (https://dejure.org/1999,2184)
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Feiertagsabschaffung

Art. 70 ff, 140 GG, §§ 1, 2 EntgFG, auschließliche Kompetenz der Länder zur Festlegung von Feiertagen;

Art. 20, 28, 70 GG, ein an die Länder in einem Bundesgesetz (hier: § 58 Abs. 2 SGB XI) herangetragener "Wunsch", einen Feiertag abzuschaffen, stellt keinen verfassungswidrigen Druck zur Ausübung der Gesetzgebungskompetenz dar

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz)

    § 58 Abs. 2 u. 3 SGB XI; Art. 3 Abs. 1 GG
    Gesetzliche Pflegeversicherung/Verminderung der gesetzlichen Feiertage/Gleichheitsgebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 302
  • NJ 2000, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Tatsächlich übernimmt das neu geschaffene System weitgehend die Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung (Errichtung von Pflegekassen als selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Dach der Krankenkassen; Versicherungspflicht derjenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also eines Großteils der Bevölkerung; Umschreibung der Versicherungsfälle und der Leistungen; Verwaltungsverfahren nach dem SGB X; Finanzierung im Umlageverfahren durch im Prinzip von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte aufzubringende Beiträge mit Elementen des Solidarausgleichs ; öffentlich-rechtliche Regelung der Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern) und entspricht deshalb dem Bild, das durch die "klassische" Sozialversicherung gezeichnet ist (BVerfGE 75, 108, 146f ; zu der Kompetenzabgrenzung in Grenzbereichen mwN BSGE 81, 276, 282 = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1).

    Es handelt es sich deshalb nicht um "verkappte Steuern", die der allgemeinen Mittelbeschaffung des Staates dienen, und es besteht deshalb auch nicht die Gefahr, daß die detaillierten Regelungen des GG zur Besteuerungskompetenz und zur bundesstaatlichen Finanzverfassung ausgehöhlt werden (dazu BVerfGE 14, 312, 318f; 75, 108, 147f).

    Ein Kennzeichen der Organisation der Sozialversicherung ist es, daß die Beiträge durch "die Beteiligten" aufgebracht werden (BVerfGE 75, 108, 146).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Je nach Regelungsgegenstand ergeben sich für den Gesetzgeber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 87, 96f).

    Ungleichbehandlung und Rechtfertigung hierfür stehen "in einem angemessenen Verhältnis" (BVerfGE 82, 126, 146; 88, 87, 97 jeweils mwN).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Er verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich zu behandeln und ist verletzt, "wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfGE 55, 72, 88; 85, 238, 244f).

    Die Ungleichbehandlung von Personengruppen unterliegt allerdings einer strengen Bindung (BVerfGE 55, 72, 88).

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Tatsächlich übernimmt das neu geschaffene System weitgehend die Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung (Errichtung von Pflegekassen als selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Dach der Krankenkassen; Versicherungspflicht derjenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also eines Großteils der Bevölkerung; Umschreibung der Versicherungsfälle und der Leistungen; Verwaltungsverfahren nach dem SGB X; Finanzierung im Umlageverfahren durch im Prinzip von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte aufzubringende Beiträge mit Elementen des Solidarausgleichs ; öffentlich-rechtliche Regelung der Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern) und entspricht deshalb dem Bild, das durch die "klassische" Sozialversicherung gezeichnet ist (BVerfGE 75, 108, 146f ; zu der Kompetenzabgrenzung in Grenzbereichen mwN BSGE 81, 276, 282 = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1).

    Das Beitragsaufkommen in diesem Bereich dient ausschließlich zur Abdeckung klar definierter versicherter Risiken; "versicherungsfremde Leistungen" werden innerhalb des neuen Systems nicht erbracht (dazu BSGE 81, 276, 279), wohl aber lösen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in erheblichem Umfange die bisher aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanzierten Leistungen der Sozialhilfe ab (derzeit wenigstens zehn Milliarden Mark jährlich , das entspricht mehr als einem Drittel des Beitragsaufkommens).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Gegenstand der verfassungsrechtlichen Kontrolle ist der Gesamtkomplex, das Zusammenspiel der einzelnen Normen, das "Normengeflecht" (BVerfGE 82, 60, 84; 89, 329, 337), auch bei der (hier zulässigen) Verknüpfung von Bundes- und Landesrecht.
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Ungleichbehandlung und Rechtfertigung hierfür stehen "in einem angemessenen Verhältnis" (BVerfGE 82, 126, 146; 88, 87, 97 jeweils mwN).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Dennoch ist auch hier verfassungsrechtlich ein enger Maßstab anzulegen, da die (zwangsweise, öffentlich-rechtliche) Beitragsbelastung selbst bei geringen Beitragssatzunterschieden - wie zB bei unterschiedlich hohen Krankenkassenbeiträgen - Auswirkungen auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) hat und einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf (BVerfGE 89, 365, 375f mwN, ständige Rspr).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Bei der zusätzlichen Belastung der versicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat Sachsen liegt eine Verletzung des Grundsatzes der "Belastungsgleichheit" bereits deshalb nicht vor, weil diese Beschäftigten - entgegen der im Gutachten vertretenen Meinung - kompensierende Vorteile genießen, die nur ihnen zukommen und woran der Bundesgesetzgeber (mittelbar) im Tatbestand des § 58 Abs. 3 SGB XI anknüpfen konnte (BVerfGE 15, 328, 333; 23, 327, 343; 28, 324, 358f).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Gegenstand der verfassungsrechtlichen Kontrolle ist der Gesamtkomplex, das Zusammenspiel der einzelnen Normen, das "Normengeflecht" (BVerfGE 82, 60, 84; 89, 329, 337), auch bei der (hier zulässigen) Verknüpfung von Bundes- und Landesrecht.
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
    Bei der zusätzlichen Belastung der versicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat Sachsen liegt eine Verletzung des Grundsatzes der "Belastungsgleichheit" bereits deshalb nicht vor, weil diese Beschäftigten - entgegen der im Gutachten vertretenen Meinung - kompensierende Vorteile genießen, die nur ihnen zukommen und woran der Bundesgesetzgeber (mittelbar) im Tatbestand des § 58 Abs. 3 SGB XI anknüpfen konnte (BVerfGE 15, 328, 333; 23, 327, 343; 28, 324, 358f).
  • BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60

    Verfassungswidrigkeit des § 55 Absatz 2 der Zehnten Durchführungsverordnung über

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58

    Volksbefragung

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89

    Verjährung der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 13/78

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber -

  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/97 R

    Aufsichtsbehörde - Befugnis - Aufsichtsanordnung - Beitragsbemessung -

  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
  • BSG, 20.12.1957 - 7 RKg 4/56
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Rechtsprechung
   BSG, 12.06.1998 - B 8 KN 2/98 B   

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BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1998 - B 8 KN 2/98 B (https://dejure.org/1998,9865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe in der Sozialgerichtsbarkeit wegen eines möglichen Anspruches auf Erhöhung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Mangelnde Aussichtslosigkeit in Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114
    Versagung der Prozeßkostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 02.02.2006 - B 9a V 46/05 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren

    Prozesskostenhilfe hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1; Beschluss vom 12. Juni 1998 - B 8 KN 2/98 B; Beschluss vom 17. Dezember 2001 - B 7 AL 218/01 B; BVerfG NJW 1997, 2745 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 2 R 4231/14
    Das polnische Legitimationsbuch ist vom Kläger nicht vorgelegt worden, wie wohl dies - wie entsprechender Rechtsprechung entnommen werden kann -, anders als das in Rumänien ausgestellte Arbeitsbuch (siehe dazu im oben zitierten Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 - juris Rdnr. 18 bis 22) die hier entscheidenden Informationen sehr wohl, im Gegensatz zu den polnischen Arbeitsbescheinigungen ausweist (siehe etwa Beschluss des BSG vom 12. Juni 1998 - B 8 KN 2/98 B - juris Rdnr. 3 - wonach polnische Arbeitsbescheinigungen nur ein Mittel der Glaubhaftmachung darstellen, das polnische Legitimationsbuch hingegen als Nachweis dient).
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