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https://dejure.org/gesetze/EntgFG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EntgFG (https://dejure.org/gesetze/EntgFG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EntgFG
__paste_bez__ __paste_norm__ Entgeltfortzahlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/EntgFG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Entgeltfortzahlungsgesetz
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1
Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.

(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

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Rechtsprechung zu § 1 EntgFG

96 Entscheidungen zu § 1 EntgFG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 EntgFG:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Dienstvertrag und ähnliche Verträge
            Dienstvertrag
              § 616 (Vorübergehende Verhinderung) (zu §§ 1 ff)
              § 617 (Pflicht zur Krankenfürsorge) (zu §§ 1 ff)
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