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__paste_bez____paste_norm__ EntgFG (https://dejure.org/gesetze/EntgFG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ EntgFG
__paste_bez____paste_norm__ Entgeltfortzahlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/EntgFG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Entgeltfortzahlungsgesetz
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§ 12
Unabdingbarkeit

Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.

Rechtsprechung zu § 12 EntgFG

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