Weitere Entscheidung unten: BAG, 16.01.1991

Rechtsprechung
   BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90   

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https://dejure.org/1991,373
BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90 (https://dejure.org/1991,373)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90 (https://dejure.org/1991,373)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1991 - 5 AZR 133/90 (https://dejure.org/1991,373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe - Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte - Rüge mehrerer verschiedener Pflichtverletzungen mit einem einzigen Abmahnungsschreiben - Bewertungsmaßstäbe bei Zeugnissen und Abmahnungen

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 311
  • MDR 1991, 974
  • NZA 1991, 768
  • BB 1991, 1419
  • BB 1991, 1567
  • DB 1991, 1527
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - einzelne nicht zutreffende Vorwürfe

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
    Wenn in einem Abmahnungsschreiben gleichzeitig verschiedene Pflichtverletzungen gerügt werden, von denen aber nur einzelne (und nicht alle) zutreffen, so kann das Abmahnungsschreiben nicht teilweise aufrechterhalten und insoweit vom Gericht neu gefaßt werden, sondern die Abmahnung muß in diesem Fall vollständig aus der Personalakte entfernt werden (ebenso LAG Köln Urteil vom 12. März 1986 - 5 Sa 1191/85 - LAGE Nr. 3 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Düsseldorf Urteil vom 18. November 1986 - 3 Sa 1387/86 - LAGE Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung = NZA 1987, 354; LAG Hamm Urteil vom 3. November 1987 - 13 Sa 96/87 - LAGE Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Es muß dem Arbeitgeber die Entscheidung darüber vorbehalten bleiben, ob er an der Abmahnung festhalten will, wenn einzelne in dem Abmahnungsschreiben enthaltene Vorwürfe unzutreffend sind (LAG Düsseldorf im Urteil vom 18. November 1986 - 3 Sa 1387/86 - LAGE, aaO).

  • LAG Hamm, 03.11.1987 - 13 Sa 96/87

    Abmahnung; Amtspflichtverletzung; Betriebsratsmitglied; Anspruch auf Beseitigung

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
    Wenn in einem Abmahnungsschreiben gleichzeitig verschiedene Pflichtverletzungen gerügt werden, von denen aber nur einzelne (und nicht alle) zutreffen, so kann das Abmahnungsschreiben nicht teilweise aufrechterhalten und insoweit vom Gericht neu gefaßt werden, sondern die Abmahnung muß in diesem Fall vollständig aus der Personalakte entfernt werden (ebenso LAG Köln Urteil vom 12. März 1986 - 5 Sa 1191/85 - LAGE Nr. 3 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Düsseldorf Urteil vom 18. November 1986 - 3 Sa 1387/86 - LAGE Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung = NZA 1987, 354; LAG Hamm Urteil vom 3. November 1987 - 13 Sa 96/87 - LAGE Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Dagegen kann der Arbeitgeber bei der Abmahnung frei entscheiden, ob er mehrere Pflichtverletzungen in getrennten Abmahnungen rügt oder sie in einem Schreiben zusammenfaßt (so zutreffend LAG Hamm Urteil vom 3. November 1987 - 13 Sa 96/87 - LAGE, aaO).

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
    Eine entsprechende Heranziehung der §§ 139, 140 BGB kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Abmahnung weder ein Gestaltungsrecht noch eine Willenserklärung im rechtlichen Sinne ist (BAGE 50, 362, 363, 369 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu III 2 c der Gründe).
  • LAG Köln, 12.03.1986 - 5 Sa 1191/85

    Abmahnung; Mitglied; Personalrat; Vertragsverstoß

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
    Wenn in einem Abmahnungsschreiben gleichzeitig verschiedene Pflichtverletzungen gerügt werden, von denen aber nur einzelne (und nicht alle) zutreffen, so kann das Abmahnungsschreiben nicht teilweise aufrechterhalten und insoweit vom Gericht neu gefaßt werden, sondern die Abmahnung muß in diesem Fall vollständig aus der Personalakte entfernt werden (ebenso LAG Köln Urteil vom 12. März 1986 - 5 Sa 1191/85 - LAGE Nr. 3 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Düsseldorf Urteil vom 18. November 1986 - 3 Sa 1387/86 - LAGE Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung = NZA 1987, 354; LAG Hamm Urteil vom 3. November 1987 - 13 Sa 96/87 - LAGE Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17

    Arbeitnehmerdatenschutz - Mobiltelefonnummer - Abmahnung - Persönlichkeitsrecht -

    Ist nur eine von mehreren in einer Abmahnung beanstandeten Verhaltensweisen zu Unrecht als Pflichtverstoß bewertet worden, ist die gesamte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen (BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90, NZA 1991, 768).
  • ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur

    zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

    Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ob er statt dessen eine auf die zutreffenden Pflichtverletzungen beschränkte Abmahnung aussprechen will"; s. statt vieler auch LAG Hamm 9.11.2007 - 10 Sa 989/07 - (Volltext in "Juris") [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und beruht eine Pflichtverletzung auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung oder Tatsachenannahme, so muss das Abmahnungsschreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilsweise aufrechterhalten bleiben (...)".S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

    29) S. zur Begründetheit der Entfernungsklage bereits dann, wenn sich die aktenkundig gemachte Rüge auch nur in Teilen als unberechtigt erweist, schon BAG 13.3.1991 - 5 AZR 133/90 - BAGE 67, 311 = AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5 = NZA 1991, 768 [Leitsatz]: "Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben.

  • ArbG Düsseldorf, 28.11.2008 - 13 Ca 4939/08

    Meldepflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgestz (EFZG) als

    Die Abmahnung muss in diesem Fall vielmehr vollständig aus der Personalakte entfernt werden (BAG 13.03.1991 - 5 AZR 133/90 - NZA 1991, 768; LAG Köln, 12.03.1986 - 5 Sa 1191/85 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 1; LAG Düsseldorf 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86 - NZA 1987, 354; LAG Hamm 03.11.1987 - 13 Sa 96/87 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 14; LAG Düsseldorf 23.02.1996 - 17 Sa 1168/95 - NZA-RR 1997, 81; LAG Köln 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 - ArbuR 2007, 323; LAG Hamm 09.11.2007 - 10 Sa 989/07 - Juris).
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Rechtsprechung
   BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90   

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https://dejure.org/1991,105
BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90 (https://dejure.org/1991,105)
BAG, Entscheidung vom 16.01.1991 - 4 AZR 301/90 (https://dejure.org/1991,105)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 (https://dejure.org/1991,105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchliche vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bei ständigem Vertretungsbedarf - Anspruch auf eine höhere Vergütung entsprechend der ausgeübten Tätigkeit - Auslegung eines Klageantrags hinsichtlich der begehrten Änderung des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • Der Betrieb

    MTV für die Bundesanstalt für Arbeit vom 21.9.1961 §§ 24, 22; VergGr. V c; BPersVG § 75, § 79; BGB §§ 306, 324, 325, 612; ZPO § 253, § 139; TVG §§ 3, 4; BAT §§ 24, 22
    Funktionswidrigkeit der nur vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 59
  • MDR 1991, 649
  • NZA 1991, 490
  • BB 1991, 1051
  • BB 1991, 1567
  • DB 1991, 1285
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72

    Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    Besteht aber ständiger Vertretungsbedarf, kann es rechtsmißbräuchlich sein, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten nicht auf Dauer die höherwertige Tätigkeit zuweist; denn auch Vertretungstätigkeiten, die immer wiederkehrend auf Dauer ausgeübt werden sollen, gehören zur nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT).

    Nach der Senatsrechtsprechung ist Rechtsmißbrauch dann anzunehmen, wenn für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit kein sachlicher Grund besteht (BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, mit weiteren Nachweisen).

    Auf diese bei der Prüfung des sachlichen Grundes zu berücksichtigenden Gesichtspunkte nimmt das Landesarbeitsgericht Bedacht und führt weiter zutreffend aus, im vorliegenden Fall - bei mehrfacher jahrelanger vorübergehender Übertragung - seien an das Vorliegen eines sachlichen Grundes verschärfte Anforderungen zu stellen (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT).

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    Wenn eine Tätigkeit nur zur vorübergehenden Ausübung übertragen werden soll, muß dies für den Angestellten deutlich erkennbar werden; andernfalls handelt es sich um die Übertragung einer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit (BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT).

    Dies führt dazu, daß die Tätigkeit als auf Dauer übertragen gilt (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1988, aaO, mit weiteren Nachweisen).

    Die Subsumtion ist nur daraufhin überprüfbar, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 56/79

    Wirksamkeit von Arbeitsverträgen ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    Dieses Ergebnis stimmt auch mit der Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts überein, der durch Urteil vom 2. Juli 1980 - 5 AZR 56/79 - (AP Nr. 5 zu § 101 BetrVG 1972) entschieden hat, daß ein ohne Zustimmung des Personalrats abgeschlossener Arbeitsvertrag wirksam ist, der Personalrat aber verlangen kann, daß der ohne seine Zustimmung eingestellte Arbeitnehmer nicht in der Verwaltung beschäftigt wird.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, unter dem eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Ausübung des Mitbestimmungsrechts nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch Wirksamkeitsvoraussetzung für die Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    V c MTA einzugruppieren, gibt es nicht, da die Eingruppierung keine vom Arbeitgeber vorzunehmende Handlung ist, sondern sich aus der von dem Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit ergibt (vgl. für den insoweit wortgleichen BAT: BAGE 31, 26, 30 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    Dies stimmt auch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen überein, nach der mit zunehmender Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers die Anforderungen an den sachlichen Grund der Befristung steigen (BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    Anknüpfend an die Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Arbeitsverträgen darf auch die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit als arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel nicht funktionswidrig verwendet werden (vgl. BAGE 55, 1, 5 [BAG 16.01.1987 - 7 AZR 487/85] = AP Nr. 111 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84

    Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    Auch für diese wird ein sachlicher Grund gefordert (BAGE 52, 197, 207 = AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83

    Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90
    Nach der Senatsrechtsprechung ist Rechtsmißbrauch dann anzunehmen, wenn für die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit kein sachlicher Grund besteht (BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 487/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen einer "künftig wegfallenden" Stelle, Fehlen

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 541/79

    Konkludente Übertragung einer Tätigkeit auf Dauer - Zustimmung des Personalrats

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Fehle es an einer sachlichen Rechtfertigung, sei der Angestellte vom Beginn der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese auf Dauer zugewiesen (10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP BAT § 24 Nr. 15 mwN; 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59; 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).
  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1080/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

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  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Fehlt es an einem solchen sachlichen Grund, so liegt Rechtsmißbrauch vor; der Angestellte ist von Beginn der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese für die Dauer zugewiesen worden (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT; Urteil des Senats vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA).
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