Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.11.2007

Rechtsprechung
   BFH, 17.10.2001 - II R 60/99   

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https://dejure.org/2001,1239
BFH, 17.10.2001 - II R 60/99 (https://dejure.org/2001,1239)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2001 - II R 60/99 (https://dejure.org/2001,1239)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - II R 60/99 (https://dejure.org/2001,1239)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1; BewG § 6 Abs. 1, § 8; BGB § 158 Abs. 1 und 2, § 163

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 7 Abs. 1 Nr. 1; 12 Abs. 1; BewG §§ 6 Abs. 1; 8; BGB §§ 158 Abs. 1 und 2; 163
    Schenkung unter Vorbehaltsnießbrauch bei Schuldtilgung durch den Zuwendenden

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1; BewG § 6 Abs. 1, § 8; BGB § 158 Abs. 1 und 2, § 163

  • Wolters Kluwer

    Vorbehaltsnießbrauch - Nießbrauch - Grunddienstbarkeit - Grundstück - Schenkung - Haftung - Grundstückseigentümer - Schenkungsteuer - Erbschaftsteuer - Schuldübernahme

  • Judicialis

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 12 Abs. 1; ; BewG § 8; ; BewG § 6 Abs. 1; ; BGB § 163; ; BGB § 158 Abs. 1; ; BGB § 158 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung - Gemischte oder reine Schenkung?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vertragsrecht und Steuern, Bedingung und Befristung: steuerliche Folgen
    Steuerrecht
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Bedingungen
    Aufschiebende Bedingung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 1 Nr 1, BewG § 12 Abs 1, BewG § 6 Abs 1
    Erbschaftsteuer; gemischte Schenkung; Innenverhältnis; Tilgungsleistung; Vorbehaltsnießbrauch; Zinsleistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 260
  • NJW 2002, 1894
  • BB 2002, 399
  • DB 2002, 460
  • BStBl II 2002, 165
  • BFH/NV 2008, 846
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 60/99
    Es stellt zwar eine sog. Nutzungs- oder Duldungsauflage dar (vgl. dazu Urteil des BFH vom 12. April 1989 II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524); sie kann jedoch nicht als Last abgezogen werden, weil dem § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG entgegensteht.
  • BFH, 26.01.2000 - II B 88/99

    Keine gemischte freigebige Zuwendung bei kumulativem Schuldbeitritt

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 60/99
    Soweit die Gegenleistung in der Übernahme von Verbindlichkeiten des Zuwendenden bestehen soll, ist dabei nicht maßgebend, ob der Bedachte die Verbindlichkeiten im Außenverhältnis zu den Gläubigern übernommen hat, sondern darauf abzustellen, ob er im Innenverhältnis zum Zuwendenden diesen von seinen Verbindlichkeiten zu befreien hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954).
  • FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96

    Bereicherung bei Grundstücksübertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt bei

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - II R 60/99
    Das Finanzgericht (FG) war mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1194 veröffentlichten Urteil der Ansicht, die Übernahme der Verbindlichkeiten wirke sich im Streitfall nicht erwerbsmindernd aus, weil sie die Klägerin während der Dauer des Nießbrauchs wirtschaftlich nicht belaste.
  • BFH, 28.05.2019 - II R 4/16

    Jahreswert von Nießbrauchsrechten

    Übernimmt der mit einem Grundstück unter Vorbehaltsnießbrauch Beschenkte auch die auf dem Grundstück abgesicherten Verbindlichkeiten, verpflichtet sich aber der Schenker und Vorbehaltsnießbraucher, diese Verbindlichkeiten für die Dauer des Nießbrauchs weiter zu tilgen und die Zinsen zu tragen, liegt keine gemischte, sondern eine reine Schenkung vor (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2001 - II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165).

    Ein Abzug des Vorbehaltsnießbrauchs, der eine sog. Nutzungs- oder Duldungsauflage ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165, unter II.3.), ist für Erwerbsvorgänge ab 01.01.2009 nicht mehr ausgeschlossen.

    Der Bedachte kann zwar Darlehensschulden, die er im Zusammenhang mit dem zugewendeten Grundstück übernommen hat, nicht bereicherungsmindernd abziehen, wenn der Schenker im Innenverhältnis zur Verzinsung und Tilgung der Verbindlichkeiten verpflichtet bleibt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165, unter II.2.).

  • BFH, 23.05.2012 - II R 21/10

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsvereinigung aufgrund gemischter Schenkung

    Über eine --teilweise-- Unentgeltlichkeit und die Frage einer Bereicherung ist dabei nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165).
  • FG Münster, 27.08.2020 - 3 K 722/16

    Vorbehaltene Zins- und Tilgungsleistungen mindern den Wert eines

    Die Schuldübernahme durch den Beschenkten steht unter einer aufschiebenden Bedingung und ist daher gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. §§ 8, 6 Abs. 1 BewG bis zum Eintritt der Bedingung nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH, Urteile vom 28.05.2019 II R 4/16, BFHE 265, 408 und vom 17.10.2001 II R 60/99, BStBl. II 2002, 165).
  • BFH, 17.10.2007 - II R 53/05

    Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt gegen Geldzuwendung bei Beginn der Ehe

    Die Anordnung der Nichtberücksichtigung hat neben dem aufschiebend bedingten Erwerb der Schenkerleistung auch für den (Nicht-)Ansatz einer erst aufschiebend bedingt zu erwerbenden Gegenleistung des Bedachten Bedeutung (so bereits für § 6 BewG: BFH-Urteile vom 8. Februar 2006 II R 38/04, BFHE 213, 102, BStBl II 2006, 475; vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165, und vom 7. Juni 1989 II R 183/85, BFHE 157, 440, BStBl II 1989, 814; BFH-Beschlüsse vom 20. September 2000 II B 109/99, BFH/NV 2001, 455, und vom 6. Dezember 2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781).
  • BFH, 22.06.2022 - XI R 35/19

    Anforderungen an eine entgeltliche Nutzungsüberlassung

    Die belastende Wirkung der im Betriebspachtvertrag eingegangenen Verpflichtung des Vereins zur Zahlung einer erhöhten Pacht wurde von vornherein durch eine gegenläufige Vereinbarung der Vertragsparteien in der Zuschussvereinbarung ausgeglichen; dadurch hoben sich die betreffenden Vereinbarungen auf Dauer mit der Folge auf, dass sich insoweit an dem Zustand vor der Vertragsänderung wirtschaftlich nichts geändert hat (vgl. zu gegenläufigen Vereinbarungen auch BFH-Urteile vom 17.10.2001 - II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165, unter II.1.; vom 27.10.2005 - IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359, unter II.2.c).
  • BFH, 08.02.2006 - II R 38/04

    Bei gemischter Schenkung aufschiebend bedingte Gegenleistungspflichten des

    Die Anwendung des § 6 Abs. 2 BewG ist bei der Ermittlung des Verkehrswerts der Beschenktenleistung nicht ausgeschlossen (so im Ergebnis BFH-Urteile vom 7. Juni 1989 II R 183/85, BFHE 157, 440, BStBl II 1989, 814, und vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165; BFH-Beschlüsse vom 20. September 2000 II B 109/99, BFH/NV 2001, 455, und vom 6. Dezember 2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781).
  • BFH, 16.09.2020 - II R 33/19

    Grundstücksschenkung und Gleichstellungsverpflichtung

    In diesem Falle hätte nur noch eine gemischte Schenkung vorgelegen (vgl. zu gegenläufigen Vereinbarungen BFH-Urteil vom 17.10.2001 - II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165) und sich der Wert der Zuwendung um den Wert des Forderungsverzichts reduziert.
  • FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14

    Steuerlicher Abzug von auf geschenkten Grundstücken gesicherten Verbindlichkeiten

    Verpflichtet sich der Bedachte im Zuge eines Überlassungsvertrages zu aufschiebend bedingten Leistungen, so schmälert diese Verpflichtung gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. den §§ 6 Abs. 1, Abs. 2, § 5 Abs. 2 BewG, (erst) mit Eintritt der Bedingung die Bereicherung des Bedachten im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (vgl. BFH, Urteil vom 17.10.2001 II R 60/99, BStBl II 2002, 165).

    Soweit die Gegenleistung in der Übernahme von Verbindlichkeiten des Zuwendenden bestehen soll, ist dabei nicht maßgebend, ob der Bedachte die Verbindlichkeiten im Außenverhältnis zu den Gläubigern übernommen hat, sondern darauf abzustellen, ob er im Innenverhältnis zum Zuwendenden diesen von seinen Verbindlichkeiten zu befreien hat (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2001 II R 60/99, BStBl II 2002, 165).

  • FG Münster, 18.05.2011 - 3 K 1003/08

    Abzug von Nachlassverbindlichkeiten

    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.10.2001 (II R 60/99, BStBl. II 2002, 165) werde Bezug genommen.

    Die Ausführungen des BFH in dem vom Kläger und vom Beklagten für die jeweilige Rechtsauffassung zitierten Urteil vom 17.10.2001 (II R 60/99, BStBl II 2002, 165) beziehen sich nur auf den Sachverhalt, dass der Schenker die Belastungen der Grundstücke einschließlich der diesen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten "mit schuldbefreiender Wirkung" für den Schenker übernahm, d.h. dass - anders als im hier zu entscheidenden Fall - die Beschenkte im Außenverhältnis zu den Gläubigern die mit den Grundstücken zusammenhängenden Verbindlichkeiten des Schenker rechtlich übernommen hat.

  • BFH, 19.12.2007 - II R 22/06

    Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund

    Über eine --teilweise-- Unentgeltlichkeit und die Frage einer Bereicherung ist dabei nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366; vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 7 Rz 44).
  • FG Köln, 27.08.2014 - 9 K 2193/12

    Nachträgliche Änderung des Schenkungsteuerbescheides wegen erhöhter

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 211/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 210/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

  • BFH, 19.10.2007 - II B 107/06

    Vorliegen einer gemischten Schenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten des

  • FG Hamburg, 05.04.2018 - 3 K 229/17

    Bewertung der Nießbrauchsverpflichtung beim sog. Sukzessivnießbrauch im Rahmen

  • FG Hamburg, 18.12.2015 - 2 K 281/14

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen

  • FG Köln, 07.04.2003 - 9 K 6330/01

    Bewertung einer Versorgungsrente unterEinbezug der aufschiebend bedingten

  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

  • FG Düsseldorf, 09.09.2011 - 4 K 651/11

    Festsetzung der Schenkungsteuer bei Erwerb der Grundstücke durch Einbringung in

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2007 - 23 U 146/06

    Pflichtverletzung des Steuerberaters wegen falscher Berechnung der

  • BFH, 13.06.2005 - VIII B 290/03

    NZB: Rechtsfehler

  • FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 251/12

    Schenkungssteuerpflichtige Zuwendung eines Komplementärs an die anderen

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 176/08

    Abgabenordnung: Zugang der Einspruchsrücknahme nach Verböserungsankündigung

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 175/08

    Zugangszeitpunkt einer nach einem Verböserungshinweis des Finanzamtes erfolgten

  • FG Köln, 05.06.2009 - 9 K 4279/07

    Keine erwerbsmindernde Berücksichtigung einer zur Weitergabe verpflichtenden

  • FG München, 25.10.2006 - 4 K 1395/04

    Schuldbeitritt ist keine Gegenleistung wenn intern der Schenker nachwievor die

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Rechtsprechung
   BFH, 22.11.2007 - III R 60/99   

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https://dejure.org/2007,1176
BFH, 22.11.2007 - III R 60/99 (https://dejure.org/2007,1176)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2007 - III R 60/99 (https://dejure.org/2007,1176)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2007 - III R 60/99 (https://dejure.org/2007,1176)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 2; ; StlÜbk Art. 24 Abs. 1 Buchst. b; ; StlÜbk Art. 29

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen; Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. vom 13.12.2006

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung eines Anspruchs auf Kindergeld auf Grundlage von Art. 24 oder Art. 29 Staatenlosenübereinkommen (StlÜbk); Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Gewährung von Kindergeld an Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 62 Abs. 3 Einkommensteuergesetz ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 2 S 1, EStG § 74 Abs 5, StlÜbk Art 29, SGB X § 107
    Aufenthaltstitel; Ausländer; Kindergeld; Staatenloser

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 39
  • FamRZ 2008, 990 (Ls.)
  • BStBl II 2009, 910
  • BStBl II 2010, 910
  • BFH/NV 2008, 846
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    Damit ist der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG nachgekommen, das beanstandet hatte, dass die frühere Regelung nur ausländische Eltern benachteiligte, die legal in Deutschland lebten und bereits in den Arbeitsmarkt integriert waren (s. BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, unter B.III.4.).

    Vielmehr kann bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt lediglich geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt.

    Der Fall, der dem Beschluss des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 zugrunde lag, betraf § 1 Abs. 3 BKGG 1993.

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, § 1 Abs. 3 BKGG i.d.F. für die Jahre 1993 bis 1995 für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt und angeordnet, dass auf noch nicht abgeschlossene Verfahren § 1 Abs. 3 BKGG in der bis 31. Dezember 1993 geltenden Fassung anzuwenden ist, wenn der Gesetzgeber die verfassungswidrige Regelung nicht bis zum 1. Januar 2006 ersetzen sollte.

    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 zu § 1 Abs. 3 BKGG 1993 ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG n.F. Ebenso wenig lässt sich ein Anspruch auf Kindergeld aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Mai 1999 C-262/96 (Slg. 1999, I-2685) herleiten, das den Beschluss des Assoziationsrates EWG-Türkei Nr. 3/80 betrifft (s. Senatsurteil vom 15. März 2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    b) Der Senat teilt nicht die im Vorlagebeschluss des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 (EFG 2007, 1247) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG.

    bb) Entgegen der im Vorlagebeschluss in EFG 2007, 1247 geäußerten Ansicht des FG Köln ist das in § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG verwendete Abgrenzungskriterium der Erwerbstätigkeit nicht derart unbestimmt, dass es gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt (Art. 20 Abs. 3 GG).

    ee) Eine Beschränkung des Kindergeldanspruchs durch § 62 Abs. 2 EStG n.F. steht entgegen der Rechtsansicht des FG Köln im Beschluss in EFG 2007, 1247 auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Oktober 2005 59140/00, Okpisz/Deutschland (BFH/NV 2006, Beilage 3, 357).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 zu § 1 Abs. 3 BKGG 1993 ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG n.F. Ebenso wenig lässt sich ein Anspruch auf Kindergeld aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Mai 1999 C-262/96 (Slg. 1999, I-2685) herleiten, das den Beschluss des Assoziationsrates EWG-Türkei Nr. 3/80 betrifft (s. Senatsurteil vom 15. März 2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234).

    Betrifft der Sachverhalt --wie im Streitfall-- einen Zeitraum vor 2005, in dem noch das durch das AufenthG abgelöste Ausländergesetz (AuslG) 1990 galt, sind Aufenthaltsgenehmigungen i.S. des § 5 AuslG entsprechend den Fortgeltungsregelungen in § 101 AufenthG als Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG zu behandeln (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1234).

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04

    Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    cc) Der Senat ist auch nicht der Ansicht, die in § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG angeordnete Rückwirkung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf noch nicht bestandskräftig entschiedene Fälle sei verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber den bis zum 1. Januar 2006 befristeten Regelungsauftrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt habe (so FG Köln, Urteil in EFG 2007, 1254).

    dd) Eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion auf das steuerrechtliche Kindergeld lässt sich entgegen der Rechtsansicht des Niedersächsichen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751) sowie des FG Köln im Urteil in EFG 2007, 1254 auch nicht mit einem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26) begründen.

  • BFH, 25.10.2007 - III R 90/03

    Kein Anspruch auf Kindergeld nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    a) Wie der Senat zum wortgleichen Art. 24 Abs. 1 Buchst. b (i) (ii) der Genfer Konvention (verkündet mit Gesetz vom 1. September 1953, BGBl II 1953, 559) mit Urteil vom 25. Oktober 2007 III R 90/03 (BFH/NV 2008, 286) entschieden hat, sind Flüchtlinge zwar hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur sozialen Sicherheit (u.a. gesetzliche Bestimmungen bezüglich des Familienunterhalts) Deutschen gleichzustellen, jedoch vorbehaltlich solcher Leistungen oder Teilleistungen, die ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestritten werden.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Senatsurteil in BFH/NV 2008, 286 zu den wortgleichen Regelungen der Genfer Konvention verwiesen.

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    Eine Vorlage an das BVerfG wegen der Verfassungswidrigkeit der Regelung hielt der BFH ausnahmsweise für entbehrlich, weil das BVerfG bereits das (vergleichbare) Verlustausgleichsverbot in § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. wegen Unvereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG für nichtig erklärt hatte mit der Folge, dass die Verluste entsprechend den allgemeinen Regeln über Verlustausgleich und Verlustabzug zu behandeln waren (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    dd) Eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion auf das steuerrechtliche Kindergeld lässt sich entgegen der Rechtsansicht des Niedersächsichen FG im Urteil vom 23. Januar 2006 16 K 12/04 (EFG 2006, 751) sowie des FG Köln im Urteil in EFG 2007, 1254 auch nicht mit einem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. Juni 2004 IX R 35/01 (BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26) begründen.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 zu § 1 Abs. 3 BKGG 1993 ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG n.F. Ebenso wenig lässt sich ein Anspruch auf Kindergeld aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Mai 1999 C-262/96 (Slg. 1999, I-2685) herleiten, das den Beschluss des Assoziationsrates EWG-Türkei Nr. 3/80 betrifft (s. Senatsurteil vom 15. März 2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    Dies allein steht dem rechtsstaatlichen Erfordernis nach Normenbestimmtheit nicht entgegen (z.B. BVerfG-Beschluss vom 14. März 1967 1 BvR 334/61, BVerfGE 21, 209, BStBl III 1967, 357, unter B.I.).
  • EGMR, 25.10.2005 - 59140/00

    Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
    ee) Eine Beschränkung des Kindergeldanspruchs durch § 62 Abs. 2 EStG n.F. steht entgegen der Rechtsansicht des FG Köln im Beschluss in EFG 2007, 1247 auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Oktober 2005 59140/00, Okpisz/Deutschland (BFH/NV 2006, Beilage 3, 357).
  • FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Abhängigkeit des

  • BFH, 20.08.2007 - III B 194/06

    Kindergeldabzweigung; Beiladung

  • EuGH, 30.10.1980 - 3/80

    Milchfutter GmbH & Co / Hauptzollamt Gronau

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

  • FG Köln, 10.06.1999 - 2 K 93/99

    Kindergeldanspruch Staatenloser

  • BFH, 16.10.1998 - VI B 192/98

    Kindergeld; Staatenlose; PKH

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Der Gesetzgeber habe verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, soweit er typisierend einen Daueraufenthalt erst bei einem mindestens dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Integration in den Arbeitsmarkt unterstelle (vgl zB Urteile des BFH vom 22.11.2007 - III R 60/99 -, BFHE 220, 39 und - III R 54/02 - BFHE 220, 45) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Der Gesetzgeber habe verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, soweit er typisierend einen Daueraufenthalt erst bei einem mindestens dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Integration in den Arbeitsmarkt unterstelle (vgl zB Urteile des BFH vom 22.11.2007 - III R 60/99 -, BFHE 220, 39 und - III R 54/02 - BFHE 220, 45).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Der Gesetzgeber habe verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, soweit er typisierend einen Daueraufenthalt erst bei einem mindestens dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Integration in den Arbeitsmarkt unterstelle (vgl zB Urteile des BFH vom 22.11.2007 - III R 60/99 -, BFHE 220, 39 und - III R 54/02 - BFHE 220, 45).
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