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   BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82   

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BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82 (https://dejure.org/1983,1657)
BSG, Entscheidung vom 20.10.1983 - 7 RAr 41/82 (https://dejure.org/1983,1657)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr 41/82 (https://dejure.org/1983,1657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 20
  • MDR 1984, 523
  • NZA 1984, 59
  • VersR 1985, 159
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79

    Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist der Anspruch auf Schadensersatz wegen unrichtiger Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung (§ 145 Nr. 1 APG), den die Klägerin hier verfolgt, öffentlich-rechtlicher Natur (BSGE 49, 291, 293 = SozR 4100 § 145 Nr. 1).

    Die vielschichtigen Gründe, die den Gesetzgeber bewogen haben, diesem Prinzip im Interesse einer zeitlich überschaubaren Abwicklung von Leistungs-, Beitrags- und Erstattungsansprüchen Rechnung zu tragen, gelten aber nicht weniger für einen offenkundig gewordenen Schadensersatzanspruch zugunsten des Sozialleistungsträgers, der aus der Verletzung von Pflichten eines Dritten herrührt, welcher auf öffentlich-rechtlicher Grundlage an der Gestaltung eines Sozialrechtsverhältnisses beteiligt ist, wie der Arbeitgeber im Falle der Ausstellung der Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG (s. BSGE 49, 291 = SozR 4200 § 145 Nr. 1 ).

    Unerheblich ist, daß der von der Beklagten erlassene Verwaltungsakt nach der Rechtsprechung des Senats rechtswidrig war, weil die Beklagte nicht befugt ist, einen Schadensersatzanspruch gemäß § 145 AFG durch Verwaltungsakt geltend zu machen (BSGE 49, 291 = SozR 4100, § 145 Nr. 1).

  • BSG, 25.03.1982 - 10 RAr 7/81

    Zulässigkeit einer Widerklage; Anfechtungsklage

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Der Arbeitgeber haftet für das Verschulden seines Angestellten bei der Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe einer richtigen und vollständigen Arbeitsbescheinigung (§ 133 AFG) entsprechend § 278 BGB (i. A. an BSG vom 25.3.1982 - 10 RAr 7/81 = VersR 82, 1004 = SozR 4100 § 145 Hr. 2).

    Der Grundsatz der Haftung für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen gilt nicht nur im bürgerlichen Recht, sondern auch im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse und entsprechend bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (BSGE 53, 212, 214 f. = SozR 4100 § 145 Nr. 2; SozR 4100 § 84 Nr. 2; Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl., § 278, RdNrn. 4 und 7; Hennig/Kühl/Heuer, AFG, 3 145 Anm. 3).

  • BSG, 09.04.1963 - 10 RV 1059/60

    Versorgung nach der Personenschädenverordnung - Versorgung nach dem

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Hierbei sind diejenigen Verjährungsvorschriften des öffentlichen oder des bürgerlichen Rechts heranzuziehen, die ihrem Wesen und Inhalt nach dem streitigen Anspruch vergleichbare Ansprüche betreffen (BSGE 19, 88, 90).

    Er enthält keine neue gesetzliche Regelung, sondern eine Klarstellung des bisherigen Rechtszustandes, nach dem die Regelungen über die Hemmung und Unterbrechung der Verjährung im BGB auf öffentlich-rechtliche Ansprüche entsprechend anzuwenden waren (vgl. BSGE 8, 221; 19, 88, 90; 25, 73, 74; 28, 61, 62; 47, 131, 133; BVerwGE 48, 283).

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58

    Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Nichtigkeit wäre auch anzunehmen, wenn die Beklagte für den Erlaß des Bescheides unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig und damit absolut unzuständig gewesen wäre (BVerwGE 1, 67; 70; BSGE 9, 171, 178; 15, 282, 286; 24, 162, 167; SozR Nr. 48 zu § 77 SGG), oder wenn der Bescheid mit einem schweren Mangel behaftet gewesen wäre, der einem aufmerksamen und verständigen Staatsbürger ohne weiteres (offensichtlich) erkennbar gewesen wäre (BVerwGE 19, 284, 289; BSGE 24, 162, 165, 168; SozR 2200, § 1286 Nr. 2).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Unerlaubte Handlung im Sinne dieser Bestimmung ist jeder zum Schadensersatz verpflichtende rechtswidrige Eingriff in fremde Rechte, wobei unerheblich ist, ob die Verpflichtung zum Schadensersatz im BGB oder in einem anderen Gesetz geregelt ist und ob sie auf schuldhaftem Verhalten oder auf Gefährdungshaftung beruht (Staudinger, BGB, § 852, RdNr 131; Soergel/Zeuner, BGB, § 852 4d Nr. 2A § 852 BGB enthält insoweit einen allgemeinen Rechtssatz (BGHZ 45, 58, 75 f.).
  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 97/79

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung - Vertrauensschutz bei

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Auch in seinen Urteilen vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 13/79 - (SozR 4100 § 138 Nr. 5; SozR 4100 § 152 Nr. 10) und 23. September 1980 - 7 RAr 97/79 - komme es zu dem Ergebnis, daß die Grundsätze des Schadensersatzrechts wie § 254 BGB auf die Verpflichtungen nach § 152 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG nicht entsprechend anwendbar seien.
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Sie stellt sich vielmehr als eine Regelung der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar (BVerfGE 22, 380, 383).
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Diese ist, obwohl sie unentgeltlich ausgeübt werden muß, mit Art. 12, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG jedenfalls deshalb vereinbar, weil der Arbeitgeber dadurch nicht erheblich belastet wird und er dabei im Rahmen seiner sozialstaatlich gebotenen Fürsorgepflicht seinen bisherigen Arbeitnehmer bei der Verwirklichung von dessen Anspruch auf Alg oder Alhi unterstützt (vgl. BVerfGE 44, 103 f.).
  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Nichtigkeit wäre auch anzunehmen, wenn die Beklagte für den Erlaß des Bescheides unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig und damit absolut unzuständig gewesen wäre (BVerwGE 1, 67; 70; BSGE 9, 171, 178; 15, 282, 286; 24, 162, 167; SozR Nr. 48 zu § 77 SGG), oder wenn der Bescheid mit einem schweren Mangel behaftet gewesen wäre, der einem aufmerksamen und verständigen Staatsbürger ohne weiteres (offensichtlich) erkennbar gewesen wäre (BVerwGE 19, 284, 289; BSGE 24, 162, 165, 168; SozR 2200, § 1286 Nr. 2).
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
    Nichtigkeit wäre auch anzunehmen, wenn die Beklagte für den Erlaß des Bescheides unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig und damit absolut unzuständig gewesen wäre (BVerwGE 1, 67; 70; BSGE 9, 171, 178; 15, 282, 286; 24, 162, 167; SozR Nr. 48 zu § 77 SGG), oder wenn der Bescheid mit einem schweren Mangel behaftet gewesen wäre, der einem aufmerksamen und verständigen Staatsbürger ohne weiteres (offensichtlich) erkennbar gewesen wäre (BVerwGE 19, 284, 289; BSGE 24, 162, 165, 168; SozR 2200, § 1286 Nr. 2).
  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 34/81
  • BSG, 20.01.1970 - 3 RK 69/68

    Beitragsrückstände - Beitragsbescheid - Unterbrechung der Verjährung

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des AFG § 152 Abs 1

  • BSG, 13.02.1975 - 7 RKg 14/73
  • BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 339/64

    Streitige Rentenentziehung - Rentenentziehungsbescheid - Hilfsbescheid des

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 4/64

    Anspruch auf Beitragsrückstände - Verjährungsunterbrechung - Beginn der neuen

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RAr 57/77

    Konkursausfallgeldumlage - Fortführung des Unternehmens - Konkursverwalter

  • BSG, 26.10.1978 - 8 RU 6/78

    Berufsgenossenschaft - Erstattungsanspruch - Entstehung - Leistung an den

  • BSG, 30.04.1968 - 3 RK 48/65

    Verjährung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge - Anwendung der

  • BSG, 27.02.1959 - 6 RKa 1/56
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 5/20 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Durchsetzung der zivilrechtlichen

    Zudem würde eine etwaige Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes die Verjährungshemmung nicht ausschließen (vgl BSG Urteil vom 20.10.1983 - 7 RAr 41/82 - BSGE 56, 20, 24 = SozR 4100 § 145 Nr. 3 S 15; Segebrecht in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 52 RdNr 21, Stand 1.12.2017; Becker in Hauck/Noftz, SGB X, § 52 RdNr 35 mwN, Stand Februar 2022) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 3913/13

    Rückwirkender Eintritt der Sozialversicherungspflicht - Zusammenrechnung mehrerer

    Der öffentlich-rechtlich Verpflichtete kann sich ebenfalls nicht auf die sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Hilfspersonen entsprechend § 831 BGB berufen (zum Ganzen BSG, Urteile vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr 41/82 - juris Rn. 37 und vom 9. September 1986 - 7 RAr 77/84 - juris Rn. 13).
  • LSG Bayern, 24.05.2017 - L 12 KA 157/15

    Ausgleichsverfahren zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen

    Infolge der entsprechenden Geltung des § 212 BGB a.F. gelte die Fiktion des § 212 Abs. 1 BGB a.F., die Unterbrechung sei nicht eingetreten, auch in den Fällen, in denen nicht die Klage, sondern der die Verjährung unterbrechende Verwaltungsakt aufgehoben oder zurückgenommen werde (BSG, Urteil vom 20.10.1983, Az. 7 RAr 41/82, Rn. 31; Wehrhahn in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Stand 01.04.2005, § 52 SGB X Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch Engelmann in: von Wulffen/ Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 52 Rn. 10).
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