Rechtsprechung
| BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 353b StGB; § 27 StGB; § 97 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO
Pressefreiheit (Schutzbereich; Eingriff; Schwere; Vertrauensverhältnis zum Informanten; allgemeines Gesetz und Wechselwirkungslehre); Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses (sukzessive Beihilfe); Durchsuchung und Beschlagnahme im Medienunternehmen (Beihilfe; Anforderungen an den Tatverdacht; nicht zur Identifizierung des Informanten; beschlagnahmefreie Unterlagen); nachträglicher Rechtsschutz (prozessuale Überholung; schwerwiegende Grundrechtseingriffe; Kopien redaktionellen Materials; Beachtung der Pressefreiheit); Fall CICERO. - lexetius.com
- DFR
Informantenschutz
- Telemedicus
Cicero
- Bundesverfassungsgericht
- aufrecht.de
Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Durchsuchung und Beschlagnahme bei Verletzung von Dienstgeheimnissen
- NWB SteuerXpert START
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung Pressefreiheit durch Durchsuchung und Beschlagnahme bei Presseorganen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit
- 123recht.net (Pressebericht, 27.2.2007)
Pressefreiheit // Durchsuchung von Magazin "Cicero" war verfassungswidrig
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht stärkt Journalistenrechte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pressefreiheit: Durch «Cicero»-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestärkt
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Neue Diskussionen um besseren Schutz der Presse
- spiegel.de (Pressebericht, 27.02.2007)
"Cicero"-Urteil: Sieg für Pressefreiheit - klare Grenzen für Ermittler gefordert
- spiegel.de (Pressebericht, 27.02.2007)
"Cicero"-Urteil: Lass dich nicht erwischen, Journalist
Besprechungen u.ä. (2)
- betrifftjustiz.de
(Interview mit Bezug zur Entscheidung)
"Das Cicero-Urteil reicht allein nicht aus, die Pressefreiheit zu sichern (Sabine Leutheusser-Scharrenberger)
- RA ONLINE
, S. 273 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Pressefreiheit bei Ermittlungen gegen Journalisten
Sonstiges (7)
- bundesrat
(Verfahrensmitteilung)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerfG vom 27.02.2007, Az.: 1 BvR 53/06 und 1 BvR 204/06 (Durchsuchung der Cicero-Redaktion rechtswidrig)" von RA Dr. Tido Park, FAStR, original erschienen in: StRR 2007, 26 - 27.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Informantenschutz zwischen Pressefreiheit und staatlichem Strafverfolgungsinteresse" von WissMit. Thomas Starke, original erschienen in: AfP 2008, 91 - 93.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Der Schutz der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht" von WissAss. Dr. Janique Brüning, original erschienen in: wistra 2007, 333 - 336.
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Bundesjustizministerin stellt Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit vor
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Cicero-Urteil
- cicero.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.10.2005)
Razzia im Morgengrauen
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 31.08.2005 - 78 Gs 738/05
- AG Potsdam, 14.11.2005 - 78 Gs 909/05
- LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 165/05
- LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 166/05
- LG Potsdam, 24.02.2006 - 24 Qs 187/05
- LG Potsdam, 28.07.2006 - 24 Qs 187/05
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 117, 244
- NJW 2007, 1117
- NJ 2007, 217
- DVBl 2007, 433
- DÖV 2007, 980
- ZUM 2007, 294
- afp 2007, 110
- NVwZ 2007, 685 (Ls.)
Wird zitiert von ... (64)
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04
Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche …
Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk zu ihren Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162, 176, 187; 117, 244, 258 f.) sowie die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116, 133 ff.; 117, 244, 258).Eine Durchsuchung in den Räumen eines Rundfunkunternehmens stellt - ebenso wie die Durchsuchung von Presseräumen - wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit sowie der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 117, 244, 259 f.) Überdies liegt in der Verschaffung staatlichen Wissens über den Inhalt redaktionellen Materials ein Eingriff in das von der Rundfunkfreiheit geschützte Redaktionsgeheimnis (vgl. BVerfGE 20, 162, 187; 117, 244, 259 f.).
Vielmehr ist auch dann, wenn im Einzelfall ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht greift, im Zuge der Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts, insbesondere im Zuge der regelmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung der Ausstrahlungswirkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 107, 299, 334; 117, 244, 262).
Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244, 262) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65, 82 f.; 107, 299, 334).
Allerdings bleibt auch in diesen Fällen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG von Bedeutung (vgl. BVerfGE 117, 244, 262).
Dies gilt insbesondere für die Reichweite der Rundfunkfreiheit und das hiervon umfasste Redaktionsgeheimnis (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ), für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung eines publizistischen Zeugnisverweigerungsrechtes und Beschlagnahmeverbotes (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ) sowie für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Anordnung der Durchsuchung von Redaktionsräumen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ).
Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk zu ihren Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ; 117, 244 ) sowie die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 117, 244 ).
Entsprechend dieser Zielsetzung fallen nicht nur Unterlagen eigener journalistischer Recherche (vgl. BVerfGE 77, 65 ) und redaktionelles Datenmaterial einschließlich der im Zuge journalistischer Recherche hergestellten Kontakte (vgl. BVerfGE 117, 244 ), sondern auch organisationsbezogene Unterlagen eines Presse- oder Rundfunkunternehmens, aus denen sich redaktionelle Arbeitsabläufe, redaktionelle Projekte oder auch die Identität der Mitarbeiter einer Redaktion ergeben, unter das Redaktionsgeheimnis.
Eine Durchsuchung in den Räumen eines Rundfunkunternehmens stellt - ebenso wie die Durchsuchung von Presseräumen - wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit sowie der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).
Auch können potentielle Informanten durch die begründete Befürchtung, bei einer Durchsuchung könne ihre Identität aufgedeckt werden, davon abgehalten werden, Informationen zu liefern, die sie nur im Vertrauen auf die Wahrung ihrer Anonymität herauszugeben bereit sind (vgl. BVerfGE 117, 244 ).
Überdies liegt in der Verschaffung staatlichen Wissens über den Inhalt redaktionellen Materials ein Eingriff in das von der Rundfunkfreiheit geschützte Redaktionsgeheimnis (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 117, 244 ).
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).
Vielmehr ist auch dann, wenn im Einzelfall ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht greift, im Zuge der Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts, insbesondere im Zuge der regelmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung der Ausstrahlungswirkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 117, 244 ).
Handelt es sich um Gesetze, die die Rundfunkfreiheit beschränken, ist bei Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ), damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt ( BVerfGE 7, 198 ; 59, 231 ; 71, 206 ; st. Rspr.).
Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).
Vielmehr bleibt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch dann, wenn ein Beschlagnahmeverbot nicht greift, für die Anwendung und Auslegung der strafprozessualen Normen über Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die in Redaktionen oder bei Journalisten durchgeführt werden, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 117, 244 ).
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk zu ihren Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162, 176, 187; 117, 244, 258 f.) sowie die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116, 133 ff.; 117, 244, 258).Sind - wie hier - Unterlagen betroffen, die einen Inhalt aufweisen, der von der Rundfunkfreiheit vor staatlicher Kenntnisverschaffung geschützt ist, greift nicht nur deren Sicherstellung, sondern auch die Anfertigung von Ablichtungen hiervon zu Zwecken des Strafverfahrens - ungeachtet einer späteren Rückgabe der Originale an den Betroffenen - in die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ein, da auf diese Weise an sich der Einsicht des Staates entzogene Informationen jederzeit und dauerhaft für diesen einsehbar werden (vgl. BVerfGE 117, 244, 271).
Die Anfertigung von Grundflächenskizzen und Lichtbildern der Räume eines Rundfunksenders im Zuge einer Durchsuchung, stellen einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit dar, da mit einer bild- und skizzenhaften Dokumentation aller Räumlichkeiten des Rundfunksenders der mit der Durchsuchung verbundene Einbruch in die redaktionelle Sphäre des Medienunternehmens und die damit einhergehende einschüchternde Wirkung (vgl. BVerfGE 117, 244, 259) in gewissem Maße perpetuiert und vertieft wird.
Handelt es sich um Gesetze, die die Rundfunkfreiheit beschränken, ist bei Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten (vgl. BVerfGE 20, 162, 186 f.; 117, 244, 260 ff.), damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt ( BVerfGE 7, 198, 208 f.; 71, 206, 214; st. Rspr.).
Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244, 262) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65, 82 f.; 107, 299, 334).
Dies gilt insbesondere für die Reichweite der Rundfunkfreiheit und das hiervon umfasste Redaktionsgeheimnis (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ), für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung eines publizistischen Zeugnisverweigerungsrechtes und Beschlagnahmeverbotes (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ) sowie für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anordnung von Beschlagnahmen in Redaktionsräumen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ).
Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk und den Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ; 117, 244 ), darüber hinaus aber auch die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 117, 244 ).
Ebenso wie die Beschlagnahme von Datenträgern mit redaktionellem Datenmaterial (vgl. BVerfGE 117, 244 ) greift auch die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von redaktionellen Unterlagen in die vom Grundrecht der Presse- bzw. Rundfunkfreiheit umfasste Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit ein (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
Sind - wie hier - Unterlagen betroffen, die einen Inhalt aufweisen, der von der Rundfunkfreiheit vor staatlicher Kenntnisverschaffung geschützt ist, greift nicht nur deren Sicherstellung, sondern auch die Anfertigung von Ablichtungen hiervon zu Zwecken des Strafverfahrens - ungeachtet einer späteren Rückgabe der Originale an den Betroffenen - in die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ein, da auf diese Weise an sich der Einsicht des Staates entzogene Informationen jederzeit und dauerhaft für diesen einsehbar werden (vgl. BVerfGE 117, 244 ).
c) Auch soweit die fachgerichtlichen Entscheidungen die Anfertigung von Grundflächenskizzen und Lichtbildern der Räume des vom Beschwerdeführer betriebenen Rundfunksenders im Zuge deren Durchsuchung für rechtmäßig erachten, liegt ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit vor, da mit der Billigung einer bild- und skizzenhaften Dokumentation aller Räumlichkeiten des Rundfunksenders der mit der Durchsuchung verbundene Einbruch in die redaktionelle Sphäre des Medienunternehmens und die damit einhergehende einschüchternde Wirkung (vgl. BVerfGE 117, 244 ) in gewissem Maße perpetuiert und vertieft wird.
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ; 124, 300 ; stRspr).
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom heutigen Tag - 1 BvR 1739/04 -).
Handelt es sich um Gesetze, die die Rundfunkfreiheit beschränken, ist bei Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ), damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt ( BVerfGE 7, 198 ; 59, 231 ; 71, 206 ; st. Rspr.).
Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom heutigen Tag - 1 BvR 1739/04 -).
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Dies gilt bereits für einmalige und punktuelle Zugriffe wie beispielsweise die Beschlagnahme oder Kopie von Speichermedien solcher Systeme (vgl. zu solchen Fallgestaltungen etwa BVerfGE 113, 29; 115, 166; 117, 244).
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 117, 244 ). - BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Zum Strafverbot der Legitimation der NS-Willkürherrschaft
Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ).Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass das fragliche Rechtsgut schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung geschützt sein muss (vgl. BVerfGE 111, 147 ; 117, 244 ) und damit Inhaltsanknüpfungen in Neutralität zu den verschiedenen politischen Strömungen und Weltanschauungen stehen müssen.
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Anspruch von Behörde auf Richtigstellung?
Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (vgl. BVerfGE 117, 244, 259 m.w.N.). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ). - OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 164/07
Journalist
Das Landgericht hat der Beschwerde unter ergänzendem Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall "Cicero" vom 27. Februar 2007 (NJW 2007, 1117) nicht abgeholfen.Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (BVerfG NJW 2007, 1117 [1118] m.w.N.).
Denn die vom Amtsgericht getroffenen Anordnungen verstoßen jedenfalls nach neuester Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2007, 1117) in unzulässiger Weise gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.
Das Bundesverfassungsgericht hat Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige für verfassungsrechtlich unzulässig gehalten, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zwecke dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (BVerfG NJW 2007, 1117 [1120] m.w.N.).
Deshalb müssen die strafprozessualen Normen über Durchsuchung und Beschlagnahme verfassungskonform dahin ausgelegt werden, dass die bloße Veröffentlichung des Dienstgeheimnisses durch einen Journalisten nicht ausreicht, um einen diesen Vorschriften genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen (BVerfG NJW 2007, 1117 [1120] m.w.N.).
Auch der Auskunft über Telekommunikationsverbindungen kommt die Wirkung zu, dass potentielle Informanten durch die begründete Befürchtung, ihre Identität könnte festgestellt werden, davon abgehalten werden, Informationen zu liefern, die sie nur im Vertrauen auf die Wahrung ihrer Anonymität herauszugeben bereit sind (vgl. BVerfG NJW 2007, 1117 [1118]).
Die Bejahung eines derartigen tiefgreifenden Grundrechtsangriffs kommt vor allen bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat (BVerfG NJW 2007, 1117 [1120 f.] m.w.N.).
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
Rundfunkgebühren auch für internetfähige PCs // Verfassungsbeschwerde gegen …
Bei dessen Anwendung ist zu klären, ob die Güterabwägung zu einem Vorrang des Schutzes des Rechtsguts führt, dem das allgemeine Gesetz dient (vgl. BVerfGE 117, 244 [260]). - BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …
Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ). - BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11
Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung …
- BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09
Verfassungsrechtlicher Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen …
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen PC
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger …
- BVerfG, 11.04.2008 - 2 BvR 866/06
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde trotz …
- BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09
Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch …
- BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08
Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über …
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für PCs // Freiberufler und …
- BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires …
- BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08
Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine …
- BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Tatverdacht; bloße …
- BVerfG, 15.04.2009 - 2 BvR 1496/05
Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der unerlaubten …
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 595/07
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09
Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2211/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1498/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 174/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
Anhalten von Haftpost (grob unrichtige Darstellung von Anstaltsverhältnissen; …
- BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Lockerungen in der …
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
VSG § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 13, § 17; GG Art. 1 Abs. …
- VGH Bayern, 07.07.2009 - 7 BV 08.254
Axel Springer AG unterliegt wegen Übernahme von ProSiebenSAT.1 auch in der …
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 3078/07
Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des Rechtschutzes durch das Hamburgische …
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10
Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …
- BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08
Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG wegen Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde …
- KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
Voraussetzungen für eine Postbeschlagnahme
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 309/10
Telefonerlaubnis im Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung …
- OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10
Anwaltliches Beistandsrecht gegenüber Mandanten bei präventiv-polizeilichen …
- BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung; …
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Richtigstellungsanspruch: Beschränkung auf Fälle der fortwirkenden …
- LG Kassel, 13.11.2008 - 6 Qs 280/08
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr; …
- BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - 19 A 610/10
Schule musste Schüler vom Besuch des Kinofilms "Krabat" befreien
- BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 2207/10
Effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Rechtsprechung (einheitliche); …
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09
Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten: …
- VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08
- LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
Heimliche Aufnahmen der ärztlichen Beratung unzulässig
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2553/09
Rechtsschutzmöglichkeiten eines Strafgefangenen gegen eine nicht zeitgerechte …
- OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11
Zulässigkeit der prozessual überholten Beschwerde gegen die Anordnung der …
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09
- BVerfG, 11.06.2012 - 2 BvR 2739/10
Strafvollzug (Vollzugslockerungen; Reststrafaussetzung); effektiver Rechtsschutz …
- OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 11 LA 507/09
Betreten eines Hofgrundstücks durch Polizeikräfte
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09
- LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 408/09
Reichweite des Informantenschutzes bei Presseveröffentlichungen
- VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08
- SG Leipzig, 19.02.2007 - S 19 AS 392/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zulässigkeit von …
- SG Leipzig, 23.07.2007 - S 19 AS 1077/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten für Unterkunft und Heizung, Erwerb von …
- AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09
VKS, Videomessung, Anfangsverdacht, Ermächtigungsgrundalge
- VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 9 K 08.02202
Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint); offensichtlich aussichtsloser …
