Rechtsprechung
BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
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- Bundesverfassungsgericht
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 106 Abs 1 Nr 3 GG, § 1 LuftVStG, § 2 Nr 4 LuftVStG
Zur Verfassungsmäßigkeit der Luftverkehrssteuer - IWW
§ 1, § 2 Nummern 4 und 5, § 4, § 5 Nummern 2, 4c und 5, §§ 10, 11, Anlagen 1, 2 des Luftverkehrsteuergesetzes, Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, § ... 1 Abs. 1 LuftVStG, § 1 Abs. 2 LuftVStG, § 4 LuftVStG, § 6 LuftVStG, § 2 Nummern 4 und 5 LuftVStG, § 5 LuftVStG, § 10 LuftVStG, § 11 Abs. 1 LuftVStG, § 11 Abs. 2 Satz 2 LuftVStG, § 11 Abs. 2 des Luftverkehrsteuergesetzes, § 6 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 LuftVStG, Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG, § 1 Abs. 2, § 11 Abs. 2 LuftVStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 5 Nummern 4c und 5 LuftVStG, Art. 12 Abs. 1 GG, 11 LuftVStG, Art. 105 Abs. 2 Alt. 1 GG, §§ 1, 4, 5, 6, 10, 11 Abs. 1 LuftVStG, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, § 11 LuftVStG, 4c und 5 LuftVStG, Art. 20a GG, § 5 Nr. 5 LuftVStG, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG, § 5 Nummern 2 und 4c LuftVStG, § 2 Nr. 5 LuftVStG, § 10
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Einordnung der Luftverkehrsteuer als eine sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuer
- rewis.io
Zur Verfassungsmäßigkeit der Luftverkehrssteuer
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Einordnung der Luftverkehrsteuer als eine sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuer
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GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 3
Verfassungsrechtliche Einordnung der Luftverkehrsteuer als eine sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuer - datenbank.nwb.de
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Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
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Ticketsteuer bleibt
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Luftverkehrsteuer
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Luftverkehrssteuer verfassungsgemäß
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Luftverkehrssteuer - Bund darf gewerbliche Passagierflüge belasten
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Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
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Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
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Ticketsteuer ist verfassungsgemäß
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Bund darf auf Flugtickets Steuern kassieren
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Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- juraforum.de (Kurzinformation)
Flugtickets bleiben mit der Luftverkehrssteuer belastet
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Luftverkehrssteuer ist verfassungsgemäß - Besteuerung des Passagierluftverkehrs verletzt weder Berufsfreiheit der Luftverkehrsunternehmen noch Berufsfreiheit der Passagiere
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 07.05.2014)
Ergänzende Informationen und Verhandlungsgliederung zur mündlichen Verhandlung in Sachen "Luftverkehrsteuer"
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Luftverkehrsteuer - War Berlin zuständig?
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.05.2014)
Flugticketsteuer: Deutsche Airports benachteiligt?
- tagesspiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.05.2014)
Luftverkehrssteuer: Privilegien machen Bundesrichter stutzig
Besprechungen u.ä. (3)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Überprüfung der Luftverkehrsteuer
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Luftverkehrssteuer verfassungskonform
Sonstiges (3)
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Luftverkehrsteuer"
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 137, 350
- NVwZ 2015, 288
- DÖV 2015, 36
Wird zitiert von ... (103) Neu Zitiert selbst (32)
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands, vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Demgemäß bedürfen sie eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 126, 400 ; 132, 179 ), der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag.
Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 210 ; 123, 1 ; 127, 224 ).
Der Gesetzgeber darf eine Steuerkompetenz grundsätzlich auch ausüben und damit Differenzierungen verfolgen, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).
Der Bürger wird dann nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, erhält aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten Verhaltens oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; 117, 1 ).
Wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe kann die Entlastung dabei in verfassungsrechtlich zulässiger Weise sogar dazu führen, dass bestimmte Steuergegenstände vollständig von der Besteuerung ausgenommen werden (vgl. BVerfGE 117, 1 ).
Der Steuergesetzgeber darf aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Steuersätze typisierend bestimmen und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen, wenn die daraus erwachsenden Vorteile im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ), er sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 132, 39 ) und ein vernünftiger, einleuchtender Grund vorhanden ist (vgl. BVerfGE 123, 1 ).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Der Gesetzgeber darf eine Steuerkompetenz grundsätzlich auch ausüben und damit Differenzierungen verfolgen, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).Wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Möglich ist auch, den Zweck aus einer Gesamtschau der jeweils vom Gesetzgeber normierten Steuervorschriften zu erschließen (vgl. BVerfGE 110, 274 ).
Vielmehr ist auch der End- oder Letztverbraucher, der die indirekte Steuerlast - über eine oder mehrere Handelsstufen vermittelt - tragen soll (Steuerträger), in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 110, 274 ).
Diese Erwägungen gelten auch, wenn der Gesetzgeber eine Subvention steuerrechtlich erbringt, statt sie direkt finanziell zuzuwenden (vgl. BVerfGE 110, 274 ).
Der Steuergesetzgeber darf aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Steuersätze typisierend bestimmen und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen, wenn die daraus erwachsenden Vorteile im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ), er sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 132, 39 ) und ein vernünftiger, einleuchtender Grund vorhanden ist (vgl. BVerfGE 123, 1 ).
Die Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben greift in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes steht und objektiv deutlich eine berufsregelnde Tendenz erkennen lässt (vgl. BVerfGE 37, 1 ; 98, 106 ; 110, 274 ).
Eine solche berufsregelnde Tendenz ist dann nicht gegeben, wenn die Steuer alle Verbraucher ungeachtet ihrer beruflichen Betätigung trifft (vgl. BVerfGE 110, 274 ).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands, vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).Demgemäß bedürfen sie eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 126, 400 ; 132, 179 ), der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag.
Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 210 ; 123, 1 ; 127, 224 ).
Deshalb wird bei diesen Entscheidungen der Gleichheitssatz bereits eingehalten, wenn der Gesetzgeber einen Sachgrund für seine Wahl des Steuergegenstandes vorbringen kann, die Berücksichtigung sachwidriger, willkürlicher Erwägungen ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 120, 1 ) und die konkrete Belastungsentscheidung für ein Steuerobjekt nicht mit anderen Verfassungsnormen in Konflikt gerät.
Seine Entscheidung, den privaten Luftverkehr und den Frachtverkehr im Gegensatz zum gewerblichen Passagierluftverkehr aus der Belastung mit der Luftverkehrsteuer auszuklammern, ist deshalb nur darauf zu überprüfen, ob es für die getroffene Unterscheidung einen sachlichen Grund gibt, der bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht als willkürlich angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ; 120, 1 ).
Der Steuergesetzgeber darf aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Steuersätze typisierend bestimmen und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen, wenn die daraus erwachsenden Vorteile im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ), er sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 132, 39 ) und ein vernünftiger, einleuchtender Grund vorhanden ist (vgl. BVerfGE 123, 1 ).
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Der Kompetenztitel für das Steuerrecht erlaubt es auch, mit der Erhebung der Luftverkehrsteuer Lenkungsziele zu verfolgen (vgl. allgemein dazu BVerfGE 98, 106 ).Der Bürger wird dann nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, erhält aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten Verhaltens oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; 117, 1 ).
Die Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben greift in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes steht und objektiv deutlich eine berufsregelnde Tendenz erkennen lässt (vgl. BVerfGE 37, 1 ; 98, 106 ; 110, 274 ).
Im Bereich der steuerlichen Lenkung darf der Gesetzgeber in Kauf nehmen, dass das Lenkungsziel nicht verlässlich erreicht wird (vgl. BVerfGE 98, 106 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands, vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Demgemäß bedürfen sie eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 126, 400 ; 132, 179 ), der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag.
b) Die Belastung mit Finanzzwecksteuern ist an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen auszurichten (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 122, 210 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 -, juris, Rn. 56 f.).
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Der Gleichheitssatz belässt dem Gesetzgeber einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 123, 1 ; stRspr).Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 210 ; 123, 1 ; 127, 224 ).
Der Steuergesetzgeber darf aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Steuersätze typisierend bestimmen und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen, wenn die daraus erwachsenden Vorteile im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ), er sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 132, 39 ) und ein vernünftiger, einleuchtender Grund vorhanden ist (vgl. BVerfGE 123, 1 ).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Der Gesetzgeber darf eine Steuerkompetenz grundsätzlich auch ausüben und damit Differenzierungen verfolgen, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).Wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Lenkungszwecke können sich etwa aus den Gesetzesmaterialien ergeben (vgl. BVerfGE 116, 164 ).
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ).Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm aber in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 ).
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 210 ; 123, 1 ; 127, 224 ).Bei indirekten Steuern ist nicht nur dem Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung des Steuerschuldners durch gleichheitsgerechte Ausformung des Belastungsgrundes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 110, 277 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Der Gesetzgeber darf eine Steuerkompetenz grundsätzlich auch ausüben und damit Differenzierungen verfolgen, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).bb) Führt ein Steuergesetz zu einer steuerlichen Verschonung, die eine ungleiche Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart begründet, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls fördern oder lenken will (vgl. BVerfGE 93, 121 ).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
- BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen …
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
- BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen) …
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
- BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86
Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b EStG
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. …
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Einwohnersteuer
- BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
aa) Dieser allgemeine gleichheitsrechtliche Maßstab findet auch bei der Auswahl des Zinsgegenstands (Vollverzinsung nach § 233a AO) und der Bestimmung des Zinssatzes (§ 238 AO) Anwendung, ohne dass insoweit bereichsspezifische Konkretisierungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für das Steuerrecht (vgl. BVerfGE 137, 350 ; 148, 217 ) zum Tragen kommen. - BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Art. 3 Abs. 1 GG bindet den Steuergesetzgeber an den Grundsatz der Steuergerechtigkeit (BVerfGE 6, 55 ), der gebietet, die Belastung mit Finanzzwecksteuern an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten (BVerfGE 137, 350 ; 148, 217 ).Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; stRspr).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Der Gleichheitssatz ist eingehalten, wenn der Gesetzgeber einen Sachgrund für seine Wahl des Abgabengegenstands vorbringen kann, die Berücksichtigung sachwidriger, willkürlicher Erwägungen ausgeschlossen ist und die konkrete Belastungsentscheidung nicht mit anderen Verfassungsnormen in Konflikt gerät (vgl. BVerfGE 137, 350 ).Maßgeblich ist, ob es für die getroffene Unterscheidung einen sachlichen Grund gibt, der bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht als willkürlich angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 137, 350 ; 141, 1 ).
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Verfassungsrechtlich maßgeblich ist insoweit das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 137, 350 ; 155, 238 ), das vom Gesetzgeber durch das Ziel konkretisiert ist, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1, 5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (…unten Rn. 208 ff.).198 (1) Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 137, 350 ; 155, 238 ).
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Die Entscheidung des Gesetzgebers ist deshalb nur daraufhin zu überprüfen, ob sie auf sachwidrigen, willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 137, 350 ).Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 124, 282 ; 126, 268 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 139, 1 ; 139, 285 ; 141, 1 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Eine gesetzliche Typisierung darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Bei der Wahl des geeigneten Maßstabs darf sich der Gesetzgeber auch von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (vgl. dazu BVerfGE 137, 350 ; 139, 285 ).Allerdings darf der Steuergesetzgeber aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung typisieren und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen, wenn die daraus erwachsenden Vorteile im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen, er sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert und ein vernünftiger, einleuchtender Grund vorhanden ist (vgl. BVerfGE 137, 350 ; 139, 285 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. März 2017 - 2 BvL 6/11 -, juris, Rn. 106 ff.; stRspr).
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …
Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption im Gesetz zugrunde liegt, kommt neben Wortlaut und Systematik den Gesetzesmaterialien eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu (BVerfGE 133, 168 ; vgl. BVerfGE 129, 1 ; 135, 126 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 138, 261 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 -, www.bverfg.de, Rn. 121). - BFH, 09.11.2017 - III R 10/16
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99, BVerfGE 110, 274, Rz 58; BVerfG-Beschluss in BVerfGE 133, 377, Rz 88; BVerfG-Urteil vom 5. November 2014 1 BvF 3/11, BVerfGE 137, 350, Rz 66, und BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 1, unter C.I.2.a aa). - FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
Die Entscheidung des Gesetzgebers ist deshalb nur daraufhin zu überprüfen, ob sie auf sachwidrigen, willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 120, 1, 29; 137, 350, 366 f. Rn. 42).Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73, 125; 107, 27, 46 f.; 110, 412, 433; 116, 164, 180 f.; 122, 210, 231; 123, 111, 120 f.; 124, 282, 294 f.; 126, 268, 277 f.; 126, 40, 417; 127, 1, 27 f.;… 132, 179, 189 Rn. 32; 137, 350, 366 Rn. 41;… 138, 136, 181 Rn. 123;… 139, 1, 13 Rn. 40;… 139, 285, 309 f. Rn. 72;… 141, 1, 40 Rn. 96).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164, 182 f.; 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29;… 133, 377, 412 Rn. 87; 137, 350, 375 Rn. 66).
Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274, 292; 117, 1, 31; 120, 1, 30; 123, 1, 19;… 133, 377, 413 Rn. 88; 137, 350, 375 Rn. 66).
Eine gesetzliche Typisierung dürfe sich nicht einen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern müsse sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (…vgl. BVerfG Beschluss vom 29. März 2017, a. a. O. und in BVerfGE 116, 164, 182 f.; 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29;… 133, 377, 412 Rn. 87; 137, 350, 375 Rn. 66).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; stRspr). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
- BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23
Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz
- BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von …
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 32.16
Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17
Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung …
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Renten aus der …
- BFH, 25.03.2015 - X R 23/13
Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16
Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10
Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von …
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …
- BFH, 22.05.2019 - X R 19/17
Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß
- BFH, 30.09.2015 - II R 13/14
Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; …
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
- BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Mehrfachbeschäftigung - Verletztenrente - Beginn …
- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweitung der Besteuerung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1599/15
Wettbürosteuer rechtens
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- FG Münster, 04.11.2015 - 9 K 3478/13
Gebotenheit von Billigkeitsmaßnahmen nach dem Entfallen von Verlustvorträgen bei …
- BFH, 09.07.2019 - X R 7/17
Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BFH, 28.10.2015 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen …
- BFH, 01.12.2015 - VII R 55/13
Luftverkehrsteuerbescheide unionsrechtskonform
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13
Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; …
- BFH, 01.12.2015 - VII R 51/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.12.2015 VII R 55/13 - …
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
- BFH, 29.11.2017 - X R 26/16
Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar
- BFH, 10.12.2014 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 15.16
Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig
- BFH, 12.10.2022 - II R 5/20
Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht
- FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16
Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den …
- BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 16.16
Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig
- BFH, 10.12.2014 - I R 76/12
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- OVG Niedersachsen, 24.05.2022 - 9 KN 6/18
Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
- FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12
Luftverkehrsteuergesetz, Chikagoer Abkommen über die internationale …
- FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
§ 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31a …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1648/15
Wettbürosteuer rechtens
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2020 - 4 B 1253/18
Schließungsverfügung; Duldung; Spielhalle; Auslegung; unerlaubtes Glücksspiel; …
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvR 1375/14
Verfassungswidrigkeit der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum Verbot …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 208/16
Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; Bruttokasse; …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 226/16
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufsteller; Aufwandsteuer; …
- FG Thüringen, 28.09.2017 - 2 K 266/16
Nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei Übertragung einer Versorgungszusage - …
- BVerwG, 21.03.2018 - 6 C 53.16
Aufklärungsmöglichkeiten; Ausstattung; Befreiungsanspruch; Beherbergungsbeitrag; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1728/15
Wettbürosteuer rechtens
- FG Münster, 16.09.2014 - 9 K 1600/12
Feststellung der Endbestände nach § 36 Abs. 7 KStG
- OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 9 KN 238/20
Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; COVID-19-Pandemie; Spielgeräteaufsteller; …
- BVerwG, 20.03.2018 - 6 C 1.17
Ausstattung der Betriebsstätte; Berufsfreiheit; Betriebsstätte; Empfangsgerät; …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 100/15
Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer - türkischer …
- VGH Bayern, 18.04.2016 - 7 BV 15.960
Erhebung des Rundfunkbeitrages im gewerblichen Bereich
- FG Hessen, 20.12.2022 - 5 K 1615/20
Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten i.R. eines …
- FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 2703/12
§ 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31 …
- BVerwG, 21.03.2018 - 6 C 54.16
Rundfunkbeitragspflicht für die Inhaber von Betriebsstätten (hier: Hotel und …
- FG Düsseldorf, 28.07.2021 - 4 K 865/21
Rechtmäßigkeit der Abzinsung einer Nachlassverbindlichkeit; Marktübliche …
- FG Niedersachsen, 22.12.2022 - 7 K 105/18
Umwandlung zu Buchwerten
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2019 - 4 K 197/17
Bedeutung des Zustimmungserfordernisses aus § 19 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 des Gesetzes …
- FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 3940/18
Einkommensteuer - Zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugs- und Rücktragsbeschränkung …
- SG Aachen, 13.04.2021 - S 13 KR 587/19
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 11 N 59.16
Keine Ausgabe einer Feinstaubplakette bei Austausch einer Windschutzscheibe durch …
- VG Berlin, 12.12.2014 - 4 K 122.14
IHK-Mitgliedschaft auch bei rechtswidriger Betätigung
- VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 6 K 14.01387
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für private Pflegeeinrichtung
- VG Schleswig, 13.08.2019 - 4 A 480/17
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
- VG Schleswig, 19.12.2018 - 4 A 3/17
Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen
- VG Potsdam, 22.09.2015 - 3 K 2375/13
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
- VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.1134
Staatliche Festlegungen von Anforderungen für Pflegeheime
- VG Braunschweig, 12.02.2015 - 4 A 186/14
Altenpflegeheim; Gemeinnützigkeit; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
- VG Köln, 20.07.2016 - 23 K 3151/15
- VG München, 20.06.2023 - M 5 K 20.2742
Versorgungsbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Fachschul- bzw. …