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   KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10   

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https://dejure.org/2011,8222
KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,8222)
KG, Entscheidung vom 27.09.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,8222)
KG, Entscheidung vom 27. September 2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,8222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nur 500,00 EUR Vertragsstrafe bei "minimalem Verstoß” gegen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch / Rechtsnachfolger eines Unternehmens rückt automatisch als Unterlassungsgläubiger in Unterlassungsvertrag ein

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages

    § 145 BGB, §§ 146 ff BGB, § 315 Abs 3 S 2 Halbs 1 BGB, § 339 S 2 BGB, § 12 Abs 1 S 1 UWG
    Vertragsstrafe: Zustandekommen eines strafbewehrten Unterlassungsvertrages; Strafbemessung durch Urteil

  • info-it-recht.de

    Vertragsstrafe von 500,00 EUR nach Hamburger Brauch bei Minimalverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    10.000 Euro Vertragsstrafe für "Lappalie" unangemessen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe von 10.000 EUR bei "Lappalie" unangemessen

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    10.000 Euro Vertragsstrafe können unangemessen hoch sein

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro kann unangemessen hoch sein

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe von 10.000 EUR bei kann unangemessen sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro kann unangemessen hoch sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 27066
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Wie "wesentlich" sich die Vereinbarung des (neuen) Hamburger Brauchs im Verhältnis zur Unterwerfung mit einem Festbetrag - jedenfalls unter Kaufleuten - auswirken kann, mag beispielsweise BGH GRUR 2009, 181 - Kinderwärmekissen - zu entnehmen sein (vgl. zur wirtschaftlichen Bedeutsamkeit in diesem Punkt auch Hess, WRP 2004, 296).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Denn bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichteten Unterwerfungserklärung ist in der Regel - und so auch hier - davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2010, 355, Tz. 20 f. - Testfundstelle).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Denn das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich - und so auch hier - nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat (BGH GRUR 2006, 878 f. - Vertragsstrafevereinbarung).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Für die nach billigem Ermessen des Gläubigers vorzunehmende Bestimmung einer durch die Zuwiderhandlung gegen eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung verwirkten Vertragsstrafe kommt es in erster Linie regelmäßig (und so auch hier) - unter Berücksichtigung von Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung - auf den Sanktionscharakter der Vertragsstrafe und deren Funktion an, weitere Zuwiderhandlungen zu verhüten, ferner auf die Gefährlichkeit der Zuwiderhandlung für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers und - gegebenenfalls - auf die Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierter Schadensersatz (vgl. BGH GRUR 1994, 146 ff. - Vertragsstrafebemessung).
  • OLG München, 26.06.2008 - 29 U 2250/08

    Internet-Handel: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Die Zinshöhe beträgt freilich wiederum nicht, wie eingeklagt, acht, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), denn (auch) Abmahnkosten stellen keine Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2007, 111, 112; OLG Hamm, Urt. v. 17.01.2008 - 4 U 159/07 - juris-Rdn. 25; OLG München OLG-Rep 2008, 609; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl. § 12 Rdn. 42; unverständlich und begründungslos anders freilich OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2010 - 4 U 185/09, juris unter "Tenor/III.").
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Dieser Verstoß erfolgte auch schuldhaft (wobei im Fall einer - wie hier vorliegenden - Zuwiderhandlung dem Schuldner der Nachweis obliegt, dass diese ohne sein Verschulden geschehen sei [vgl. BGH GRUR 1998, 471, 472 - Modenschau im Salvatorkeller]).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Sie ist aber nicht rechtswirksam geworden, weil sie nicht gegenüber der Beklagten abgegeben worden ist, es also insoweit an einem Zugang fehlt Der grundsätzlichen Zugangsbedürftigkeit steht im Streitfall auch nicht die Ausnahmevorschrift des § 151 Satz 1 BGB entgegen, da es sich - wie in LGU 4 zutreffend ausgeführt - bei der von der Beklagten vorgenommen Abweichung hinsichtlich der Vertragsstrafebemessung (s.o. a) um eine Abweichung in einem wesentlichen Punkt (i.S. von BGH GRUR 2002, 824, 825 - Teilunterwerfung) handelt.
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 18/96

    Verlagsverschulden II - BGB - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Wann ihre Bevollmächtigten ihr das Schreiben übermittelt haben und ob sie ihr zutreffend die rechtliche Bedeutung dieses Schreibens - nämlich als Annahme der Unterlassungserklärung - kommuniziert haben, ist vor dem Hintergrund des § 278 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH GRUR 1998, 963, 964 - Verlagsverschulden II) und der entsprechenden Anwendung des aus § 85 Abs. 2 ZPO folgenden Rechtsgedankens nicht von Belang.
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 159/07

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die PKW- Verbrauchs- und

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Die Zinshöhe beträgt freilich wiederum nicht, wie eingeklagt, acht, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), denn (auch) Abmahnkosten stellen keine Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2007, 111, 112; OLG Hamm, Urt. v. 17.01.2008 - 4 U 159/07 - juris-Rdn. 25; OLG München OLG-Rep 2008, 609; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl. § 12 Rdn. 42; unverständlich und begründungslos anders freilich OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2010 - 4 U 185/09, juris unter "Tenor/III.").
  • OLG Celle, 09.11.2006 - 13 U 120/06

    Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Erweckung bestimmter Vorstellungen der

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Die Zinshöhe beträgt freilich wiederum nicht, wie eingeklagt, acht, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), denn (auch) Abmahnkosten stellen keine Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2007, 111, 112; OLG Hamm, Urt. v. 17.01.2008 - 4 U 159/07 - juris-Rdn. 25; OLG München OLG-Rep 2008, 609; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl. § 12 Rdn. 42; unverständlich und begründungslos anders freilich OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2010 - 4 U 185/09, juris unter "Tenor/III.").
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 4 U 185/09
  • LG Ulm, 17.12.2012 - 10 O 90/12

    Unterlassen von Werbung mit registrierten homöopathischen Arzneimitteln mit der

    Die modifizierte Unterwerfungserklärung der Beklagten - ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, das grundsätzlich unbefristet ist (BGH, GRUR 2010, 355 [BGH 17.09.2009 - I ZR 217/07] Tz. 20 f - Textfundstelle - KG, Urteil vom 27.09.2011, 5 U 137/10, zitiert nach [...]) - hat zwar den verallgemeinernden Vordersatz in der vom Kläger formulierten Unterlassungserklärung vom 17.06.2009 (Bl. 36 d.A.) "für registrierte homöopathische Arzneimittel unter Hinweis auf Arzneimittelbilder zu werben", nicht übernommen.
  • LG Bielefeld, 24.07.2020 - 17 O 132/19
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Einzelfall auch Vertragsstrafen von deutlich unter 5.000 EUR angemessen sein können (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2010, 252; KG Urt. v. 27.9.2011 - 5 U 137/10, BeckRS 2011, 27066, beck-online; OLG Schleswig, GRUR-RR 2015, 358, beck-online; vgl. auch OLG Hamm Urt. v. 27.4.2010 - 4 U 150/09, BeckRS 2010, 15508, beck-online).
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