Rechtsprechung
EuGH, 19.09.2013 - C-140/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Person, die die Arbeitnehmereigenschaft nicht mehr besitzt - Bezieher einer Altersrente - Voraussetzung der ausreichenden ...
- Europäischer Gerichtshof
Brey
Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Person, die die Arbeitnehmereigenschaft nicht mehr besitzt - Bezieher einer Altersrente - Voraussetzung der ausreichenden ...
- EU-Kommission
Brey
Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Person, die die Arbeitnehmereigenschaft nicht mehr besitzt - Bezieher einer Altersrente - Voraussetzung der ausreichenden ...
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Ausgleichszulage für einen wirtschaftlich nicht aktiven Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates bei Aufenthalt von mehr als drei Monaten ohne ausreichende Existenzmittel
- Informationsverbund Asyl und Migration
AEUV Art. 267, RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1 Bst. b, RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 1, RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2
Vorabentscheidungsverfahren, Vorabentscheidungsersuchen, Aufenthalt, dreimonatiger Aufenthalt, Ausgleichszulage, Unionsbürger, nicht erwerbstätig, Erwerbstätigkeit, wirtschaftlich nicht aktiver Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates, rechtmäßiger Aufenthalt, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung einer Ausgleichszulage für wirtschaftlich nicht aktiven Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates bei Aufenthalt von mehr als drei Monaten ohne ausreichende Existenzmittel; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- taz.de (Pressebericht, 09.01.2014)
Wenn Deutsche das Ausland überlasten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Österreich darf Ausgleichszulage zur Rente EU-Ausländern nicht pauschal verweigern
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Brey
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Gerichtshof - Auslegung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
- EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
Papierfundstellen
- NZS 2014, 20
- DÖV 2013, 907
Wird zitiert von ... (180) Neu Zitiert selbst (29)
- EuGH, 04.03.2010 - C-578/08
Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff …
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
Folglich ist dieser Begriff so zu verstehen, dass er sich auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme bezieht, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Bidar, Randnr. 56, Eind, Randnr. 29, und Förster, Randnr. 48, sowie entsprechend Urteile vom 4. März 2010, Chakroun, C-578/08, Slg. 2010, I-1839, Randnr. 46, und Kamberaj, Randnr. 91).Demnach können die Mitgliedstaaten zwar einen bestimmten Betrag als Richtbetrag angeben, sie können aber nicht ein Mindesteinkommen vorgeben, unterhalb dessen ohne eine konkrete Prüfung der Situation des einzelnen Betroffenen angenommen würde, dass der Betroffene nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt (vgl. entsprechend Urteil Chakroun, Randnr. 48).
Drittens sind, da das Recht auf Freizügigkeit als ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts die Grundregel darstellt, die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 festgelegten Voraussetzungen eng (vgl. entsprechend Urteile Kamberaj, Randnr. 86, und Chakroun, Randnr. 43) sowie unter Einhaltung der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (vgl. Urteile Baumbast und R, Randnr. 91, Zhu und Chen, Randnr. 32, sowie Kommission/Belgien, Randnr. 39).
Darüber hinaus darf der den Mitgliedstaaten eröffnete Handlungsspielraum von ihnen nicht in einer Weise genutzt werden, die das Ziel der Richtlinie 2004/38, das insbesondere darin besteht, die Wahrnehmung des Grundrechts der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zu erleichtern und zu verstärken, und die praktische Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigen würde (vgl. entsprechend Urteil Chakroun, Randnrn.
- EuGH, 24.04.2012 - C-571/10
Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach …
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
41 und 42, sowie vom 24. April 2012, Kamberaj, C-571/10, Randnrn.Folglich ist dieser Begriff so zu verstehen, dass er sich auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme bezieht, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Bidar, Randnr. 56, Eind, Randnr. 29, und Förster, Randnr. 48, sowie entsprechend Urteile vom 4. März 2010, Chakroun, C-578/08, Slg. 2010, I-1839, Randnr. 46, und Kamberaj, Randnr. 91).
Drittens sind, da das Recht auf Freizügigkeit als ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts die Grundregel darstellt, die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 festgelegten Voraussetzungen eng (vgl. entsprechend Urteile Kamberaj, Randnr. 86, und Chakroun, Randnr. 43) sowie unter Einhaltung der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (vgl. Urteile Baumbast und R, Randnr. 91, Zhu und Chen, Randnr. 32, sowie Kommission/Belgien, Randnr. 39).
- EuGH, 19.10.2004 - C-200/02
EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS …
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
31 und 32, vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, Slg. 2004, I-9925, Randnr. 26, und vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, Slg. 2007, I-10719, Randnr. 28).Eine solche Bedingung beruht auf dem Gedanken, dass die Wahrnehmung des Aufenthaltsrechts der Unionsbürger von der Wahrung der berechtigten Interessen der Mitgliedstaaten abhängig gemacht werden kann, im vorliegenden Fall dem Schutz ihrer öffentlichen Finanzen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 90, Zhu und Chen, Randnr. 32, sowie vom 23. März 2006, Kommission/Belgien, C-408/03, Slg. 2006, I-2647, Randnrn.
Drittens sind, da das Recht auf Freizügigkeit als ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts die Grundregel darstellt, die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 festgelegten Voraussetzungen eng (vgl. entsprechend Urteile Kamberaj, Randnr. 86, und Chakroun, Randnr. 43) sowie unter Einhaltung der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (vgl. Urteile Baumbast und R, Randnr. 91, Zhu und Chen, Randnr. 32, sowie Kommission/Belgien, Randnr. 39).
- EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
61 bis 63, vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnrn.Erstens ist nämlich hervorzuheben, dass die Richtlinie 2004/38 keineswegs die Möglichkeit ausschließt, im Aufnahmemitgliedstaat den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten Sozialleistungen zu gewähren (vgl. entsprechend Urteil Grzelczyk, Randnr. 39).
Die Richtlinie 2004/38 erkennt somit eine bestimmte finanzielle Solidarität der Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats mit denen der anderen Mitgliedstaaten an, insbesondere wenn die Schwierigkeiten, auf die der Aufenthaltsberechtigte stößt, nur vorübergehender Natur sind (vgl. entsprechend Urteile Grzelczyk, Randnr. 44, Bidar, Randnr. 56, sowie Förster, Randnr. 48).
- EuGH, 15.03.2005 - C-209/03
DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN …
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
42 und 43, vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 37, und vom 18. November 2008, Förster, C-158/07, Slg. 2008, I-8507, Randnr. 39).Folglich ist dieser Begriff so zu verstehen, dass er sich auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme bezieht, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Bidar, Randnr. 56, Eind, Randnr. 29, und Förster, Randnr. 48, sowie entsprechend Urteile vom 4. März 2010, Chakroun, C-578/08, Slg. 2010, I-1839, Randnr. 46, und Kamberaj, Randnr. 91).
Die Richtlinie 2004/38 erkennt somit eine bestimmte finanzielle Solidarität der Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats mit denen der anderen Mitgliedstaaten an, insbesondere wenn die Schwierigkeiten, auf die der Aufenthaltsberechtigte stößt, nur vorübergehender Natur sind (vgl. entsprechend Urteile Grzelczyk, Randnr. 44, Bidar, Randnr. 56, sowie Förster, Randnr. 48).
- EuGH, 18.11.2008 - C-158/07
Förster - Freizügigkeit - Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist …
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
42 und 43, vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 37, und vom 18. November 2008, Förster, C-158/07, Slg. 2008, I-8507, Randnr. 39).Folglich ist dieser Begriff so zu verstehen, dass er sich auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme bezieht, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Bidar, Randnr. 56, Eind, Randnr. 29, und Förster, Randnr. 48, sowie entsprechend Urteile vom 4. März 2010, Chakroun, C-578/08, Slg. 2010, I-1839, Randnr. 46, und Kamberaj, Randnr. 91).
Die Richtlinie 2004/38 erkennt somit eine bestimmte finanzielle Solidarität der Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats mit denen der anderen Mitgliedstaaten an, insbesondere wenn die Schwierigkeiten, auf die der Aufenthaltsberechtigte stößt, nur vorübergehender Natur sind (vgl. entsprechend Urteile Grzelczyk, Randnr. 44, Bidar, Randnr. 56, sowie Förster, Randnr. 48).
- EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht - …
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
32 und 33, vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnrn.Nach Art. 21 Abs. 1 AEUV besteht nämlich das jedem Unionsbürger zustehende Recht, sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufzuhalten, vorbehaltlich der im Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen (vgl. in diesem Sinne Urteile Trojani, Randnrn.
Daher kann der Umstand, dass ein wirtschaftlich nicht aktiver Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats angesichts der geringen Höhe seiner Rente zum Bezug einer solchen Leistung berechtigt sein kann, einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass er nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt, um die Sozialhilfeleistungen dieses Staates nicht unangemessen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 in Anspruch zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Trojani, Randnrn.
- EuGH, 21.02.2013 - C-619/11
Dumont de Chassart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 72, …
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
Somit sollen mit dieser Vorschrift nicht nur die gleichzeitige Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden, sondern sie soll auch verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 fallen, der Schutz im Bereich der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (vgl. entsprechend Urteile vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi, C-275/96, Slg. 1998, I-3419, Randnr. 28, und vom 21. Februar 2013, Dumont de Chassart, C-619/11, Randnr. 38).Es ist grundsätzlich Sache der Rechtsvorschriften jedes Mitgliedstaats, diese Voraussetzungen festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dumont de Chassart, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Sie lässt somit unterschiedliche Systeme bestehen, die zu unterschiedlichen Forderungen gegen unterschiedliche Träger führen, gegen die dem Leistungsberechtigten unmittelbare Ansprüche entweder allein nach dem nationalen Recht oder nach dem erforderlichenfalls durch Unionsrecht ergänzten nationalen Recht zustehen (Urteile vom 3. April 2008, Chuck, C-331/06, Slg. 2008, I-1957, Randnr. 27, und Dumont de Chassart, Randnr. 40).
- EuGH, 21.12.2011 - C-424/10
Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt …
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
82 und 59, vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, Slg. 2010, I-9217, Randnr. 30, und vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 28), doch soll sie auch - wie aus ihrem Art. 1 Buchst. a hervorgeht - näher die Bedingungen regeln, unter denen dieses Recht ausgeübt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile McCarthy, Randnr. 33, und vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14035, Randnrn.Insbesondere dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/38 ist zu entnehmen, dass diese Voraussetzung u. a. verhindern soll, dass diese Personen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nehmen (Urteil Ziolkowski und Szeja, Randnr. 40).
- EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Baumbast und R
Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
Eine solche Bedingung beruht auf dem Gedanken, dass die Wahrnehmung des Aufenthaltsrechts der Unionsbürger von der Wahrung der berechtigten Interessen der Mitgliedstaaten abhängig gemacht werden kann, im vorliegenden Fall dem Schutz ihrer öffentlichen Finanzen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 90, Zhu und Chen, Randnr. 32, sowie vom 23. März 2006, Kommission/Belgien, C-408/03, Slg. 2006, I-2647, Randnrn.Drittens sind, da das Recht auf Freizügigkeit als ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts die Grundregel darstellt, die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 festgelegten Voraussetzungen eng (vgl. entsprechend Urteile Kamberaj, Randnr. 86, und Chakroun, Randnr. 43) sowie unter Einhaltung der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (vgl. Urteile Baumbast und R, Randnr. 91, Zhu und Chen, Randnr. 32, sowie Kommission/Belgien, Randnr. 39).
- EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
- EuGH, 23.03.2006 - C-408/03
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
- EuGH, 11.12.2007 - C-291/05
Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen, …
- EuGH, 03.04.2008 - C-331/06
Chuck - Altersversicherung - Arbeitnehmer mit der Staatsangehörigkeit eines …
- EuGH, 29.04.2004 - C-160/02
Skalka
- EuGH, 25.07.2008 - C-127/08
DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF …
- EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich …
- EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen …
- EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - …
- EuGH, 21.12.2011 - C-425/10
Szeja u.a.
- EuGH, 12.11.1998 - C-149/97
Institute of the Motor Industry
- EuGH, 04.11.1997 - C-20/96
FREIZÜGIGKEIT
- EuGH, 11.04.2013 - C-260/11
Edwards und Pallikaropoulos - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie …
- EuGH, 27.03.1990 - 372/88
Milk Marketing Board / Cricket St Thomas
- EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala
- EuGH, 23.02.2010 - C-480/08
Teixeira - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines …
- EuGH, 14.10.2010 - C-243/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 11.06.1998 - C-275/96
Kuusijärvi
- EuGH, 08.03.2007 - C-45/06
Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung …
- SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Sozialhilfeleistungen sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichtete Hilfssysteme, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (EuGH, Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12 - Rn. 61). - EuGH, 15.09.2015 - C-67/14
Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche …
Zwar hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Mitgliedstaat die persönlichen Umstände des Betreffenden berücksichtigen muss, wenn er eine Ausweisung veranlassen oder feststellen will, dass diese Person im Rahmen ihres Aufenthalts dem Sozialhilfesystem eine unangemessene Belastung verursacht (Urteil Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 64, 69 und 78); eine solche individuelle Prüfung ist aber bei einer Fallgestaltung wie der des Ausgangsverfahrens nicht erforderlich. - EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von …
Ferner besteht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV das Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, "vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen" (vgl. Urteil Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dieser Begriff bezieht sich nämlich auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was geeignet ist, sich auf das gesamte Niveau der Beihilfe auszuwirken, die dieser Staat gewähren kann (Urteil Brey, EU:C:2013:565, Rn. 61).
Wie der Gerichtshof in Rn. 41 des Urteils Brey (EU:C:2013:565) bestätigt hat, soll Art. 70 der Verordnung Nr. 883/2004, der den Begriff "besondere beitragsunabhängige Geldleistungen" definiert, nicht die inhaltlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anspruchs auf diese Leistungen festlegen.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2015 - C-308/14
Generalanwalt Cruz Villalón schlägt vor, die Klage der Kommission gegen das …
3 - C-140/12, EU:C:2013:565.7 - C-140/12, EU:C:2013:565.
12 - C-140/12, EU:C:2013:565.
15 - C-140/12, EU:C:2013:565.
16 - C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 71 bis 78.
17 - C-140/12, EU:C:2013:565.
19 - C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 63 bis 80.
20 - C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 44.
22 - C-140/12, EU:C:2013:565.
24 - C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 63 bis 80.
37 - Vgl. entsprechend Urteil Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 38 ff.).
43 - C-140/12, EU:C:2013:565.
46 - C-140/12, EU:C:2013:565.
50 - Vgl. insbesondere Urteil Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 58 ff.).
56 - Vgl. u. a. Urteile Baumbast und R (…C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 84 ff.), Trojani (…C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 31 ff.) sowie Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 46 und 47).
Die genannte Verordnung enthält prinzipiell keine Vorentscheidung über die inhaltlichen Voraussetzungen, die jeder Mitgliedstaat für die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit aufstellt, die nach der Verordnung Gegenstand der Koordinierung sind, sofern die dort festgelegten gemeinsamen Grundsätze beachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
62 - C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 46 und 47.
Vgl. insbesondere neben vielen anderen Urteile Martínez Sala (C-85/96, EU:C:1998:217), Grzelczyk (C-184/99, EU:C:2001:458), D'Hoop (C-224/98, EU:C:2002:432), Collins (C-138/02, EU:C:2004:172), Trojani (C-456/02, EU:C:2004:488), Bidar (C-209/03, EU:C:2005:169), Vatsouras und Koupatantze (C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344) und vor allem Brey (C-140/12, EU:C:2013:565), Dano (C-333/13, EU:C:2014:2358) und Alimanovic (C-67/14, EU:C:2015:597).
70 - C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 44, worüber im vorliegenden Verfahren zwischen den Parteien heftig gestritten wurde.
Es ist zu berücksichtigen, dass das Ziel, die öffentlichen Finanzen zu schützen, nicht rein wirtschaftlicher Natur ist, denn für den Gerichtshof steht es im Zusammenhang mit dem mittelbaren Ziel, dass das gesamte Niveau der Beihilfe, die dieser Staat gewähren kann, nicht beeinträchtigt wird (Urteile Bidar, C-209/03, EU:C:2005:169, Rn. 56, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 61, und Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 63).
77 - C-140/12, EU:C:2013:565, insbesondere Rn. 69.
84 - C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 64 ff. Ich teile auch die von Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in den Rechtssachen Alimanovic (C-67/14, EU:C:2015:210, Nr. 107 ff.) und García-Nieto u. a.(C-299/14, EU:C:2015:366, Nr. 85 ff.) vertretene Ansicht, dass die nationalen Behörden hierfür auch andere aussagekräftige Gesichtspunkte berücksichtigen müssen, die es erlauben, eine tatsächliche Bindung des Unionsbürgers zum Aufnahmemitgliedstaat nachzuweisen (letztlich, ob er in diesen Staat sozial und wirtschaftlich integriert ist, was das Vereinigte Königreich seiner Aussage nach im Endeffekt sicherstellen will), wie etwa eine frühere Berufstätigkeit, eine Aufstellung der in diesem Staat bezahlten Beiträge, die Einschulung der unterhaltsberechtigten Minderjährigen (vgl. die Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Ibrahim, C-310/08, EU:C:2010:80) oder die Existenz von engen Bindungen persönlicher Natur zum betreffenden Mitgliedstaat (…vgl. diesbezüglich die Urteile Prete, C-367/11, EU:C:2012:668, Rn. 50, und Stewart, C-503/09, EU:C:2011:500, Rn. 100).
- EuGH, 14.06.2016 - C-308/14
Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der …
27 Angesichts des Urteils vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565) hat die Kommission beschlossen, ihre Klage auf das Kindergeld und die Steuergutschrift für Kinder (im Folgenden: in Rede stehende Sozialleistungen) zu beschränken und "besondere beitragsunabhängige Geldleistungen", die ebenfalls Gegenstand der mit Gründen versehenen Stellungnahme waren und nach diesem Urteil des Gerichtshofs als "Sozialhilfe" im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 eingeordnet werden können, da- von auszunehmen.38 Das Vereinigte Königreich weist in seiner Klagebeantwortung die Hauptrüge der Kommission zurück und beruft sich hierzu u. a. auf das Urteil vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 44), in dem der Gerichtshof dieselben Argumente, die die Kommission auch in dieser Rechtssache vortrage, mit der Feststellung zurückgewiesen habe, "dass grundsätzlich nichts dem entgegensteht, dass die Gewährung von Sozialleistungen an Unionsbürger, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, von dem Erfordernis abhängig gemacht wird, dass diese die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat erfüllen".
Allerdings meint es angesichts der Erwägungen des Gerichtshofs in Rn. 44 des Urteils vom 19. September 2013, Brey (C140/12, EU:C:2013:565), das einen ähnlichen Kontext betreffe, dass diese Maßnahme objektiv gerechtfertigt sei durch die Notwendigkeit, die öffentlichen Finanzen zu schützen, da die in Rede stehenden Sozialleistungen nicht durch Beiträge der Begünstigten, sondern durch Steuereinnahmen finanziert würden.
44 Die Kommission macht in ihrer Erwiderung hinsichtlich der Hauptrüge geltend, das Urteil vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565) habe sich allein auf die Anwendbarkeit der Richtlinie 2004/38 auf besondere beitragsunabhängige Geldleistungen bezogen, die sowohl Sozialversicherungs- als auch Sozialhilfecharakter hätten, während die vorliegende Klage sich auf zwei Familienleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. j der Verordnung Nr. 883/2004, d. h. auf echte Leistungen der sozialen Sicherheit beziehe, auf die die Richtlinie 2004/38 nicht anwendbar sei.
Denn wie aus dem Urteil vom 19. September 2013, Brey (C140/12, EU:C:2013:565) hervorgehe, gelte der Grundsatz, wonach die Mitgliedstaaten legitime Einschränkungen machen dürften, um zu verhindern, dass ein von ihnen aufgenommener Unionsbürger unangemessen Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehme, lediglich für die Sozialhilfe, nicht aber für Leistungen der sozialen Sicherheit.
Dieser Mechanismus lasse somit die komplexe Einzelfallwürdigung, die der Gerichtshof den Aufnahmemitgliedstaaten in seinem Urteil vom 19. September 2013, Brey (C140/12, EU:C:2013:565) aufgetragen habe, nicht zu.
49 Zu der Abweichung in den Sprachfassungen des Urteils vom 19. September 2013, Brey (C140/12, EU:C:2013:565) trägt das Vereinigte Königreich vor, der Begriff "social benefits" sei weiter als der Begriff "social security benefits", und wenn dieses Urteil in der deutschen und der französischen Fassung den ersten Begriff statt des zweiten verwende, so werde dadurch jedenfalls auch die Tragweite des in Rn. 44 dieses Urteils aufgestellten Grundsatzes erweitert und dieser erfasse auch die Leistungen der sozialen Sicherheit.
50 Außerdem, so das Vereinigte Königreich, sei unverständlich, dass die Mitgliedstaaten zwar nicht verpflichtet sein sollten, an Unionsbürger ohne Aufenthaltsrecht besondere beitragsunabhängige Geldleistungen zu zahlen, die ihr Existenzminimum sicherten, ihnen aber sehr wohl Leistungen wie die in Rede stehenden Sozialleistungen zahlen müssten, die über die Gewährleistung eines Existenzminimum hinausgingen und die, weil sie aus Steuermitteln bezahlt würden, letztlich ebenfalls eine unangemessene Belastung für die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats im Sinne des Urteils vom 19. September 2013, Brey (C140/12, EU:C:2013:565) darstellen könnten.
51 Die beiden in Rede stehenden Leistungen besäßen auf jeden Fall Sozialhilfecharakter, auch wenn dies keine unerlässliche Voraussetzung dafür sei, den im Urteil vom 19. September 2013, Brey (C140/12, EU:C:2013:565) aufgestellten Grundsatz, der sich allgemein auf "Sozialleistungen" beziehe, auch auf die in Rede stehenden Sozialleistungen anzuwenden.
52 Schließlich handele es sich bei dem von der Kommission erstmals in der Erwiderung vorgetragenen Argument, das Kriterium des Aufenthaltsrechts sei ein "automatischer Mechanismus", der keine Beurteilung der Umstände des Einzelfalls zulasse, wie sie der Gerichtshof im Urteil vom 19. September 2013, Brey (C140/12, EU:C:2013:565) verlange, um eine neue Rüge, die daher gemäß Art. 127 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs für unzulässig zu erklären sei.
64 Somit sollen mit Art. 11 Abs. 3 Buchst. e der Verordnung Nr. 883/2004 nicht nur die gleichzeitige Anwendung verschiedener nationaler Rechte auf eine konkrete Situation und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden, sondern auch verhindert werden, dass Personen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, der Schutz im Bereich der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (vgl. insbesondere Urteil vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es ist grundsätzlich Sache der Rechtsvorschriften jedes Mitgliedstaats, diese Voraussetzungen festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 89).
Sie lässt somit unterschiedliche Systeme bestehen, die zu unterschiedlichen Forderungen gegen unterschiedliche Träger führen, gegen die dem Leistungsberechtigten unmittelbare Ansprüche entweder allein nach dem nationalen Recht oder nach dem erforderlichenfalls durch Unionsrecht ergänzten nationalen Recht zustehen (Urteil vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 43).
68 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht aber hervor, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, dass die Gewährung von Sozialleistungen an Unionsbürger, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, von dem Erfordernis abhängig gemacht wird, dass diese die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat erfüllen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 44, …und vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 83).
80 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Notwendigkeit, die Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats zu schützen, grundsätzlich ausreicht, um die Möglichkeit zu rechtfertigen, zum Zeitpunkt der Gewährung einer Sozialleistung insbesondere an Personen anderen Mitgliedstaaten, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts durchzuführen, da diese Gewährung geeignet ist, sich auf das gesamte Niveau der Beihilfe auszuwirken, die dieser Staat gewähren kann (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 44…, vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, EU:C:2005:169, Rn. 56, vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 61, …und vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 63).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 6 AS 130/13
"Hartz IV" - Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien
Die RL 2004/38/EG ist auf die Kläger als sogenannte (Neu-)Unionsbürger neben der VO (EG) 883/2004 anwendbar (s EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 57).Dabei ist davon auszugehen, dass die RL 2004/38/EG im Ausgangspunkt das Freizügigkeitsrecht zum Gegenstand hat, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, hingegen die VO (EG) 883/2004 grundsätzlich Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Beibehaltung des Anspruchs auf bestimmte Leistungen der sozialen Sicherheit, garantieren soll (EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 57).
Der Begriff der "Sozialhilfeleistungen" ist hier nicht anhand von formalen Kriterien, sondern anhand des mit der Bestimmung verfolgten Ziels zu bestimmen (vgl. EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 60 mwN).
Dies hätte zur Folge, dass die Mitgliedstaaten abhängig von der grundsätzlichen Organisation ihrer nationalen Systeme der sozialen Sicherheit ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt würden (so EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 59).
Denn nach der Rechtsprechung des EuGH, die auch der Senat zugrunde legt, sind Sozialhilfeleistungen sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (EuGH, Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr 61).
Dem (Aufnahme-) Mitgliedstaat ist es danach grundsätzlich erlaubt, Unionsbürgern, die die Arbeitnehmereigenschaft nicht oder nicht mehr besitzen, Beschränkungen in Bezug auf die Gewährung von Sozialleistungen aufzuerlegen, damit diese die Sozialhilfeleistungen dieses Staates nicht unangemessen in Anspruch nehmen (EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 57).
Im Wege der Auslegung findet die Einschränkung nach Art. 24 Abs. 2 2. Alt iVm Art. 14 Abs. 4b RL 2004/38/EG ihrem Grundgedanken nach deshalb Anwendung, weil zwischen den Rechtsquellen Richtlinie und Verordnung zwar kein formelles, aber doch ein inhaltliches Rangverhältnis in dem Sinne besteht, dass die VO (EG) 883/2004 der Durchsetzung der Freizügigkeitsrechte nach Maßgabe der RL 2004/38/EG zu dienen bestimmt ist (Fuchs, Europäisches Sozialrecht (2010) 29 "freizügigkeitsspezifisches Sozialrecht"; in diesem Sinne auch SG Duisburg Beschluss vom 24.09.2012 - S 3 AS 3413/12 ER; s. auch EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 51;… aA Frings aaO).
Angesichts der Aufgabe der VO (EG) 883/2004, mögliche nachteilige Wirkungen zu verhindern, die sich über den Bezug von Sozialleistungen auf die Ausübung der Freizügigkeit ergeben können (EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 51), ist ein Abgleich des sozialrechtlich-spezifischen mit dem aufenthaltsrechtlich-spezifischen Rahmen geboten.
Auch aus Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 14 Abs. 1 RL 2004/38/EG und dem 16. Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt sich nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris) die Notwendigkeit einer weitergehenden Prüfung:.
Mit der Prüfung der "unangemessenen" Belastung des (gesamten) Sozialhilfesystems des Aufnahmestaates erkennt die RL 2004/38/EG eine bestimmte finanzielle Solidarität des Aufnahmemitgliedstaates mit denen der anderen Mitgliedstaaten an, insbesondere wenn die Schwierigkeiten, auf die der Aufenthaltsberechtigte stößt, nur vorübergehender Natur sind (EuGH Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 72 mwN).
In diesem Zusammenhang kann von Bedeutung sein, den Anteil vergleichbarer Leistungsempfänger (Unionsbürger) in Deutschland und/oder in anderen Mitgliedsstaaten zu ermitteln (EuGH, Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 79).
Zum Anderen ist die (Un-)Angemessenheit der Inanspruchnahme anhand aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere mit Blick auf die persönlichen Umstände der Betroffenen (namentlich vorübergehende Schwierigkeiten, Dauer des Aufenthalts, Höhe der Leistung) auch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 79).
Bezogen auf die europarechtlichen Fragestellungen ist die hier vorliegende Fallgestaltung derjenigen vergleichbar, über die der EuGH bereits in der Rechtssache Brey entschieden hat (EuGH, Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12, Brey, juris, Rdnr. 79):.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im …
Für diese Auffassung des Senats spricht auch das Urteil des EuGH vom 19. September 2013 (C-140/12, Brey).Folglich ist der Begriff der "Sozialhilfeleistungen" nach Auffassung des EuGH so zu verstehen, dass er sich auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichtete Hilfesysteme bezieht, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthaltes möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaates belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewährt (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-140/12, Brey).
Der EuGH, dem nach Artikel 267 Abs. 1 AEUV die Befugnis vorbehalten ist, über die Vereinbarkeit des europäischen Sekundärrechts mit dem primären Gemeinschaftsrecht zu befinden, hat die Teilhaberechte aus der Unionsbürgerschaft unter den Vorbehalt expliziter einschränkender Regelungen gestellt (vgl. Urteile vom 23. März 2004 - C-138/02, Collins, vom 15. Mai 2005 - C 209/03, Bidar, vom 19. September 2013 - C- 140/12, Brey).
Mögliche Beschränkungen und Bedingungen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 AEUV enthält hier die UBRL (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-140/12, Brey).
Damit soll die Wahrnehmung des Aufenthaltsrechts der Unionsbürger von der Wahrung der berechtigen Interessen der Mitgliedstaaten abhängig gemacht werden, insbesondere dem Schutz ihrer öffentlichen Finanzen (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-140/12, Brey, Rdn. 55 m.w.N.).
Soweit die Bestimmung des Art. 24 Abs. 2 UBRL den Zugang zu steuerfinanzierten Sozialleistungssystemen einschränkt, hat der EuGH keine Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Richtlinie geäußert (…Urteil vom 4. Juni 2009 - C-22/08 Rn. 46 -zitiert nach juris; Urteil vom 19. September 2013 - C-140/12 Rn. 57- zitiert nach juris).
Vielmehr sind Art. 7 und 24 UBRL zu berücksichtigen, denn diese gehen der VO 883/2004 als speziellere Regelungen vor (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Mai 2012 - L 9 AS 47/12 B ER;… Greiser, in: jurisPK-SGB XII, Vorbem. Rn. 53; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-140/12, Brey).
Art. 70 Abs. 4 VO 883/2004 soll verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich der Verordnung 883/2004 fallen, der Schutz im Bereich der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (EuGH, Urteile vom 21. Februar 2013 - C 619/11, Dumont des Chassart und vom 19. September 2013, C- 140/12, Brey).
Die VO 883/2004 lässt unterschiedliche nationale Systeme bestehen und schafft kein gemeinsames System der sozialen Sicherheit; diese unterschiedlichen Systeme führen zu unterschiedlichen Forderungen gegen unterschiedliche Träger (EuGH, Urteil vom 19. September 2013, C-140/12, Brey).
Dagegen soll die UBRL zwar die Ausübung des jedem Unionsbürger unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts erleichtern und verstärken, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, jedoch soll sie daneben näher die Bedingungen regeln, unter denen dieses Recht ausgeübt werden kann (EuGH, Urteil vom 19. September 2013, C 140/12, Brey).
Daraus folgt, dass die VO 883/2004 den Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen, die Beibehaltung des Anspruchs auf bestimmte Leistungen der sozialen Sicherheit, die in ihrem Ursprungsmitgliedstaat gewährt worden, garantieren soll, aber die UBRL es dem Aufnahmemitgliedstaat gestattet, Unionsbürgern, wenn sie die Arbeitnehmereigenschaft nicht oder nicht mehr besitzen, rechtmäßige Beschränkungen in Bezug auf die Gewährung von Sozialleistungen aufzuerlegen, damit diese die Sozialhilfeleistungen dieses Staates nicht unangemessen in Anspruch nehmen (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C 140/12, Brey).
Der EuGH hat dementsprechend eine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit auch vor dem Hintergrund des Art. 4 VO 883/04 zugelassen, wenn der Bezug von Sozialhilfe zu einer übermäßigen Belastung des gewährenden Staats würde (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-140/12, Brey).
- BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Geht man davon aus, dass Art. 70 Abs. 4 VO (EG) 883/2004 bei beitragsunabhängigen besonderen Geldleistungen eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgebot ermöglicht, soweit die Einschränkung selbst im Einklang mit Gemeinschaftsrecht steht (so wohl EuGH Urteil vom 19.9.2013, Rs C-140/12 , Abl EU 2013, C 344, 26) , ist nach Auffassung des Senats weiter klärungsbedürftig, ob eine nationale Regelung wie die des § 7 Abs. 1 S 2 Nr. 2 SGB II als zulässige Umsetzung des Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG angesehen werden kann.Insofern geht der Senat unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Brey ( EuGH Urteil vom 19.9.2013 - Rs C-140/12 - ABl EU 2013, C 344, 26) , die einen wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürger betraf, davon aus, dass - wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen der VO (EG) 883/2004 und der RL 2004/38/EG - die Charakterisierung als besondere beitragsunabhängige Geldleistung nach Art. 70 VO (EG) 883/2004 einer Einordnung als Sozialhilfe im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der RL 2004/38/EG nicht entgegensteht (vgl bereits BVerwG Urteil vom 31.5.2012 - 10 C 8/12 - juris RdNr 25 mwN;… zweifelnd noch Urteil des Senats vom 30.1.2013 - B 4 AS 54/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 34).
Weitere Erfordernisse hat der EuGH in seiner Entscheidung in Sachen Brey ( EuGH Urteil vom 19.9.2013 - Rs C-140/12 - ABl EU 2013, C 344, 26, RdNr 61) nicht formuliert.
- BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19
Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von …
Da das Recht auf Freizügigkeit als ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts die Grundregel darstellt, sind die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RL 2004/38 festgelegten Voraussetzungen unter Einhaltung der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-140/12 [ECLI:EU:C:2013:565], Brey - Rn. 70 m.w.N.). - EuGH, 01.08.2022 - C-411/20
Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem …
Allerdings sieht Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz vor, auf den sich andere Unionsbürger als Arbeitnehmer oder Selbständige, Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, und ihre Familienangehörigen, die sich im Hoheitsgebiet eines Aufnahmemitgliedstaats aufhalten, berufen können, indem dem Aufnahmemitgliedstaat erlaubt wird, insbesondere während der ersten drei Monate des Aufenthalts den Anspruch auf Sozialhilfe nicht zu gewähren (Urteil vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich der Begriff "Sozialhilfeleistungen" im Sinne der letztgenannten Bestimmung auf sämtliche von öffentlichen Stellen eingerichteten Hilfssysteme bezieht, die auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene bestehen und die ein Einzelner in Anspruch nimmt, der nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung seiner Grundbedürfnisse und derjenigen seiner Familie verfügt und deshalb während seines Aufenthalts möglicherweise die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats belasten muss, was Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben kann, die dieser Staat gewähren kann (Urteile vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 61, …sowie vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 63).
Zwar hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass nichts dagegen spricht, die Gewährung von in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 fallenden Leistungen an Unionsbürger, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, von dem Erfordernis abhängig zu machen, dass diese die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat gemäß der Richtlinie 2004/38 erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, Brey, C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 44…, vom 11. November 2014, Dano, C-333/13, EU:C:2014:2358, Rn. 83, …und vom 14. Juni 2016, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14, EU:C:2016:436, Rn. 68).
- EuGH, 25.02.2016 - C-299/14
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 15 AS 393/11
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität und …
- EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Tarola
- SG Mainz, 12.11.2015 - S 12 AS 946/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss von Ausländern bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 15 AS 202/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 AS 251/14
- VGH Bayern, 04.02.2020 - 10 ZB 19.155
Verlust des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger wegen unzureichender …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-181/19
Jobcenter Krefeld - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Unionsbürger, …
- VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 289/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2014 - L 15 AS 179/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 18 A 1291/13
Verfügung einer Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte zum Zweck der …
- OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 13 ME 507/21
Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der "ausreichenden …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19
A (Soins de santé publics)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2014 - L 15 AS 244/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2014 - L 15 AS 530/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 15 AS 166/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2014 - L 15 AS 43/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2014 - L 15 AS 21/14
- FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
Kindergeldanspruch einer portugiesischen Staatsangehörigen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2014 - L 15 AS 149/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 15 AS 274/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 15 AS 50/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2014 - L 15 AS 79/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 15 AS 83/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 15 AS 146/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2014 - L 15 AS 81/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2014 - L 15 AS 86/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2014 - L 15 AS 94/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2014 - L 15 AS 84/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2014 - L 15 AS 34/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 41/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 52/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2014 - L 15 AS 51/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 15 AS 526/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2014 - L 15 AS 93/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 15/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 66/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 15 AS 67/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 15 AS 49/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 15 AS 10/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2014 - L 15 AS 44/14
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-568/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar dürfen die Kosten eines Anrufs zu einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 15 AS 133/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 15 AS 65/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 13 AS 363/13
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des …
- SG Dortmund, 12.02.2014 - S 32 AS 5677/13
Anspruch eines Drittstaatsangehörigen und Familienanghörigen eines Unionsbürgers …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-411/20
Familienkasse Niedersachsen-Bremen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BSG, 09.03.2022 - B 7/14 KG 1/20 R
(Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 - …
- EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 7 AS 1161/14
Berufung gegen die Verurteilung zur Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des …
- OVG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 LC 222/13
Zulässigkeit der Erteilung einer Wohnsitzauflage bei subsidiär Schutzberechtigten …
- LSG Thüringen, 25.04.2014 - L 4 AS 306/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsschutzbedürfnis - Folgenabwägung - …
- SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17
Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen …
- VG Augsburg, 17.01.2018 - Au 6 K 17.338
Verlorenes Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- LSG Hessen, 30.09.2013 - L 6 AS 433/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 63/13
Abgrenzung von Leistungen nach dem UVG für Wanderarbeitnehmer von rentengleichen …
- LSG Sachsen, 14.04.2014 - L 7 AS 239/14
Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( ALG …
- VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338
Verlustfeststellung für einen rumänischen Staatsangehörigen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 20 SO 449/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 77/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 20 AS 2697/14
Leistungsausschluss EU-Bürger
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - L 20 AS 502/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende für EU-Ausländer - kein Anspruch auf vorläufige …
- LSG Bayern, 06.11.2013 - L 7 AS 639/13
Nach dem Urteil des EuGH vom 19.09.2013, C 140/12 (Brey) können besondere …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2015 - L 20 AS 2161/15
Ausschluss EU-Ausländer
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2014 - L 15 AS 139/14
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
Tarola
- SG Dortmund, 14.04.2014 - S 32 AS 4882/12
Anspruch eines EU-Ausländers bei Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-316/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Erwerb eines Rechts auf …
- EuGH, 24.01.2019 - C-477/17
Balandin u.a.
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2016 - 7 B 10406/16
Arbeitnehmerfreizügigkeit; unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff; unzureichende …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 6 AS 239/14
Vorläufige Erbringung von Grundsicherungsleistungen nach SGB II für eine …
- LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
Wegen einstweiliger Anordnung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 12 AS 245/21
- LSG Bayern, 19.11.2013 - L 7 AS 753/13
Nach dem Urteil des EuGH vom 19.09.2013, C 140/12 (Brey) können besondere …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - L 12 AS 965/14
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2016 - L 2 AS 37/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- SG Berlin, 14.01.2016 - S 26 AS 12515/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- EuGH, 21.03.2018 - C-551/16
Klein Schiphorst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Abkommen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-184/16
Petrea
- LSG Bayern, 27.05.2014 - L 16 AS 344/14
Im einstweiligen Rechtsschutz ist nicht möglich festzustellen, ob § 7 Abs. 1 S. 2 …
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 10 CS 18.2180
Verlust des Freizügigkeitsrechts: rechtsmissbräuchlich begründete …
- LSG Hessen, 14.07.2015 - L 9 AS 279/15
Anspruch eines hilfebedürftigen ausländischen Sozialhilfeempfängers auf Gewährung …
- VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft bei der Pflege eines lebensbedrohlich …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2015 - L 7 AS 1088/15
Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen an nicht arbeitssuchende bulgarische …
- LSG Hessen, 10.04.2019 - L 4 KA 30/17
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung in …
- SG Dortmund, 18.11.2014 - S 35 AS 3929/14
Hartz IV: Trotz aktueller EuGH-Entscheidung weiterhin einstweiliger Rechtsschutz …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-491/21
Directia pentru Evidenta Persoanelor si Administrarea Bazelor de Date - Vorlage …
- LSG Hessen, 10.04.2019 - L 4 KA 29/17
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung in …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-597/14
HABM / Grau Ferrer
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4095/22
Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht; …
- VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
Freizügigkeitsrecht; Niederlassungsfreiheit; rechtsmissbräuchlich; selbständige …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-442/16
Gusa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Besondere …
- SG Berlin, 02.03.2016 - S 205 AS 1365/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- SG Duisburg, 20.02.2015 - S 35 AS 518/15
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bei einem Aufenthaltsrecht zum Zwecke der …
- SG Karlsruhe, 17.02.2014 - S 15 AS 343/14
Einstweiliger Rechtsschutz - abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage - …
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 1598/22
Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht; …
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2022 - 8 K 4561/22
Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft, …
- LSG Hessen, 10.04.2019 - L 4 KA 31/17
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung in …
- SG Berlin, 18.01.2017 - S 205 AS 1240/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- SG Karlsruhe, 07.08.2014 - S 15 AS 2508/14
Einstweiliger Rechtsschutz - keine Folgenabwägung - Grundsicherung für …
- SG Dortmund, 25.04.2014 - S 35 AS 772/14
Anspruch eines EU-Ausländers auf Leistungen nach dem SGB II unter dem Blickwinkel …
- SG Aachen, 31.03.2014 - S 14 AS 182/14
Anspruch eines portugiesischen Staatsangehörigen auf Grundsicherung für …
- SG Dortmund, 22.01.2014 - S 19 AS 5107/13
Eilentscheidung: Arbeitslosengeld II für spanische Familie
- VG Mainz, 12.08.2022 - 4 K 569/21
Inanspruchnahme der deutschen Sozialsysteme durch einen EU-Ausländer
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement) …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-809/18
EUIPO/ John Mills - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Marke, …
- LSG Bayern, 14.04.2015 - L 7 AS 225/15
Zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4561/22
Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft, …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2019 - C-302/18
X () und suffisantes)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2014 - L 6 SF 556/14
Europarechtskonformität des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II
- SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewöhnlicher …
- LSG Baden-Württemberg, 27.09.2019 - L 8 AL 217/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2014 - L 6 SF 584/14
Europarechtskonformität des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 5 AS 649/14
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-677/17
Çoban - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2016 - C-233/14
Kommission / Niederlande
- EuGH, 11.09.2014 - C-489/13
Verest und Gerards - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einkommensteuer - Regelung …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-207/13
Wagenborg Passagiersdiensten u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung …
- VG Düsseldorf, 31.10.2022 - 23 K 4081/21
- VG Gelsenkirchen, 07.03.2019 - 8 K 3298/17
Freizügigkeitsrecht, Arbeitnehmer, Rechtsmissbräuchliches Verhalten, …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-477/17
Balandin u.a. - Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EU) Nr. …
- EuGH, 15.01.2014 - C-207/13
- SG Karlsruhe, 29.12.2014 - S 15 AS 4229/14
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
- LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 7 AS 502/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2014 - 1 L 67/13
Auslegung gemeinschaftlicher Rechtsnormen; Rechtnatur von …
- SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13
Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an …
- VG Düsseldorf, 18.05.2018 - 7 L 3918/17
Verlustfeststellung Freizügigkeit Daueraufenthaltsrecht Arbeitnehmer …
- VG Greifswald, 01.04.2014 - 2 A 705/13
Ausländerrecht; Wohnsitzbeschränkung bei Sozialleistungsbezug
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-549/22
Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank (Transfert de prestations de …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-247/20
Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Assurance maladie complète)
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-558/14
Khachab - Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht auf Familienzusammenführung - …
- BSG, 03.07.2019 - B 13 R 9/19 BH
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- SG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14
Kein Hartz IV für arbeitslose Unionsbürger
- SG Dortmund, 05.05.2014 - S 35 AS 804/14
Anspruch eines Unionsbürgers mit Aufenthaltsrecht zum Zweck der Arbeitssuche auf …
- VG Würzburg, 17.05.2021 - W 7 K 20.1250
Einreise- und Aufenthaltsrecht für Unionsbürger, Verlustfeststellung, Kein Erwerb …
- SG Frankfurt/Main, 02.12.2014 - S 32 AS 1687/14
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2019 - C-33/18
V - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - …
- FG Düsseldorf, 09.03.2023 - 9 K 186/22
Rechtmäßigkeit der Versagung der Kindergeldfestsetzung für die Kinder eines …
- SG Leipzig, 23.05.2014 - S 17 AS 1855/14
Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz gegen Ausschluss von …
- SG Hamburg, 01.06.2015 - S 48 AS 1477/15
- SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
Anspruch auf vorläufige Gewährung von existenzsichernden Leistungen der …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Brey
Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten - Personen, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind - Bedingungen für ...
- EU-Kommission
Brey
Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten - Personen, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind - Bedingungen für ...
- Wolters Kluwer
Versagung einer Ausgleichszulage für verrenteten Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates bei Fehlen ausreichender Existenzmittel; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs
- rechtsportal.de
Versagung einer Ausgleichszulage für verrenteten Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates bei Fehlen ausreichender Existenzmittel; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
- EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (37)
- EuGH, 04.03.2010 - C-578/08
Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
Die niederländische, die österreichische und die schwedische Regierung sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs verweisen auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86, der dem Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie entspreche und vom Gerichtshof im Urteil Chakroun ausgelegt worden sei.Im Urteil Chakroun hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Begriff "Sozialhilfe" im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 dahin auszulegen ist, dass er sich auf eine Hilfe bezieht, die einen Mangel an ausreichenden festen und regelmäßigen Einkünften ausgleicht, nicht aber eine Hilfe, die es erlauben würde, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Bedürfnisse zu befriedigen(35).
Angesichts des Verweises im Urteil Chakroun bezüglich des Begriffs "Sozialhilfe" auf Randnr. 29 des Urteils Eind(39), das u. a. die Auslegung der Richtlinie 90/364/EWG(40) betraf, entspricht dies der Auffassung des Gerichtshofs.
Nach alledem bin ich der Auffassung, dass die Definition der Sozialhilfe im Urteil Chakroun auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie anzuwenden ist.
Im Urteil Chakroun hat der Gerichtshof eine Hilfe, die außergewöhnliche oder unvorhergesehene Bedürfnisse befriedigen soll, nicht in den Begriff "Sozialhilfe" einbezogen.
19- Urteil vom 4. März 2010, Chakroun (C-578/08, Slg. 2010, I-1839, Randnr. 45), wo der Gerichtshof im konkreten Fall den Ausdruck "autonomer Begriff des Unionsrechts" verwendet hat.
41- Urteil Chakroun (Randnr. 45).
- EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
46- Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk (C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 44), und vom 15. März 2005, Bidar (C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 56).54 - Urteile Grzelczyk (Randnr. 45), und Chakroun (Randnr. 52).
56- Vgl. in diesem Sinne Urteile Grzelczyk (Randnr. 42), und Kommission/Belgien (Randnrn. 47 und 50).
57- Vgl. in diesem Sinne Urteile Grzelczyk (Randnr. 36), Trojani (Randnr. 40), Bidar (Randnr. 46), und Förster (Randnr. 43).
- EuGH, 29.04.2004 - C-160/02
Skalka
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
Da die Ausgleichszulage im Urteil Skalka als eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung angesehen worden sei, müsse hieraus der Schluss gezogen werden, dass diese Leistung keine Sozialhilfe im Sinne der Verordnung sei und folglich auch keine Sozialhilfe im Sinne der Richtlinie darstellen könne.Auch werden die Feststellungen des Gerichtshofs im Urteil Skalka dadurch nicht obsolet.
Im Urteil Skalka hat der Gerichtshof ferner darauf hingewiesen, dass die Ausgleichszulage den Personen ein Existenzminimum garantiert, deren gesamten Einkünfte eine gesetzlich festgelegte Grenze unterschreiten, und dass sie eng mit der wirtschaftlichen und sozialen Situation in Österreich verbunden ist, wobei der dortige Lebensstandard berücksichtigt wird.
5- Urteil vom 29. April 2004, Skalka, C-160/02, Slg. 2004, I-5613.
- EuGH, 14.10.2010 - C-345/09
van Delft u.a. - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Titel III …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
16- Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala (C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 31), vom 23. März 2004, Collins (C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 32), und vom 14. Oktober 2010, Van Delft u. a. (C-345/09, Slg. 2010, I-9879, Randnr. 88).22- Vgl. zur Verordnung Nr. 1408/71 Urteil Van Delft u. a. (Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zudem lässt das Unionsrecht die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt; vgl. Urteil Van Delft u. a. (Randnr. 84).
- EuGH, 24.04.2012 - C-571/10
Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
Hierzu verweisen die österreichische Regierung und das vorlegende Gericht auf den 13. Erwägungsgrund(36) und, was die Erstere betrifft, auf das Urteil Kamberaj(37).Im Urteil Kamberaj hat der Gerichtshof in Randnr. 90 festgestellt, dass das Ziel der Richtlinie 2003/109 in der Integration der sich rechtmäßig und langfristig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen besteht.
37 - Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10).
- EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
16- Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala (C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 31), vom 23. März 2004, Collins (C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 32), und vom 14. Oktober 2010, Van Delft u. a. (C-345/09, Slg. 2010, I-9879, Randnr. 88).51- Vgl. Urteile Martínez Sala (Randnr. 63), vom 7. September 2004 (Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 43) Bidar (Randnr. 37), und Förster (Randnr. 39).
- EuGH, 23.03.2004 - C-138/02
DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
16- Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala (C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 31), vom 23. März 2004, Collins (C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 32), und vom 14. Oktober 2010, Van Delft u. a. (C-345/09, Slg. 2010, I-9879, Randnr. 88).50- Vgl. in diesem Sinne Urteile Collins (Randnr. 65), Bidar (Randnr. 53), vom 15. September 2005, 1oannidis (C-258/04, Slg. 2005, I-8275, Randnr. 28), und vom 1. Oktober 2009, Gottwald (C-2009, I-9117, Randnr. 28).
- EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
24- Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007, Habelt u. a. (C-396/05, C-419/05 und C-450/05, Slg. 2007, I-11895, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).29- Vgl. in diesem Sinne Urteil Habelt u. a. (Randnrn. 65 und 108).
- EuGH, 23.03.2006 - C-408/03
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
Im Urteil Kommission/Belgien(45), das u. a. die Richtlinie 90/364 betraf, hat der Gerichtshof ausdrücklich die Praxis missbilligt, Unionsbürger ohne weitere Prüfung auszuweisen, wenn sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine ausreichenden Existenzmittel nachweisen können.45- Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien (C-408/03, Slg. 2006, I-2647).
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
53- Urteil vom 10. April 1984, Von Colson und Kamann (14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26). - EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht - …
- EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
- EuGH, 23.02.2010 - C-310/08
Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers …
- EuGH, 21.01.2010 - C-311/08
SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - …
- EuGH, 15.03.2005 - C-209/03
DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN …
- EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich …
- EuGH, 11.12.2007 - C-291/05
Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen, …
- EuGH, 06.12.2012 - C-356/11
O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …
- EuGH, 23.02.2010 - C-480/08
Teixeira - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines …
- EuGH, 18.11.2008 - C-158/07
Förster - Freizügigkeit - Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist …
- EuGH, 28.04.2009 - C-420/07
EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN …
- EuGH, 21.07.2011 - C-325/09
Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf …
- EuGH, 30.03.1993 - C-168/91
Konstantinidis / Stadt Altensteig und Landratsamt Calw
- EuGH, 22.05.2008 - C-499/06
DIE ZAHLUNG EINER INVALIDITÄTSRENTE, DIE EIN MITGLIEDSTAAT ZIVILEN KRIEGS- ODER …
- EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
Transportes Urbanos y Servicios Generales - Verfahrensautonomie der …
- EuGH, 26.10.2006 - C-192/05
Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte …
- EuGH, 21.07.2011 - C-503/09
Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a …
- EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER EIN STAATSANGEHÖRIGER EINES ANDEREN …
- EuGH, 21.02.2006 - C-286/03
DEM FAMILIENANGEHÖRIGEN EINES GRENZGÄNGERS, DER MIT DIESEM ZUSAMMENLEBT, DARF EIN …
- EuGH, 18.10.2007 - C-299/05
Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Soziale Sicherheit - …
- EuGH, 12.11.1998 - C-149/97
Institute of the Motor Industry
- EuGH, 16.07.1992 - C-78/91
Hughes / Chief Adjudication Officer
- EuGH, 04.12.2008 - C-221/07
Zablocka-Weyhermüller - Leistungen für hinterbliebene Ehegatten von Kriegsopfern …
- EuGH, 07.11.2002 - C-333/00
Maaheimo
- EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
ING. AUER - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - Verlegung des Sitzes …
- EuGH, 16.01.2007 - C-265/05
Perez Naranjo - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 2a, Art. 10a und Art. …
- EuGH, 09.10.1974 - 24/74
Caisse régionale d'assurance maladie / Biason
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-333/13
Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet kann Deutschland …
13 - C-140/12, EU:C:2013:337, Fn. 8. Hervorhebung nur hier.18 - Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Brey (EU:C:2013:337, Nr. 56).
30 - EU:C:2013:337.
32 - EU:C:2013:337, Nr. 81.
39 - EU:C:2013:337, Nr. 81, Hervorhebung von Generalanwalt Wahl.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2015 - C-308/14
Generalanwalt Cruz Villalón schlägt vor, die Klage der Kommission gegen das …
82 - Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 lautet: "Die Verfahren der Artikel 30 und 31 finden sinngemäß auf jede Entscheidung Anwendung, die die Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen beschränkt und nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit erlassen wird." Wie Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Brey (C-140/12, EU:C:2013:337) hervorgehoben hat, "genießen die Unionsbürger zweifellos die Verfahrensrechte, auf die Art. 15 der Richtlinie verweist und die nicht durch Verfahren umgangen werden können, die nicht nur den Leistungsanspruch der betreffenden Person, sondern auch sein Aufenthaltsrecht im Ganzen zum Gegenstand haben" (Nr. 93).83 - Im Gegensatz zu dem, was die deutsche Fassung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der genannten Richtlinie auszudrücken scheint; vgl. dazu Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Brey (140/12, EU:C:2013:337, Nr. 74 ff.).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement) …
36 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Brey (C-140/12, EU:C:2013:337, Nr. 44).49 Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Brey (C-140/12, EU:C:2013:337, Nr. 41); vgl. auch Urteil vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 61).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2013 - C-321/12
van der Helder und Farrington - 'Soziale Sicherheit - Krankenversicherung - …
26 - Wie ich auch in Nr. 34 meiner Schlussanträge vom 29. Mai 2013 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache Brey, C-140/12, ausgeführt habe, sollten im Allgemeinen dieselben Begriffe des Unionsrechts immer einheitlich ausgelegt werden, da dies zu größerer Rechtssicherheit beiträgt.