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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98   

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https://dejure.org/2000,5176
OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98 (https://dejure.org/2000,5176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.2000 - 2 Ss 163/98 (https://dejure.org/2000,5176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 2000 - 2 Ss 163/98 (https://dejure.org/2000,5176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Einstellung; Verfahren; Abwesenheit; Ordnungswidrigkeit; Unterbrechung; Verjährung

  • Judicialis

    StVG § 24; ; StVG § 26 Abs. 3; ; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 9; ; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 5; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 473; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; StPO § 206 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 247
  • DAR 2000, 371
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98
    Bei dieser Sachlage ist aber kein Raum mehr für die Annahme einer verjährungsunterbrechenden Wirkung der Einstellung bzw. Anordnung der Aufenthaltsermittlung, denn die Bestimmungen über die Unterbrechung sind als Ausnahmevorschrift eng auszulegen und loyal zu handhaben (vgl. nur BGHSt 28, 381 ff; Weller in KK OWiG § 33 Rdn. 6 m.w.H.).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98
    Januar 1998 erlassen worden war (BGH Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 453/99).
  • OLG Hamm, 17.05.1976 - 3 Ss OWi 515/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98
    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f. und JMBINW 1979, 273; BayObLG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; Weller in KK OWiG. § 33 Rdn. 52).
  • BayObLG, 24.10.1979 - 2 ObOWi 438/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98
    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f. und JMBINW 1979, 273; BayObLG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; Weller in KK OWiG. § 33 Rdn. 52).
  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 RBs 175/15

    Verjährungsunterbrechung durch Versendung eines Anhörungsbogens

    Ob etwas anderes gelten muss, wenn die Bußgeldbehörde den Irrtum selbst verschuldet hat (vgl. insoweit: OLG Brandenburg NZV 2006, 100, 101; OLG Hamm NZV 2005, 491; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 247), braucht der Senat, der dieser Ansicht allerdings nicht zuneigt, nicht zu entscheiden.
  • AG Lüdinghausen, 26.03.2013 - 19 OWi 20/13

    Einstellung, vorläufige, Irrtum, Verfolgungsverjährung

    Die verfahrensrechtliche Lage ist damit wie im Falle des OLG Karlsruhe, Beschluss v. 6.3.2000 2 Ss 163/98 = DAR 2000, 371 = BeckRS 2000 30099636 zu beurteilen, so dass wegen des Eintritts des Verfahrenshindernisses der Verjährung nach §§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. 206a StPO einzustellen war.
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Für die Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG aufgrund vorläufiger Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit kommt es weder auf die tatsächliche Abwesenheit des Betroffenen an, noch muss ein diesbezüglicher Irrtum der Verfolgungsbehörde unverschuldet sein (im Anschluss an BGH NStZ 1985, 545; NJW 1981, 133; entgegen OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 247 [OLG Karlsruhe 06.03.2000 - 2 Ss 163/98]; OLG Hamm NZV 2005, 491 [OLG Hamm 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04] und OLG Brandenburg NZV 2006, 100).

    Darauf, dass der Irrtum der Behörde zudem unverschuldet sein müsse, wie die Rechtsbeschwerde unter Berufung auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NStZ-RR 2000, 247) und des OLG Hamm (NZV 2005, 491) sowie nunmehr auch des OLG Brandenburg (NZV 2006, 100) meint, kommt es nicht an.

  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 372/07

    Verjährung; Unterbrechung; vorläufige Einstellung; Irrtum der Behörde;

    Dabei ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach dieser Vorschrift genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (OLG Bamberg, Beschl. v. 18. April 2007, 2 Ss OWi 1073/06; OLG Brandenburg NZV 2006, 100, 101 OLG Karlsruhe DAR 2000, 371 =VRS 99, 68, Senat in 2 Ss OWi 479/04 in NZV 2005, 491 = VRS 108, 217 = mit vom Senat nicht geteilter ablehnender Anmerkung König NZV 2005, 492; Weller in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 33 Rn. 52; Göhler, a.a.O., § 33 Rn. 3, 27).
  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04

    Verjährung; Verjährungsunterbrechung; vorläufige Einstellung; Irrtum über

    Denn die Bestimmungen über die Unterbrechung sind als Ausnahmevorschrift eng auszulegen und loyal zu handhaben (vgl. BGHSt 28, 381 ff; Weller, a.a.O., § 33 Rn. 6 m.w.N., OLG Karlsruhe DAR 2000, 371 = NStZ-RR 2000, 247 = VRS 99, 68).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18

    Verjährungsunterbrechung bei irrtümlich angenommener Abwesenheit des Betroffenen

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (Senat, NStZ-RR 2000, 247; NStZ-RR 2015, 385; OLG Hamm, NStZ 2008, 533; OLG Bamberg, NStZ 2008, 532; Göhler-Gürtler, a.a.O. § 33 Rn. 27; KK-Ellbogen, a.a.O., § 33 Rn. 52 [jeweils m.w.N.]).

    Voraussetzung für § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG ist, dass sich die Behörde tatsächlich in einem Irrtum über den Aufenthaltsort des Betroffenen befindet (Senat, NStZ-RR 2000, 247; OLG Hamm, NStZ 2008, 533).

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 2 Ss OWi 695/09

    Verjährung, Unterbrechung, vorläufige Einstellung, Irrtum der Behörde,

    Dabei ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach dieser Vorschrift genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (OLG Bamberg, Beschl.v. 18. April 2007, 2 Ss OWi 1073/06; OLG Brandenburg NZV 2006, 100, 101; OLG Karlsruhe DAR 2000, 371 =VRS 99, 68; Senat in 2 Ss OWi 372/07 in VRR 2007, 438 = NZV 2007, 588; 2 Ss OWi 479/04 in NZV 2005, 491 = VRS 108, 217 mit Anmerkung König NZV 2005, 492; Weller in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 33 Rn. 52; Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 33 Rn. 3, 27).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 414/22

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren aufgrund vorläufiger

    Die insoweit ersichtlich fehlgehende Übersendung eines Anhörungsschreibens an eine weitere Adresse und die im Anschluss daran getroffene Anordnung einer Verfahrenseinstellung erstrebte subjektiv die Merkmale der Unterbrechungshandlung - einer wirklichen Ermittlung des Aufenthaltes im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG - nicht; bei dieser Sachlage ist für die Annahme einer verjährungsunterbrechenden Wirkung der Einstellung bzw. Anordnung der Aufenthaltsermittlung kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6. März 2000 - 2 Ss 163/98, zit. nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2022 - 2 OLG 53 OWi 414/22
    Die insoweit ersichtlich fehlgehende Übersendung eines Anhörungsschreibens an eine weitere Adresse und die im Anschluss daran getroffene Anordnung einer Verfahrenseinstellung erstrebte subjektiv die Merkmale der Unterbrechungshandlung - einer wirklichen Ermittlung des Aufenthaltes im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG - nicht; bei dieser Sachlage ist für die Annahme einer verjährungsunterbrechenden Wirkung der Einstellung bzw. Anordnung der Aufenthaltsermittlung kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6. März 2000 - 2 Ss 163/98, zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00   

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https://dejure.org/2000,7786
OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00 (https://dejure.org/2000,7786)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.02.2000 - 2 Ss 12/00 (https://dejure.org/2000,7786)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 2 Ss 12/00 (https://dejure.org/2000,7786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehrsgefährdung; Gefährdung des Straßenverkehrs; Tateinheit; Entziehung; Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Relative Fahruntüchtigkeit; Abbau; Blutalkoholkonzentration

  • Judicialis

    StGB § 315 c I Nr. 1 a; ; StGB § 315 c I Nr. 2 d; ; StGB § 316

  • rechtsportal.de

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 2d, § 316
    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 371
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Nachvollziehbar beschrieben werden kann die Gefahrenlage indessen durch möglichst konkrete Angaben zum Fahrverhalten des Fahrzeugs, zu Reaktionen des Fahrers und zu wahrnehmbaren Veränderungen des verkehrstypischen Geschehensablaufs, wozu bei einem starken Bremsvorgang beispielsweise etwa quietschende Reifen, Ausbrechen, Schlingern oder Schleudern des Fahrzeugs, das Umherfliegen von Gegenständen im Fahrzeuginneren oder das Ansprechen von Sicherheitsgurten gehören können (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 37, 38; Beschlüsse des Senats vom 28. März 1995 - 2 Ss 24/95 -, vom 13. August 1996 - 2 Ss 231/96 -, vom 9. November 1997 - 2 Ss 286/97 - und vom 2. September 1998 - 2 Ss 232/98 -).
  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Im Bereich unter 0, 3 o/oo kommt jedoch regelmäßig die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht in Betracht, vielmehr setzt die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit in der Regel die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 3 o/oo voraus (BGH VRS 49, 429; 21, 54; OLG Saarbrücken ZfS 1999, 356; OLG Köln NZV 1995, 454, NZV 1989, 357; BayOBLG DAR 1989, 427; OLG Koblenz VRS 45, 118).
  • OLG Koblenz, 28.01.1988 - 1 Ss 537/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Insoweit bedarf der Tatrichter jedoch der Hilfe eines Sachverständigen (vgl. statt vieler: OLG Koblenz NZV 1988, 69) und er hat die maßgeblichen Erwägungen im Einzelnen im Urteil nachvollziehbar darzulegen (OLG Hamm NJW 1974, 1433).
  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Im Bereich unter 0, 3 o/oo kommt jedoch regelmäßig die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht in Betracht, vielmehr setzt die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit in der Regel die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 3 o/oo voraus (BGH VRS 49, 429; 21, 54; OLG Saarbrücken ZfS 1999, 356; OLG Köln NZV 1995, 454, NZV 1989, 357; BayOBLG DAR 1989, 427; OLG Koblenz VRS 45, 118).
  • BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89

    Im Zustand der sog. relativen Fahruntauglichkeit sind bei nachgewiesenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Im Bereich unter 0, 3 o/oo kommt jedoch regelmäßig die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht in Betracht, vielmehr setzt die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit in der Regel die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 3 o/oo voraus (BGH VRS 49, 429; 21, 54; OLG Saarbrücken ZfS 1999, 356; OLG Köln NZV 1995, 454, NZV 1989, 357; BayOBLG DAR 1989, 427; OLG Koblenz VRS 45, 118).
  • OLG Hamm, 12.03.1974 - 5 Ss 83/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Insoweit bedarf der Tatrichter jedoch der Hilfe eines Sachverständigen (vgl. statt vieler: OLG Koblenz NZV 1988, 69) und er hat die maßgeblichen Erwägungen im Einzelnen im Urteil nachvollziehbar darzulegen (OLG Hamm NJW 1974, 1433).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Eine solche ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 1993, 403; BGH NStZ 1985, 263).
  • OLG Koblenz, 24.06.1993 - 1 Ss 68/93

    Gefährdung des Straßenverkehrs; Nichtbeachtung der Vorfahrt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Eine solche ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 1993, 403; BGH NStZ 1985, 263).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 279/86

    Vorliegen von Gesetzeskonkurrenz zwischen Vergewaltigung und versuchter Nötigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Auch dann beträgt der maximale stündliche Abbauwert 0, 2 o/oo zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo (BGH VRS 71, 363).
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 409/75

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit - Relative

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
    Im Bereich unter 0, 3 o/oo kommt jedoch regelmäßig die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht in Betracht, vielmehr setzt die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit in der Regel die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 3 o/oo voraus (BGH VRS 49, 429; 21, 54; OLG Saarbrücken ZfS 1999, 356; OLG Köln NZV 1995, 454, NZV 1989, 357; BayOBLG DAR 1989, 427; OLG Koblenz VRS 45, 118).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.1999 - Ss 116/98
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85

    Darlegungspflicht des Tatgerichts bei Anschluss an das Ergebnis eines

  • OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige

    Eine solche ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (Beschluss des Senats vom 10.02.2000 - 2 Ss 12/00 - m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Eine solche ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (Senat, 2 OLG 4 Ss 18/16 v. 17.03.2016, juris Rn. 16; 2 Ss 12/00 v. 10.02.2000 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Ausnahmsweise kann jedoch von einer solchen Anordnung abgesehen werden, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat von den genannten Regelfällen zugunsten des Betroffenen unterscheidet und hierdurch die tatbestandsbezogene oder die rechts-folgenbezogene Vermutung entkräftet wird (vgl. Senat DAR 2000, 371 f.) und der notwendige Warneffekt auch ohne Verhängung eines Fahrverbots - etwa durch bloße Erhöhung der Geldbuße - erreicht werden kann (§ 4 Abs. 4 BKatV).
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13

    Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von

    Zur Ermittlung der Fahrtüchtigkeit im Wege der Rückrechnung ist zugunsten des Täters ( geringstmögliche Blutalkoholkonzentration) von einem stündlichen Abbau von 0, 1 %o auszugehen; jedoch sind, um bei längerer Resorptionsdauer jede Benachteiligung des Täters auszuschließen, die ersten beiden Stunden nach Trinkende grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen (vgl. OLG Koblenz [10.02.00] DAR 2000, 371 [372]; BayObLG zfs 2001, 517 = DAR 2002, 80; OLG Hamm zfs 2002, 306 = NZV 2002, 279; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10. Aufl., Rdnrn. 90 ff., 260 ff.; Haase zfs 2004, 149; SenE v. 23.03.2010 - III-1 RVs 49/10 -).

    Ferner ist zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass die Resorption zur Tatzeit bereits abgeschlossen war, so dass sich die Rückrechnung auch auf die Zeit nach Trinkende erstreckt (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 334; OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372]).

  • OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15

    Fahren entgegen der Fahrtrichtung stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
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