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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 562/91   

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https://dejure.org/1992,1750
BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 562/91 (https://dejure.org/1992,1750)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 4 AZR 562/91 (https://dejure.org/1992,1750)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 (https://dejure.org/1992,1750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pausenregelung während der Nachtschicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1 und 5, § 35 Abs. 3; AZO § 12 Abs. 2; AZO Kr § 3
    Keine Vergütung von Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nach der betrieblichen Pausenregelung arbeitsfrei hätte, aber dennoch arbeitet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 752
  • BB 1992, 2512
  • DB 1993, 1194
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90

    Ruhepausen des Krankenpflegepersonals

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 562/91
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAGE 58, 243, 247 = AP Nr. 1 zu § 3 AZO Kr, zu II 2 der Gründe und BAG Urteil vom 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, jeweils m. w. N.) hat das Landesarbeitsgericht den weder gesetzlich noch tariflich festgelegten Begriff der "Pause" zutreffend unter Rückgriff auf den natürlichen Sprachgebrauch bestimmt.
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 562/91
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAGE 58, 243, 247 = AP Nr. 1 zu § 3 AZO Kr, zu II 2 der Gründe und BAG Urteil vom 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, jeweils m. w. N.) hat das Landesarbeitsgericht den weder gesetzlich noch tariflich festgelegten Begriff der "Pause" zutreffend unter Rückgriff auf den natürlichen Sprachgebrauch bestimmt.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Pausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - zu I 2 der Gründe; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 10; Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 9; ErfK/Wank 15. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 1; Schliemann 2. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 6, jeweils mwN) .
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Nach § 4 ArbZG sind - nicht zur Arbeitszeit zählende und nicht nach § 611 Abs. 1 BGB zu vergütende - Pausen im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - zu I 2 der Gründe; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 10; Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 9; ErfK/Wank 15. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 1; Schliemann 2. Aufl. § 4 ArbZG Rn.   6, jeweils mwN) .
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Pausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 10; 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - zu I 2 der Gründe; Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 9; ErfK/Wank 15. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 1; Schliemann 2. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 6, jeweils mwN) .
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich um festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, bei der ein Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich hierfür bereit halten muß (23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - AP AZO Kr § 3 Nr. 6 = EzA AZO § 12 Nr. 6; ErfK/Wank 3. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 2).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2019 - 2 Sa 11/18

    Ruhepause nach § 4 ArbZG - Schichtunterbrechung - Bundespolizeilicher

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst = DB 2004, 138 = NZA 2004, 164; BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft = DB 2003, 2014 = NZA 2003, 1212; BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - AP Nr. 6 zu § 3 AZO Kr = DB 1993, 1194 = NZA 1993, 752).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, daß der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - AP AZO Kr § 3 Nr. 6 = EzA AZO § 12 Nr. 6; 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - AP AZO Kr § 3 Nr. 5 = EzA AZO § 12 Nr. 5; 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - BAGE 58, 243).
  • LAG Köln, 27.11.2013 - 5 Sa 376/13

    Zuweisung von Pausen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 562/91) habe der Arbeitgeber seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schaffe, die es den Arbeitnehmern ermögliche, die Ruhepause zu nehmen.

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer Vergütung für die gesamte Schicht verlangen, wenn der Arbeitgeber für die Schicht zwar eine Pause vorgesehen, der Arbeitnehmer jedoch durchgearbeitet hat, weil der Arbeitgeber ihm die Pause nicht ordnungsgemäß zugewiesen hat (vgl. BAG 19. Juni 1997 - 6 AZR 173/96 - juris: Krankenschwester im Nachtdienst; 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - NZA 1993, 752: Pausenregelung während der Nachtschicht im Altenheim; 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - ZTR 1992, 378: Ruhepausen des Krankenpflegepersonals) .

    Aus der Entscheidung des BAG vom 23. September 1992 (4 AZR 562/91 - NZA 1993, 752) folgt entgegen der Auffassung der Beklagten keine andere Betrachtung.

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, daß der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - AP AZO Kr § 3 Nr. 6 = EzA AZO § 12 Nr. 6; 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90 - AP AZO Kr § 3 Nr. 5 = EzA AZO § 12 Nr. 5).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Eine Pausenregelung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn es den Arbeitnehmern aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist, Pausen zu nehmen (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - AP AZO Kr § 3 Nr. 6 = EzA AZO § 12 Nr. 6).
  • LAG Saarland, 29.11.2023 - 2 Sa 82/21

    Klage einer Ärztin auf Vergütung von in einer Betriebsvereinbarung festgelegten

    Denn Pausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten, noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann (BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 Rn. 21, juris; Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 Rn. 20, juris; Urteil vom 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 10, juris).
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • VG Chemnitz, 03.07.2019 - 3 K 2020/15

    Pause oder Arbeitszeit? Polizist in Uniform beim Mittagessen

  • LAG Köln, 17.02.2016 - 11 Sa 734/15

    Vergütungspflicht; Arbeitsbereitschaft; Einzelfall

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 479/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung, Ausschlussfristen

  • LAG Köln, 23.08.2001 - 6 Sa 567/01

    Pause; Lohnabzug; Mitbestimmung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.1999 - 7 Sa 184/99

    Das für eine halbstündige Pause bezahlte Entgelt als Arbeitsvergütung nach den

  • LAG Köln, 14.11.2012 - 3 Sa 565/12

    Arbeitsentgelt für sog. Breakstunden nebst Zuschlägen; Abgrenzung der als sog.

  • LAG Berlin, 14.06.1996 - 6 Sa 32/96

    Arbeitsentgelt: Überstundenvergütung - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Nürnberg, 13.10.2016 - 1 Sa 272/16

    Vertragsauslegung - Bezugnahmeklausel - Pausennahme

  • ArbG Neumünster, 17.01.1996 - 3b Ca 1407/95

    Vergütung für Altenpflegerin während der Nachtschicht; Pflicht des Arbeitgebers

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Rechtsprechung
   BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1724
BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) (https://dejure.org/1993,1724)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) (https://dejure.org/1993,1724)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) (https://dejure.org/1993,1724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Privatisierung - MfS - Vordienstzeiten - Anrechnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    TVG § 1; ZPO § 114
    Anrechnung von Dienstzeiten des MfS

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1004
  • BB 1993, 1152
  • DB 1993, 1194
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Vielmehr ist davon auszugehen, daß die Rechtsvorgängerin der Beklagten nur der seinerzeit bestehenden Rechtslage Rechnung tragen, nicht aber weitere rechtsgeschäftliche Verpflichtungen übernehmen wollte (so auch BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06

    Änderung der Entlohnungsform durch Betriebsvereinbarung - Änderungskündigung

    Hier kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht davon ausgehen, dass der Bezeichnung einer einzelnen Arbeitsbedingung oder Vergütungsform überhaupt eine über die Verweisung auf den Tarifvertrag hinausgehende eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BAG vom 21.01.2004 - 6 AZR 583/02; BAG vom 28.06.2001 - 6 AZR 114/00 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB "Arbeitszeit"; BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 zu BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe").
  • LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06

    Altersversorgung betriebliche - Verfallbarkeit einer Anwartschaft bei Ausscheiden

    Dann ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass einer derartigen Erklärung keine weitere Bedeutung zukommt, als sie auch in der genannten Rechtsgrundlage enthalten ist (vgl. BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe"; BAG vom 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 = AP Nr. 21 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 623/95

    Beschäftigungszeit - Überleitungsvertrag

    Ein weitergehender rechtsgeschäftlicher Verpflichtungswille kann der Vereinbarung über die Betriebszugehörigkeit im Überleitungsvertrag nicht entnommen werden (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Erl.
  • LAG Thüringen, 12.06.1995 - 8 Sa 619/94

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten - BAT-O § 19

    Denn es steht in ihrem gerichtlicherseits nur sehr beschränkt überprüfbaren Ermessen, welche Zeiten in der früheren DDR sie als Beschäftigungszeit i. S. des § 19 BAT-O anrechnen wollen (vgl. BAG Urteil vom 23.06.1994 - 6 AZR 911/93 - Der Betrieb 95, 278; BAG Beschluss vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 - AP 4 zu § 1 Tarifvertragsgesetz - Bewachungsgewerbe).
  • BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Es ist nicht sachfremd, die Abfindungshöhe nach der tatsächlichen Betriebszugehörigkeitszeit beim letzten Beschäftigungsbetrieb und dessen Rechtsvorgänger zu berechnen (BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 140/96

    Beschäftigungszeit: Errechnung - "anderer" Betrieb

    Die Betriebszugehörigkeit hatte danach Bedeutung für Zuwendungen bei Arbeitsjubiläen, der Zahlung von Zuschlägen zur Jahresprämie und der Gewährung von Treueprämien aufgrund von Rahmen- oder Betriebskollektivverträgen (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe; Dobberahn/Erasmy, NZA 1994, 107, 108).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 701/93

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Anrechnung der Dauer einer Dienstzeit bei der

    Das hat zur Folge, daß die Unternehmen im Interesse des Staates geleistete Dienste ihrer Arbeitnehmer auch nicht so bewerten müssen, als seien sie für ihre Betriebe selbst geleistet worden (vgl. auch: BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 871/93

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Bemessung nach Betriebszugehörigkeit -

    Das hat zur Folge, daß die Unternehmen im Interesse des Staates geleistete Dienste ihrer Arbeitnehmer auch nicht so bewerten müssen, als seien sie für ihre Betriebe selbst geleistet worden (vgl. auch: BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.1995 - 5 Sa 66/94

    Abfindung: Beschäftigungszeit - Berechnung - BAT-O und BMT-G-Ost

    Ein darüber hinausgehender weiterer rechtsgeschäftlicher Verpflichtungswille der Rechtsvorgängerin der Beklagten ist nicht zu erkennen (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 1.4.1993 - 4 AZR 73/93, A - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 352/96

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten; Anrechenbarkeit von bestimmten

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Rechtsprechung
   ArbG Hannover, 22.04.1993 - 11 Ca 633/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6467
ArbG Hannover, 22.04.1993 - 11 Ca 633/92 (https://dejure.org/1993,6467)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 22.04.1993 - 11 Ca 633/92 (https://dejure.org/1993,6467)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 22. April 1993 - 11 Ca 633/92 (https://dejure.org/1993,6467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 626 Abs. 2 BGB; Art. 5 GG; § 13 Abs. 1 KSchG; § 4 Abs. 1 KSchG; § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG
    Kündigung aus wichtigem Grund wegen Verteilens asylantenfeindlicher und ausländerfeindlicher Texte an die Mitarbeiter von Kunden; Einschränkung der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers durch die Loyalitätspflicht; Abwägungskriterien für die Prognoseentscheidung für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung aus wichtigem Grund wegen Verteilens asylantenfeindlicher und ausländerfeindlicher Texte an die Mitarbeiter von Kunden; Einschränkung der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers durch die Loyalitätspflicht; Abwägungskriterien für die Prognoseentscheidung für die ...

  • Der Betrieb

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 1
    Ausländerhetze eines Außendienstmitarbeiters: Generelle Eignung als Grund zur fristlosen Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1218
  • DB 1993, 1194
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

    Auszug aus ArbG Hannover, 22.04.1993 - 11 Ca 633/92
    Eine Abmahnung ist ferner entbehrlich, wenn das Arbeitsverhältnis durch die begangene Vertragsverletzung so stark verletzt ist, daß selbst eine künftige Besserung der Zusammenarbeit an dem Vertrauensverlust nichts mehr ändert (vgl. KR-Hillebrecht, a.a.O., § 626 BGS Anm. 99 m.w.N. z.Rspr. und Anm. 100; "irreparable" Zerstörung des Vertrauensverhältnisses, vgl. BAGE 19, 351, 354 [BAG 19.06.1967 - 2 AZR 287/66] zu II der Gründe; BAGE 26, 116, 127 [BAG 04.04.1974 - 2 AZR 452/73] zu V 2 der Gründe; BAG, Urteil vom 05.11.1992, ArbuR 1993, 124).

    Hier sieht das Gericht einen maßgeblichen Unterschied zu dem vom BAG entschiedenen Fall "Juden-Witz" (BAG, Urteil, vom 05.11.1992, 2 AZR 287/92 , ArbuR 1993, 124), in dem ein Lehrer wiederholt einen geschmacklosen "Juden-Witz" erzählt und sich damit gerechtfertigt hat, wegen solcher "Witzchen" dürfe seine berufliche Laufbahn nicht tangiert werden.

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus ArbG Hannover, 22.04.1993 - 11 Ca 633/92
    Eine Abmahnung ist ferner entbehrlich, wenn das Arbeitsverhältnis durch die begangene Vertragsverletzung so stark verletzt ist, daß selbst eine künftige Besserung der Zusammenarbeit an dem Vertrauensverlust nichts mehr ändert (vgl. KR-Hillebrecht, a.a.O., § 626 BGS Anm. 99 m.w.N. z.Rspr. und Anm. 100; "irreparable" Zerstörung des Vertrauensverhältnisses, vgl. BAGE 19, 351, 354 [BAG 19.06.1967 - 2 AZR 287/66] zu II der Gründe; BAGE 26, 116, 127 [BAG 04.04.1974 - 2 AZR 452/73] zu V 2 der Gründe; BAG, Urteil vom 05.11.1992, ArbuR 1993, 124).
  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Hannover, 22.04.1993 - 11 Ca 633/92
    Eine Abmahnung ist ferner entbehrlich, wenn das Arbeitsverhältnis durch die begangene Vertragsverletzung so stark verletzt ist, daß selbst eine künftige Besserung der Zusammenarbeit an dem Vertrauensverlust nichts mehr ändert (vgl. KR-Hillebrecht, a.a.O., § 626 BGS Anm. 99 m.w.N. z.Rspr. und Anm. 100; "irreparable" Zerstörung des Vertrauensverhältnisses, vgl. BAGE 19, 351, 354 [BAG 19.06.1967 - 2 AZR 287/66] zu II der Gründe; BAGE 26, 116, 127 [BAG 04.04.1974 - 2 AZR 452/73] zu V 2 der Gründe; BAG, Urteil vom 05.11.1992, ArbuR 1993, 124).
  • LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93

    Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen;

    Auch provozierende ausländerfeindliche oder menschenverachtende Äußerungen im Betrieb können danach den Arbeitgeber zu außerordentlichen Kündigung berechtigten (BAG, Urteil vom 05.11.1992 - AuR 1993, 124 ; ArbG Hannover, Urteil vom 22.04.1993 - DB 1993, 1194 = BB 1993, 1218; ArbG Siegburg, Urteil vom 04.11.1993 - DB 1994, 1146 = NZA 1994, 698; ArbG Bremen, Urteil vom 29.06.1994 - BB 1994, 1568; LAG Hamm, Urteil vom 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94 -).

    Eine Abmahnung war insoweit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht entbehrlich (vgl. auch ArbG Hannover, Urteil vom 22.04.1993 - BB 1993, 1218; ArbG Siegburg, Urteil vom 04.11.1993 - NZA 1994, 698, 701 = DB 1994, 1146; LAG Hamm, Urteil vom 12.04.1994 - BB 1994, 1288 ).

  • LAG Hamm, 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94

    Kündigung: fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen

    Auch provozierende ausländerfeindliche oder menschenverachtende Äußerungen im Betrieb können danach den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (BAG, Urteil vom 05.11.1992, AuR 1993, 124 ; ArbG Hannover, Urteil vom 22.04.1993, DB 1993, 1194 = BB 1993, 1218; Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.11.1993, DB 1994, 1146 = NZA 1994, 698; Arbeitsgericht Bremen, Urteil vom 29.06.1994, BB 1994, 1568).
  • LAG Hamm, 12.04.1994 - 6 Sa 1839/93

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Dem vom Arbeitsgericht Hannover, BB 1993, 1218 entschiedenen Fall lag z.B. dasselbe Pamphlet zugrunde.
  • ArbG Siegburg, 04.11.1993 - 4 Ca 1766/93

    Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Abgabe

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