Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 04.11.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2005 - C-188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11
EuGH, 27.01.2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff 'Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • Europäischer Gerichtshof

    Junk

  • EU-Kommission PDF

    Irmtraud Junk gegen Wolfgang Kühnel.

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff 'Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • EU-Kommission

    Irmtraud Junk gegen Wolfgang Kühnel

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über die Entlassung einer Arbeitnehmerin; Erteilung von zweckdienlichen Auskünften an den Betriebsrat und Unterrichtung desselben über die Gründe für die geplanten Entlassungen durch den Arbeitgeber; Vereinbarung eines ...

  • hensche.de

    Massenentlassung, EU-Recht

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. J... uli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 2; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 3; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 4; ; KSchG § 17 Abs. 3; ; KSchG § 18; ; KSchG § 18 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff ,Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • datenbank.nwb.de

    Begriff "Entlassung" - Zeitpunkt von Entlassungen und Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Massenentlassungen: Entlassung im Sinne der EG-Richtlinie ist die Kündigungserklärung (nicht, wie bisher vom BAG angenommen, die tatsächliche Beendigung des Arbeisverhältnisses) ? Kündigungsausspruch erst nach Einleitung des Verfahrens zur Konsultation der Agentur für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Junk

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff "Entlassung" - Zeitpunkt der Entlassung

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Neue Anforderungen an die Massenentlassungsanzeige

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Voraussetzung für wirksame Massenentlassungen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.1.2005)

    Betriebsräte bei Massenentlassungen gestärkt // Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigungen verhandeln

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.2.2005)

    Firma muss Massenentlassungen rechtzeitig Arbeitsagentur mitteilen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigungsrecht - Wie die Massenentlassungsanzeige im Lichte der neuen EuGH-Entscheidung zu sehen ist

  • zap-verlag.de PDF (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung zur Massenentlassungsrichtlinie auf das deutsche Kündigungsschutzrecht

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff der Entlassung (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 3/2005, S. 30)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Berlin - Auslegung der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225, S. 16) - Begriff der Entlassung oder der Kündigung - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1099
  • ZIP 2003, 1265
  • ZIP 2005, 230
  • EuZW 2005, 145
  • NZA 2005, 213
  • BB 2005, 331
  • DB 2005, 453
  • DB 2005, 454
 
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Wird zitiert von ... (397)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 07.07.1988 - 55/87

    Moksel / BALM

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Durch das Anzeigeverfahren soll die Agentur für Arbeit rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Die Kündigung kann daher erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß erfolgt ist (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17, BAGE 155, 245; vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff.; BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25 ff., BAGE 128, 256) .

    Die Anzeigepflicht als selbstständiger Teil des Massenentlassungsverfahrens soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, durch geeignete Maßnahmen Belastungen des Arbeitsmarkts zu vermeiden oder zumindest zu verzögern, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 28; 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Aus dem Zweck des Anzeigeverfahrens folgt aber, dass die Anzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten ist, bei der es zu den innerhalb der Sperrfrist zu bewältigenden sozioökonomischen Auswirkungen kommt (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47 f.) .

    Diese Sanktionsfolge hat im Übrigen bereits der Gerichtshof klargestellt, wenn er annimmt, dass Art. 3 der MERL der Kündigung nicht "entgegensteht", wenn die Kündigung erst nach der Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgt (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 53) .

    Die Massenentlassungsanzeige soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    (b) Der Zweite, der Sechste und der Achte Senat bejahen die Möglichkeit, nationalen Vertrauensschutz annehmen zu können, für Sekundärrecht auch dann, wenn der EuGH die Wirkung einer Vorabentscheidung nicht zeitlich begrenzt hat (vgl. in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 [- C-188/03 - Rn. 31 ff., 40 ff., Slg. 2005, I-885] grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., vor allem Rn. 42, BAGE 117, 281; bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156; dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324).

    Die Kritiker meinen, sie widerspreche der Vorgehensweise des Zweiten, des Sechsten und des Achten Senats in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG (grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., BAGE 117, 281; bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156; dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324).

    (bb) Der Zweite Senat hatte nicht sehr lange vor der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) mit Urteil vom 18. September 2003 seine bisherige Auffassung bestätigt.

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Die Kündigung kann daher erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige erfolgt ist (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17, BAGE 155, 245; vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff.; BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25 ff., BAGE 128, 256) .

    Die Agentur für Arbeit soll rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Diese Rechtsfrage ist bereits durch die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - [Junk]) geklärt.

    (1) Der Zweck der Anzeige besteht darin, es der zuständigen Behörde zu ermöglichen, innerhalb der Frist des Art. 4 Abs. 1 MERL (Entlassungssperre), die grundsätzlich 30 Tage beträgt, nach Lösungen für die durch die beabsichtigten Massenentlassungen aufgeworfenen Probleme zu suchen (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47, 51) .

    (2) Vor dem Hintergrund dieses Verständnisses des EuGH ist es konsequent, dass dieser in der Rechtssache Junk die zweite Vorlagefrage, ob für den Fall, dass unter "Entlassung" die Kündigung zu verstehen ist, sowohl das Konsultations- als auch das Anzeigeverfahren vor Ausspruch der Kündigung abgeschlossen sein müssen, dahin beantwortet hat, dass die Massenentlassung nach dem Ende des Konsultationsverfahrens und während des Anzeigeverfahrens erfolgen darf, sofern nur die Kündigung erst nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung erfolgt (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 53 f.) .

    Nach dem Verständnis des EuGH ist die Anzeigepflicht also zu erfüllen, bevor der Arbeitgeber durch die Mitteilung der Kündigung seiner Entscheidung, das Arbeitsverhältnis zu beenden, Ausdruck gegeben hat (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 36) , nicht aber, bevor der Arbeitgeber seinen Kündigungsentschluss abschließend gefasst hat.

    aa) Der unionsrechtlich determinierte Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen knüpft an den Zeitpunkt der Entlassung und damit an den Zugang der Kündigungserklärung an (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 23, BAGE 158, 104 unter Verweis auf EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39; in diesem Sinne schon BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 33; ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - zu B I 4.2 der Gründe; 29. März 2019 - 3 Sa 1253/18 - zu B I 5 c der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 10 Sa 306/18 - zu I 1 f cc der Gründe; ErfK/Kiel 19. Aufl. KSchG § 17 Rn. 11; aA: LAG Berlin-Brandenburg 25. April 2019 - 21 Sa 1534/18 - zu II 1 e bb (1) der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 6 Sa 657/18 - zu A III 1 b aa ddd (5) der Gründe: Abgabe der Kündigungserklärung mit Verlassen des Machtbereichs des Arbeitgebers; Wolff/Köhler BB 2017, 1078, 1079) .

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1918
LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04 (https://dejure.org/2004,1918)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2004 - 11 Sa 957/04 (https://dejure.org/2004,1918)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2004 - 11 Sa 957/04 (https://dejure.org/2004,1918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 6 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz a. F.
    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine ordentliche Kündigung; Kriterien für die Beurteilung einer ausreichenden Sozialauswahl; Vergleichbarkeit und Austauschbarkeit von Arbeitnehmern bei unterschiedlicher tariflicher Eingruppierung; Wertungsspielraum des Arbeitgebers und ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    GG Art. 6 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz a. F.
    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • rewis.io
  • bezirksbetriebsvertretung.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • Der Betrieb

    Soziale Auswahl im Kündigungsschutzverfahren ? Berücksichtigung eines Doppelverdiensts im Rahmen der zu beachtenden Unterhaltspflichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Doppelverdiener bei Sozialauswahl berücksichtigen!

  • doczz.fr (Auszüge)

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 S. 1 1. HS KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Ein Doppelverdienst muss bei der Sozialauswahl berücksichtigt werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Wie ist ein Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl zu berücksichtigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 454
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    Jedenfalls kommt nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG a. F. der Betriebszugehörigkeit keine Priorität gegenüber den anderen Kriterien zu (BAG 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 42; BAG 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 49).

    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 28; BAG 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - a. a. O.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz, 8. Aufl. 2002, Rz. 1161; Rost; ZIP 1982, 1396, 1400).

    Daher können sich mehrere Entscheidungen als zutreffend erweisen (BAG 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - a. a. O.).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber im Ergebnis verpflichtet würde, einem verheirateten Arbeitnehmer nur wegen seiner familiären Bindung zu kündigen (BAG 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 49).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen (BAG 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 43; BAG 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 52).

    Die tarifliche Eingruppierung kann nämlich die Frage, ob Arbeitnehmer austauschbar sind, nur in engen Grenzen herangezogen werden, wobei dies vor allem bei ausgesprochenen Hilfstätigkeiten gilt (BAG 25.04.1985 - 2 AZR 140/84 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 35; BAG 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 851).

  • LAG Hamm, 29.05.1985 - 2 Sa 560/85

    Sozialauswahl; Betriebszugehörigkeitsdauer; Berücksichtigung früherer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    Auf die Eintragungen in den Lohnsteuerkarten kann sich der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang nicht verlassen, weil diese unvollständig sein können (so schon LAG Hamm 29.03.1985 - 2 Sa 560/85 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 1).

    Auf die Eintragungen in den Lohnsteuerkarten kann sich der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang nicht verlassen, weil diese unvollständig sein können (LAG Hamm 29.03.1985 - 2 Sa 560/85 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 1; Bütefisch, a. a. O., S. 238; HK-Dorndorf, KSchG § 1 Rz. 1074; KR/Etzel, a. a. O.; § 1 KSchG Rz. 663).).

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (BAG 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 28; BAG 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - a. a. O.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz, 8. Aufl. 2002, Rz. 1161; Rost; ZIP 1982, 1396, 1400).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen (BAG 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 43; BAG 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 52).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    a) Zunächst hat der Arbeitgeber im Betrieb den Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer zu ermitteln, wobei die Auswahl betriebsbezogen unter vergleichbaren Arbeitnehmern zu erfolgen hat (BAG 17.09.1989 - 2 AZR 725/97 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 36).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    Ob eine Willenserklärung, wie die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bis zu ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (st. Rspr., z. B. BAG 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8; BAG 12.04.2002 - 2 AZR 706/00 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 48).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    Jedenfalls kommt nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG a. F. der Betriebszugehörigkeit keine Priorität gegenüber den anderen Kriterien zu (BAG 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 42; BAG 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 49).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    Die tarifliche Eingruppierung kann nämlich die Frage, ob Arbeitnehmer austauschbar sind, nur in engen Grenzen herangezogen werden, wobei dies vor allem bei ausgesprochenen Hilfstätigkeiten gilt (BAG 25.04.1985 - 2 AZR 140/84 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 35; BAG 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 851).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04
    Vergleichbarkeit setzt Austauschbarkeit auf derselben Ebene der Betriebshierarchie (sog. horizontale Vergleichbarkeit) ohne Änderung der Arbeitsbedingungen, wozu der Arbeitgeber z. B. auch aufgrund einer Versetzungsklausel in der Lage ist (vgl. BAG 28.10.1999 - 2 AZR 437/98 - EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 48; BAG 28.08.2003 - 2 AZR 368/02 - EzA § 125 InsO Nr. 1), voraus (BAG 05.10.1995 - 2 AZR 269/95 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82; vgl. auch BAG 22.04.2004 - 2 AZR 244/03 - demnächst EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 53).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 244/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers

  • BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98

    Änderungskündigung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stillegung

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

    Nach Dafürhalten der Kammer fällt die Gewichtung der Unterhaltspflicht auch nicht im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG ohne weiteres gegen den verheirateten Arbeitnehmer ohne Kind und für den unverheirateten Arbeitnehmer mit Kind aus (vgl. BAG, Urteil vom 05.12.2002, a.a.O.; zur Doppelverdiener-Problematik: Kammerurteil vom 25. August 2004, a.a.O., LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2004, 11 Sa 957/04, LAGE Nr. 47 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).
  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

    Angesichts der Besonderheiten des Falles kann offen bleiben, ob der Beklagte den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, die für die beiden Kinder keinen Freibetrag aufwies, zumindest angesichts des Umstands einer Massenentlassung in der Insolvenz vertrauen durfte oder vor Ausspruch der Kündigung insoweit beim Kläger nachfragen musste (s. dazu LAG Köln vom 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - = LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 45a; LAG Niedersachsen vom 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 = LAGReport 2005, 52; LAG Düsseldorf vom 04.11.2004 - 11 Sa 957/04 - = DB 2005, 454; LAG Hamm vom 06.07.2000 - 4 Sa 233/00 - = ZinsO 2001, 336).
  • LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05

    Sozialauswahl; Unterhaltspflichten; Lohnsteuerkarteneinträge;

    Auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte kann sich der Arbeitgeber deshalb in diesem Zusammenhang nicht verlassen (LAG Düsseldorf v. 04.11.2004 - DB 2005, 454; HK-Dorndorf, Kündigungsschutzgesetz, 4. Aufl. § 1 Rn 1047; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 678 d; Linck, AR-Blattei 1020.1.2 Rn. 85; APS/Kiel, Kündigungsschutzgesetz, 2. Aufl. § 1 Rn. 725; Kleinebrink, DB 2005, 2524 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2006 - 10 Sa 121/06

    Berücksichtigung von dem Arbeitgeber unbekannten Unterhaltsverpflichtungen des

    Der Arbeitgeber ist daher zur Vermeidung von Fehlern bei Durchführung der Sozialauswahl gehalten, die vergleichbaren Arbeitnehmer nach bestehenden Unterhaltsverpflichtungen zu befragen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 08.03.2002 - 8 Sa 1450/01 - LAG Hamm v. 29.05.1985 - 2 Sa 560/85 - LAG Düsseldorf v. 04.11.2004 - 11 Sa 957/04 - Ascheid/Preis/Schmidt, Komm. zum Kündigungsrecht, § 1 KSchG Rz. 725 m.w.N.).
  • LAG München, 06.04.2006 - 4 Sa 389/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auch wenn es nicht von vornherein - was deshalb wiederum offen bleiben kann - nur auf die rechtliche, als solche bestehende - nicht die im konkreten Fall, auf Grund fehlender oder geringer Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person, gegebene tatsächliche - , Unterhaltspflicht ankommt (siehe etwa KR-Etzel, 7. Aufl. 2004, § 1 KSchG Rzn. 676 f, m. w. N., sowie den gerichtlichen Beschluss vom 29.09.2005, Ziff. 4. lit. a; siehe auch LAG Düsseldorf, U. v. 04.11.2004, LAGReport 2005, S. 127 f; Fröhlich, LAGReport 2005, S. 257 f; Lunk, NZA Beilage 1/2005, S. 41 f/43; Kleinebrink, DB 2005, S. 2522 f), ist die Ehefrau des Klägers als unterhaltsrelevant gegenüber diesem anzusehen, da diese nach den vom Kläger vorgetragenen und durch Vorlage des Gewinnfeststellungsbescheides des Finanzamts (M.) vom 01.08.2005 (Anl. K12, Bl. 229 f d. A.) sowie der Einnahme-/Überschussrechnung 2004 (Anl. K13, Bl 231 d. A.) ausreichend unter Beweis gestellten Sachverhalten nur über relativ bescheidene Einkünfte verfügt (Überschuss 2004: 10.529,51 EUR, Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2004: 11.034,-- EUR).
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