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   BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82   

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https://dejure.org/1982,4074
BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82 (https://dejure.org/1982,4074)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82 (https://dejure.org/1982,4074)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1982 - BReg. 2 Z 13/82 (https://dejure.org/1982,4074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 22, 51, 71; BGB §§ 1821, 1913, 2113, 2136
    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Ablehnung eines Antrags auf Löschung eines Nacherbfolgevermerks; Erforderlichkeit der Löschungsbewilligung eines gerichtlich bestellten Pflegers für noch nicht bekannte künftige Nacherben samt vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung; Umfang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1983, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.06.1982 - BReg. 2 Z 46/82

    Nachweis der Nacherbfolge angesichts eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82
    4. Erbrecht/Grundbuchrecht - Nachweis der Nacherbfolge angesichts eines Nacherbenvermerke Im Grundbuch (BayObLG, Beschluß vom 29.6.1982 - BReg 2 Z 46/82 mitgeteilt von Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer, München) GBO §§ 22, 29, 35 Für die Eintragung des Nacherben als Eigentümer genügt die Vorlage lediglich einer Sterbeurkunde für den Vorerben jedenfalls dann nicht, wenn der Nacherbe Im Nacherbenvermerk nicht hinreichend genau (In der Regel namentlich) bezeichnet ist.
  • BayObLG, 27.09.1957 - BReg. 2 Z 131/57
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82
    Dies käme hinsichtlich des Nacherbenvermerks beispielsweise dann in Betracht, wenn das Nachlaßgrundstück durch Verfügung des Vorerben wirksam (z. B. mit Zustimmung des Nacherben oder bei entgeltlicher VerfüHett Nr. 718 MINI:Molk Jun/August 1582 gung des befreiten Vorerben, vgl. § 2113 Abs. 1, 2, § 2136 BGB) und endgültig aus dem Nachlaß ausgeschieden wäre (vgl_ BayObLGZ 1957, 285, 288 = DNotZ 1958, 89 ; 1970, 137, 142 = DNotZ 1970, 686 ; OLG Oldenburg, JR 1963, 23 m. Anm. von Jansen, S. 24, a.a.O.; KEHE, Rd.-Nr. 28; Horber, Anm. 6 B c, je zu § 51 GBO ; Haegele, Rd.-Nr. 1792).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Grundbuchverfahren

    Das Amtsgericht geht im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (BayObLG DNotZ 1983, 318) und letzteres der Fall sein kann, wenn die Verfügung des Vorerben auch ohne Zustimmung des Nacherben voll wirksam war, weil der befreite Vorerbe entgeltlich verfügt hat (OLG München, DNotZ 2005, 697 ff.).
  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88

    Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

    a) Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des LG, daß ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist, §§ 19; 22 Abs. 1 GBO (BayObLG DNotZ 1983, 318, 319 m. w. N.; Horber/Demharter, 17. Aufl., § 51 GBO , Anm. 13; KEHE/Eickmann, 3. Aufl., § 51 GBO , Rd.-Nr. 28; Haegele/Schöner/ Stöber, GBR, B. Aufl., Rd.-Nr. 3510; Palandt/Edenhofer, 47. Aufl., § 2113 BGB, Anm. 1c aa).

    Das ist nach § 2113 Abs. 2 BGB der Fall, wenn die Verfügung entgeltlich erfolgte (BayObLG DNotZ 1983, 318, 320).

  • OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05

    Unzulässige weitere Beschwerde gegen Bestätigung einer Zwischenverfügung bei

    Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (BayObLG DNotZ 1983, 318).
  • BayObLG, 29.06.1982 - BReg. 2 Z 46/82

    Nachweis der Nacherbfolge angesichts eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Daß dies ausschließlich die Beteiligten zu 2) und 3) sind, ist aber aus dieser Eintragung weder beim Grundbuchamt offenkundig noch (in der Form des § 29 Abs. 1 GBO ) nachgewiesen (vgl. hierzu auch den Senatsbeschluß vom 17.3. 1982 BReg. 2 Z 13/82 m. N.).
  • LG Köln, 21.04.1982 - 11 T 294/81

    Kein Wohnungsrecht an Gartenlandparzelle

    3. Erbrecht/Grundbuchrecht - Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch (BayObLG, Beschluß vom 17.3. 1982 BReg 2 Z 13/82 -, mitgeteilt von Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer, München) GBO §§ 19; 22; 51; 71; BGB §§ 1821; 1913; 2/13; 2138 Unbeschrankte Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Löschung eines Nacherbenvermerks.
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