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   BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98   

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BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98 (https://dejure.org/1999,562)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - V ZB 34/98 (https://dejure.org/1999,562)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - V ZB 34/98 (https://dejure.org/1999,562)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 141, 169
  • NJW 1999, 2275
  • ZIP 1999, 791
  • MDR 1999, 796
  • DNotZ 1999, 1000
  • FGPrax 1999, 128
  • WM 1999, 969
  • BB 1999, 1238
  • DB 1999, 1492 (Ls.)
  • Rpfleger 1999, 383
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    Dies kann sich auf die Rechtsprechung des Senats stützen, wonach eine Belastung des Grundstücks durch den Verkäufer, dem dies im Kaufvertrag gestattet war, in ihrer Wirksamkeit gegenüber dem vormerkungsberechtigten Käufer nicht eingeschränkt ist (Urt. v. 22. April 1959, V ZR 193/57, LM § 883 BGB Nr. 6; v. 9. Januar 1981, V ZR 50/79, NJW 1981, 980, 981, insoweit in BGHZ 79, 201 nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    Ein dies klarstellender Vermerk verstößt nicht gegen den Zweck des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, dem gutgläubigen Erwerb eines Dritten nicht nachträglich den Ausweis durch das Grundbuch zu entziehen (Senat, BGHZ 25, 16, 22; 64, 194, 200).
  • OLG Köln, 02.11.1989 - 2 Wx 35/89

    Rechtspfleger; Beschwerdegericht; Erstbeschwerdegericht; Beschwerdeführer;

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    Gleiches soll bei außerhalb des Grundbuchs wirksam werdenden nachträglichen Verfügungsbeeinträchtigungen, etwa der Eröffnung des Konkursverfahrens (§§ 6, 108 KO), gelten, wenn mit Zustimmung des nunmehr Berechtigten ein wirksamer Rechtserwerb an dem Grundstück erfolgt (OLG Köln Rpfleger 1990, 159; OLG Saarbrücken, Rpfleger 1995, 404; Meikel/Böttcher, aaO, § 45 Rdn. 19; Demharter, aaO, § 45 Rdn. 18).
  • OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97

    Beschränkte Zulässigkeit eines Wirksamkeitsvermerks, Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    Hieran sieht es sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 24. August 1997 (DNotZ 1998, 311 = Rpfleger 1998, 106) gehindert.
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    c) Die Wirksamkeitsvermerke sind in der Veränderungsspalte sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei den Grundschulden einzutragen (BayObLG, Rpfleger 1998, 375; Haegele/Schöner/Stöber, aaO, Rdn. 1523; Meikel/Ebeling, aaO, § 18 GBV Rdn. 14; Demharter, aaO, § 22 Rdn. 19; Gursky, DNotZ 1998, 273, 278; Keller, BWNotZ 1998, 25, 29; Stöber, MittBayNot 1997, 143, 147; a.A. Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560; Bühler, BWNotZ 1995, 171, 172).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.1995 - 5 W 331/94

    Klarstellungsvermerk

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    Gleiches soll bei außerhalb des Grundbuchs wirksam werdenden nachträglichen Verfügungsbeeinträchtigungen, etwa der Eröffnung des Konkursverfahrens (§§ 6, 108 KO), gelten, wenn mit Zustimmung des nunmehr Berechtigten ein wirksamer Rechtserwerb an dem Grundstück erfolgt (OLG Köln Rpfleger 1990, 159; OLG Saarbrücken, Rpfleger 1995, 404; Meikel/Böttcher, aaO, § 45 Rdn. 19; Demharter, aaO, § 45 Rdn. 18).
  • BGH, 22.04.1959 - V ZR 193/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    Dies kann sich auf die Rechtsprechung des Senats stützen, wonach eine Belastung des Grundstücks durch den Verkäufer, dem dies im Kaufvertrag gestattet war, in ihrer Wirksamkeit gegenüber dem vormerkungsberechtigten Käufer nicht eingeschränkt ist (Urt. v. 22. April 1959, V ZR 193/57, LM § 883 BGB Nr. 6; v. 9. Januar 1981, V ZR 50/79, NJW 1981, 980, 981, insoweit in BGHZ 79, 201 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74

    Beschwerde gegen Grundbucheintragung

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    Ein dies klarstellender Vermerk verstößt nicht gegen den Zweck des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, dem gutgläubigen Erwerb eines Dritten nicht nachträglich den Ausweis durch das Grundbuch zu entziehen (Senat, BGHZ 25, 16, 22; 64, 194, 200).
  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 11/64

    Auflassungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    Zwar läßt die nach § 879 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Grundpfandrecht vorgehende Vormerkung (zur Rangfähigkeit der Vormerkung vgl. RGZ 124, 200, 202; Senat, BGHZ 46, 124, 127) dessen Wirksamkeit gegenüber dem Vormerkungsberechtigten unberührt.
  • BGH, 07.11.1980 - V ZR 50/79
    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98
    Dies kann sich auf die Rechtsprechung des Senats stützen, wonach eine Belastung des Grundstücks durch den Verkäufer, dem dies im Kaufvertrag gestattet war, in ihrer Wirksamkeit gegenüber dem vormerkungsberechtigten Käufer nicht eingeschränkt ist (Urt. v. 22. April 1959, V ZR 193/57, LM § 883 BGB Nr. 6; v. 9. Januar 1981, V ZR 50/79, NJW 1981, 980, 981, insoweit in BGHZ 79, 201 nicht abgedruckt).
  • RG, 02.05.1929 - V B 2/29

    1. Ist im Sinne des § 7 Abs. 4 AufwG. die Hypothekenvormerkung einem Recht am

  • BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer

    Ein solcher Vermerk (siehe dazu Senat, Beschluss vom 25. März 1999  V ZB 34/98, BGHZ 141, 169, 172) dokumentierte lediglich, dass der Eigentumserwerb der Antragsteller gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung der Gemeinde wirksam ist.
  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 239/15

    Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden

    Die Eintragung des Nacherbenvermerks hinsichtlich des ehemaligen gütergemeinschaftlichen Anteils im Grundbuch begründet die Vermutung, dass spätere Verfügungen über den Grundbesitz das Recht des Nacherben beeinträchtigen können und dann relativ unwirksam sind (vgl. BGHZ 141, 169/172; Meikel/Böhringer § 51 Rn. 183; Demharter § 51 Rn. 31 f.; Hügel/Zeiser § 51 Rn. 43).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

    Dieser Rechtsauffassung widerspricht allerdings diejenige des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 25.03.1999 (= BGHZ 141, 169), nach der es sich bei dem Wirksamkeitsvermerk lediglich um einen deklaratorischen Vermerk handele, also um einen klarstellenden Vermerk, für den § 71 Abs. 2 GBO nicht gelte.

    Soweit etwa ein Rangverhältnis nicht besteht, kann es erforderlich sein, dadurch im Grundbuch zum Ausdruck zu bringen, dass eine Eintragung einer anderen gegenüber materiell-rechtlich wirksam ist, etwa gegenüber einem Insolvenzvermerk oder gegenüber dem Recht des Nacherben (vgl. BGHZ 141, 169, Tz. 10 bei juris; Bauer/von Oefele/Mayer, a.a.O., AT IV Rz. 64; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 296, 3490; BeckOK GBO/Zeiser, a.a.O., § 45 Rz. 9; Meikel/Böhringer, a.a.O., § 46 Rz. 21; Demharter, a.a.O., § 45 Rz. 18; § 46 Rz. 4; § 51 Rz. 25; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 879 Rz. 6; Soergel/Stürner, a.a.O., § 873 Rz. 26, je m. w. N.).

    Der Wirksamkeitsvermerk ist - was hier in Rede steht - auch im Verhältnis von Rechten zu Vormerkungen zulässig, und zwar unabhängig von der Frage, ob man Vormerkungen generell als rangfähig ansieht oder nicht (BeckOK GBO/Zeiser, a.a.O., § 45 Rz. 10; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 19; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1523, 1531a; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 45 Rz. 19; Bauer/von Oefele/Knothe, a.a.O., § 45 Rz. 14, 18, je m. w. N.; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1999, 68, und dazu BGHZ 141, 169, Tz. 11; Senat, Beschluss vom 23.05.2013, 20 W 352/12, und dazu BGH WM 2014, 959, je zitiert nach juris).

    Denn dadurch kann zum Ausdruck gebracht werden, dass der Vormerkungsberechtigte mit einem gleich- oder nachrangigen Recht einverstanden ist und dieses Recht ihm gegenüber damit materiell-rechtlich wirksam ist (BeckOK GBO/Zeiser, a.a.O., § 45 Rz. 10; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1523; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 45 Rz. 19; Bauer/von Oefele/Knothe, a.a.O., § 45 Rz. 18; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 19, je m. w. N.; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1999, 68, und BGHZ 141, 169, Tz. 8, 11).

  • KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21

    Umfang der Verfügungsbefugnis des für Vorerbschaft eingesetzten

    Wird eine Vormerkung bestellt, die bei Eintritt des Nacherbfalls wirksam bleibt, kann die Eintragung eines solchen Vermerks verlangt werden, mit dem klargestellt wird, dass der eingetragene Nacherbenvermerk gegenüber diesem Recht keine Unwirksamkeit i.S.v. § 2113 BGB anzeigt (vgl. BGH, NJW 1999, 2275, 2276; BayObLG, DNotZ 1998, 206, 207 f.; Meikel/Böhringer, GBO, 12. Aufl., § 51 Rn. 119).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00

    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines

    Der Vermerk ist sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei dem Grundpfandrecht einzutragen (BGH Rpfleger 1999, 383 = NJW 1999, 2275; Rohs/Wedewer, Kommentar zur KostO, § 62, Rdn. 10 c m.w.N.).

    Die Wirksamkeitsvermerke sind grundbuchrechtlich in der Veränderungsspalte sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei den Grundschulden einzutragen (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 m.w.N.).

  • OLG Bremen, 07.02.2005 - 3 W 58/04

    Eintragung eines Rangrücktritts der Auflassungsvormerkung gegenüber einer

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  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks kein gebührenfreies Nebengeschäft

    Der "Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25. März 1999 (= NJW 1999, 2275 = DNotZ 1999, 1000) unter Aufhebung der Beschlüsse des Landgerichts und des Amtsgerichts das Grundbuchamt angewiesen, die Wirksamkeitsvermerke einzutragen, und zwar bei der Auflassungsvormerkung und bei den Grundschulden.

    Dem entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Wirksamkeitsvermerk in einem solchen Fall sowohl beim Grundpfandrecht als auch bei der Auflassungsvormerkung einzutragen ist (BGH, NJW 1999, 2275, 2276 = DNotZ 1999, 1000, 1002).

  • OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13

    Rechtsfolgen einer von Amts wegen erfolgten Eintragung eines

    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 25. März 1999 (BGHZ 141, 169 ff.) ist zwar anerkannt, dass vor allem aus Gründen der Förderung der Publizitätswirkung des Grundbuchs die Eintragung eines sog. Wirksamkeitsvermerks zulässig ist.
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 171/03

    Anwendbarkeit von § 878 BGB auf Vormerkung - Veräußerungsverbot durch

    Die Eintragungsfähigkeit eines solchen Vermerks ist aber für Fälle anerkannt, in denen ein Bedürfnis dafür besteht, aus dem Grundbuch die Wirksamkeit eines eingetragenen Rechts gegenüber einer Verfügungsbeschränkung ersichtlich zu machen (BGHZ 141, 169/172).
  • OLG Hamburg, 15.04.2008 - 2 Wx 38/08

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

    Ein solcher Vermerk, der allgemein als eintragungsfähig angesehen wird (vgl. BGH DNotZ 1999, 1000 nach juris ), ist sowohl bei dem Recht einzutragen, auf dessen Wirksamkeit er sich bezieht, als auch bei der früher eingetragenen Verfügungsbeschränkung.

    Denn dokumentiert werden soll durch die Eintragung des Wirksamkeitsvermerkes bei dem begünstigten Recht in erster Linie die Wirksamkeit des Grundpfandrechts, während ein entsprechender bei der Vormerkung zu buchender Gegenvermerk nach der Rechtsprechung des BGH ( DNotZ 1999, 1000 ) der Klarheit und Eindeutigkeit aller Grundbucheintragungen dient, aber weder den Rang der Vormerkung noch deren rechtlichen Bestand verändert.

  • LG Koblenz, 23.01.2003 - 2 T 58/03

    Umfang einer Finanzierungsvollmacht

  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 8 W 192/11

    Grundbuchsache: Kostenmäßige Auswirkung der gleichzeitigen Eintragung eines

  • LG Darmstadt, 30.10.2002 - 26 T 171/02

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks für eine Grundschuld

  • OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01

    Eintragung von Wirksamkeitsvermerken als gebührenfreies Nebengeschäft

  • OLG Köln, 09.03.2001 - 2 Wx 51/00

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

  • BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 15 W 293/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Ablehnung einer

  • KG, 02.07.2002 - 1 W 4/02

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

  • LG Krefeld, 08.10.2001 - 6 T 335/01

    Eintragung eines "Wirksamkeitsvermerks" bei einer Vormerkung

  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00

    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03

    Bedürfnis für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bei einer Vormerkung und

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