Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.03.2000

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   BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99, 2 BvL 9/99, 2 BvL 10/99, 2 BvL 11/99, 2 BvL 12/99, 2 BvL 13/99, 2 BvL 14/99, 2 BvL 15/99   

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BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99, 2 BvL 9/99, 2 BvL 10/99, 2 BvL 11/99, 2 BvL 12/99, 2 BvL 13/99, 2 BvL 14/99, 2 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,850)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2000 - 2 BvL 8/99, 2 BvL 9/99, 2 BvL 10/99, 2 BvL 11/99, 2 BvL 12/99, 2 BvL 13/99, 2 BvL 14/99, 2 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,850)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2000 - 2 BvL 8/99, 2 BvL 9/99, 2 BvL 10/99, 2 BvL 11/99, 2 BvL 12/99, 2 BvL 13/99, 2 BvL 14/99, 2 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Stufe

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu BhV NW § 12a - nach Besoldungsgruppen gestaffelte beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsgruppe - Beihilfe - Kostendämpfungspauschale - Beamter - Vorlage - Haushaltssicherungsgesetz

  • Judicialis

    NWBVO § 12 a; ; BVerfGG § 81 a; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BhV § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 74 a; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 70 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1036
  • DVBl 2000, 1117
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Das Verwaltungsgericht belegt den von ihm angewendeten Maßstab mit drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 98, 83 ff.; 98, 106 ff.; 98, 265 ff.) zu Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung.

    Zum einen hätte das vorlegende Gericht bei der maßstäblichen Heranziehung dieser verfassungsgerichtlichen Entscheidungen berücksichtigen müssen, dass die Gefahr "gegenläufiger Regelungen", "die die Rechtsordnung widersprüchlich machen" (vgl. BVerfGE 98, 83 ; 98, 265 ) hier womöglich deshalb anders zu beurteilen ist, weil die angegriffene Regelung des § 12a NWBVO in der Fassung des Haushaltssicherungsgesetzes 1998 den Bereich der Leistungs- und nicht, wie in den angeführten Entscheidungen, den der Eingriffsverwaltung betrifft.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat - freilich in anderem Zusammenhang - eine mittelbare Beeinflussung zwischen einer Beihilfekürzung und der Höhe der Dienstbezüge ausdrücklich verneint (vgl. BVerfGE 83, 89 ).

    Der dort als Motiv genannte Aspekt der sozialen Gerechtigkeit ist auch im Rahmen der Beihilfegewährung, die in der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht wurzelt und auf einen angemessenen Ausgleich von krankheitsbedingten Mehrbelastungen unter Berücksichtigung der jeweils zumutbaren Eigenbelastung des Beamten gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 89 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, DVBl 1992, S. 1590; BayVGH, aaO), ein grundsätzlich legitimes Bemessungskriterium.

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Das Verwaltungsgericht belegt den von ihm angewendeten Maßstab mit drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 98, 83 ff.; 98, 106 ff.; 98, 265 ff.) zu Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung.

    Zum einen hätte das vorlegende Gericht bei der maßstäblichen Heranziehung dieser verfassungsgerichtlichen Entscheidungen berücksichtigen müssen, dass die Gefahr "gegenläufiger Regelungen", "die die Rechtsordnung widersprüchlich machen" (vgl. BVerfGE 98, 83 ; 98, 265 ) hier womöglich deshalb anders zu beurteilen ist, weil die angegriffene Regelung des § 12a NWBVO in der Fassung des Haushaltssicherungsgesetzes 1998 den Bereich der Leistungs- und nicht, wie in den angeführten Entscheidungen, den der Eingriffsverwaltung betrifft.

  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Dem genügt eine Richtervorlage nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm näher begründet und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen umfassend und nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 86, 52 ; 88, 198 ; zuletzt: Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98 -, NJW 1999, S. 1098 ).

    Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für eine Vorlage gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist schon deshalb geboten, weil das vorlegende Gericht mit der Aussetzung des Verfahrens den Beteiligten zunächst eine Entscheidung zur Sache verwehrt und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98 -, NJW 1999, S. 1098 ).

  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Für den hier vorliegenden Fall der Kollision von Sachkompetenzen eines Landes einerseits mit ebensolchen des Bundes andererseits hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit dagegen wiederholt entschieden, dass unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit und Bundestreue die Ausübung einer Sachkompetenz nur im Falle des offenbaren Missbrauchs unzulässig ist (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 14, 76 ; 61, 149 ; zustimmend: Rengeling in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band IV, § 100 Rn. 11).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Das Verwaltungsgericht belegt den von ihm angewendeten Maßstab mit drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 98, 83 ff.; 98, 106 ff.; 98, 265 ff.) zu Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung.
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat auf Grund eines vergleichbaren Gedankenganges eine Bewertung der Staffelung von Kindergartenbeiträgen nach dem Einkommen der Eltern als verdeckte Einkommensbesteuerung abgelehnt, weil diese Gebühr an die individuelle Inanspruchnahme einer (konkreten) staatlichen Leistung geknüpft ist (vgl. BVerfGE 97, 332 ).
  • BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Der dort als Motiv genannte Aspekt der sozialen Gerechtigkeit ist auch im Rahmen der Beihilfegewährung, die in der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht wurzelt und auf einen angemessenen Ausgleich von krankheitsbedingten Mehrbelastungen unter Berücksichtigung der jeweils zumutbaren Eigenbelastung des Beamten gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 89 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, DVBl 1992, S. 1590; BayVGH, aaO), ein grundsätzlich legitimes Bemessungskriterium.
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Für den hier vorliegenden Fall der Kollision von Sachkompetenzen eines Landes einerseits mit ebensolchen des Bundes andererseits hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit dagegen wiederholt entschieden, dass unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit und Bundestreue die Ausübung einer Sachkompetenz nur im Falle des offenbaren Missbrauchs unzulässig ist (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 14, 76 ; 61, 149 ; zustimmend: Rengeling in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band IV, § 100 Rn. 11).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Dem genügt eine Richtervorlage nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm näher begründet und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen umfassend und nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 86, 52 ; 88, 198 ; zuletzt: Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98 -, NJW 1999, S. 1098 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • VG Düsseldorf, 10.09.1999 - 26 K 2951/99
  • VGH Bayern, 15.09.1995 - 3 B 94.2210
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Lediglich mittelbare Auswirkungen einer kompetenzgemäßen Regelung eines Landes auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung wären nur im Falle eines offenbaren Missbrauchs des Gesetzgebungsrechts durch das Land erheblich (vgl. BVerfGE 4, 115 [140]; 14, 76 [99]; 61, 149 [205]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2000 - 2 BvL 8/99 u. a. -, ZBR 2001, S. 206 [207]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05

    Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003

    BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 - 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277; OVG B.-B., Beschluss vom 21.12.2006 - 4 N 108.05 -, Juris; OVG NRW, Urteile vom 12.11.2003 - 1 A 4755/00 u. a. -, a. a. O.; im Zusammenhang mit einer relevanten Verfälschung des Spannungsverhältnisses zwischen den Besoldungsgruppen bei Auswirkungen durch die Kostendämpfungspauschale von weniger als 1 % auch BVerfG, Beschluss vom 9.3.2000 - 2 BvL 8/99 u. a. -, NWVBl. 2000, 249.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02

    Stufe

    Zu einer Sachentscheidung war es jedoch nicht gekommen, weil die Vorlagen nicht ausreichend begründet waren (vgl. Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2000 - 2 BvL 8/99 u.a. -, NWVBl. 2000, S. 249).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98   

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BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 (https://dejure.org/2000,2112)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 (https://dejure.org/2000,2112)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2 BvR 951/98 (https://dejure.org/2000,2112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehenden Altersversorgung für antragsgemäß vorzeitig aus dem Dienst geschiedene Beamte auf Lebenszeit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Nachversicherung - Rentenversicherung - Altersversorgung - Beamter auf Lebenszeit - Beamtenverhältnis - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BBG § 34; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    BBG § 34; BayBG Art. 45; GG Art. 33 Abs. 5
    Altersversorgung bei Ausscheiden des Beamten aus dem Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1117
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Der Beamte ist seinem Dienstherrn, im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, in anderer, besonderer Weise umfassend verpflichtet (vgl. BVerfGE 52, 303 ).

    Die ungleiche Behandlung indes ist gerechtfertigt, weil sich das gesetzlich geregelte Beamtenverhältnis von dem durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Angestelltenverhältnis grundlegend unterscheidet (vgl. BVerfGE 52, 303 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Eine gesetzliche Differenzierung verstößt jedenfalls in dem Sach- und Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts nicht schon dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Gesetzgeber unter mehreren gerechten Lösungen im konkreten Falle nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 4, 144 ; 76, 256 ; 81, 108 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Er hat keinen Anspruch auf lebenslange Alimentation (BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Grundlage des Anspruchs auf Ruhegehalt und der entsprechenden Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn (vgl. zuletzt: BVerfGE 99, 300 ) ist die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 71, 255 ).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich auf lebenslange Treue angelegt (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor, weil der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist.
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Grundlage des Anspruchs auf Ruhegehalt und der entsprechenden Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn (vgl. zuletzt: BVerfGE 99, 300 ) ist die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 71, 255 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor, weil der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist.
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Er hat keinen Anspruch auf lebenslange Alimentation (BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Eine gesetzliche Differenzierung verstößt jedenfalls in dem Sach- und Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts nicht schon dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Gesetzgeber unter mehreren gerechten Lösungen im konkreten Falle nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 4, 144 ; 76, 256 ; 81, 108 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • VGH Bayern, 22.04.1998 - 3 ZB 98.00312
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2020 - 3 A 1194/18

    Streit um einen Anspruch auf Entschädigung von Vermögensnachteile wegen

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 -, juris Rn. 4 f., und vom 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05 -, juris Rn. 16; BAG, Urteile vom 20.03.2001 - 3 AZR 349/00 -, juris Rn. 24 ff., und vom 21.10.2003 - 3 AZR 84/03 -, juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, Urteil vom 18.08.2000 - 12 A 179/00 -, juris Rn. 28 ff.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 -, juris Rn. 4, und vom 28.03.2007.

  • BVerwG, 04.05.2022 - 2 C 3.21

    Anspruch auf Ergänzung der Nachversicherung in der Rentenversicherung beim

    Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtet, dem auf eigenen Antrag ausscheidenden Beamten den beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch bezogen auf die bisherige Dienstzeit zu erhalten (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 Rn. 4 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 C 9.19 - BVerwGE 167, 351 Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00

    Voraussetzungen des Vorliegens eines zusatzversorgungsrechtlichen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, DVBl. 2000, 1117.

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 2. März 2000, a.a.O.; Beschluss vom 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 - OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 1999 - 1 Bf 645/98 - BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 3 ZB 97.1613 -, DÖD 1998, 94; sowie ferner: Oberstes Schiedsgericht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Schiedsspruch vom 12. August 1994 - OS 51/92 - Stegmüller, Beamtenversorgungsgesetz, Kommentar, Stand Februar 2000, Rz. 4 zu § 15; Gilbert/Hesse/Bischoff, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Kommentar, Stand Januar 2000, Anm. 2 zu § 30 der VBL-Satzung.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2000, a.a.O. sowie Beschluss vom 15. Juli 1998, a.a.O., S. 391 f.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2000, a.a.O. War der Gesetzgeber danach von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, eine längere Beurlaubung zu ermöglichen, musste er rechtliche Nachteile, die aus dem Ablauf der Beurlaubungszeiträume folgten (Verlust der Versorgungsanwartschaft bei gleichzeitiger Begründung einer Rentenanwartschaft durch Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung), nicht durch Nachversicherung auch in der Zusatzversorgung ausgleichen.

    Die entscheidungserhebliche Frage, ob die nach § 18 Abs. 6 BetrAVG a.F. und auch nach ihrem Auslaufen bestehende Rechtslage, nach der ausscheidende Beamte, auch bei Ausscheiden auf eigenen Antrag mit Blick auf Kindererziehung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, nicht im Rahmen der Zusatzversorgung nachzuversichern sind, mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen übereinstimmt, ist durch die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 und 1508/99 geklärt.

  • BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06

    Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf

    Den sich hieraus und aus dem Sozialstaatsprinzip ergebenden Anforderungen an eine Mindestversorgung ausgeschiedener Beamter hat der Gesetzgeber indes ausreichend Rechnung getragen, indem er deren Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung angeordnet hat (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, juris, Rn. 4; auch OVG NW, Urteil vom 18. August 2000 - 12 A 179/00 -, NWVBl 2001, S. 237 ).

    Denn zwischen einem Zeitbeamtenverhältnis einerseits und einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis andererseits bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede, die geeignet sind, die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 52, 303 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, juris, Rn. 5).

    cc) Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers rechtfertigen diese strukturellen Unterschiede zwischen dem Beamtenverhältnis auf der einen und dem Angestelltenverhältnis auf der anderen Seite die Ungleichbehandlung, die durch den Ausschluss ausgeschiedener Beamter von der Nachversicherung in der Zusatzversorgung hervorgerufen werden kann, nicht nur im Hinblick auf vorzeitig ausgeschiedene Lebenszeitbeamte (so schon BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, juris), sondern auch in Bezug auf entlassene Beamte auf Zeit.

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

    Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis ist die Pflicht des Beamten verbunden, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, zu 1 der Gründe und - 2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036, zu 1 der Gründe).

    Auch diese Ungleichbehandlung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnis gerechtfertigt (BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 345; 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, zu 2 der Gründe und - 2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036, zu 2 der Gründe).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 C 9.19

    Abschlag; Altersgeld; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Auslandseinsatz der Bundeswehr;

    Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, dem auf eigenen Antrag ausscheidenden Beamten den beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch bezogen auf die bisherige Dienstzeit zu erhalten (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 Rn. 4 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 Rn. 16).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 4.14

    Postreform; Deutsche Bundespost; DBP POSTDIENST; Sondervermögen;

    Sie sichert den durch das Sozialstaatsprinzip geforderten Mindeststandard der Altersversorgung (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 f.).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00

    Anspruch auf Nachversicherung einer vorzeitig ausgeschiedenen Beamtin

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluß vom 2. März 2000 (- 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, 482) im einzelnen begründet, warum es sowohl mit Art. 33 Abs. 5 GG als auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, daß ein antragsgemäß vorzeitig entlassener Beamter keine über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehende zusätzliche Altersversorgung erhält.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 S 2158/07

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf auf Nachversicherung in einer

    Dies gilt nicht nur im Hinblick auf vorzeitig ausgeschiedene Lebenszeitbeamte (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 -, Juris), sondern auch in Bezug auf entlassene Beamte auf Zeit.
  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 5.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

    Sie sichert den durch das Sozialstaatsprinzip geforderten Mindeststandard der Altersversorgung (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 f.).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

  • LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 des Hamburgischen 1. Ruhegeldgesetzes

  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 C 10.19

    Berechnung des Altersgeldes § 7 AltGG

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2017 - 4 S 416/17

    Altersruhegeld für vorzeitig ausgeschiedene Beamte

  • VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08

    Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter

  • LAG Köln, 24.08.2012 - 5 Sa 120/12

    Einbeziehung in ein Auswahlverfahren; Anforderungprofil des Arbeitgebers

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 21 A 3381/06
  • VG Köln, 19.04.2007 - 15 K 281/06

    Anspruch eines Beamten auf ergänzende Nachversicherung im Versorgungssystem der

  • VG Köln, 23.10.2019 - 15 K 4388/18
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